Beiträge von Elektra

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    Der AG muss zwei Wochen am Stück ermöglichen, aber nicht 6 oder 8. Wenn das gegeben ist, kann der zustätzliche Urlaub schon an einzelnen Tagen abgebaut werden. Die Idee, sich damit eine 4-Tage Woche zu basteln ist insofern doch ganz sinnvoll. Die Frage ist, wie das dann mit dem Dienstplan zusammenpasst. Aber so eine Regelung mus man eh mit dem AG besprechen.

    Da das ist super.


    Am Tag danach ging dann durch die Nachrichten, dass die Finanzierung des D-Tickets insgesamt für das zweite Jahr nicht geklärt ist. Wenn es doof kommt wird es nächstes Jahr wieder eingestellt. Oder deutlich teurer und damit nicht mehr attraktiv. Wobei lt. einem Verkehrsexperten im Tagesthemen-Interview auch die 49EUR für zu teuer sind. Mit diesem Preis wurden überwiegend "sowieso-Fahrer" angesprochen, die ohnehin eine Zeitkarte gekauft hätten und diese nun deutlich billiger bekommen. Seiner Meinung nach liegt die Preisschwelle für Umsteiger bei 29EUR.

    Anscheinend ist die Durchführung von VERA in den Bundesländern unterschiedlich geregelt? Hier sind die Fächer fix vorgegeben (Deutsch und Mathe in der Grundschule, Deutsch, Mathe und 1. Fremdsprache in Klasse 8) und auch die Termine, an denen geschrieben wird. Dass man nur drei Wochenstunden in einem Fach hat ist somit kein Argument, war an der Schule meiner Kinder im Fach Englisch so. Es soll nicht gezielt darauf vorbereitet werden und der Termin incl. der jeweiligen Schulstunden ist ebenfalls fix. Da kann es den eigenen Unterricht höchstens zufällig treffen.

    Was ich verstanden habe: Die Sozialversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Selbstverwaltung. Dazu gehört, dass alle Beteiligten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden. Nicht in allen Kassen wird tatsächlich gewählt, es gibt sog. "Friedenswahlen" bei denen alle nominierten Personen als gewählt gelten.


    * Wie man nominiert wird? - Keine Ahnung.

    * Was die Vertreter konkret für die Versicherten erreicht haben? - Keine Ahnung. Die Leistungen und Beiträge werden in meiner Wahrnehmung in erster Linie von der Politik bestimmt. Vielleicht gibt es da mal einen Einspruch, aber tatsächlich verhindern konnten die Versichertenvertreter Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen meines Wissens in der Vergangenheit nicht.

    Hast du einen konkreten Preis aufgrund einer Nachfrage? Oder kommt das von der Homepage / online-Anfrage über das Buchungstool. Lt. Homepage haben sie dort

    • 8 Zweibettzimmer, davon 4 mit Du/WC
    • 1 Vierbettzimmer
    • 6 Sechsbettzimmer
    • 2 Achtbettzimmer
    • 1 Mehrbettzimmer

    Der günstigste Preis düfte sich auf das Mehrbettzimmer beziehen und da gehe ich mal davon aus, dass das Mehrbettzimmer mehr als 8 Betten hat. Üblicherweise werden für Zweibettzimmer Aufschläge genommen. Auf der HP werden mittlerweile bei vielen JuHe nicht mehr die konkreten Preise, sondern nur noch ein paar Konditionen genannt werden. Speziell vom Bayerischen Landesverband habe ich aber in Erinnerung, dass Kinder recht lange noch eine zusätzliche Ermäßigung bekommen.

    Der Klassenteiler ist abhängig vom Bundesland und der Schulform. In der Grundschule lag er m. W. hier bei 28, allerdings mit der kuriosen Besonderheit, dass Inklusionskinder nicht mit zum Klassenteiler gerechnet wurden, weil sie formal einer Förderschule zugeordnet waren. Das hatte der Sohn einer Freundin. 28 reguläre + 2 I-Kinder in der Klasse. Am Gymnasium liegt der Teiler bei 32, es darf aber bis 34 aufgefüllt werden, so dass faktisch erst ab dem 35. Schüler geteilt werden muss. In der Oberstufe haben wir ja ein Kurssystem, ich konnte aber bislang nicht herausbekommen, wie da die Mindestbelegungszahl ist und ob es ein Maximum gibt. Aus der örtlichen Schulstatisktik interpretiere ich, dass für die Oberstufe eine Kursgröße von durchschnittlich 21 zugrunde gelegt wird. Tatsächlich ist es aber vermutlich ziemlich durchwachsen. Meine Kinder hatten beide schon sehr große und auch sehr kleine Lerngruppen / Klassen, beides kann in ein und derselben Klassenstufe passieren.

    Ich finde das System ziemlich fatal, weil wir damit Dampfplauderer, die keine Ahnung haben, heranzüchten. Aber mit dieser Strategie (während die schriftlichen Noten zwischen 5 und 6 schwanken) kann man an einem NRW-Gymnasium erstaunlich weit kommen.

    Hier gibt es manche Lehrkräfte, die eine müngliche "Epochalnote" als Information neben die Note der Klassenarbeit schreiben. Bei beiden Kindern und verschiedensten Lehrkräften / Fächern ist mir da über die Jahre aufgefallen, dass die mündlichen Noten kaum von den schriftlichen abweichen. Vielleicht eine Viertel- oder halbe Note, aber auf keinen Fall mehr. Hier ist es allerdings auch so, dass der schriftliche Teil in fast allen Fächern stärker gewichtet wird. 60%, oft auch 2/3 sind gängige Anteile, gelegentlich auch 75%.

    husky

    stimmt, hatte ich falsch verstanden.


    Dann verstehe ich den Unmut aber noch weniger. Elternzeit muss ja nicht genehmigt werden, sondern wird vom AN lediglich angemeldet. Nette Mail an den Chef, dass du dich über die Herausforderung trotz deiner geplanten Elternzeit freust. Termin nochmal nennen und loslegen. Wie die Projektleitung während deiner Abwesenheit besetzt wird, sollte nicht Dein Problem sein.

    Ich finde die Formulierung etwas harsch. Dein Vorgesetzter ist weisungsbefugt und ordnet an, dass du in einem bestimmten Projekt (mit)arbeitest. Das tuts du im Rahmen der dir zur Verfügung stehenden Stunden. Dass du Teilzeit arbeitest heißt ja nicht, dass du gar nichts arbeitest.