Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

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  • Welche Argumentation, Gini?
    Die, dass Männer die Wahl haben, Frauen aber nicht?
    Die gilt für alle Männer und Frauen.


    Aber es geht ja auch um genau die Männer, die nicht mit der Mutter zusammenleben, nun aber das Sorgerecht beantragen können.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)


  • Und wenn ich mir die adoptierten, mittlerweile Erwachsenen in Verwandtschaft und Bekanntschaft so ansehe: Denen ist die Abstammung sowas von egal.


    Der eine Adoptierte, den ich kenne hat sich als Jugendlicher sehr viele Gedanken über seine Herkunft gemacht und auch überlegt nachzuforschen, das aber letztendlich doch nicht gemacht. Er wusste schon seit Kleinkind von seiner Adoption.


    Der andere hat erst mit 30 erfahren, dass er adoptiert wurde (Er hatte die Adoptionsurkunde gefunden) und daraufhin den Kontakt zu seiner leiblichen Mutter gesucht und gefunden und seinen Vornamen wieder in seinen Geburtsnamen umgeändert. (Seine Adoptiveltern hatten ihn bei der Adoption umbenannt, das geht wohl bei Babys)


    Die biologische Herkunft war also bei Beiden schon ein Thema.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Ich habe auch letzte Woche in der Zeitung von einer jungen Frau gelesen, die mit einer Samenspende gezeugt wurde und jetzt klagt, dass die Klinik den Namen des biologischen Vaters herausgibt. Diese Woche sollte das Urteil gefällt werden.


    Ich glaube, dass zumindest das Wissen, wo man herkommt, wer mit einem verwandt ist usw. schon wichtig für die eigene Identität ist.

    Liebe Grüße Gini und Töchter (*2006, *2008 und *2012)

  • Aber Shevek, irgendjemand schrieb in diesem Thread schon, dass die überwiegende Mehrheit der unehelich geborenen Kinder in eine feste Beziehung hinein geboren. Deine Argumentation kann dann nur für die Minderheit gelten, wo die Eltern eben kein Paar sind.


    Genau, das war ich. Uneheliche Lebenspartnerschaften, wo die Eltern genauso zusammenleben, wie verheiratete Paare sind zumindest im Osten Deutschlands die häufigste Konstellation.
    Wir leben nicht mehr in den 70er Jahren. Das Kriterium "Ehe" als Grundlage für das Sorgerecht zu nehmen, ist nicht mehr zeitgemäß.
    Das was Du schreibst, Shevek, dass der Vater nicht mit der Mutter zusammenlebt trifft laut dem verlinkten Bericht nur auf 11 % dieser Fälle zu! Die restlichen 89% haben die gleiche Ausgangssituation wie verheiratete Paare.


    Ich wohne z.B. in einem Haus mit 4 Familien mit Kindern, die alle nicht verheiratet sind.


    Und doch, genau darum geht es auch, Shevek. Nämlich dass diesen 89% der Aufwand für die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts gespart werden kann.
    Das in Fällen einer Trennung, egal ob vor der Geburt, von unehelichen Lebensgemeinschaften oder auch von Ehen, eine Entscheidung getroffen werden muss, die dem Kindeswohl entspricht, ist keine Frage und wird anscheinend vom Gesetz nicht im nötigen Maße berücksichtigt. Aber das ist in meinen Augen unabhängig vom Trauschein.

    Freda mit dem Jan-Feb-Mär-Trio (01/05 + 02/08 + 03/12) #love


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  • Aber es ist ja nun mal so dass die Mutter eindeutig ist, der Vater nicht.
    Irgendwo muss der Vater also immer was beantragen, entweder ein Aufgebot oder die Vaterschaft. Das hat sich ja auch nicht geändert, ob da nur das Sorgerecht gleich dabei ist, das soll sich ändern.
    Und da das ganze in einem Aufwasch geht sehe ich da die Erleichterung ehrlich gesagt nicht.

    Normal is just a setting on a dryer.

  • Und doch, genau darum geht es auch, Shevek. Nämlich dass diesen 89% der Aufwand für die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts gespart werden kann.

