Schwerbehindertengrad in der Bewerbung angeben?

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  • Eine Freundin hat Diabetes und würde gerne mal wissen, was ihr meint. Teilweise steht ja in den Ausschreibungen, das Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden und ich glaube das kommt auch gut für die Quote. Sie ist ja arbeitstechnisch nicht eingeschränkt, daher bringt dieser Grad nur Vorteile...sie möchte aber auch nicht nur wegen dieser Behinderung genommen werden...und..wenn angeben, dann wo?
    Bin gespannt auf eure Meinung!

  • Eine Freundin hat Diabetes und würde gerne mal wissen, was ihr meint. Teilweise steht ja in den Ausschreibungen, das Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden und ich glaube das kommt auch gut für die Quote. Sie ist ja arbeitstechnisch nicht eingeschränkt, daher bringt dieser Grad nur Vorteile...sie möchte aber auch nicht nur wegen dieser Behinderung genommen werden...und..wenn angeben, dann wo?
    Bin gespannt auf eure Meinung!

    Ich finde das schwierig. Eine Einstellung von Behinderten bedeutet für den AG, dass der den AN schlechter los wird als einen Gesunden. Das könnte ihn von einer Einstellung abhalten. Im öffentlichen Dienst könnte das allerdings anders sein.

  • Hmmm, da wird doch übers Amt sehr viel gefördert, oder? Auch bei Diabetis, wenn ich richtig denke. Das geht dann über das Integrationsamt.

  • ...sie möchte aber auch nicht nur wegen dieser Behinderung genommen werden...


    Wenn das ihre Gedanken sind, würde ich es im Lebenslauf weglassen und erst bei einer Einladung zum Bewerbungsgespräch sagen. Dann hat sie nämlich die Einladung wegen ihrer Eignung bekommen und nicht wegen der Behinderung.


    Spontan in den Lebenslauf würde ich es bei sonstigen Bemerkungen schreiben, wo ich meinen Führerschein angebe usw. #weissnicht

    ~*~ Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. ~*~


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  • Ich finde das schwierig. Eine Einstellung von Behinderten bedeutet für den AG, dass der den AN schlechter los wird als einen Gesunden. Das könnte ihn von einer Einstellung abhalten. Im öffentlichen Dienst könnte das allerdings anders sein.


    Nein, AG haben je nach Betriebsgröße einen gewissen Prozentsatz Menschen mit Handicap (ich finde Schwerbehinderte ein absolut besch. wort udn nicht wirklich pc) einzustallen, sonst müßen sie ne Ausgleichszahlung leisten udn die ist nicht grad gering.


    Außerdem kann man diese AN auch kündigen, man muß nur bestimmte Sachen berücksichtigen.

  • Ich kenne eine Firma, dort werden bevorzugt Behinderte eingestellt, weil sie bezuschusst werden vom Arbeitsamt. Die Freundin soll sich unbedingt beim Arbeitsamt darüber erkundigen, vielleicht kann sie sich schon im Bewerbungsschreiben damit einen Vorteil verschaffen.

  • Ich kenne es eigentlich auch eher so, dass Betriebe, zumindest die größeren, fast verzweifelt behinderte AN suchen, weil kaum ein Unternehmen da seine Quote erreicht. Da wird auch gerne ein halbes Gebäude für einen Rollstuhlfahrer umgebaut. Jemand, der als Behindert zählt, aber eigentlihc keine Zusatzkosten produziert, ist da fast schon ein Geschenk. In sofern, je größer das Unternehmen, um so besser die Chancen mit Behinderung genommen zu werden! In einem kleinen Handwerksbetrieb ist es allerdings vielleicht eher nicht von Vorteil, könnte ich mir vorstellen...

    Immer auf Fettnäpfchensuche...


    Chaosqueen mit Chaosprinzessin ( #female 3/13)

  • Nein, AG haben je nach Betriebsgröße einen gewissen Prozentsatz Menschen mit Handicap (ich finde Schwerbehinderte ein absolut besch. wort udn nicht wirklich pc) einzustallen, sonst müßen sie ne Ausgleichszahlung leisten udn die ist nicht grad gering.

