Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

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  • Und habe ich das richtig verstanden, dass man mit einem Veto als Sorgeberechtigter erstmal jede aktive Veränderung stoppen kann? Also zb. wenn das Kind getauft werden soll oder für ein Jahr ins Ausland gehen soll oder die Schule wechseln soll, kann man seine Unterschrift verweigern und dann bleibt erst einmal alles, wie es ist?

    Man kann Veränderungen nicht nur stoppen, sondern sie sind erst einmal nicht möglich.
    Mein Ex war durch einen Systemfehler als Mitsorgeberechtigter eingetragen, dadurch musste ich erst beweisen, dass ich alleine sorgeberechtigt bin, bevor meinem Kind ein Reisepass ausgestellt wurde, sonst hätten wir ohne die Unterschrift des Vaters keinen Ausweis bekommen.
    OPs, bestimmte Untersuchungen, Schulanmeldung sind mWn ohne die Unterschriften beider Sorgeberechtigter nicht möglich.
    Eine einwöchige Urlaubsreise mit dem Kind ins Ausland kann schon Schwierigkeiten bringen, wenn der andere Sorgeberechtigte nicht einverstanden ist.

  • Zitat

    342068'" username="Hera">Lies mal das erste Posting. Auch bei Widerspruch wird nur nach Aktenlage entschieden.



    Okay, das erste Posting habe ich vielleicht nicht soo ausführlich gelesen, aber das ist auch nicht das, was beschlossen werden soll. Ich bezog mich auf den Referentenentwurf, um den es hier geht: http://www.bmj.de/SharedDocs/D…df?__blob=publicationFile


    Da steht unter anderem:


    "(4) Werden dem Gericht durch den Vortrag der Beteiligten oder auf sonstige
    Weise Gründe bekannt, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen
    können, gilt § 155 Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Termin nach
    Satz 2 spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Gründe stattfinden soll, je-
    doch nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter nach Absatz 2 Satz 2. § 155
    Absatz 3 und § 156 Absatz 1 gelten entsprechend. "


    §155 FamFG:


    "(2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen."


    Das hört sich für mich an, als würrde bei Bedenken in einem persönlichen Termin mit dem Jugendamt verhandelt. Für dich nicht?



    Naja, wahrscheinlich ist es, wie viele hier bereits schrieben: Wir werden nie zu gemeinsamen Ansichten kommen, weil einfach von zu unterschiedlichen Menschenbildern (und Erfahrungen) ausgegangen wird...

  • shakes,
    du hast die Vertretungsmacht vergessen
    der Sorgeberechtigte darf vor Gericht für das Kind entscheiden.
    z.B. das Erbe ausschlagen, die Aussage verweigern, ...

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.


  • Das mag in Ordnung sein solange sich beide einige sind oder wenigstens konstruktiv miteinander reden können. Ist das nicht der Fall, was oft vorkommen dürfte, wird das Kind sich hin- und hergerissen fühlen zwischen unterschiedlichen Aussagen, Werten, und im schlimmsten Falle werden gar keine Entscheidungen zustande kommen weil man sich nicht einig ist.


    Das gemeinsame Sorgerecht gibt dem Vater das RECHT, bei Entscheidungen konstruktiv mitzuwirken. Von der PFLICHT, Entscheidungen im Sinne des Kindes zu treffen (d. h.möglichst schnell, nur bei ausreichender Kenntnis des Sachstands - und vorallem unter Einbeziehung des Wohls/der Meinung des Kindes) habe ich bislang nichts gelesen.

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    There is no foot too small, that it cannot leave an imprint on this world.

    Einmal editiert, zuletzt von staubschaefchen ()

  • An alle, die das neue Gesetz sooo furchtbar finden:
    Was wäre denn euer Alternativ-Vorschlag für ein neues Gesetz. #confused


    • Bei Verheirateten oder Paaren, die schon vor der Geburt des Kindes länger zusammengelebt haben, besteht gemeinsames Sorgerecht.


    • Sind Mutter und Vater nicht in einer Beziehung, bekommt die Mutter das Sorgerecht - aus biologischen Gründen.


