Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

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  • Was passiert denn beim aktuellen Gesetzesstand z. Bsp. bei verheirateten Elternpaaren, die sich nicht auf eine Schule für ihr Kind einigen können?


    Das gleiche würde dann eben auch bei unverheirateten passieren.


    Im Normall fall leben die Eltern dann ja zusammen und sind daran interessiert, Konflikte möglichst schnell zu lösen. Dass ein Elternteil plötzlich nicht mehr erreichbar ist und eine Entscheidung verzögert, ist damit bei getrennt lebenden Elternteilen also weniger wahrscheinlich als bei zusammen lebenden.

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    There is no foot too small, that it cannot leave an imprint on this world.

    Einmal editiert, zuletzt von staubschaefchen ()

  • Auch wenn es euch entsetzt #weissnicht


    Mein Großer ist auch nicht das Kind meines Mannes und ja ich verstehe sehr wohl was es heißt allein zu sein.
    Auch, wenn ich es nicht lange war.
    Bei uns ist der Vater meines Großen komplett in den Alltag mit integriert, er ist kein Wochenend-Papa und entscheidet bei allem mit. Wir teile uns alle Rechte und klar auch alle Pflichten.


    Das ist für mich vorausgesetzt, dass mit gemeinsamer Sorge auch gemeinsame Pflicht besteht!!!
    Mütter sollten aber auch zulassen, dass der Vater Teil dieses Alltags werden kann und das sehe ich bei den meisten Frauen nicht.
    Auch bei uns gab es schon Streit und unsere Trennung war mehr als bescheiden. So haben wir uns die ersten zwei Jahre gegenseitig richtig schwer gemacht. Dann kam ein Punkt, wo es uns plötzlich zu blöd wurde und so haben wir uns zusammengerauft. Seitdem hat er auch die gemeinsame Sorge.


    Und sicher gibt es auch Ausnahmen, wo gemeinsames Sorgerecht keine Möglichkeit ist.
    Nur wird hier immer vom schlechtesten im Mann ausgegangen und die Mutter in eine Position gerückt, auf die sie für mich nicht gehört.
    Und Frauen haben auch nicht immer nur das Kindeswohl im Auge wenn sie den Umgang verhindern oder erschweren.


    patrick*star Ich habe eine andere Meinung. Mir deshalb Ahnungslosigkeit zu unterstellen, finde ich sehr kurzsichtig.


    Ich klink mich hier jetzt aus, so mag ich einfach nicht diskutieren. Ich lasse euer Meinungen auch so stehen, wie sie sind und versuche nicht durch irgendwelche Keulen sie niederzumachen.

    “If we find ourselves with a desire that nothing in this world can satisfy, the most probable explanation is that we were made for another world.”


    C.S. Lewis


  • Das ist für mich vorausgesetzt, dass mit gemeinsamer Sorge auch gemeinsame Pflicht besteht!!!


    Von welchen Pflichten sprichst du denn?
    Das Sorgerecht verpflichtet einen zu nichts. Es gibt einem nur weitreichende Rechte.
    Wenn es für euch gut funktioniert ist es doch super.


    Ich sehe auch nicht, dass Mütter hier in irgendwelche Positionen gedrückt oder erhöht werden.
    Ich sehe auch nicht das Schlechteste in den Männern.


    Ich verstehe nur nicht, warum der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt in Alltagsdingen mitentscheiden soll.


    Und da ist es mir absolut egal, welches Geschlecht der Elternteil hat.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Das ist für mich vorausgesetzt, dass mit gemeinsamer Sorge auch gemeinsame Pflicht besteht!!!
    Mütter sollten aber auch zulassen, dass der Vater Teil dieses Alltags werden kann und das sehe ich bei den meisten Frauen nicht.


    Also: sofern der Kindsvater in der Schwangerschaft der Frau unterstützend zur Seite steht, im ersten Lebensjahr Mutter und Kind unterstützt (denn diese Zeit ist verdammt hart, besonders wenn man allein ist), wenn er später Kind-Krank-Tage nimmt und Elternversammlungen besucht, wenn er genau wie die Mutter seine Arbeitzeit reduziert damit mehr Zeit für das Kind da ist.... klar, dann bin ich auch der Meinung, dass dieser Vater auch ein Recht auf gemeinsames Sorgerecht hat.