    Welchen Aufwand haben denn die 89% bisher?
    Die Eltern konnten noch vor der Geburt oder zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach der Geburt zum Jugendamt gehen und eine gemeinsame Sorgerechtserklärung (keine Ahnung wie das ofiziell heißt) abgeben.
    Das einzige, was sich geändert hat ist, dass Väter nun fast automatisch das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter erhalten können.
    In einer intakten Beziehung wird das wohl eher selten vorkommen, also verschlechtert das Gesetz vor allem die Lage der Mütter, die eben keine intakte Beziehung* mit dem Vater des gemeinsames Kindes führen.


    *intakt auch im Sinne von freundschaftlichem Umgang miteinander nach einer Trennung


    edit: und soweit ich das verstanden habe, muss das gemeinsame Sorgerecht doch auch weiterhin beantragt werden, nur die Art der Beantragung ändert sich, oder?


    edit2: Zitat gekürzt

  • Ich würde es so machen, dass der Vater (verheiratet oder nicht) mit der Eintragung auf der Geburtsurkunde die Vaterschaft anerkennt und damit auch automatisch das Sorgerecht erhält. Möchte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ab Geburt oder später muss es das beantragen und es wird im Einzelfall eine Entscheidung zum Wohl des Kindes getroffen.


    Und nein, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind zwei verschiedene Sachen. Während man die Vaterschaft auf dem Standesamt anerkennen kann, muss das Jugendamt das Sorgerecht beurkunden. Das ist jedesmal eine große Prozedur, weil man da alles dazu vorgelesen bekommt und mehrere Seiten Papier in 3-facher Ausfertigung (Mutter, Vater, Kind) bekommt. Und es gibt zumindest hier monatelange Wartezeiten für einen Termin auf dem Jugendamt. Ich musste das nun schon 3 x machen, ich finde es völlig sinnlos, eben weil es eigentlich selbstverständlich ist.


    Shevek: Ich stimme vollkommen mit Dir überein, dass der Vater das Sorgerecht nicht gegen den Willen der Mutter bekommen sollte, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet ist.
    Aber das sind doch wie gesagt die viel selteneren Fälle. Und in denen könnte dann viel genauer hingeschaut werden, weil das Amt sich viel Zeit spart für die ganzen Fälle, wo es selbstverständlich ist, das sich beide kümmern, genau wie bei verheirateten Paaren.

    Freda mit dem Jan-Feb-Mär-Trio (01/05 + 02/08 + 03/12) #love


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  • Meiner Meinung nach sollten Alleinerziehende immer das alleinige Sorgerecht haben.
    Es gab gerade wieder 2 Threads über das Problem "Schulanmeldung wenn der Vater nicht greifbar ist."


    Das ist nur fair, wenn beide Eltern es so wollen.
    Es war bislang unfair, wenn der Vater gern Teil im Leben seines Kindes sein will, die Mutter aber dies verhindert hat u. darüber hinaus noch rechtlich bestärkt wurde.

  • Das ist nur fair, wenn beide Eltern es so wollen.
    Es war bislang unfair, wenn der Vater gern Teil im Leben seines Kindes sein will, die Mutter aber dies verhindert hat u. darüber hinaus noch rechtlich bestärkt wurde.


    Ähm, ist es fair, wenn eine Person mit der du nicht zusammen lebst dir deinen Tagesablauf diktiert?
    Ist es fair, wenn eine Person, die nicht mit dir zusammen lebt dir ärztliche Behandlungen verweigert, weil er nicht daran glaubt, dass du "krank" bist? (Gab es hier auch schon, ein Vater der nicht an ADHS glaubt)



    Der Vater kann gerne Teil des Leben des Kindes sein. Das nennt sich dann Umgangsrecht.

    LG
    Anid-Yonja #rose


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    Einmal editiert, zuletzt von Anid-Yonja ()

  • Man kann auch ohne Sorgerecht Teil des Lebens des Kindes sein.
    Umgangsrecht hat damit nämlich nichts zu tun...


    Ist es denn nun fair, dass ein Elternteil dass nicht am Leben des Kindes teilnimmt trotzdem entscheidet und darin noch rechtlich bestärkt wird?

    Normal is just a setting on a dryer.

  • Ich würde es so machen, dass der Vater mit der Eintragung auf der Geburtsurkunde die Vaterschaft anerkennt und damit auch automatisch das Sorgerecht erhält. Möchte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ab Geburt oder später muss es das beantragen und es wird im Einzelfall eine Entscheidung zum Wohl des Kindes getroffen.

