Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

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  • Nein, Engagement läßt sich nicht über Pflichen einfordern, aber wenn Pflichten vernachlässigt werden können auf dieser Grundlage Rechte beschnitten werden. Da kann sich dann ja jeder überlegen, Vater und Mutter, was er möchte: Rechte UND Pflichten, oder keins von beidem. Jetzt ist es eine Schieflage.


    Wäre das so würde sich auch etwas in beide Richtungen ergeben: hat der Vater ( jeweils: oder die Mutter) kein Sorgerecht, nimmt aber Umgang wahr und versucht an der Personensorge teilzunehmen bekommt er das Sorgerecht. Wenn nicht kann man das Sorgerecht auch aberkennen ohne dass Gewalt oder Sucht im Raum steht, rein aus Desinteresse.


    Da finde ich den verlinkten Artikel auch gut.

    Normal is just a setting on a dryer.

  • Ja, dem stimme ich auch zu.


    Ich stimme eingeschränkt zu. Die positive Verknüpfung von Unterhalt und Sorgerecht ergibt für mich keinen Sinn. Akzeptabel fände ich, wenn man das Sorgerecht verlieren könnte, weil man trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt. Es gibt aber ja auch Eltern, die einfach nicht finanziell leistungsfähig sind (z.B. weil sie keine Job finden und von Alg II leben). Da fände ich es unfair, [nur] deshalb das Sorgerecht abzusprechen. Und genauso gibt es Eltern, die zwar zahlen, sich aber nicht interessieren – warum sollten die das Sorgerecht haben?

  • Ich stimme eingeschränkt zu. Die positive Verknüpfung von Unterhalt und Sorgerecht ergibt für mich keinen Sinn. Akzeptabel fände ich, wenn man das Sorgerecht verlieren könnte, weil man trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt. Es gibt aber ja auch Eltern, die einfach nicht finanziell leistungsfähig sind (z.B. weil sie keine Job finden und von Alg II leben). Da fände ich es unfair, [nur] deshalb das Sorgerecht abzusprechen. Und genauso gibt es Eltern, die zwar zahlen, sich aber nicht interessieren – warum sollten die das Sorgerecht haben?

    Ich finde die Haltung aus dem Interview eher merkwürdig.
    Einerseits wird geschrieben, dass 80% der Fälle sowieso unproblematisch sind, weil eh die gemeinsame Sorge erklärt oder geheiratet wird. Und auch von den restlichen 20% nur ein ganz kleiner Teil das Sorgerecht durchsetzen will. Andererseits ist sie gegen das automatisch gemeinsame Sorgerecht ("Das haben wir verhindert." :stupid: ).
    Aber das schrieb ich ja schon, dass ich das genau verkehrt finde.
    Und beim Unterhalt stimme ich Shakes zu. Unterhalt ist da ein kritisches Thema. Viel wichtiger fände ich da wirklich, den Umgang als Kriterium zu definieren, sowohl als Recht, als auch als Pflicht.
    Das würde z.B. auch das weiter vorn genannte Problem des Wegzugs klären: Wenn der Vater durch Wegzug nicht mehr in der Lage ist seine vereinbarte Umgangspflicht/sein Umgangsrecht von x Tagen pro Monat/Jahr wahrzunehmen, erlischt für ihn auch das Sorgerecht, da er in den Alltag des Kindes nicht mehr ausreichend involviert ist.

    Freda mit dem Jan-Feb-Mär-Trio (01/05 + 02/08 + 03/12) #love


    Ich kaufe und verkaufe im Rabenflohmarkt

    Einmal editiert, zuletzt von Freda ()

  • Hier mal ein Vorschlag, den ich selbst recht sinnvoll finde (haha, ist ja auch von mir) - mich würde interessieren, was ihr davon haltet:


    Mein Vorschlag unterscheidet nicht danach, ob die Eltern je verheiratet sind oder waren. Wenn schon, denn schon. So groß ist der Unterschied ja auch nicht mehr.

  • shakes,
    ich finde dein Vorschlag hört sich gut an. Du könntest das ja als Petition einreichen ;)

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Ich finde das grundsätzliche gemeinsamen Sorgerecht inakzeptabel. Für Eltern, die zusammen leben, ja, das fände ich normal. Für andere auf gemeinsamen Antrag, ansonsten hat das Sorgerecht die Mutter, der Vater hat das Recht, einen Antrag zu stellen, über den dann durch Anhörung beider Seiten und vielleicht je nach Fall auch des Jugendamts entschieden wird.

