Unterhalts-/Insolvenz-Experten?

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  • Kennt sich Jemand mit Insolvenzverfahren aus? Es geht mir um Unterhaltsschulden.

    Nach manchen Gesprächen mit Menschen hat man den Wunsch einen Hund zu
    streicheln, einem Affen zuzulächeln und vor einem Elefanten den Hut zu
    ziehen!
    (Maxim Gorki)

  • puh, also erstmal möchte ich wissen ob ich das alles richtig verstanden habe:


    Person a meldet Privatinsolvenz an.
    Muß dann 7? Jahre alles über Selbstbehalt in einen Topf schmeissen, nach 7 Jahren ist er Schuldenfrei.
    Aus dem Topf werden die Gläubiger bezahlt?
    Wann?
    Erst nach den 7 Jahren?
    Hab ich als Mutter des Sohnes von Person a einen Anspruch aufgelaufene Unterhaltsschulden aus dem Topf zu bekommen?


    Was ist mit den Schulden die nach der Insolvenzanmeldng entstanden sind? Wann muß er die zahlen? Solange er insolvent ist kann er ja nicht weil er nur den Selbsbehalt hat,oder?
    Muß ich also warten bis die 7 Jahre rum sind um überhaupt mal Geld zu sehen?

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    (Maxim Gorki)

  • Als privat Person Insolvenz: man soll selber sich an,edlen, dann geht Insolvenzverfahren durch. Die schauen alle Wertvolle Sachen durch, Komto, Immobileien. Die pfenden, was sie können. Nach 6 Jahre ist ,an Schuldenfrei. Man zahlt die Jahre ein Teil von Einkommen in Schuldenfond.
    Wenn man sich selber nicht anmeldet, sonst es mach jemand und es kommt durch Gericht Insolvenz, dann gehen die 6 Jahre nicht. Dann zahlt man die Schulden so lange aus, bis man achuldenfrei ist.
    Es ist besser einentsprechender Anwalt für Insolvenz anmelden nehmen.die Kosten für Anwalt zahlt der Sadt.
    Ich habe ein Bekannte der schön 3 Jahre Insolvent, noch 3 Jahre und er ist Schuldenfrei. Da ging aber drum, dass er sein Unternehmen, als privat Person gesichert hat. Deswegen ist er als privat Person Insolbenzt. Die Banken sperren dann die Kontos und man hat ein Problem ein Konto zu bekommen. Wenn jemand gibt, dann sehr schlechte Bedienungen.
    Man darf nur bestimmte Summe pro Person in der Familie behalten( von Einkommen), alles was über das geht, wird eingezogen für Schuldenkonto.
    Es werden alle Lebensversicherungen und privat Renten eingezogen, Häuser evtl verkauft.
    Je nach Betrag, wenn es nur um 1000 Euro geht, dann bestimmt nicht.
    Die Schuldner werden werdend den 6 Jahre von den Betrag ausbezahlt.
    Als Mutter kann man auch was davon bekommen, musst du aber eben den Betrag anklagen.
    Die Sachen die nach den Insolvenzanmeldung gemacht waren, gehen dann unter gleiche Verfahren.
    Man ist Insolvent und da kann man nichts machen.
    Wenn er aber weiter Schulden verursacht, droht höhere Strafen. Aber erst durch Gericht.

    3 Mal editiert, zuletzt von irashes2 ()

  • Alle Unterhaltsschulden die vor der Insolvenzeröffnung aufgelaufen sind, wandern in den Insolveztopf.
    In diesen wird nur einbezahlt, wenn man über die Pfändungsgrenze drüber kommt. Davon werden zuerst der Insolvezverwalter und das Gericht bezahlt, was dann übrig ist, wird auf die Gläubiger, prozentual verteilt.
    Alle Unterhaltsschulden die nach der Insolvenzeröffnung entstehen, bleiben bestehen, und können nicht restschuldbefreit werden.
    Daher ist es ratsam, wenn der Schuldner keinen Unterhalt leisten kann, sich mit einem Anwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen und den Unterhalt neu berechnen zu lassen, evtl eine Mangelfallberechnung.


    Die Insolvenzausschüttung weiss ich nicht, ob die jährlich oder erst am Ende der Insolvezzeit stattfindet.


    lg
    Lady

  • geht der aktuell anfallende Unterhalt nicht vor den Schulden? müßte also nicht nur der selbstbehalt aus der insolvenz bleiben, sondern auch der unterhalt für das kind, und erst dann das über gebliebene in diesen topf gehen?


    was die alten unterhaltsschulden angeht, uns sagte man, das kind könne die, wenn es volljährig ist, trotzdem noch einklagen. nur als mutter könnte man das nicht, der anspruch den man jetzt hat, ist nach der insolvenz weg. aber man muss sich wohl bei der stelle, die die insolvenz bearbeitet meldet um seine ansprüche (für die alten unterhaltsschulden) geltend machen, damit man auch was aus dem topf kriegen kann. vorrausgesetzt es ist überhaupt was da, was man kriegen könnte.


    http://www.khs-flensburg.de/do…terhalt_und_Insolvenz.pdf da steht das auch. der selbstbehalt und der laufende unterhalt und alles darüber wird gepfändet. damit sich halt keine neuen unterhaltsschulden anhäufen.