    • Möchte der Vater seine Pflicht als Vater erfüllen, muss er sich dies ebenfalls erarbeiten: regelmäßige Besuche und Unterstützung von Mutter und Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Lässt die Mutter dies nicht zu, muss er Buch drüber führen, so dass er zumindest nachweisen kann, dass er seiner Vaterpflicht nachkommen wollte.


    • Der Vater sollte - in meiner idealen Traumwelt - ebenfalls ein Jahr Elternzeit nehmen dürfen, und für diese Zeit genau wie die Frau Elterngeld bekommen (da ist unsere Politik ja anderer Auffassung, ich weiß). Dann würde man sich dieses Stress mit den Krippenplätzen sparen und die Kinder hätten auch im 2. Lebensjahr eine vertraute Bezugsperson statt Massenbetreuung in Kitas. Zusätzlich würde das die Bindung von Vater und Kind stärken. (Würden mehr Väter Elternzeit nehmen, würden sich die beruflichen Chancen von Vätern und Müttern weitgehend angleichen.)


    • So würde ich das nach jeder Trennung handhaben - ein Vater, der seinen Pflichten nachkommt - oder dies versucht, hat auch ein Recht auf Mitwirkung bei wesentlichen Entscheidungen.


    • Jemand, der sich erst dann an sein Kind erinnert, wenn es reden kann, trocken ist und durchschläft, jemand der die Unterhaltszahlungen nach Lust und Laune tätigt (und die Mutter damit tw. in finanzielle Schwierigkeiten bringt), jemand der verabredete Besuche nicht einhält - so jemand verwirkt in meinen Augen sein Sorgerecht.


    Bei gemeinsamem Sorgerecht (50/50-Regelung, d. h. ohne Unterhaltszahlungen bei gleichem Gehalt) würde ich außerdem erwarten,
    [*]dass beide ihre Arbeitszeit verringern um jeder für das Kind da sein zu können,
    [*]dass der Vater bei Arztbesuchen dabei ist,
    [*]die Hälfte der Kind-krank-Tage nimmt,
    [*]bei Elternversammlungen entweder das Kind betreut oder hingeht,
    [*]das Kind entweder zur Kita bringt oder abholt.


    Bei Verheirateten, die sich auf die klassiche Rollenteilung geeinigt haben, und sich scheiden lassen würde ich außerdem toll finden, wenn man
    [*]nicht nur vor, sondern auch nach einer Scheidung zu der Entscheidung steht, die als Familie bezüglich Kinderbetreuung (durch die Mutter zu Hause, in Teilzeit arbeitend) getroffen wurde - und nicht ab dem 3. Lebensjahr des Kindes plötzlich meint, die Mutter soll doch bitte Vollzeit arbeiten, damit er weniger Unterhalt für sie zahlen muss.


    Solche Dinge. Nichts spricht dagegen, dass man sich anders einigt, aber so sollte es erstmal Pflicht sein.

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  • Ich würde noch weitergehen, Staubschaefchen:


    Was passiert denn mit Müttern, die sich in dieser Weise einfach nicht um ihre Kinder kümmern?
    Da ist doch erstmal bei einem säumigen Vater zumindest ein wenig Familienhilfe angesagt, die ihm darin unterstützt die Vaterrolle zu übernehmen.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

  • Nun ja, das BVerfG hat am 21.7.2010 aber entschieden, dass es gegen das Elternrecht des Vaters verstößt, wenn er keine Möglichkeit hat, gegen den Willen der Mutter an das gemeinsame Sorgerecht zu kommen. Darüber kann/darf/sollte sich der Gesetzgeber nicht einfach hinwegsetzen. Es ist doch sinnvoll, wenn das neue Gesetz nicht beim nächsten Urteil des BundesVerfGs wieder für nichtig erklärt wird... Meiner Meinung nach ist das geplante Gesetz auch nicht sooo weit von der aktuellen Übergangsregelung entfernt (bis auf das vereinfachte Verfahren und die "negative Kindeswohlprüfung", statt der jetzt positiven)

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht (50/50-Regelung, d. h. ohne Unterhaltszahlungen bei gleichem Gehalt) würde ich außerdem erwarten,
    [*]dass beide ihre Arbeitszeit verringern um jeder für das Kind da sein zu können,
    [*]dass der Vater bei Arztbesuchen dabei ist,
    [*]die Hälfte der Kind-krank-Tage nimmt,
    [*]bei Elternversammlungen entweder das Kind betreut oder hingeht,
    [*]das Kind entweder zur Kita bringt oder abholt.