    Gruß, flummi

    Einmal editiert, zuletzt von flummi ()

  • Merin hat ehrlich gesagt meine Gefühle in ihrem ersten Beitrag schon ganz gut in Worte gefasst. SChade, dass er bei einigen als so moralisierend ankam, dass habe ich gar nicht so empfunden.


    Nein. Es ist nicht mein Argument. Es ist für mich schlicht nicht wesentlich. Weil ich glaube, dass sich ein Engagement für ein Kind nicht über Verpflichtung einfordern lässt. Wie soll das denn real aussehen: Dass die Polizei den Vater auf der Arbeit abfängt und ihn in Handschellen zur eigenen Wohnung eskoriert, wo er dann 5 Stunden lang mit seinem Kind in ein Zimmer gesperrt wird, für dass er vorher zwangsweise ein Zimmer einrichten musste? Wie soll ein Vater oder eine Mutter dazu gezwungen werden, eine Bindung zu einem Kind aufzubauen?
    Ich schrieb über die Möglichkeit, dass Väter über mehr Gestaltungsraum rechtlicherseits mehr Lust dazu bekommen, sich zu engagieren. Dass wäre mein Weg: anzuregen, zu ermuntern, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass aktive Väter normal sind. Dass es dann trotzdem noch einige geben wird, die diesen normalen Weg nicht gehen, das ist ja davon unbenommen. Für die anderen gefällt mir PuDuEbs Vorschlag: Dass eben vom Normalfall gemeinsamer Sorge abgewichen werden kann, wenn jemand die Hauptlast trägt und möchte, dass der andere dann auch weniger entscheiden kann.

    Nicht zuletzt hat sie auch formuliert wofür ich bisher keine Worte gefunden habe, nämlich das ich mir vorstellen kann das Recht vielleicht auch zu mehr Begeisterung für die Übernahme von Feuden und Pflichten der täglichen Kindersorge mit sich bringen könnte und sich so auch in diesem Aspekt auch positiv auswirken könnte.


    Shakes Vorschlage gefällt mir.
    Habe aber jetzt gerade keine Zeit ihn genauer durchzugehen. Sehr gut finde ich das alle Eltern gleichgestellt werden (verheiratet oder nicht) und dass es für den ELternteil bei dem das Kind lebt reicht einen Antrag zu stellen und der jeweils andere Elternteil aktiv werden muß. Das ist ja bei dem derzeitgen Gesetz genau andersherum, oder?

    Hagebutte,
    zwei Töchter 02/07, 07/09 und ein Sohn 3/13


    Das A klemmt, daher geht es hin und wieder verloren....

    Einmal editiert, zuletzt von Hagebutte ()

  • Shakes Vorschlag gefält mir auch. Und ähnlich wie sie, finde ich den Emma-Vorschlag gut, nur die Verknüpfung von Unterhalt und Sorgerecht verstehe ich nicht. Ich fidne auch, Umgang und Interesse sollten neben dem Kindeswohl maßgeblich sein.


    In einem Radiointerview sagte eine Richterin zum neuen Gesetz, dass die Richter dann nach Aktenlage entscheiden können, aber nicht müssen. Da ist also ein Ermessensspielraum, was ich einerseits gut finde, andererseits lässt der Raum für Willkür....

  • Ja, es ist leider bei jedem Jugendamt und jedem Richter wieder anders.


    Naja, Unterhalt im möglichen Rahmen eben. Dass jemand der nicht viel Geld hat nicht so viel oder auch Streckenweise gar nicht zahlen kann ist das eine. Aber wenn jemand trotz ausreichender finanzieller Mittel keinen Unterhalt zahlt, da kann man doch mal genauer hinkucken und zumindest annehmen dass da neben dem Kindeswohl noch andere Motive ( der/dem Ex nichts zahlen wollen, kein Interesse...) eine Rolle spielen.


    Edit: Die Anwälte wissen ja meistens wie die JA/Richter die zuständig sind so ticken. Ich wünschte manchmal ich würde 20 km weiter wohnen...

    Normal is just a setting on a dryer.

    Einmal editiert, zuletzt von Dane ()

  • Wer seinen Kindern keinen Unterhalt zahlt, obwohl er die finanziellen Mittel hat, sollte ganz sicher kein Sorgerecht haben! Wie will ich für ein Kind sorgen, wenn ich ihm die finanziellen Grudnlage versage?