  • also wenn ich jetzt nicht wüsste dass er insolvenz angemeldet hat würde ich garnichts aus dem topf kriegen? na das ist toll, jetzt muß ich irgendwie rausbekommen wo er das angemeldet hat...


    die neuen schulden kommen zusatnde weil er den laufenden unterhalt auch nicht komplet zahlen konnte (daher geh ich auch davon aus dass im topf eh nix ist)
    ich möchte einfach wissen wo ich wann ansprüche geltend machen muß, denn min sohn wohnt ja nicht mehr hier.
    in dem brief von der unterhatsstelle war jett aufgelistet welche schulden da nch bestehen, allerdings sind die schulden nicht bei uns sondern beim kind.
    das kann ich nicht ganz verstehen, schließlich haben wir ja die ganzen jahre den unterhalt komplett getragen....
    hab jetzt also bedenken dass die schulden , wenn überhaupt, nicht an uns ausbezahlt werden sondern an meinen sohn oder meine mutter, bei dr er lebt.

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    (Maxim Gorki)

  • Wenn Insolvenz eröffnet wird, müssen meines Wissens nach alle Gläubiger angeschrieben werden. Nur das kommt in den Insolvenztopf. Dann wird das glaub ich öffentlich ausgeschrieben, übers Amtsgericht und Gläubiger die nicht aufgeführt werden, haben eine gewisse Zeit sich zu melden und Forderungen geltend zu machen.


    Ich denke (Laienmeinung) der Unterhaltsanspruch, der aufgelaufen ist und im Insolvenztopf ist, geht auf die Person über, die Sorgeberechtigt ist, bzw dann bei Volljährigkeit aufs Kind


    Lg
    Lady

  • sorry.


    also, der vater meines sohnes hat insolvenz angemeldet.
    was für uns ja wohl bedeutet von den schulden die vorher angelaufen sind bekommen wir nichts bis wenig, ausser wir melden uns beim insolvenzverwalter.
    so hab ich das jetzt hier verstanden.
    seitdem er insolvenz angemeldet hat sind weitere schulden entstanden, weil er und nicht den vollen unterhalt zahlen konnte.
    da das über eine amtsstelle lief hab ich eine genaue abrechnung wieviel da noch aussteht.
    so, nun ist mein sohn vor kurzem zu meiner mutter gezogen, weswegen sich diese amtsstelle nicht mehr um den unterhalt kümmert.
    daher haben wir eine "abschlußrechnung" erhalten, in dieser steht wieviel vor der insolvenz an schulden da war und auch wieviel seitdem noch dazu kam.
    zumindest auf diesen-kleinen- teil müssten wir ja anspruch haben, trotz insolvenz.
    aber wie kann ich das durchsetzen? denn er hat ja jetzt wohl nur seinen selbstbehalt+ den laufenden unterhalt.
    kann ich da also erst drauf hoffen wenn die insolvenzzeit abgelaufen ist?
    und kann ich das überhaupt einklagen obwohl theoretisch mein sohn der gläubger ist?

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    (Maxim Gorki)

  • Wenn Insolvenz eröffnet wird, müssen meines Wissens nach alle Gläubiger angeschrieben werden. Nur das kommt in den Insolvenztopf. Dann wird das glaub ich öffentlich ausgeschrieben, übers Amtsgericht und Gläubiger die nicht aufgeführt werden, haben eine gewisse Zeit sich zu melden und Forderungen geltend zu machen.


    Ich denke (Laienmeinung) der Unterhaltsanspruch, der aufgelaufen ist und im Insolvenztopf ist, geht auf die Person über, die Sorgeberechtigt ist, bzw dann bei Volljährigkeit aufs Kind


    Lg
    Lady

    wir wurden aber nie angeschrieben #confused


    und warum geht das aufs kind über wenn wir das doch jahrelang sozusagen gezahlt haben?

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    (Maxim Gorki)

  • Die Schulden die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, können während der Insolvenzzeit sowieso nicht eingeklagt werden. Der Schuldner darf an keinen Gläubiger seperat Zahlungen leisten.
    Wie das mit Schulden ist,d ie danach aufgelaufen sind, weiss ich nicht.
    Ich weiss nur, dass neue Schulden ein Grund sein können, weswegen die Restschuldbefreiung nicht erteilt wird.


    Der Vater muss aber nicht immer den Mindestunterhalt leisten. Wenn er nicht genug verdient, wird eine Mangelfallberechnung gemacht und der Unterhalt ausgerechnet, den er tatsächlich leisten kann, auf Grund seiner Einkommensverhältnisse.


    Lg
    Lady

  • Das mit dem "ans Kind übergehen" weiss ich nicht, das denk ich mir nur so. Da kann ich auch falsch liegen. Vielleicht weiss da eine kompetente Stimme hier im Forum mehr.