    Und ich finde es albern, ein englisches Wort zu wählen, das ähnliches ausdrückt.
    Es ist in der Realität nun mal so, dass Menschen mit Behinderung schlechter einen Job finden als Gesunde: http://www.zeit.de/gesellschaf…markt-behinderte-nachteil
    http://www.zeit.de/karriere/be…8/behindertenquote-firmen


    "Rund 135.000 Unternehmen gibt es in Deutschland, die Schwerbehinderte beschäftigen müssten. Etwa 38.000 Betriebe tun dies nicht, sagt Dorothee Czennia, Referentin Sozialpolitik im Sozialverband VdK Deutschland in Bonn.Firmen, die die Fünf-Prozent-Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zwischen 105 und 290 Euro je Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zahlen. "Viele Arbeitgeber bevorzugen es, sich freizukaufen, wobei die Ausgleichsabgabe keine freiwillige Zahlung ist, die eine Firma der Beschäftigung Schwerbehinderter vorziehen kann", so Czennia. Doch im Alltag werde danach verfahren."
    Bei Kündigung eines behinderten AN sind höhere Anforderungen an den AG zu stellen, bzw. tlw müssen sogar die Integrationsämter zustimmen. http://www.integrationsaemter.…rund/77c427i1p/index.html
    Von daher kann ich schon behaupten, dass es reichlich Firmen gibt, die eben lieber zahlen als einen Behinderten unter der Prämisse Behinderung einzustellen. Daher würde ich mich eher aufgrund meiner Qualifikation bewerben.
    Aber das sind nur meine 2c
    Moki
    P.S.: Warum das Zitierte sich nicht ans sonstige Aussehen meines Beitrags anpassen lässt, weiss ich nicht.

  • Ich kenne eine Firma, dort werden bevorzugt Behinderte eingestellt, weil sie bezuschusst werden vom Arbeitsamt. Die Freundin soll sich unbedingt beim Arbeitsamt darüber erkundigen, vielleicht kann sie sich schon im Bewerbungsschreiben damit einen Vorteil verschaffen.


    Genau das sollte Deine Freundin unterlassen, sie möchte ja aufgrund ihrer Eignung eingestellt werden, nicht weil der Arbeitgeber möglicherweise Zuschüsse erhalten kann. Ich finde es wirklich daneben, den Arbeitgeber auch noch aufzufordern, Subventionen einzustreichen, obwohl er eine qualifizierte Person auch so einstellen könnte und hoffentlich würde. Intention dieser Zuschüsse ist das nicht.


    Bei größeren Unternehmen oder dem öffentlichen Dienst könnte Deine Freundin auch vor dem Versand der Bewerbung die Schwerbehindertenvertretung kontaktieren und dort fragen, ob auf die Schwerbehinderung schon in der Bewerbung oder erst später hingewiesen werden sollte. Im Bewerbungsanschreiben sollte dann ein Hinweis wie "Gerne möchte ich sie bitten, die Schwerbehindertenvertretung am Auswahlverfahren zu beteiligen" zunächst genügen.

  • Ich finde es nicht schlimm, wenn die Nachteile, die eine Behinderung mit sich bringt, gegenüber den Firmen finanziell durch den Staat ausgeglichen wird. Positiverweise könnte man es ja auch so sehen, dass man der Firma "unterstellt", bei gleicher fachlicher Eignung einen Menschen mit Behinderung einzustellen und dafür vom Staat geldwert unterstützt wird, um eventuelle krankheitsbedingte Ausfälle, Umbauen am Arbeitsplatz oder sonstige Rücksichtnahmen auszugleichen.


    Ich schätze einmal, es gibt wenige Firmen, die bei gleicher fachlicher Eignung vorzugsweise Menschen mit Behinderung einstellen würden, nur weil sie gute Menschen sind. Wir leben im Kapitalismus, so ist das leider.


