"Vorrücken gefährdet" - Frage an die Lehrerinnen unter Euch (evtl. mal wieder spezifisch bayerisch)

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  • Hier in Bayern gab's ja heute Zwischenzeugnisse.


    Nun haben zwei meiner Kinder jeweils eine Fünf im Zeugnis, jeweils in einer Sprache, also einem Hauptfach.
    Beide haben ansonsten keine schlechtere Noten als 4.


    Das eine besucht die 9. Klasse einer Realschule und hat die "Vorrücken gefährdet"-Bemerkung bekommen (obwohl die Fünf aus einem Schnitt von 4,6 resultiert).
    Das andere besucht die 7. Klasse eines Gymnasiums und hat die Bemerkung nicht. Wohl aber ein Mitschüler, der bis auf eine Ausnahme die gleichen Noten hat wie mein Kind (die genauen Notendurchschnitte kenne ich hier nicht).


    Kann mir nun jemand erklären, wie das kommt, dass in dem einen Zeugnis die Bemerkung steht und im anderen nicht?
    Wird das an Realschulen und Gymnasien unterschiedlich gehandhabt?
    Ist das den Schulen völlig freigestellt?


    Nicht weltbewegend wichtig, aber verwirrend ...

  • Nicht Bayern, nicht Lehrerin sondern "Nur" Mutter:


    Das wurde hier je nach Lehrer gehandhabt bzw. je nach Tendenz. Wobei hier gilt: Ne 5 im Hauptfach kann mit ner 2 oder 3 in nem anderen Hauptfach ausgeglichen werden.


    Wegen der Tendenz: Wenn die 5 oder 6 am Anfang stand udn dann nur noch 4er geschrieben wurden, gab es diesen Vermerk nicht. Wars umgedreht, gabs den Vermerk.

  • Vielleicht sind die Durchschnitte in den 4er-Fächern so, dass sie sehr knapp zur 5 waren?
    Vielleicht sind die Schulgesetze da auch unterschiedlich? Das sind ja unterschiedliche Schulformen.
    Hier ist zum Beispiel der Auszug aus dem Realschulgesetz für Bayern und hier der fürs Gymnasium. Das kann eigentlich nicht je nach Lehrer ausgelegt werden, zumal die Einzelnoten ja auch von den verschiedenen Fachlehrern gebildet werden.
    Scheint auch jahrgangsstufenabhängig zu sein.

  • Bin nicht in Bayern aber bei uns entscheidet darüber die Klassenkonferenz/Notenkonferenz. Genau um solche Dinge geht es da. Das kann bei dem einen Schüler heißen, nö, braucht es nicht und bei dem anderen wird es als sinnvoll erachtet. Kommt zum Beispiel auch darauf an, wie sicher eine 4 ist oder ob schon eine Tendenz zur 5 erkennbar ist, bzw. ob ein Ausgleichsfach demnächst vielleicht wegbricht.

  • Bin nicht in Bayern aber bei uns entscheidet darüber die Klassenkonferenz/Notenkonferenz. Genau um solche Dinge geht es da. Das kann bei dem einen Schüler heißen, nö, braucht es nicht und bei dem anderen wird es als sinnvoll erachtet. Kommt zum Beispiel auch darauf an, wie sicher eine 4 ist oder ob schon eine Tendenz zur 5 erkennbar ist, bzw. ob ein Ausgleichsfach demnächst vielleicht wegbricht.


    Ich kann hier unterschreiben, wobei es bei uns meist so gehandhabt wird, dass die Bemerkung drin steht. Dann ist man auf der sicherer Seite, wenn es nicht klappen sollte und muss keine Warnungen später (um die Ostern) mehr schreiben. Ich unterrichte an einem Gym in Nds.


    LG

  • Wir (RS BY) schauen dann bei den Konferenzen immer, wie die Schnitte in den anderen 4er-Fächern sind und die jeweiligen Fachlehrer äußern da schon mal Bedenken, falls das Kind doch eher abfällrpt in der letzten Zeit oder so.
    Lieber einmal zu viel gewarnt, als dass das Vorrücken dann eben nicht klappt und keiner was gesagt hat.

  • An der Realschule, wo ich bin, wird generell bei einer 5 das "vorrücken gefährdet" vergeben.
    Bei mehr als einer 5 dann "vorrücken sehr gefährdet".
    Desweiteren gibt es noch die Variante "bei weiterem Absinken der Leistungen vorrücken gefährdet". Bei einer 5 entscheidet dann halt die Klassenkonferenz, ob das mit dem Absinken noch drin steht oder nicht.


    Hat einfach den Grund, dass die Eltern dann nicht sagen können "ich hab ja nicht gewusst, dass ..."


    Fester Regeln gibt es mMn nur bei 2 5en, da muss den Eltern mitgeteilt werden, dass nach derzeitigem Stand das Klassenziel nicht erreicht ist/wird.

  • Danke Euch!


    Also verstehe ich das richtig, dass es im Ermessen der Notenkonferenz liegt, ob die Bemerkung drinsteht oder eben nicht?


    Und die RS zieht es vor, auf Nummer sicher zu gehen, während dem Gymnasiumskind von der Klassenlehrerin ausdrücklich noch gesagt wurde, dass es nicht gefährdet sei (was dem zu diesem Zeitpunkt extrem ramponierten Selbstbewusstsein großen Auftrieb gegeben hat #top ).

  • Soweit ich weiß, war es zu meiner Schulzeit hier in Hamburg auch so, dass man nur sitzenbleiben darf, wenn zum Halbjahr die Eltern informiert wurden.
    Wenn also die Bemerkung nicht drin steht, musste das Kind versetzt werden.


    Ob das immer noch so ist, weiß ich aber nicht.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.


  • Und die RS zieht es vor, auf Nummer sicher zu gehen, während dem Gymnasiumskind von der Klassenlehrerin ausdrücklich noch gesagt wurde, dass es nicht gefährdet sei (was dem zu diesem Zeitpunkt extrem ramponierten Selbstbewusstsein großen Auftrieb gegeben hat #top ).



    Ich hab meinem Schüler mit der einzigen 5 aber auch gesagt, er mit dem Zeugnis das Schuljahr geschafft hätte. Allerdings standen 2 Wochen zuvor noch 2 5er da ...
    Ist wohl immer die Frage der Erfahrungen, die man an der Schule direkt gemacht hat. Da schreibt man uU schneller mal eine Bemerkung rein oder schickt an die Eltern die Empfehlung für eine andere Schule raus.