    LG, Suse


    Denn leise kann ja niemand hören... #blume

  • Nicht zuletzt hat sie auch formuliert wofür ich bisher keine Worte gefunden habe, nämlich das ich mir vorstellen kann das Recht vielleicht auch zu mehr Begeisterung für die Übernahme von Feuden und Pflichten der täglichen Kindersorge mit sich bringen könnte und sich so auch in diesem Aspekt auch positiv auswirken könnte.

    Interessanterweise braucht es aber kein Sorgerecht für Großeltern, Paten, Tanten/Onkel um diese dafür zu begeistern sich im Leben der Enkel, Patenkinder, Nichten/Neffen einzubringen.
    Ehrlich, glaubst du ein Vater, der sich bisher nicht engagiert und nun z.B. die Unterschrift zur Mandel-OP des Kindes verweigert, wird dadurch, dass er das kann, plötzlich eine Begeisterung entwickeln, das Kind während der nächsten Mandelentzündung gesund zu pflegen (inkl.Arztbesuche, aufstehen in der Nacht, eigene Krankschreibung)? Oder was ist mit dem Vater, der nun einen anderen Schulwunsch für die Kinder hat als die Mutter, der wird selbstverständlich dadurch völlig begeistert liebend gerne jeden Tag dem Kind bei den Hausaufgaben helfen?



    Nochmal, bei (getrennte und zusammenlebende) Eltern, die sich einig sind und ohnehin an einem Strang ziehen, gab es auch bisher die Möglichkeit, dass sich beide einbringen und gemeinsam das Sorgerecht auszuüben.
    Aber die, bei denen das bisher nicht möglich ist, werden nun einseitig dem Elternteil der den Alltag nicht mitträgt (in unserer Gesellschaft meist die Väter) mehr Möglichkeiten gegeben Rechte einzufordern, die Folgen daraus werden aber einzig und allein dem Elternteil auferlegt, das die Haupterziehungs"last" trägt und das sind in der Mehrzahl nun mal die Mütter.




    tulan
    "Für mich heißt Emanzipation nicht, auf Kosten der Kinder die maximale Freiheit von Frauen zu fordern."
    Wer hat das getan und was verstehst du unter maximaler Freiheit von Frauen auf Kosten der Kinder?




    Zu Shakes Vorschlag stimme ich flummi zu:

    Zitat

    Ich finde das grundsätzliche gemeinsamen Sorgerecht inakzeptabel. Für
    Eltern, die zusammen leben, ja, das fände ich normal. Für andere auf
    gemeinsamen Antrag, ansonsten hat das Sorgerecht die Mutter, der Vater
    hat das Recht, einen Antrag zu stellen, über den dann durch Anhörung
    beider Seiten und vielleicht je nach Fall auch des Jugendamts
    entschieden wird.

  • Sanni:
    Du siehst immer nur die Seite der Mutter.
    Es gibt aber im Moment auch viele Väter die gern mehr Kontakt hätten und sich mehr kümmern würden und auch das Sorgerecht wahrnehmen würden, was aber die Mütter nicht wollen. Die die Väter gar nicht am Leben des Kinders teilhaben lassen wollen (weil sie z.B. schon einen neuen "Vater" für das Kind haben).
    Diese Väter haben nach alter Gesetzeslage kaum eine Chance. Und geben dann vielfach auf und ziehen sich ganz aus dem Leben des Kindes zurück.


    Wenn es selbstverständlich ist, dass beide Eltern das Sorgerecht haben und die Mutter das nicht "einfach so" von vornherein ablehnen kann, dann sind auch diese Väter in Zukunft motivierter, ihr Sorgerecht auch mit der entsprechenden Sorgepflicht wahrzunehmen, von Anfang an. Ich denke, das ist gemeint, wenn gesagt wird, dass ein gemeinsames Sorgerecht auch motivierend wirken kann. Nämlich für beide Seiten, von Anfang an eine anständige Kommunikation zu führen.

  • Ja Freda, so meine ich es. Natürlich meine ich nicht, dass es einen Einfluss auf bereits zerstrittene Eltern hat. Aber ich denke, dass so ein Gesetz auch immer eine Wirkung auf die Zukunft hat und auch die gesellschaftlichen Ideale strukturiert. Dass es zerstrittenen Paaren nicht hilft, habe ich ja bereits mehrfach gesagt, da ist ein mangel für den weitere Regelungen geschaffen werden müssen.


