Nur die Ausgangspositionen sind unterschiedlich.
Hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht, hat der Vater, der sich für das Kind engagieren möchte und dem es nicht egal ist, schlechte Chancen, wenn die Mutter blockt.
Besteht grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt evtl. Probleme, wenn der getrennt lebende Elternteil über Gebühr einbezogen werden will.
Dafür hat die Mutter schlechte Karten, wenn der Vater blockt und sich rausziehen will. Da hat sie gar keine Chancen.
Da muss man eben beides ändern, oder gar nicht.
Und dieses "hätten sie doch heiraten können" ist mir ein Dorn im Auge.
Das schreibt nur keiner.