    Nachtrag: man findet bei google viel zu diesem Thema. Diesen Link finde ich interessant:
    http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html

  • Ich finde es nicht schlimm, wenn die Nachteile, die eine Behinderung mit sich bringt, gegenüber den Firmen finanziell durch den Staat ausgeglichen wird. Positiverweise könnte man es ja auch so sehen, dass man der Firma "unterstellt", bei gleicher fachlicher Eignung einen Menschen mit Behinderung einzustellen und dafür vom Staat geldwert unterstützt wird, um eventuelle krankheitsbedingte Ausfälle, Umbauen am Arbeitsplatz oder sonstige Rücksichtnahmen auszugleichen.


    Ich schätze einmal, es gibt wenige Firmen, die bei gleicher fachlicher Eignung vorzugsweise Menschen mit Behinderung einstellen würden, nur weil sie gute Menschen sind. Wir leben im Kapitalismus, so ist das leider.


    Nachtrag: man findet bei google viel zu diesem Thema. Diesen Link finde ich interessant:
    http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html


    Es bringt aber nicht in jedem Fall Nachteile mit sich, behinderte Personen zu beschäftigen, und die Mitnahmeeffekte bei derartigen Zuschüssen sind durchaus gegeben. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, in speziellen Sitiuationen dem Arbeitgeber einen Anreiz zu setzen, aber nicht pauschal und von vornherein mit jeder Bewerbung.

  • Ich finde es nicht schlimm, wenn die Nachteile, die eine Behinderung mit sich bringt, gegenüber den Firmen finanziell durch den Staat ausgeglichen wird. Positiverweise könnte man es ja auch so sehen, dass man der Firma "unterstellt", bei gleicher fachlicher Eignung einen Menschen mit Behinderung einzustellen und dafür vom Staat geldwert unterstützt wird, um eventuelle krankheitsbedingte Ausfälle, Umbauen am Arbeitsplatz oder sonstige Rücksichtnahmen auszugleichen.


    Ich schätze einmal, es gibt wenige Firmen, die bei gleicher fachlicher Eignung vorzugsweise Menschen mit Behinderung einstellen würden, nur weil sie gute Menschen sind. Wir leben im Kapitalismus, so ist das leider.


    Das ist ein ziemlich abqualifizierender Beitrag zum Thema Menschen mit Behinderung. Nicht jede Einschränkung bringt auch eine Einschränkung in der Arbeitsleistung mit sich, sodass keinerlei Nachteile entstehen.


    Ich würde die Einschränknung nur dann angeben, wenn es mir wichtig ist, dass der Arbeitgeber es in seinen Entscheidungsprozess mit einbezieht (ggf. auch wenn ich irgendwelche "Extras" im Arbeitsalltag brauche).

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

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    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


    Lass die Hoffnungswaschmaschine laufen!


    Whatever you want, it isn't me.

    Other people's ambitions are not my specialty.

    Sometimes I can see from here clear to the ocean.

    Sometimes I'm blind.

    Als die Vielfalt ging, entzündete die Einfalt ein Freudenfeuer.


  • Es bringt aber nicht in jedem Fall Nachteile mit sich, behinderte Personen zu beschäftigen, und die Mitnahmeeffekte bei derartigen Zuschüssen sind durchaus gegeben. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, in speziellen Sitiuationen dem Arbeitgeber einen Anreiz zu setzen, aber nicht pauschal und von vornherein mit jeder Bewerbung.

    Da sind wir der gleichen Meinung.
    ich denke mittlerweile nach dem Lesen des von mir verlinkten Textes, dass es besser ist, es erst im Gespräch zu sagen.

  • Aber zählt denn dieser Ausgleich nicht nur für Menschen mit SBA und dort >50%. Man ist doch als Diabetiker nicht automatisch als "behindert" eingestuft? Ich habe 2 gute Freunde die Diabetiker sind und beide haben keinen SBA, da sie ja unter Medikamentengabe "keine" Einschränkung haben. Ich würde es als Diabetiker nicht darauf abzielen, den behinderten Status zu bekommen.


    LG Beate



    P.S. ich finde den begriff behindert irgendwie so grausam, deshalb in Anführungsstrichen

    Beate mit Frau Maus (05/04) , Fritzi (10/07) und Zwerg (05/14)

  • P.S. ich finde den begriff behindert irgendwie so grausam, deshalb in Anführungsstrichen

    Aber welchen Begriff soll man wählen? Imho machen es Anführungsstriche nicht besser...
    Angeblich pc ist "Mensch mit Behinderung"


    Das Dumme ist halt, wie der Begriff leider häufig verwendet wird.