    Mein Vorschlag wäre - zusammenlebende Eltern erhalten gemeinsames Sorgerecht.
    Nach einer Trennung erhält der Elternteil das Sorgerecht, bei dem die Kinder wohnen, dann ist auch egal, ob sie vorher verheiratet waren oder nicht.
    Gemeinsames Sorgerecht nach einer Trennung gäbe es, wenn beide Elternteile es vereinbaren oder es wird im Streitfall vor Gericht geregelt.


    Und nein, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind zwei verschiedene Sachen. Während man die Vaterschaft auf dem Standesamt anerkennen kann, muss das Jugendamt das Sorgerecht beurkunden. Das ist jedesmal eine große Prozedur, weil man da alles dazu vorgelesen bekommt und mehrere Seiten Papier in 3-facher Ausfertigung (Mutter, Vater, Kind) bekommt. Und es gibt zumindest hier monatelange Wartezeiten für einen Termin auf dem Jugendamt. Ich musste das nun schon 3 x machen, ich finde es völlig sinnlos, eben weil es eigentlich selbstverständlich ist.

    Okay in NRW wurde die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt gemacht und ich wurde bei Terminvereinbarung gefragt, ob dabei auch ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart werden soll. Da wir kein gemeinsames Sorgerecht vereinbart haben, weiß ich nicht, wie das Prozedere dann weitergegangen wäre.


    Shevek: Ich stimme vollkommen mit Dir überein, dass der Vater das Sorgerecht nicht gegen den Willen der Mutter bekommen sollte, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet ist.
    Aber das sind doch wie gesagt die viel selteneren Fälle. Und in denen könnte dann viel genauer hingeschaut werden, weil das Amt sich viel Zeit spart für die ganzen Fälle, wo es selbstverständlich ist, das sich beide kümmern, genau wie bei verheirateten Paaren.

    Aber es geht beim Sorgerecht doch eben vor allem um die organisatorischen Sachen, welche Schule besucht das Kind, welche OPs werden gemacht, Ausstellen eines Ausweises, Mitgliedschaftsantrag bei manchen Vereinen. Wenn sich die Eltern darin einig sind, ist es doch egal, ob nur ein Elternteil das Sorgerecht hat und die ganzen Papiere unterschreibt oder ob beide Unterschriften nötig sind.


    Die Probleme entstehen immer nur an dem Punkt, an dem sich die Eltern NICHT einig sind und ich sehe nicht wie durch ein gemeinsames Sorgerecht diese Probleme weniger werden.

  • Man kann auch ohne Sorgerecht Teil des Lebens des Kindes sein.
    Umgangsrecht hat damit nämlich nichts zu tun...


    Ist es denn nun fair, dass ein Elternteil dass nicht am Leben des Kindes teilnimmt trotzdem entscheidet und darin noch rechtlich bestärkt wird?


    Im Freundeskreis kriegen wir mit, wie "umständlich" es ist, das Umgangsrecht wirklich durchzusetzen u. wie hilflos (bisher) die Väter waren, wenn die Frauen eben alleiniges Sorgerrecht haben, den Wohnort des Kindes frei bestimmen u. damit noch alles andere ohne Rücksprache mit dem Vater (der gerne Teil sein möchte u. NICHT Steine in den Weg legen will) zu halten. In dem Fall waren die zwei noch einige Jahre nach der Geburt auch teils sehr glücklich zusammen. Haben sich später getrennt u. nun spielt Frau die Karten aus, die sie eben bislang hat. Und er kann da nicht sehr viel machen.
    Fair ist anders u. fair ist in meinen Augen, wenn die Eltern erstmal gleichgestellt sind bzw. die Chance haben, gleich gestellt zu sein.


    Fair ist nicht, wenn im Vorfeld einer von beiden mehr Rechte hat als der andere.


    WAS WER aus WELCHER Situation dann macht, dass es unfair wird, hat m.M. nicht sehr viel mit den "Grundvoraussetzungen" zu tun (Gleichstellung)...das gelingt dem Mann u. der Frau gleichermaßen immer irgendwie, wenn es so gewollt ist.

    Liebe Grüße von PuDiEb

    Einmal editiert, zuletzt von PuDiEb ()

  • Bei uns war das auch ein Aufwasch beim Jugendamt: anrufen, Termin vereinbaren ( innerhalb einer Woche).


