Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

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  • Nur die Ausgangspositionen sind unterschiedlich.
    Hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht, hat der Vater, der sich für das Kind engagieren möchte und dem es nicht egal ist, schlechte Chancen, wenn die Mutter blockt.
    Besteht grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt evtl. Probleme, wenn der getrennt lebende Elternteil über Gebühr einbezogen werden will.

    Dafür hat die Mutter schlechte Karten, wenn der Vater blockt und sich rausziehen will. Da hat sie gar keine Chancen.
    Da muss man eben beides ändern, oder gar nicht.


    Und dieses "hätten sie doch heiraten können" ist mir ein Dorn im Auge.

    Das schreibt nur keiner.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

  • Auf Seite 1, ok das hatte ich nicht mehr im Gedächtnis.


    Freda scheint sich mir auch eher auf mein Posting zu beziehen.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

  • Wenn eine Frau einen Mann heiratet gehört dazu, dass er dann für ihre Kinder sorgeberechtigt ist. Das ist bekannt, das wird sie wissen und entsprechend kann man davon ausgehen, dass sie dann auch damit einverstanden ist.
    Wenn ein Mann eine Frau heiratet gehört dazu, dass er für die Kinder die sie bekommt mit verantwortlich und sorgeberchtigt ist.
    Es ist also auch eine Möglichkeit sich Sicherheit zu verschaffen.


    Diesen Absatz, von Dir Shevek, hätte ich auch entsprechend interpretiert.

  • Habe ich aber nicht so gemeint.
    (Ich sach ja immer: Nicht interpretieren, einfach lesen was da steht)


    Ich habe damit begründet, warum es sinnvoll ist, dass bei verheirateten Eltern beide das Sorgerecht bekommen.
    Danach habe ich ja noch mehr geschrieben:

    Zitat

    Wenn zwei Leute nicht verheiratet sind, dann sagt das einfach nichts
    darüber aus wie sie zu solchen Fragen stehen, also müssen sie dazu noch
    extra Entscheidungen kundtun und da bleibt ja auch die Möglichkeit, dass
    der unverheiratete Vater das Sorgerecht beantragt und wenn die Frau
    zustimmt ist es doch kein Problem, dass er es auch bekommt. Nur kann man
    daraus, dass zwei Leute nicht heiraten eben nichts schließen.

    Wer nicht heiratet kann eben nicht auf ein Bündel von gesetzlichen Regeln zurückgreifen.
    Aber das geht auch irgendwann nicht. Der Staat kann ja nun nicht riechen, in welchem Fall ein Paar, oder auch eine beliebige Anzahl von Menschen, einvernehmlich bestimmte Regelungen gerne für sich geltend hätte, und in welchem nicht. Es gibt ja auch die Leute, die zwar zusammen leben, aber ansonsten nichts weiter mit einander zutun haben wollen, oder nur eine WG bilden.


    Wenn man nun nicht hingeht, und sagt: "Ok, wir hätten gerne dieses Bündel" (also heiratet), dann muss man wohl doch auch mal hingehen und sagen was man will, in diesem Fall das gemeinsame Sorgerecht.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

  • Tja, eigentlich bin ich ja im Forumsfasten ... Aber les doch wieder hier an einem kopfwehigen Vormittag ... Und muss hierzu doch noch meinen Senf abgeben, weil es mit hier, wie in unzähligen Situationen zum Thema wieder mal auffällt. Es findet in der Argumentation eine Vermischung von Sorge- und Umgangsrecht statt. Argumentiert wird dann gerne mit Müttern, die den Vätern den Umgang mit ihren Kindern verwehren. Gibt es zweifelsohne, aber das ist keine Frage des Sorge- sondern des Umgangsrechtes.


    Prinzipiell halte ich es für sinnvoll, dass derjenige, der auch wirklich die Sorge trägt, sprich, sich in der Hauptsache um das Kind kümmert, das Sorgerecht erhält. Im Sinne des Kindeswohls um das es in allererster Linie geht. Was soll es bringen, wenn ein Vater oder auch eine Mutter der/die das Kind jedes zweite Wochenende sieht, das Sorgerecht erhält? Elternteile, die sich verstehen und beide kümmern, werden zumeist ohnehin das gemeinsame Sorgerecht haben. Bei Eltern, wo die Sorge sprich das Kümmern in der Hauptsache bei einem Elternteil liegt, ist es aber deutlich sinnvoll, wenn dieser Elternteil das Sorgerecht und der andere Elternteil lediglich ein Umgangsrecht erhält.


    Für Väter oder auch Mütter, denen der Umgang mit ihrem Kind verwehrt wird, müsste man viel eher das Umgangsrecht verbessern als das Sorgerecht zu reformieren.