    sag mal, wie ist das denn überhaupt bei gemeinsamem Sorgerecht?
    Wenn ich AE wäre, stünden mir pro Kind ja 20 Tage kindkrank zu.
    Mit Partner 10, die anderen 10 muss er nehmen.
    Wenn ich jetzt einen Ex habe, der das gemeinsame Sorgerecht eingefordert und bekommen hat, der aber z.B. in einer anderen Stadt lebt, oder einfach nur ziemlich gleichgültig ist, und keine 10 Kindkranktage nehmen kann oder will - sitz ich dann auf meinen 10 und hab dann Pech gehabt? Oder krieg ich weiter 20, weil der Vater ja nicht zur Verfügung steht?
    Also sprich, gelte ich KK-arbeitsrechtsmäßig weiter als AE oder nicht?
    Mit meinen oft kranken Kleinkindern wäre nämlich allein das für mich ein Grund, das alleinige Sorgerecht haben zu wollen!

  • Nun ja, das BVerfG hat am 21.7.2010 aber entschieden, dass es gegen das Elternrecht des Vaters verstößt, wenn er keine Möglichkeit hat, gegen den Willen der Mutter an das gemeinsame Sorgerecht zu kommen. Darüber kann/darf/sollte sich der Gesetzgeber nicht einfach hinwegsetzen. Es ist doch sinnvoll, wenn das neue Gesetz nicht beim nächsten Urteil des BundesVerfGs wieder für nichtig erklärt wird... Meiner Meinung nach ist das geplante Gesetz auch nicht sooo weit von der aktuellen Übergangsregelung entfernt (bis auf das vereinfachte Verfahren und die "negative Kindeswohlprüfung", statt der jetzt positiven)

    Keine Frage, nur müssen dann auch gleiche Pflichten her.

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    (Big Bang Theory)

  • Ellis, staubschäfchens Vorschlag sähe allerdings durchaus eine Möglichkeit vor, dass der Vater ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht bekommt, nämlich indem er nachweist, dass er sich kümmern wollte.


    Ich denke, das ist eine Frage der Perspektive - sind Eltern Eltern, egal wie sie sich verhalten? In diese Richtung geht das deutsche Recht ja immer noch sehr stark; auch wenn man dem Kind nicht gut tut, behält man viele Rechte sehr lange. Oder ist das Sorgerecht als Kern-Elternrecht etwas, das man sich verdienen muss?


    sag mal, wie ist das denn überhaupt bei gemeinsamem Sorgerecht?
    Wenn ich AE wäre, stünden mir pro Kind ja 20 Tage kindkrank zu.
    Mit Partner 10, die anderen 10 muss er nehmen.
    Wenn ich jetzt einen Ex habe, der das gemeinsame Sorgerecht eingefordert und bekommen hat, der aber z.B. in einer anderen Stadt lebt, oder einfach nur ziemlich gleichgültig ist, und keine 10 Kindkranktage nehmen kann oder will - sitz ich dann auf meinen 10 und hab dann Pech gehabt? Oder krieg ich weiter 20, weil der Vater ja nicht zur Verfügung steht?


    Gute Frage. ich gehe mal davon aus, dass das eine Regelung für Alleinerziehende allgemein ist, oder? Es geht doch darum, wer die Betreuung für das Kind trägt.


    Bei gemeinsamem Sorgerecht (50/50-Regelung, d. h. ohne Unterhaltszahlungen bei gleichem Gehalt) würde ich außerdem erwarten,
    [*]dass beide ihre Arbeitszeit verringern um jeder für das Kind da sein zu können,
    [*]dass der Vater bei Arztbesuchen dabei ist,
    [*]die Hälfte der Kind-krank-Tage nimmt,
    [*]bei Elternversammlungen entweder das Kind betreut oder hingeht,
    [*]das Kind entweder zur Kita bringt oder abholt.