    Dann Aufklärung was die Vaterschaftsanerkennung bedeutet ( das ist ja auch gut und wichtig), Abhandlung übers Sorgerecht, unterschreiben in mehrfacher Ausführung, fertig.


    Beim Standesamt erfolgte nur die Anmeldung nach der Geburt und die Entscheidung welcher Nachname fürs Kind.


    Edit:
    Andersrum lässt sich Umgangs- UND Sorgerecht auch nicht durchsetzen.
    Der Vater, der Sorgerecht hat kann hinziehen wo er will. Er kann Umgang spontan absagen oder gar nicht erst auftauchen ohne jede Konsequenz. Er kann seinen Sorgepflichten nicht entsprechen ohne jede Konsequenz. Er muss seinen Wohnort und Telefonnr. nicht mitteilen, weder der Mutter noch dem Kind.


    Deswegen plädieren ja so viele hier im Strang an die Kopplung von Sorgerecht und Sorgepflicht. Dann könnte jeder Vater der getrennt lebt nachweisen dass er sich kümmern will und kann so das Sorgerecht erhalten, andersrum kann ihm das Sorgerecht entzogen werden wenn er sich nicht kümmert. Mit dem Umgangsrecht hat das nichts zu tun und gilt natürlich umgekehrt genauso wenn das Kind beim Vater lebt und die Mutter usw. usf.

    Normal is just a setting on a dryer.

    Einmal editiert, zuletzt von Dane ()

  • Ich will nochmal betonen, dass es mir darum geht, eine Selbstverständlichkeit in den Normalfall zu bringen, der da sein sollte (und auch in 90 % der Fälle ist), dass beide Eltern sich um die Belange der Kinder kümmern (wollen).
    Es ist NORMAL, dass beide das machen. Es ist die AUSNAHME, dass ein Elternteil sich nicht kümmert (bzw. kümmern will).
    Im Moment ist es Gesetz, dass dem Vater nicht automatisch der Normalfall zugestanden wird, wenn er die Mutter nicht geheiratet hat.
    Aber es ist eben nicht mehr der Normalfall, dass gemeinsam sorgende Eltern verheiratet sind. Und deswegen finde ich es richtig, dass dieses Kriterium gekippt wird und auch unverheirateten Vätern grundsätzlich die gleichen Rechte zugestanden werden, wie verheirateten.


    Das es gesetzlich sinnvolle Regelungen für den Ausnahmefall geben muss, wo Eltern sich nicht einigen können oder wollen und dadurch das Kindeswohl gefährdet ist oder unverhältnismäßig in das Leben der Mutter eingegriffen wird, dem stimme ich absolut zu. Das ist genauso wichtig, wenn man hier Änderungen vornimmt. Aber auch das ist ja unabhängig davon, ob Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren oder nicht.

    Freda mit dem Jan-Feb-Mär-Trio (01/05 + 02/08 + 03/12) #love


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    Einmal editiert, zuletzt von Freda ()

  • Im Freundeskreis kriegen wir mit, wie "umständlich" es ist, das Umgangsrecht wirklich durchzusetzen u. wie hilflos (bisher) die Väter waren, wenn die Frauen eben alleiniges Sorgerrecht haben, den Wohnort des Kindes frei bestimmen u. damit noch alles andere ohne Rücksprache mit dem Vater (der gerne Teil sein möchte u. NICHT Steine in den Weg legen will) zu halten. In dem Fall waren die zwei noch einige Jahre nach der Geburt auch teils sehr glücklich zusammen. Haben sich später getrennt u. nun spielt Frau die Karten aus, die sie eben bislang hat. Und er kann da nicht sehr viel machen.
    Fair ist anders u. fair ist in meinen Augen, wenn die Eltern erstmal gleichgestellt sind bzw. die Chance haben, gleich gestellt zu sein.


    Fair ist nicht, wenn im Vorfeld einer von beiden mehr Rechte hat als der andere.


    WAS WER aus WELCHER Situation dann macht, dass es unfair wird, hat m.M. nicht sehr viel mit den "Grundvoraussetzungen" zu tun (Gleichstellung)...das gelingt dem Mann u. der Frau gleichermaßen immer irgendwie, wenn es so gewollt ist.


