Hier brach auch grade große Freude aus - mein Mann hat an der HU studiert.
(Eigentlich ist es auch ein bisschen deprimierend, der Laden ist ja nun in weiten Teilen baufällig, überfüllt und schlecht ausgestattet und muss jetz so viel löhnen.)
Hier brach auch grade große Freude aus - mein Mann hat an der HU studiert.
(Eigentlich ist es auch ein bisschen deprimierend, der Laden ist ja nun in weiten Teilen baufällig, überfüllt und schlecht ausgestattet und muss jetz so viel löhnen.)
Die anderen Unis (Land Brandenburg z.B.) dürften ja dann folgen, oder?
Das wäre schön. Immerhin habe ich jedes Semester fleißig Vorbehaltserklärungen ausgefüllt.
Unsere Antraege sind auch schon in der Post
der daemliche Scheissvererein von TU, tut mir ueberhaupt nicht leid wenn die jetzt zahlen muessen. Dann kommt das Geld wenigstens einmal bei den Studenten an.
Das wäre schön. Immerhin habe ich jedes Semester fleißig Vorbehaltserklärungen ausgefüllt.
Das hoffe ich doch, ich selbst habe nämlich nicht in Berlin studiert, aber mein Partner an der TU.
Weiß eine von euch noch, ob man in Urlaubssemestern die Rückmeldegebühr bezahlt hat? Ich erinnere mich nicht mehr zu 100%, glaube aber, dass es so war.
Ja, hat man immer (hab ich grad wieder).
yippie!
Danke dir!
Muss man denn unter Vorbehalt gezahlt haben?
Na schön, und ich geh leer aus. *schmoll* Weil ich nämlich mangels Zulassung in Berlin an die Uni Potsdam gegangen bin und erst ab 2005 an der TU war - allerdings ohne Rückmeldegebühren.
Hey, aber ich freu mich trotzdem für euch!
Muss man denn unter Vorbehalt gezahlt haben?
Laut asta-Seite der TU ist das egal und gilt für alle Berliner Unis und Hochschulen. Man muss nur einen Antrag stellen und dafür gibts Vordrucke. Auf einem habe ich das hier gefunden und für meinen Antrag übernommen: "Ich
beantrage daher auf Grundlage dieses Urteils die Rückzahlung der von mir in den
Jahren 1996- 2004 geleisteten Rückmeldegebühren. Ich habe diese lediglich zwangsweise zur Sicherung meines
Studierendenstatus und daher stets nur unter Vorbehalt gezahlt."
Muss man denn unter Vorbehalt gezahlt haben?
Bei der HU steht:
Die Rückzahlung kann auch dann beantragt werden, wenn die Zahlungen
seinerzeit nicht unter Vorbehalt geleistet worden sind - in diesem Fall
allerdings ohne den entsprechenden Satz in dem Schreiben.
Quelle: http://www.refrat.de/article/n…gebuehren.html?1358479274
Na schön, und ich geh leer aus. *schmoll* Weil ich nämlich mangels Zulassung in Berlin an die Uni Potsdam gegangen bin und erst ab 2005 an der TU war - allerdings ohne Rückmeldegebühren.
Hey, aber ich freu mich trotzdem für euch!
Potsdamer klagen ja auch schon lange, das wird sicher noch kommen!
habe das hier zu Potsdam gefunden.
http://www.asta.uni-potsdam.de…zu-den-ruckmeldegebuhren/
Das wäre für uns auch wichtig. ich weiss aber auch nicht mehr wie viele Semester ich diese Gebühr bezahlt habe.
Oh super, das klingt ja schonmal aussichtsreich. Habe die letzten Tage immer wieder beim AStA vorbeigeschaut und auf eine Stellungnahme gehofft.
Ich hab das Schreiben auch aufgesetzt und die Rückforderung gestellt.
Relativ zügig kam ein Brief mit dem Inhalt: wir haben's erhalten, ist ok, wir melden uns, ohne dass Sie sich noch mal melden müssen, sobald das ganze verfahrensrechtlich (oder so ähnlich) geklärt ist.
D.h.: entweder gehts noch um ein paar gerichtliche Schritte oder es geht nur noch um die Klärung wie (und von was) das ausgezahlt wird.
Sieht so aus, als ob das Geld kommt, aber den Sommerurlaub würde ich damit noch nciht planen.
Ich hab meinen Antrag am 26.2. geschickt und noch keine Antwort bekommen. Bin ja mal gespannt.
LG Ulrike
Ach, wie schön euch zu haben. Da schaffe ich es wochenlang nicht hier rein zu schauen und dann diese positive Nachricht. Danke!
Mal ne doofe Frage: Im ersten Semester habe ich dann aber keine Rückmeldegebühr gezahlt (also Rück ja natürlich nicht) Ich weiß doch jetzt nicht mehr was ich wann gezahlt habe Aber da ich studiert habe, habe ich das wohl
Ich schreibe dann mal auch einen Brief!
cloudy, ich hab mich da an den Asta - vordruck gehalten und ab dem ersten semester einfach die Semester reingeschrieben: Winter xy, Sommer xy usw. Ohne da genaue Daten oder Zahlen zu nennen. Das haben die doch alles gespeichert und prüfen das ja ohnehin noch mal.
Das erste Semester habe ich auch abgerechnet, Gebühren hab ich da ja auch bezahlt, in Höhe der für die bereits immatrikultierten Studenten fälligen Rückmeldegebühr.
Kleine Update: (leider ohne Nachweise)
Ich habe jetzt übrigens von einer Freundin in Berlin gehört, dass
sie schon von Leuten gehört hat die ihreRückmeldegebühren bereits zurückerstattet
bekommen haben.
Leider konnte sie mir keine Details liefern
(welchen Uni etc.) - klingt aber erst mal positiv.
UND ihren Informationen zufolge
können Anträge auf Rückerstattung
noch bis zum Jahresende gestellt werden.
Ich habe übrigens auch keine Reaktion auf meinen
Antrg hin erhalten (HU).
Die werden wohl seeehr ausgelastet sein im Moment.
Hach, hoffentlich dauert das nicht noch bis zum Jahresende oder gar länger.
LG Tinka