    Bei Vätern, die Mutter und Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt allein lassen, weil sie "noch nicht bereit" sind für Familie, oder weil sie sich "das alles anders vorgestellt" haben - und die dann, wenn das Kind trocken ist und nachts durchschläft, plötzlich vor der Tür stehen und gemeinsames Sorgerecht wollen - nö.


    Ich empfinde die Mütter, die den Vätern den Umgang mit den Kindern verweigern oder erschweren, als eine Minderheit. Und genau für diese Minderheit wurde ein Gesetz gemacht, dass Müttern pauschal unterstellt, dem Kindsvater den Umgang mit dem Kind zu verweigern.

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  • Zitat

    Naja, aber wir sind ja froh, daß die Zeiten vorbei sind, wo man im Falle einer Schwangerschaft heiraten MUSSTE.


    ich bin das kind einer so tollen ehe... war ein unfall eines one night stands, glaubt mir es wäre def besser gewesen meine eltern hätten nicht heiraten müssen..aber eben dann hätte meine mutter auch keine whg, bekommen.


    sorry ich schweife ab...
    wieso sollte eine frau/mann sich der umsrand bewusst sein des gemeinsamen sorgerecht, wenn das kind nicht geplant ist? ich glaube männer/frauen die keinekind planen von dem gesetzt noch nie gehört haben...

    ............man darf mich auch fräulein M und Ihr Ding nennen..................
    #nägel
    ......sollten es nur kleinbuchstaben sein, bin ich unterwegs.....
    .........
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  • Zitat

    Also: sofern der Kindsvater in der Schwangerschaft der Frau unterstützend zur Seite steht, im ersten Lebensjahr Mutter und Kind unterstützt (denn diese Zeit ist verdammt hart, besonders wenn man allein ist), wenn er später Kind-Krank-Tage nimmt und Elternversammlungen besucht, wenn er genau wie die Mutter seine Arbeitzeit reduziert damit mehr Zeit für das Kind da ist.... klar, dann bin ich auch der Meinung, dass dieser Vater auch ein Recht auf gemeinsames Sorgerecht hat.


    ich fürchte, da müsste man auch verdammt vielen Ehemännern das Sorgerecht entziehen.
    Grade dieses "die Arbeitszeit reduzieren" ist wohl ein Problem, das in den besten Familien vorkommt :)


    Zitat

    Bei Vätern, die Mutter und Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt allein lassen, weil sie "noch nicht bereit" sind für Familie, oder weil sie sich "das alles anders vorgestellt" haben - und die dann, wenn das Kind trocken ist und nachts durchschläft, plötzlich vor der Tür stehen und gemeinsames Sorgerecht wollen - nö.


    ja, da stimme ich zu. aber müsste man da nicht schon vorher das Umgangsrecht entziehen?


    Ich mag mich irren, aber das Sorgerecht umfasst doch nur einige Lebenssituationen, in denen es zum Tragen kommt.


    Ich z.Bsp. habe gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater meiner großen Tochter, wir leben schon lange getrennt, er in UK, wir hier.
    Bisher habe ich zweimal seine Unterschrift gebraucht - Reisepass und Kontoeröffnung.
    Das war glücklicherweise kein Problem, weil wir uns inzwischen wieder gut verstehen.


    Weiß jemand, was z.Bsp. passieren würde, wenn der Kindsvater die Unterschrift verweigert hätte? Müsste das Kind dann bis zu seinem 18.Lebensjahr ohne Pass und ohne Konto auskommen? Oder könnte auf keiner Schule angemeldet werden?
    Was wäre, wenn der Vater unerreichbar wäre? Unbekannt verzogen?
    Ist dann nicht das Jugendamt die zuständige Stelle? Müsste ein Vormund bestellt werden?
    Weiß hier jemand wirklich Bescheid, was dann passieren würde?
    Oder hat es gar schon mal selbst durchexerziert?