    Die Alternative wäre, beide Elternteile zur Sorge 50% / 50% oder mindestens 60% / 40% je nachdem, auf was man sich einigt, gesetzlich zu verpflichten und dann automatisch bei Geburt beiden Eltenteilen das Sorgerecht zu geben. Da bin ich mir aber höchst unsicher, ob die Vätergruppierungen, die das jetzige Gesetz durchgedrückt haben, dann wirklich dafür wären ...

  • Tja, eigentlich bin ich ja im Forumsfasten ... Aber les doch wieder hier an einem kopfwehigen Vormittag ... Und muss hierzu doch noch meinen Senf abgeben, weil es mit hier, wie in unzähligen Situationen zum Thema wieder mal auffällt. Es findet in der Argumentation eine Vermischung von Sorge- und Umgangsrecht statt. Argumentiert wird dann gerne mit Müttern, die den Vätern den Umgang mit ihren Kindern verwehren. Gibt es zweifelsohne, aber das ist keine Frage des Sorge- sondern des Umgangsrechtes.

    Ich sehe da durchaus einen Zusammenhang:
    Es wird hier ja oft argumentiert, dass die Väter ein Sorgerecht nicht ausfüllen können, weil sie viel zu wenig Ahnung vom Alltag des Kindes haben. Diese Ahnung können sie aber nur erhalten, wenn sie einen regelmäßigen Umgang mit dem Kind pflegen. Wird ihnen dieser verwehrt, dann fehlt ihnen ja die Grundlage, um Sorgerechtsentscheidungen mit tragen zu können.
    Aber Du hast recht, ein wichtiger Schritt wäre natürlich, erstmal das Umgangsrecht zu verbessern.

    Die Alternative wäre, beide Elternteile zur Sorge 50% / 50% oder mindestens 60% / 40% je nachdem, auf was man sich einigt, gesetzlich zu verpflichten und dann automatisch bei Geburt beiden Eltenteilen das Sorgerecht zu geben. Da bin ich mir aber höchst unsicher, ob die Vätergruppierungen, die das jetzige Gesetz durchgedrückt haben, dann wirklich dafür wären ...

    Ich denke schon, dass genau das gewollt ist.

    Was soll es bringen, wenn ein Vater oder auch eine Mutter der/die das Kind jedes zweite Wochenende sieht, das Sorgerecht erhält? Elternteile, die sich verstehen und beide kümmern, werden zumeist ohnehin das gemeinsame Sorgerecht haben. Bei Eltern, wo die Sorge sprich das Kümmern in der Hauptsache bei einem Elternteil liegt, ist es aber deutlich sinnvoll, wenn dieser Elternteil das Sorgerecht und der andere Elternteil lediglich ein Umgangsrecht erhält.

    Es bringt, dass Entscheidungen für das Kind nicht immer nur aus einer Perspektive gefällt werden, sondern dass Überlegungen von zwei kompetenten Partnern einbezogen und diskutiert werden, wie in jeder Partnerschaft auch. Wenn das nicht sinnvoll wäre, könnte man das Sorgerecht auch komplett abschaffen. Weil es ja bei Eltern, die sich einig sind, sowieso keine Streitfälle gäbe.

  • Es bringt, dass Entscheidungen für das Kind nicht immer nur aus einer Perspektive gefällt werden, sondern dass Überlegungen von zwei kompetenten Partnern einbezogen und diskutiert werden, wie in jeder Partnerschaft auch. Wenn das nicht sinnvoll wäre, könnte man das Sorgerecht auch komplett abschaffen. Weil es ja bei Eltern, die sich einig sind, sowieso keine Streitfälle gäbe.



    Eben. Von zwei kompetenten Partnern. Jemand, der jedes zweite Wo mal das Kind hat oder mal ein paar Stunden in der Woche, ist aber nicht hinreichend kompetent. Das wäre dann so, wie wenn die Kinderfrau, die hier jede Woche ein paar Stunden ist, das Sorgerecht hätte. Nicht gerade sinnvoll. Meine Ansicht daher: Sorgerecht nur, wenn sich auch hinreichend gekümmert wird und damit genügend Kompetenz besteht, das Kind beurteilen zu können. Sprich: Wenn der Vater oder auch die Mutter (kommt ja auch vor) sich eben 3 Tage die Woche um das Kind kümmern. Also quasi hälftig oder eben wenigstens 60% / 40%. Aber so ab und an mal und dann noch das Sorgerecht haben. Wenig sinnvoll.