    In meinem Freundeskreis kriege ich auch mit, wie umständlich es ist das Umgangsrecht wahrzunehmen.
    Und zwar von Vätern die das gemeinsame Sorgerecht haben.


    Wenn die Mutter nicht will, kannst du dir das gemeinsame Sorgerecht sonstwo hinschmieren.
    Die Umgangsrechte der Kinder und der Väter müssen gestärkt werden.
    Damit hat das Sorgerecht aber nichts zu tun.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Im Freundeskreis kriegen wir mit, wie "umständlich" es ist, das Umgangsrecht wirklich durchzusetzen u. wie hilflos (bisher) die Väter waren, wenn die Frauen eben alleiniges Sorgerrecht haben, den Wohnort des Kindes frei bestimmen u. damit noch alles andere ohne Rücksprache mit dem Vater (der gerne Teil sein möchte u. NICHT Steine in den Weg legen will) zu halten. In dem Fall waren die zwei noch einige Jahre nach der Geburt auch teils sehr glücklich zusammen. Haben sich später getrennt u. nun spielt Frau die Karten aus, die sie eben bislang hat. Und er kann da nicht sehr viel machen.
    Fair ist anders u. fair ist in meinen Augen, wenn die Eltern erstmal gleichgestellt sind bzw. die Chance haben, gleich gestellt zu sein.

    Ja, diese Fälle gibt es leider, das will ich gar nicht klein reden, da müsste aber zuerst einmal am Umgangsrecht und der Durchsetzbarkeit gearbeitet werden und zwar in beide Richtungen, nicht nur, dass der Vater ein Recht auf Umgang mit den Kinder hat, sondern dass auch die Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen haben und das auch einfordern können.
    Ansonsten ist es fair, wenn derjenige die Entscheidungen trifft, der die Folgen zu tragen hat.

  • Sanni ich seh es anders...fair ist, wenn die Voraussetzungen erstmal die gleichen sind für Eltern (Väter, Mütter ob verheiratet oder nicht) u. wie Freda schon schrieb muss es eben zusätzlich Lösungsmöglichkeiten geben für Fälle, in denen sich beide nicht einigen können.

  • PuDiEb,
    aber die Vorraussetzungen sind nicht die Gleichen. Von vorne herein sind die Frauen benachteiligt. Das wurde jetzt in diesem Thread lang und breit durchgekaut.


    Meiner Meinung nach wäre es fair, wenn auch bei geschiedenen Eltern nur eine Person das Sorgerecht hat.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Wo genau sind denn die Frauen benachteiligt im Vergleich zum Vater?
    Vielleicht seh ich da den Zusammenhang noch nicht? Reicht auch wenn du mir genau die Seite sagst, auf der es in dem Thread erklärt wird.

  • Die Voraussetzungen sind aber auch nicht gleich, was die Pflichten betrifft. Nun sollen einseitig die Rechte der Väter gestärkt werden ohne dass sie dabei auch verstärkt in die Pflicht genommen werden.
    Noch mal mein Beispiel von irgendwann früher im Thread.
    Die Eltern haben sich getrennt, die Kinder leben bei der Mutter.
    Bisher lebten alle in Frankfurt. Die Mutter möchte nun nach Bremen ziehen, weil sie dort eine gute Arbeitsstelle angeboten bekommen hat oder weil sie ursprünglich von dort kommt und ihre Familie dort lebt oder ...
    Für den Umzug braucht sie nun das Einverständnis des mitsorgeberechtigten Vaters.
    Soweit so gut und verständlich, da dieser Umzug starken Einfluss auf den Kontakt zwischen Vater und Kindern hat.


    Nun aber dieselbe Situation nur andersherum.
    Wenig später beschließt er nach München zu ziehen, weil er dort eine gute Arbeitsstelle angeboten bekommen hat oder weil er ursprünglich von dort kommt und seine Familie dort lebt oder ...
    Auch dieser Umzug hat starke Auswirkungen auf den Kontakt zwischen Vater und Kindern, aber er braucht kein Einverständnis, er kann das so entscheiden, wie ihm das in den Kram passt.


    Ich sehe da überhaupt nicht, wo die Voraussetzungen gleich sind, oder wo es darum geht, dass DIE KINDER ein Recht auf beide Elternteile haben.