    "A complex system that works is invariably found to have evolved from a simple system that works. The inverse proposition also appears to be true: A complex system designed from scratch never works and cannot be made to work. You have to start over with a working simple system. "

    John Gall, The Systems Bible

  • und die Frage, wie viele dieser Gelegenheit-trockene-Windeln Väter denn überhaupt ein Sorgerecht haben wollen.
    Und was sie sich davon versprechen.


    Schwieriges Thema.

    "A complex system that works is invariably found to have evolved from a simple system that works. The inverse proposition also appears to be true: A complex system designed from scratch never works and cannot be made to work. You have to start over with a working simple system. "

    John Gall, The Systems Bible

  • lollopy,
    meine Cousinen hatten bis zu ihrem 18. Geburtstag keine eigenen Konten. Der Vater lebte im Ausland und war selten greifbar.
    Ich glaube meine Tante hatte dann mehrere eigene kostenpflichtige Konten anstatt der kostenlosen Schülerkonten.
    Seine Unterschrift zu kriegen war für meine Tante immer ein riesen Aufwand. Pässe hatten die Kinder zum Glück schon, als sie sich trennten.


    Die meisten Schulen verlangen wohl nicht beide Unterschriften. Auch bei anderen Ämtersachen kann man Glück oder Pech haben.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Es kommt vor, dass Menschen miteinander eine Nacht verbringen, auch wenn sie beziehungstechnisch nichts voneinander wollen. Und es kommt vor, dass aus diesen One-Night-Stands Schwangerschaften hervorgehen. Davon kann man jetzt halten was man will, aber es kommt eben vor.


    Bisher konnten Frauen sich dann für das Kind entscheiden, ohne eine jahrelange Sorgerechtspartnerschaft mit einem Mann einzugehen, der sonst kein Interesse am Kind zeigte. Es gab Unterhaltsvorschuss, falls der Kindsvater keinen Unterhalt zahlte, und ansonsten waren Mutter und Kind nicht abhängig von der Güte des Kindsvaters.
    .


    Nunja- man muss den Namen des Kindsvaters ja nicht preis geben nach der Geburt. Name des Vaters: weiß ich nicht. Unterhaltsvorschuss gibt es ja dennoch für 12 Jahre.
    Aber zu wollen, dass der Vater jeden Monat zahlt und ihm dann keinerlei Recht am Kind einzuräumen finde ich falsch.


  • Nunja- man muss den Namen des Kindsvaters ja nicht preis geben nach der Geburt. Name des Vaters: weiß ich nicht. Unterhaltsvorschuss gibt es ja dennoch für 12 Jahre.
    Aber zu wollen, dass der Vater jeden Monat zahlt und ihm dann keinerlei Recht am Kind einzuräumen finde ich falsch.

    Das wollte ich gerade fragen.
    Es gibt also schon die option die Vaterschaft nicht anerkennen zu lassen, oder? Oder wird man von der Arge oder zu dazu genötigt? Ich hab da so keine Ahnung von...
    Ich glaube viele der ONS-Männer wären froh nicht gekrallt zu werden, und die wenigen die gerne zur Rechenschaft gezogen werden, die denke ich kümmern sich dann auch schon irgendwie.


    Wir haben übrigens in einer gut finktionierenden Partnerschaft, nur bei der Großen das sorgerecht geteilt, bei den anderen nicht. Zur zeit merke ich keinen Unterschied.
    Bei der großen mussten wir beide unterschreiben zum Kontoeröffnen, beim mittleren musste ich zum Jugendamt laufen und mir eine Bescheinigung über die allinige elterliche sorge holen und bei der kleinsten musste wieder mein partner (ohne sorgerecht) unterschreiben.
    Beim Reisepass hat er auch immer unterschrieben - obwohl nur Vater-kein sorgerecht.
    Ich glaube die meisten Ämter schnallen das selber nicht.

  • Nunja- man muss den Namen des Kindsvaters ja nicht preis geben nach der Geburt. Name des Vaters: weiß ich nicht. Unterhaltsvorschuss gibt es ja dennoch für 12 Jahre.
    Aber zu wollen, dass der Vater jeden Monat zahlt und ihm dann keinerlei Recht am Kind einzuräumen finde ich falsch.