    @ sitara: Aber dann sprignt doch der Staat ein, oder? Und es gäbe ja immer noch die Möglichkeit, dass ein Vater einem Kind gern Unterhalt zahlen möchte, dass er aber nicht möchte, dass die Kindsmutter über das Geld verfügt. Das ist problematisch, aber dafür die Schuld allein den Vätern zuzuschieben finde ich unrealistisch und unfair.


    @ Sanni: Ich gehe nachher, wenn ich ein bissel Ruhe habe, mal Zitate zusammensammeln, zu dem was Du und Shevek gefragt hatten.

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    Autor:innenforum, Textarbeit: http://www.federteufel.de

    Einmal editiert, zuletzt von tulan () aus folgendem Grund: RSF raus

  • Der Staat springt mit einem geringen Betrag ein - begrenzt auf 6 Jahre bis das Kind 12 ist- wenn der Vater nicht zahlen KANN.


    Und sorry, das ist doch ein Witz, oder? In der Situation wo das Kind bei der Mutter lebt ( darum gehts hier ja) und diese deshalb ggf. Verdienstausfall hat, eine größere Wohnung braucht, Essen und Kleidung kauft, Vereine und Transport zahlt ist es ok dass der Vater nicht will dass die Mutter das Geld bekommt??

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  • Wer sollte denn sonst über die Verwendung des Unterhaltes bestimmen, wenn nicht der Elternteil (meistens die Mutter) bei dem das Kind lebt? Und als Vater kann ich davon ausgehen, daß das Geld für das Kind eingesetzt wird, wenn mein Kind gekleidet und genährt ist und anständig wohnen kann. Damit ist nämlich meistens schon der Unterhalt für drauf gegangen.
    Ich bin übrigens erfahrungsmässig von der "anderen Seite", mein Mann hat zwei Kinder (naja, Kinder... der Große ist 21) aus erster Ehe...

    LG, Suse


    Denn leise kann ja niemand hören... #blume

  • Und es gäbe ja immer noch die Möglichkeit, dass ein Vater einem Kind gern Unterhalt zahlen möchte, dass er aber nicht möchte, dass die Kindsmutter über das Geld verfügt. Das ist problematisch, aber dafür die Schuld allein den Vätern zuzuschieben finde ich unrealistisch und unfair.


    Also wenn ein Vater so wenig kooperiert, dass er nicht will, dass die Mutter, bei der das Kind ja lebt, über den Unterhalt verfügt, finde ich es problematisch, ihm das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen.


    Sanni:
    Du siehst immer nur die Seite der Mutter.


    Ich bin nicht Freda, aber ich sehe da ganz bewusst eher die Seite der Mutter, schließlich bin auch eine, wieso soll ich mich pauschal auf die Seite der Männer stellen?

    Gruß, flummi

    Einmal editiert, zuletzt von flummi ()

  • flummi: Wir sollten uns auf die Seite der Kinder denken ;) .


    Oh, dann hab ich deinen Beitrag wohl falsch verstanden.


    Du siehst immer nur die Seite der Mutter.
    Es gibt aber im Moment auch viele Väter die gern mehr Kontakt hätten und sich mehr kümmern würden und auch das Sorgerecht wahrnehmen würden, was aber die Mütter nicht wollen. Die die Väter gar nicht am Leben des Kinders teilhaben lassen wollen (weil sie z.B. schon einen neuen "Vater" für das Kind haben).

  • Hier geht es ja darum wer Entscheidungen treffen darf für das Kind. Das sollte im Kindessinne ja jemand sein der mit den Lebensumständen vertraut ist oder versucht damit vertraut zu werden.
    Und dass die Eltern es nach besten Kräften unterstützen. Dazu zählt für mich auch finanziell.
    Wer sich da aus einem oder allem rauszieht sollte dann bitte einer Stelle wie dem Jugendamt erläutern wieso.


    Das JA ( hier sehr sehr väterfreundlich) war übringens entsetzt als der KV meinte dass er nicht will dass ich über das Geld verfüge. Dann schlug er vor dass ich doch monatlich mal notiere was ich denn fürs Kind ausgebe und ihm das vorlege, fanden sie auch total lebensfremd. Als einzige Möglichkeit das zu umgehen steht da wirklich eine 50:50 Betreuung im Raum. Oder eben das Kind ganz nehmen, so dass die Mutter Unterhalt zahlt und Umgang hat.

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