Und habe ich das richtig verstanden, dass man mit einem Veto als Sorgeberechtigter erstmal jede aktive Veränderung stoppen kann? Also zb. wenn das Kind getauft werden soll oder für ein Jahr ins Ausland gehen soll oder die Schule wechseln soll, kann man seine Unterschrift verweigern und dann bleibt erst einmal alles, wie es ist?
Man kann Veränderungen nicht nur stoppen, sondern sie sind erst einmal nicht möglich.
Mein Ex war durch einen Systemfehler als Mitsorgeberechtigter eingetragen, dadurch musste ich erst beweisen, dass ich alleine sorgeberechtigt bin, bevor meinem Kind ein Reisepass ausgestellt wurde, sonst hätten wir ohne die Unterschrift des Vaters keinen Ausweis bekommen.
OPs, bestimmte Untersuchungen, Schulanmeldung sind mWn ohne die Unterschriften beider Sorgeberechtigter nicht möglich.
Eine einwöchige Urlaubsreise mit dem Kind ins Ausland kann schon Schwierigkeiten bringen, wenn der andere Sorgeberechtigte nicht einverstanden ist.