    1. UHV gibt es nur 6 Jahre lang innerhalb der ersten 12 Lebensjahre des Kindes und auch nur für unverheiratete Frauen.


    2. Das ist strafbar, kommt raus dass die Mutter sehr wohl wusste wer der Vater ist kann es dafür richtig Ärger geben, Kinder haben ein gesetzlich verankertes Recht zu wissen von wem sie abstammen. Deswegen wird doch schon ewig darüber diskutiert Babyklappen und anonyme Geburten zu verbieten.

  • Weils grad noch frisch im Kopf ist:


    Die elterliche Sorge obliegt den Eltern eines Kindes. Da wir nicht aus Zuchtbottichen stammen, sind es für gewöhnlich Mann und Frau die ein Kind zeugen und somit Eltern sind.


    § 1626 BGB


    Es steht auch drin, welche Rechte UND Pflichten die Personensorge umfasst.


    Ich MÖCHTE gar nicht alles alleine für meine großen Kinder entscheiden. (war mit dem Vater nicht verheiratet)


    Natürlich kann im Einzelfall die Personensorge in Einzelgebiete aufgeteilt werden. Dazu kann man sich aber auch beraten lassen. Es geht z.B. die Vereinbarung, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einem Elternteil liegt, die Vermögenssorge bei beiden oder beim anderen. Es ist ALLES möglich, man muss es nur wollen.


    Natürlich gibt es Elternteile, die mit dem nachträglichen Antrag dem bisher allein Sorgeberechtigten eins auswischen wollen. Genau dafür werden aber auch beide Seiten zumindest angehört.


    Ich habe auch einmal anders gedacht, aber das hat mich viel mehr Energie gekostet, als einfach das Recht des anderen als gleichwertig anzusehen!

    der die das Blog


    Mausejules Weg zum Klugscheißer - 2. Semester:
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: 2,7
    Wirtschaftmathematik: 1,3
    Allgemeines Verwaltungsrecht:
    Betriebliches Rechnungswesen:
    Betriebliches Marketing:

  • Und bleibt das Recht gleichwertig, wenn die Pflicht nicht gleichwertig ausgeübt wird? Wachsen und schrumpfen diese (Recht- und Pflicht-)Beziehungen zum Kind nicht proportional zueinander?

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Ich meine gleichwertig im Sinne von gleich viel Wert. Sein und mein Wunsch nach elterlicher Sorge sind gleichwertig. Elterliche Sorge umfasst alle Rechte und Pflichten, die dazu gehören.


    Wenn es nicht gut läuft, gibt es immernoch Anlaufstellen, die helfen können, Probleme zu lösen.

    der die das Blog


    Mausejules Weg zum Klugscheißer - 2. Semester:
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: 2,7
    Wirtschaftmathematik: 1,3
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    Betriebliches Rechnungswesen:
    Betriebliches Marketing:

  • Aber zu wollen, dass der Vater jeden Monat zahlt und ihm dann keinerlei Recht am Kind einzuräumen finde ich falsch.

    Das Recht am Kind "erkauft" er sich aber doch nicht durchs Zahlen von unaufhaltsam entstehenden Kosten, sondern "verdient" er sich durchs Übernehmen von Pflichten und dem Aufbau einer echten Vater-Kind-Beziehung.


    Bei der großen mussten wir beide unterschreiben zum Kontoeröffnen, beim mittleren musste ich zum Jugendamt laufen und mir eine Bescheinigung über die allinige elterliche sorge holen und bei der kleinsten musste wieder mein partner (ohne sorgerecht) unterschreiben.
    Beim Reisepass hat er auch immer unterschrieben - obwohl nur Vater-kein sorgerecht.
    Ich glaube die meisten Ämter schnallen das selber nicht.


    Ich war mit dem nicht-sorgeberechtigten (mit uns zusammenlebenden) Vater meines Sohnes zum Kontoeröffnen und fand es schon etwas unsinnig, dass wir trotzdem nochmal losgeschickt wurden, so eine alleinige-Sorgerechts-Bescheinigung zu besorgen (die ja auch nur 1 Tag lang gültig war), obwohl der Vater mit unterschrieben hätte... #yoga


    An der Schule habe ich ihn überall als sorgeberechtigt angekreuzt. Letztlich erteile ich ihm dort die Berechtigung, weil ich nicht wollte, dass er anders behandelt wird als ein auf-dem-Papier-sorgeberechtigter Vater. De fakto kümmern wir uns sowieso gemeinsam, die Sorgerechtsfrage wird im Normalfall erst bei einer Trennung von Belang.