    Was die Vätervereine betrifft: Bei den meisten (Agens und Co.) kann man so extrem frauen- und mütterfeindliche Positionen lesen, dass mir ganz schlecht wird. Ich bezweifle schwer, dass es da um das Kindeswohl geht. Eher darum, der "Schlampe, die mich verlassen hat, nochmal richtig eins reinzuwürgen". Nur so erklärt sich für mich auch, warum da plötzlich Väter, die vorher auf Superkarriere waren und ihre Kinder kaum mal gesehen haben vor lauter Geschäftsreisen und Co, plötzlich um das alleinige Sorgerecht kämpfen. Geht wohl eher in Richtung "Und wenn die mich schon verlässt, dann nehm ich ihr ALLES,, Unterhalt bekommt sie eh nicht und die Kinder nehm ich ihr auch noch." Genau dieser Typus waren die Vertreter dieser Vereine, die mir bisher begegnet sind.

  • Danke, kathi.


    Ich denke zusätzlich auch immer, gerade in den hier als Argument FÜR das neue Gesetz vorgebrachten Fällen, in denen tatsächlich die Mutter einem sich kümmern wollenden Vater die Kinder vorenthält, ist es vom Standpunkt des KINDESWOHL, um das es ja angeblich geht, eher noch schlechter, wenn der Vater dann eben gegen ihren Willen das geteilte Sorgerecht kriegt.


    Es ändert nämlich NICHTS daran, dass die Mutter dem Ex das Kind vorenthält. Dafür müsste das UMGANGSRECHT nachgebessert werden (wie Du, und diverse andere ja bis zum erbrechen wiederholt haben).
    So ist es eher so, dass dem Mann ein Instrument in die Hand gegeben wird, sich notfalls zu rächen.
    "sie lässt mich die Kinder nicht sehen, also beantrage ich das Sorgerecht und verweiger ihr ab dann jede Unterschrift".
    Krieg geht in ne neue Runde.
    Und vom Standpunkt des Kindes aus ist das ja wohl noch nen Zacken heftiger, als wenn es "nur" Papa nicht sehen darf (auch mies, wenn es nicht tatsächlich um Schutz geht, finde ich es auch unter aller S.., den Kindern den Vater vorzuenthalten, aber so isses halt noch schlimmer).


    Und ansonsten finde ich auch, es dreht sich im Kreis.
    Die Paare, die entweder zusammen sind oder sich genug verstehen, um miteinander zu kommunizieren, betrifft das ganze relativ wenig. Für die ist es unerheblich, ob der Vater offiziell Sorgerecht hat oder nicht.


    Es betrifft letztendlich doch nur die Paare, die getrennt sind und NICHT auf gutem Fuß stehen, so dass die Mutter aus irgendeinem Grund nicht will, dass der Mann auch das Sorgerecht hat.
    Und welchen Grund sollte ein Mann, der nicht mit dem Kind zusammen lebt, haben, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen? Wie gesagt, mit "sich einbringen" hat es nichts zu tun, mit Kontakt, mit kümmern, mit Beziehung pflegen. Sondern nur mit bestimmen.
    Das UMGANGSRECHT hat er (wie xmal gesagt) eh. Da muss nachgebessert werden, dass das auch gilt!


    Ich kann mir letztendlich echt als Grund schlicht nur "dazwischen funken wollen" vorstellen.
    Wenn ich als Vater ernsthaft der Meinung bin, die Mutter geht mit den Kindern nicht gut um, dann sehe ich zu, dass ich sie zu mir hole. Mit der Möglichkeit, mit über ärztliche Behandlungen oder Schulbesuch entscheiden zu können, helfe ich dem Kind nicht.
    Wenn ich mein Kind mehr sehen will, muss ich JA ins Boot holen, dass das auch durchgesetzt wird.


    Und nein, ich stelle nicht Männer unter Generalverdacht, fiese Knilche zu sein, die allen nur schaden wollen.
    Aber dass es solche gibt, wissen doch alle (Genauso, wie es fiese Weiber gibt, die dem ex nur schaden wollen, das ist kein Stück besser. Aber WIE GESAGT, auf diese Konstellation hat das jetzt diskutierte Gesetz schlicht keinen Einfluss - außer vielleicht im Extremfall einen eskalierenden).
    Und NUR denen hilft diese Gesetz.
    All den netten Expartnern, die gute Väter sein wollen, hilft es nicht.
    Auf all die in Partnerschaften lebenden Väter hat es auch keinen Einfluss.
    Es HILFT nach alllen Infos, die ich zum jetzigen Zeitpunkt habe, nur denen, die Ärger machen wollen (Gegenbeispiele lese ich gerne).