    Das geht aber schon sehr stark dahin, dass du Leuten ein von dir favorisiertes Modell vorschreiben willst. Ich würde mir verbitten, dass mir jemand vorschreibt, wie viel ich erwerbstätig bin, wie ich die Betreuung organisiere und ob ich zu Elternabenden gehe. 8I Ich könnte mir außerdem vorstellen, dass viele Alleinerziehende wenig Bock darauf haben, die Ex oder den Ex zum Arzt mitzuschleppen oder gar das kranke Kind von der Person betreuen zu lassen, der sie bewusst die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht verweigert haben. ;)

  • jo auch in dem Urteil vermisse ich ganz dringend die Vaterpflicht! und das Kindesrecht!





    Kind krank Tage: nach neuem Gesetz dann ja halb und halb, oder ist das Umgangs- aber kein Sorgerecht (sorry, wenn das jetzt zynisch wird)

  • Auch wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht hast, bleibst du doch alleinerziehend wenn das Kind bis auf wenige Besuchstage bei Sir lebt, es sei denn du hast mit dem Vater eine 50/50-Regelung vereinbart. Gemeinsames Sorgerecht ändert doch nichts an dem Status als AE.

    Liebe Grüße Gini und Töchter (*2006, *2008 und *2012)

  • Aber gemeinsames Sorgerecht beinhaltet doch die Personensorge. Streng genommen also auch die Kind krank Tage. Faktisch aus dem Leben bleibt es wohl ein Teil des AE-sein.

  • Aber gemeinsames Sorgerecht beinhaltet doch die Personensorge. Streng genommen also auch die Kind krank Tage. Faktisch aus dem Leben bleibt es wohl ein Teil des AE-sein.


    Ja, weil die Betreuung ja von den AE geleistet wird. Ist doch genauso mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht; das ist auch Teil der Personensorge, liegt im Alltag aber bei derjenigen Person, bei der das Kind lebt.

  • ja, und das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird nur auf Antrag entschieden, nicht automatisch


    Da liegt dann, glaub ich, auch das Problem, wenn der erziehende Elternteil umziehen will und es kein Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihn gibt, sondern ungeklärt war.


    Die Parallele ist noch nicht so ganz schlüssig für mich zu den Kind krank Tagen.


    - Wann erhält man denn volle 20 Tage? Wo sind die Grenzen?
    wenn komplett allein
    wenn mit Partner zusammenlebend, der nicht ein Elternteil ist
    wenn mit Elternteil zusammenlebend, aber nicht verheiratet
    wenn ein Elternteil auf Montage ist
    wenn man sich bei getrennten Partnern auf das jedes 2. Wochenende Modell vereinbart

  • Ist es nicht mehr so, dass man sich die 10 Tage des Mannes übertragen lassen kann?


    Insgesamt kriegt man ja eh nicht mehr als 35 Tage, egal wieviele Kinder unter 12 man hat, oder hat sich das auch geändert?

    der die das Blog


    Mausejules Weg zum Klugscheißer - 2. Semester:
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: 2,7
    Wirtschaftmathematik: 1,3
    Allgemeines Verwaltungsrecht:
    Betriebliches Rechnungswesen:
    Betriebliches Marketing:

  • Ich würde noch weitergehen, Staubschaefchen:


    Was passiert denn mit Müttern, die sich in dieser Weise einfach nicht um ihre Kinder kümmern?
    Da ist doch erstmal bei einem säumigen Vater zumindest ein wenig Familienhilfe angesagt, die ihm darin unterstützt die Vaterrolle zu übernehmen.


    Im Falle einer Mutter die die Kinder vernachlässigt und dem unzuverlässigen Vater, würde ich wohl auch überlegen, ob a) der Vater mit Familienhilfe o. ä. für die Kinder eine gute Bezugsperson werden könnte oder b), falls nicht, ob die Kinder nicht woanders besser aufgehoben wären.


    Hier in Deutschland ist mir das Agieren der Jugendämter manchmal nicht so ganz nachvollziehbar - mal werden Kinder aus fadenscheinigen Gründen weggenommen, mal verbleiben sie jahrelang bei Eltern die suchtkrank oder gewalttätig sind....