    Wegen dem "angeschrieben werden", soweit ich weiss, muss vorher so eine Art Schuldenbereinigungsversuch unternommen werden. Wo alle Gläubiger angeschrieben werden und ein Betrag X als Vergleich angeboten wird und wenn ein Gläubiger ablehnt, dann kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden.
    Ich glaube den zuständigen Insolvenzberater bekommst du übers Amtsgericht raus.
    Den würd ich wohl mal anrufen, der kann dir sicher kompetent weiter helfen.


    Ich weiss nur, dass in die Insolvenz Unterhaltsschulden, egal ob beim Jugendamt aufgelaufen, bei der Kindsmutter oder dem Kind, das alles ist nach der Restschuldbefreiuung nicht mehr einzuklagen.

  • Also, zuerst geht man zur Schuldenberatung, die geben dir ein Formschreiben mit, wo du ALLE deine Gläubiger anschreiben MUSST.
    In diesem Formschreiben werden die Gläubiger aufgefordert den aktuellen Schuldenstand mitzuteilen.


    Das wird gesammelt und die Schuldenberatung rechnet das aus um dem Gläubiger einen aussergerichtlichen Einigungsversuch zu unterbreiten. Kannst du dir wie einen Kuchen vorstellen, der größte Gläubiger bekommt das größte Stück Kuchen.


    Von denen muss EINER diesem Versuch nicht zustimmen, dann bekommt das alles das Gericht. Das schreibt alle Gläubiger noch mal an und entscheidet dann im Laufe des Verfahrens ob einer privaten Insolvenz zugestimmt wird und auch einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der 6 Jahren. Du bekommst vom Gericht einen Treuhandvermögensverwalter der die durch deine Wohlverhaltensphase begleitet. Der ist aber in erster Linie für die Gläubiger da und setzt dich mit dir zusammen um zu gucken ob du Vermögen hast was in die Masse kommt.


    Dann hast du ja eine Pfändungsgrenze alles was dadrüber geht wird monatlich an den Treuhandvermögensverwalter abgetreten. Der begleicht damit zuerst die Verfahrenskosten. Wenn die beglichen sich dann werden die Gläubiger befriedigt im Rahmen der Kuchenstücke.


    Nach 6 Jahren greift die Restschuldbefreiung, das ganze steht noch 2 Jahre in der Schufa, kann dann gelöscht werden und du hast eine reine Weste.


    Wichtig ist, alle neuen Schulden nach Abschluß des Gerichtsverfahrens sind Neuschulden und haben mit dem Verfahren nichts mehr zu tun.
    Wichtig ist ausserdem: Neuschulden können tituliert werden, aber erst nach der Wohlverhaltensphase vollstreckt werden.


    Das war es erstmal im groben, wenn du noch was wissen willst, frag ruhig.

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    Ein Sohn aus 04


    Wichtig ist nur die Veränderung das man nie im Stillstand verharrt und das man sich auch in harten Zeiten seine Träume und Wünsche bewahrt.

    Still wird das Echo sein - Element of Crime

  • so, danke euch für die Mühe, ich hab es soweit verstanden und auch das Verfahren gefunden.
    Schent so- hab noch mal nachgeschaut in unseren Akten- als wäre evtl. unsere Unterhaltsstelle angeschrieben worden, denn die hatten auch die Nummer.
    Vielleicht wirkt das jetzt hier alles total Geldgierig, aber für mich war es schon ein Schreck schwarz auf weiß zu sehen wie wenig wir im Endeffekt überhaupt noch bekommen könnten.

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    (Maxim Gorki)

  • Ich könnt mir auch vorstellen, wenn man eine Beistandschaft hat beim Jugendamt, dass das alles übers Jugendamt läuft. Aber müssten die dich dann nicht wenigstens informieren? Oder haben die das getan?


    Wielange läuft die Insolvenz denn schon?


    Lg
    Lady

  • ehrlich gesagt bin ich da jetzt nicht ganz sicher.
    dass die insolvenz läuft weiß ich eigentlich nur vom kindsvater, war aber bisher der meinung dass kindesunterhalt da nicht mit reinfällt.
    tja, falsch gedacht.
    die insolvenz läuft seit 2008.
    ich ruf da gleich mal bei der beistandschaftsstelle an. auch wenn die nicht mehr zuständig sind müssten die mir ja sagen können ob damals ansprüche angemeldet wurden oder nicht.

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    (Maxim Gorki)

  • Worum gehts dir jetzt eigentlich genau?


    Wer einen Anspruch auf die Verteilung aus dem Insolvenztopf hat, wegen der Unterhaltsschulden vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens? und
    Wann man einen Anspruch geltend machen kann, auf Unterhaltsschulden die während des Insolvenzverfahrens aufgelaufen sind.


    Oder?


    Ich würde da ehrlich gesagt, wirklich beim Insolvenzverwalter anrufen.


    Lg
    Lady

  • im grunde gehts mir darum ob es überhaupt etwas bringt dass wir uns da reinhängen oder ob wir das einfach abhaken sollten.
    danach ist mir eigentlich grad, weil ich mich jedes mal ärgere wenn ich drüber nachdenek und sollte das megarennerei noch dazu sein, dann glaub ichs lass ich es einfach ganz.

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    (Maxim Gorki)