  • Die Leute mit Behinderung, mit denen ich hier so lebe, nutzen zur Zeit gerne den Ausdruck: Einschränkung


    Das ist wie mit "Neger", dessen Ursprung man in romanischen Sprachen leichte Nachvollziehen kann, nämlich negro, nero, noir für schwarz. Die Art der Nutzung und der Kontext formen Konnotationen, der Gebrauch und die Wertung von Begriffe ändert halt sich mit der Zeit.


    Am besten fährt man, denke ich, entweder mit dem Begriff, den man für sich am besten vertreten kann oder mit dem, der in den bezeichneten Kreisen genutzt wird. #weissnicht


    In dem Umgang mit dem Begriff Behinderter steckt eine Menge Vorurteil, Beobachtung, Verallgemeinerung und Angst, aber auch der Wunsch nach genauer Abgrenzung und Spezifizierung.


    Das mal eben ganz OT.

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    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


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  • Interessant ist der Eintrag bei wikipedia dazu.


    Ein Mensch mit einer Gehbehinderung ist nun einmal behindert im Gehen. Da kann man noch so tolle Kunstwörter oder Äquivalente erfinden, das ändert doch nichts, dass man trotzdem nicht gut laufen kann (als Beispiel). Handicap oder Einschränkung oder was einem sonst noch einfällt. Daran kann man bestimmt super einen Streit darüber entfachen, wer politisch korrekter ist.


    Ja, diese Diskussion würde zu diesem Forum passen.


  • Wenn das ihre Gedanken sind, würde ich es im Lebenslauf weglassen und erst bei einer Einladung zum Bewerbungsgespräch sagen. Dann hat sie nämlich die Einladung wegen ihrer Eignung bekommen und nicht wegen der Behinderung.



    so würde ich das auch machen bzw habe das bei mir so gemacht - eben weil ich genau das nicht will, deswegen irgendwie anders behandelt werden.


    Ich finde Behinderung übrigens völlig in Ordnung. So ist es nunmal. Ich habe nicht irgendwelche besonderen Fähigkeiten, und handicapped bin ich nur im englischsprachigen Raum. Ich finde, bestimmte Dinge müssen doch auch einfach mal beim Namen genannt werden. Was hilft es mir, bestimmte Dinge besonders blumig positiv zu umschreiben, wenn es letztlich auf das Gleiche herausläuft?
    (und da sehe ich auch den deutlichen Unterschied zum Wort "Neger", welches in dieser Form zur beschreibung nicht notwendig ist.)

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

    ———-

    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Wenn Deine Freundin einen Schwerbehindertengrad hat, muss sie ja einen SBA haben. Und mir wurde einmal gesagt, dass man, sobald man einen SBA besitzt, dies in einer Bewerbung angeben MÜSSE. Daher wurde uns geraten, gut zu überlegen, ob wir in einigen Jahren den SBA von Junior verlängern lassen. Da er dann möglicherweise mit Problemen im Falle einer Bewerbung rechnen müsse. Ob das jetzt wirklich stimmt, habe ich nie nachgeprüft.


    Der Arbeitgeber von Veggie-Papa hat übrigens mal gesagt, er würde SO JEMANDEN wie unseren Ältesten niemals einstellen. #sauer

    "Guck mal, hier ist ein bisschen Grün für Deine Kaninchen."
    "Mama, die essen nur Blau!"

  • Veggie-Mama: mir wurde in der Beratung damals gesagt, dass es bei der Bewerbung selbst explizit NICHT angegeben werden muss. Und auch bei Einstellung nur, wenn es die Ausübung des Berufs betrifft, da man sonst gleich wieder entlassen werden kann.
    Also wenn ich mich für eine stehende Tätigkeit bewerbe, genommen werde und dann sage, ich kann aber nur im Sitzen arbeiten, hier ist mein SBA - dann könnte er mir wieder kündigen.
    Aber in die Bewerbungsschreiben muss es nicht.

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

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    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)