    Das erinnert mich dann immer so an die Kitaplatz-Debatte hier bei uns: Für Problemfamilien ist keine adäquate Hilfe finanzierbar, also bekommen diese Kinder bevorzugt Kitaplätze, damit sie wenigstens ein paar Stunden am Tag nicht ihren alkoholkranken, gewalttätigen Eltern ausgesetzt sind. Ich empfinde es als fraglich, dass diese Methode den Kindern auch nur annähernd nutzt, gerade wenn mal die Qualität der Betreuung in unserer Gegend bedenkt - da müssen Eltern eher ein sicherer Hafen für das Kind sein damit es die Stunden in der Kita übersteht, als umgekehrt. Aber das ist OT.



    Wie das sein wird, weiß ich nicht. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist es so, dass auf Antrag (frag mich nicht wo, ich glaube aber der/die Arbeitgeber muss/müssen zustimmen) die Kind-krank-Tage des einen beim anderen gutgeschrieben werden können. Sprich, wenn einer nicht kann oder will, und beide sich einig sind, dann kann der andere alle Kind-krank-Tage übernehmen. Da ist aber Kooperation gefragt, denke ich.


    Die Frage ist, wie "Alleinerziehend" definiert wird. Sofern das Kind bei dir lebt, wärst du ja auch bei gemeinsamem Sorgerecht trotzdem noch alleinerziehend. Ähnlich könnte man dann fragen, wie es mit der Elternzeit bzw. Elterngeld aussieht, denn Alleinerziehende bekommen es jetzt ja 14 Monate lang. Ob sich das mit dem gemeinsamem Sorgerecht ändert, weiß ich nicht.



    Das geht aber schon sehr stark dahin, dass du Leuten ein von dir favorisiertes Modell vorschreiben willst. Ich würde mir verbitten, dass mir jemand vorschreibt, wie viel ich erwerbstätig bin, wie ich die Betreuung organisiere und ob ich zu Elternabenden gehe. 8I Ich könnte mir außerdem vorstellen, dass viele Alleinerziehende wenig Bock darauf haben, die Ex oder den Ex zum Arzt mitzuschleppen oder gar das kranke Kind von der Person betreuen zu lassen, der sie bewusst die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht verweigert haben. ;)


    Aaaalso: ich habe die Fragstellung, wie Gegner dieses gemeinsamen Sorgerechts es machen würden, zum Anlass genommen, mich einfach mal auszutoben. Mir ist völlig klar, dass meine Ideen nicht überall Zustimmung finden, oder an Dingen in der Realität scheitern können.


    Außerdem habe ich geschrieben, dass nichts dagegen spricht, wenn sich (ehemalige) Paare anders einigen. Wie gesagt, es ging mir darum, dass auch Mütter mal ein paar RECHTE bekommen, auf deren Einhaltung sie beim Ex-Partner bestehen können, und nicht immer nur Pflichten, die sie wahrnehmen müssen. Dann gäbe es nämlich auch Anhaltspunkte anhand derer entschieden werden kann, ob der Vater seinen Pflichten als Vater nachkommt, bevor er auf seine Rechte besteht.


    Wenn also ein Kind krank ist, und der Ex hat keine Lust beim Arztbesuch dabei zu sein, warum sollte die Mutter es dann verlangen (müssen). Aber sie hätte die Wahl es zu tun - nämlich, wenn es vielleicht nicht nur ein gemeinsames Kind gibt. Dann wäre der Ex eine Unterstützung für die Mutter, die sie in Anspruch nehmen kann. Oder der Vater, der sich vielleicht auch um sein Kind sorgt, hätte das das Recht, bei Arztbesuchen dabei zu sein. Somit könnten beide ihre Entscheidungen bzgl. OP oder was auch immer aufgrund der gleichen Sachlage treffen.


    Ich wiederhole: ich habe mich ausgetobt. Ohne Rechtskenntnisse, und ohne dass ich von der Regelung überhaupt betroffen bin. Letztlich könnte es mir egal sein, wie es anderen Paaren ergeht, meine Kinder wachsen mit ihrem Vater auf, wir haben gemeinsames Sorgerecht, und im Interesse der Kinder ist es dann eben auch, dass sie im Falle einer Trennung weiterhin ihren Vater regelmäßig sehen können.

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    There is no foot too small, that it cannot leave an imprint on this world.