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Ich meine gleichwertig im Sinne von gleich viel Wert. Sein und mein Wunsch nach elterlicher Sorge sind gleichwertig. Elterliche Sorge umfasst alle Rechte und Pflichten, die dazu gehören.


    Damit gehe ich konform, das passt dann doch. :)

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • ich bin das kind einer so tollen ehe... war ein unfall eines one night stands, glaubt mir es wäre def besser gewesen meine eltern hätten nicht heiraten müssen..aber eben dann hätte meine mutter auch keine whg, bekommen.


    Genau das schrieb ich und meinte ich. :)

  • Tut mir leid, aber ich wüsste als Frau nicht mehr, ob ich mir das antun wollen würde: eine jahrelange Abhängigkeit von der Kooperationsbereitschaft eines Menschen, der sonst nichts mit mir gemein hat. D. h. ich kann mir vorstellen, dass Frauen aus diesem Grund durchaus einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Oder haltet ihr das für völlig unmöglich? #confused

    Nein, ich halte das für einen realistischen Gedanken. In Fällen, in denen es eine ohnehin schwierige Entscheidung für die Mutter ist, ob sie eine ungeplante Schwangerschaft austrägt, könnte das die Entscheidung ganz sicher negativ beeinflussen.

  • Zitat


    Zitat von ""Staubschäfchen"":


    D. h. ich kann mir vorstellen, dass Frauen aus diesem Grund durchaus einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Oder haltet ihr das für völlig unmöglich? #confused


    Und genau das geschieht aktuell bereits, die Schwangerenberatungsstellen können davon bereits ein trauriges Lied singen. Sie sind ja auch verpflichtet über den neue rechtlichen Hintergrund zu informieren....


    Und nochmal....jeder Vater hat ein unabdingbares Umgangsrecht (wenn er denn will!), auch unabhängig davon, ob er seiner Unterhatsverpflichtung nachkommt oder nicht!


    Ich bin mittlerweile viele Jahre verantwortlich in der Alleinerziehendenarbeit tätig und meist waren es tatsächlich finanzielle Gründe, warum der leibliche Vater Sorgerecht und und Alltagsverantwortung angestrebt hat. Traurig, aber wahr...die Kinder bleiben nicht selten auf der Strecke.


    Die Väter, die tatsächlich Verantwortung zum Wohl und für ihre Kinder übernehmen wollen, finden eher andere Wege als eine rechtliche Klärung. Und dort klappt es dann auch i.d.R. ohne Gerichtsentscheid 'gemeinsames Sorgerecht'. In diesen Fällen steht wirklich das Interesse des Kindes im Focus der Eltern!

    LG Elsa

    Einmal editiert, zuletzt von Elsa ()

  • Zitat von "Sosh"

    Kann ich als Mutter denn dann auch endlich die halbe Sorgepflicht einklagen? Und warum kann ein sorgeberechtigter/-pflichtiger Vater ohne Zustimmung der Mutter (im Namen des Kindes) dann einfach nach Timbuktu ziehen, wenn damit auch die Beziehung des Kindes zum Vater beschnitten wird? Bloß, weil es seine eigene Entscheidung ist? Dürfen solche Entscheidungen wirklich alleine getroffen werden, wenn man sich vorher doch um das gemeinsame Sorgerecht gerissen hat? Und wer fragt das Kind?


    (Mich betrifft es ja nicht, aber ich finde die getroffene Regelung einfach sowas von halbgar... Selbst nicht eingehende Unterhaltszahlungen sind demnach kein Grund, die gegen das halbe Sorgerecht sprechen, oder? Wie soll da denn eine Ebene möglich sein, auf der gemeinsame Entscheidungen für ein Kind entschieden werden müssen? #yoga)

    Das kann ich unterschreiben. Vor allem den ersten Absatz!