Zum Namensrecht, es war, wie elly beschrieben hat:
Zitat@yummymummy: Das liegt auch an der Gesetzgebung: Dass beide Eheleute ihren Namen behalten, ist erst seit ca. 20 JAhren möglich. Wir haben 1995 geheiratet und da war diese Regelung noch ganz frisch.
Vorher gab es die Pflicht zu einem gemeinsamen Familiennamen so wie auch die Regelung, dass es automatisch der des Mannes wird, wenn das Paar sich nicht einigt. Zu der Zeit war der Doppelname die einizge Möglichkeit, den eigenen Namen zu behalten, wenn der Familiennbame der des anderen Partners/ der anderen Partnerin wurde.
UNd da es in den 70er und 80er JAhren doch noch viel stärker verbreitet war, dass der Mann seinen NAmen weitergegeben hat, war es auch ein Zeichen von EManzipation, den eigenen Geburtsnamen in Form des Doppelnamens weiterzutragen.
Als gemeinsamer Name war auch vor 1995 der Name der Frau möglich, haben nur kaum Paare so gemacht.