  • Ich stimme völlig mit euch überein, dass das Gesetz so noch nicht perfekt ist. Aber ich finde es prinzipiell einen richtigen Schritt und würde so eben eher dahin tendieren, konstruktiv Kritik und Verbesserungen zu äußern (wie ja auch zum Teil geschehen), anstatt das gesamte Gesetz zu verteufeln.


    Das Problem, was ich mit der hier vorgetragenen Argumentation habe, ist, dass sich da für mich zwei Annahmen rauskristallisieren:
    1. die Mutter ist grundsätzlich bereit, mit dem Vater zu kooperieren und ihn in wichtige Entscheidungen mit einzubeziehen
    2. der Vater kümmert sich grundsätzlich nicht gut genug.
    Und das als Annahme vorauszusetzen, finde ich problematisch. Natürlich ist es hart, wenn man selber in einer Situation ist, wo der Vater sich wirklich daneben verhält, obwohl man durchaus zur Zusammenarbeit bereit wäre. Das tut mir auch wirklich leid und ich kann absolut nachvollziehen, dass einem diese änderung dann Angst macht ( Blockmalz zb).
    Aber - ich sehe diese Annahmen eben nicht so allgemeingültig - und ich finde auch, dass der Staat grundsätzliche Gesetze nicht an bedauerlichen Einzelschicksalen festmachen darf, sondern erstmal ein faires Recht schaffen muss, dass dann evtl durch Sonderregelungen angepasst werden kann.


    Ich kenne einfach genug Frauen, die eben absolut nicht kooperativ sind, zumindest nicht mehr, als sie es eben müssen. Natürlich besprechen sich die Eltern im Idealfall zu wichtigen Dingen - ganz unabhängig von der Regelung auf dem Papier. Aber dennoch hängt es nach bisheriger Gesetzeslage vom Willen der Mutter ab. Ist sie nicht bereit, über die Impfung/Schulwahl etc zu diskutieren, dann hat das Kind einfach keine Chance, dass auch die Argumente vom Vater mit einbezogen werden. und ich finde, das geht nicht.

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

    ———-

    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Ich habe nichts dagegen, dass Menschen, die sich um Kinder kümmern möchten, das auch tun. (Wobei ich ein Problem mit der Sichtweise habe, dass Menschen Rechte an anderen Menschen haben können. In jeglicher anderen Konstellation gäbe es da einen Aufschrei...)


    Ich habe ein Problem damit, dass die Definition Kindeswohlgefährdung absurd hoch angesetzt wird. Ich gehe nicht davon aus, dass es reicht, dass der "Vater" beispielsweise ein (von der Mutter angenommenes) Suchtproblem hat, sich nicht um einen Job kümmert, gewalttätig gegenüber der Mutter war (kann ja jeder behaupten!) oder was auch immer. Davon gar nicht zu reden, dass er sich nie ums Kind gekümmert hat. Denn hey, was sagt denn das alles schon über die Fähigkeit, sich für eine Schule zu entscheiden aus? wird wohl eher die Argumentation der Gerichte sein.


    Nein, ich bin nicht kooperativ und werde es auch nie sein. Da das bloße Besetzen einer Vaterrolle mit solch einer Person, von der mein Kind auch Genmaterial hat, katastrophal für es wäre. Ich sehe nur nicht, dass ein Gericht das auch erkennen würde, sondern immer noch einem "Mama-Papa-Kind"-Familienideal hinterherrennt, egal, was das für uns und andere bedeutet.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es auch nicht ausgereift. Einerseits verstehe ich die Vätersichtweise. Als ich das erste mal schwanger wurde, war es ja so eine "Ein Schuss-ein Treffer"- Glücksfall. Wir kannten uns nicht wirklich. Und obwohl für ihn klar war, dass wir das Kind bekommen, war es für ihn schwierig, sich in diese Vaterrolle reinzufinden...denn rechtlich hatte er nichts, gar nichts zu melden. Alles hing von meinem Goodwill ab. Ich muss zugeben, dass ich aber nicht unglücklich darüber war. Denn ich war sowieso in einem Wechselbad der Gefühle, fühlte mich etwas mies, weil ich weder heiraten, noch zusammenziehen wollte und ein Leben mit dem Kind ohne ihn plante. Es war mir angenehm, dass ich da manches einfach auf die Gesetze schieben konnte. #schäm