Gender-Kacke in Schule und Alltag

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  • Das ist eine sehr männliche perspektive - der Kuckuck ist der biologische Vater, und das Kuckuckskind bindet Ressourcen, die der soziale Vater sonst auf die Weitergabe seiner Gene verwenden würde.

    Das ist eine sehr interessante Antwort, weil in der Ausblendung der Ebene enttäuschten Vertrauens, dem Aufkommen neuer Verlustängste (jeder Mensch hat Verlustängste. In Beziehungen kann man die reduzieren, indem man dem Partner vertraut oder zum Beispiel heiratet. Auch gemeinsame Kinder, mit der Betonung auf "gemeinsam", reduzieren diese Verlustängste. Sogenannte Kukuckskinder werden irgendwann ihren leiblichen Vater suchen und zu dem eine emotionale Beziehung aufbauen. Das ist vielleicht auch richtig so. Aber für den sozialen Vater bedeutet das weitere Verlustängste,wozu das zerstörte Vertrauen zur Partnerin noch dazukommt) und enttäuschter Liebe ein gängiges Stereotyp begraben liegt: dem des gefühllosen Mannes, der nur zur Weitergabe seiner Gene unterwegs ist.


    https://kuckucksvater.wordpress.com/selbsthilfe/

  • Zitat von MaxxMurxx

    Sogenannte Kukuckskinder werden irgendwann ihren leiblichen Vater suchen und zu dem eine emotionale Beziehung aufbauen.

    Nun in Anbetracht der Tatsache, das sgn. Kukuckskinder evtl. ihren leiblichen Vater suchen könnten um dann vielleicht ein emotionale Beziehung zu diesem aufbauen könnten, die nicht ganz unwahrscheinlich zusätzlich zur emotionalen Bindung zum sozialen Vater bestehen könnte....


    Nun unter Anbetracht dieser Tatsache, bestätigst Du zumindest für mich das Bsp. des gefühllosen Mannes der in Anbetracht dieser Eventualitäten und der daraus entsehenden Eifersucht, vorsichtshalber die emotionale Beziehung zum , an diesen Dingen vollständig unschuldigen, sgn. Kukuckskind abbricht.


    Jegliche emotionale enttäuschung über den vertrauensbruch der Frau stehen auf einem ganz anderen Blatt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kiwi ()

    • Offizieller Beitrag

    Puh, ist ja schon auch schwierig für so ein Kind, zwei emotionale Bindungen gleichzeitig zu haben, muss man schon sagen...


    Nein, ich verstehe auch die Begründung nicht, für mich ist das eine Spielart von Besitzanspruch, die mir persönlich fern liegt - in Eltern- und Partnerbeziehungen gleichermassen.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Versteht ihr was ich meine? Ich halte das in der Realität nicht wirklich für durchsetzbar.

    Als jemand, der noch nie in einer erwachsenen Disko war, hätte ich mit deiner Variation der Geschichte gewisse Probleme, aber ich gebe dir Recht, dass diese Vater-muss-genannt-werden-Pflicht nicht wirklich durchsetzbar ist.


    Ich finde es aber insgesamt nicht richtig, einem biologischen Vater finanziell in die Pflicht zu nehmen, wenn der von nichts weiß und sich nie für ein Kind entschieden hat. Solange man dieses Dogma beibehält, dass man hier quasi Männer für ungeschützen Sex bestrafen muss, solange bleibt dieses Thema ein Minenfeld.

  • das hat doch nichts mit strafe zu tun. ungeschützt vögeln = kind kann entstehen. das kann mann beeinflussen. kondome nutzen und oder es lassen bzw. nur sichere praktiken (oral mit kondom) ausüben.

  • Wir hatten da schon mal eine lange Diskussion im Elternpaarbereich zu. Klingt so, als hätten sich die Meinungen nicht groß geändert. ;)

  • das hat doch nichts mit strafe zu tun. ungeschützt vögeln = kind kann entstehen. das kann mann beeinflussen. kondome nutzen und oder es lassen bzw. nur sichere praktiken (oral mit kondom) ausüben.

    Das entstandene Kind ist natürlich nicht die Strafe. Sondern dass dann jemand für das Kind Unterhaltszahlungen leisten soll, der mit ihm nichts zu tun hat, außer dass er einmal Sex mit seiner Mutter hatte.


