Nein, Engagement läßt sich nicht über Pflichen einfordern, aber wenn Pflichten vernachlässigt werden können auf dieser Grundlage Rechte beschnitten werden. Da kann sich dann ja jeder überlegen, Vater und Mutter, was er möchte: Rechte UND Pflichten, oder keins von beidem. Jetzt ist es eine Schieflage.
Wäre das so würde sich auch etwas in beide Richtungen ergeben: hat der Vater ( jeweils: oder die Mutter) kein Sorgerecht, nimmt aber Umgang wahr und versucht an der Personensorge teilzunehmen bekommt er das Sorgerecht. Wenn nicht kann man das Sorgerecht auch aberkennen ohne dass Gewalt oder Sucht im Raum steht, rein aus Desinteresse.
Da finde ich den verlinkten Artikel auch gut.