    Diese Regelung macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass der biologische Vater einen persönlichen Gewinn dadurch hat, dass er seine Gene weitergeben konnte. Oder dass der Mutter einen Schaden dadurch entstanden ist, dass sie dieses Kind jetzt austragen und aufziehen "musste".


    Aber Hera, ich gebe dir Recht, das Thema hatten wir schon mal und wir müssen das auch nicht zwingend nochmal diskutieren.

  • Mir ist das auch fremd, es sind ja keine Zuchttiere, bei der die Abstammung wichtig wäre. Aber vermutlich ist solchen Leuten das Geld das Wichtigste. Mein Vater hat auch immer geflucht, wenn er was für uns Kinder kaufen sollte, Ehe war und ist existent und angeblich glücklich.

  • Diese Regelung macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass der biologische Vater einen persönlichen Gewinn dadurch hat, dass er seine Gene weitergeben konnte. .

    Ja, ich sag ja, kann ich nicht nachvollziehen außerhalb von Rasse-Haustier- und Nutztierzucht. #hammer :D

  • Das entstandene Kind ist natürlich nicht die Strafe. Sondern dass dann jemand für das Kind Unterhaltszahlungen leisten soll, der mit ihm nichts zu tun hat, außer dass er einmal Sex mit seiner Mutter hatte.


    Diese Regelung macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass der biologische Vater einen persönlichen Gewinn dadurch hat, dass er seine Gene weitergeben konnte. Oder dass der Mutter einen Schaden dadurch entstanden ist, dass sie dieses Kind jetzt austragen und aufziehen "musste".


    Aber Hera, ich gebe dir Recht, das Thema hatten wir schon mal und wir müssen das auch nicht zwingend nochmal diskutieren.


    na entschuldige, aber wer alt genug ist zu poppen, ist auch alt genug die konsequenzen zu tragen, tut mir leid. wer nicht verhütet und ooops eine frau schwängert, trägt auch die konsequenzen, d.h. zahlen und kümmern. ansonsten schaltet mann vorher sein hirn ein und hat keinen sex mit der mutter oder kümmert sich zuverlässig selbst um kondome und co.

    mit elfchen 04/09 und minielfchen 03/12


    quand ta thèse te pousse à bout et que tu veux tout arrêter kannste vergessen.


    #rose 49,7

  • Das entstandene Kind ist natürlich nicht die Strafe. Sondern dass dann jemand für das Kind Unterhaltszahlungen leisten soll, der mit ihm nichts zu tun hat, außer dass er einmal Sex mit seiner Mutter hatte.


    Diese Regelung macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass der biologische Vater einen persönlichen Gewinn dadurch hat, dass er seine Gene weitergeben konnte. Oder dass der Mutter einen Schaden dadurch entstanden ist, dass sie dieses Kind jetzt austragen und aufziehen "musste".

    Jetzt muss ich's doch mal umdrehen:


    Das entstandene Kind ist natürlich nicht die Strafe. Sondern dass dann jemand ein Kind austragen und aufziehen "muss" oder sich einer Abtreibung unterziehen muss, das mit ihm nichts
    zu tun hat, außer dass sie einmal Sex mit seinem Vater hatte.



    Diese Regelung macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass die biologische Mutter einen persönlichen Gewinn dadurch hat, dass sie ihre Gene weitergeben konnte. Oder dass dem Vater einen Schaden dadurch entstanden ist, dass er für dieses Kind jetzt Unterhalt leisten muss.




    Anscheinend bist Du der Ansicht (bitte widersprich mir, wenn ich Dich falsch verstehe), dass es für den Vater ein Schaden ist, wenn er für das Kind Unterhalt zahlt. Das ist doch gerade nach dieser Argumentation gerecht, oder?

    Die beste Vergeltung ist, nicht zu werden wie dein Feind (Marcus Aurelius)

  • Warum? Kannst du das erläutern? Ich will nämlich eigentlich auch nicht glauben, dass diese eigentlich gute Aktion mit so komischer Werbung wirbt...

    Sexistisch ist für mich Werbung dann, wenn darin Frauen auf ihnen allgemein zugeschriebene Attribute reduziert werden und wenn sie so (meist sexy, aber mitunter auch dumm oder putzend oder however rollenstereotyp) abgebildet sind, obwohl es mit dem beworbenen Produkt nichts zu tun hat. Die zitierte Werbung macht beides nicht: Die abgebildete Frau ist nicht stereotyp, sie ist nicht schön, nicht sexy, nicht verführerisch. Und sie scheint sich darum auch nicht zu scheren. Und was sie tut hat mit dem Beworbenen recht direkt zu tun: Sie stellt eine Bierflasche neben einen Mülleimer. Insofern ist die Werbung für mich eher ein Beispiel für gebrochene Stereotypen (schon allein, weil Bier eher nicht mit Frau, sondern mit Mann assoziiert wird).

    grundsätzlich würde mich mal interessieren, in welcher größenordnung sich die thematik tatsächlich bewegt und ob der aufriss bzw. die aufmerksamkeit in diesem umfang gerechtfertigt ist.

    Tja, gute Frage. Ich stieß letztens mal auf einen Arikel über eine Studie zur Erblichkeit von Epilepsien und da wurde behauptet, dass Nebenergebnis war, dass 20% der Kinder nicht von den vermuteten Vätern stammen können. Das schien mir reichtlich übertrieben.

    Das entstandene Kind ist natürlich nicht die Strafe. Sondern dass dann jemand für das Kind Unterhaltszahlungen leisten soll, der mit ihm nichts zu tun hat, außer dass er einmal Sex mit seiner Mutter hatte.


    Diese Regelung macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass der biologische Vater einen persönlichen Gewinn dadurch hat, dass er seine Gene weitergeben konnte. Oder dass der Mutter einen Schaden dadurch entstanden ist, dass sie dieses Kind jetzt austragen und aufziehen "musste".

    Ich finde diese Argumentation komisch. Für mich ist es so: Zwei Menschen haben Sex, es entsteht ein Kind. Für dieses muss nun gesorgt werden. Die Sorge sollten sich, so will es unserer gesellschaftliches Verständnis, die biologischen Eltern teilen. Das ist insofern sinnvoll, als dass ein Sorgender immer besser sind als zwei und der Staat auf so die Chance hat, dass die Sorge nicht an ihm hängen bleibt. Es braucht also Regeln, um zu bestimmen, wer die Mutter und wer der Vater ist. Bislang war Vater immer schwierig, weil das eben nicht immer so leicht ersichtlich ist. Aber die Idee, dass ein mann, der alt genug ist, um vögeln zu können, dann auch für die Folgen aufkommen sollte (wenn möglich nicht nur finanziell), finde ich jetzt auch im Sinne des Kindes nicht abwegig. Und wenn der gesellschaftliche Trend dahingeht, dass die Männer sagen "dann will ich aber sicher sein, dass ich dieses Kind gezeugt habe" dann sollte dem auch Rechnung getragen werden. Das wird hoffentlich den Großteil der Männer nicht davon abhalten, sich um ihre Kinder zu kümmern, völlig unabhängig davon, ob sie an der Zeugung beteiligt waren.
    Ich würde also zuallererst vom Kind aus argumentieren. Der Vater hatte den Gewinn ja beim Geschlechtsverkehr an sich - hofft man mal.

  • na entschuldige, aber wer alt genug ist zu poppen, ist auch alt genug die konsequenzen zu tragen, tut mir leid. wer nicht verhütet und ooops eine frau schwängert, trägt auch die konsequenzen, d.h. zahlen und kümmern. ansonsten schaltet mann vorher sein hirn ein und hat keinen sex mit der mutter oder kümmert sich zuverlässig selbst um kondome und co.

    Das ist die gleiche Argumentation von Abtreibungsgegner*innen. Frauen werden nämlich nicht gezwungen, sich bei eintretender Schwangerschaft persönlich und finanziell um ein Kind zu kümmern.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Ainu


    warum war der mann1 während der gemeinsamen jahre mit mann2 nicht unterhaltspflichtig?
    warum kann sie vom mann2 keinen unterhalt fordern? fürs kind kriegt sie
    sicher unterhalt, auch wenn sie nicht verheiratet waren.

    a) Weil während sie mit Partner 2 in einer stabilen Konkubinatsgemeinschaft lebte, kein Ehegattenunterhalt einfordern konnte.
    b) weil man vom Ex-Konkubinatspartner bis anhin keinen Ehegattenunterhalt einfordern kann. Das sollte geändert werden, aber ich bin auch nach kurzer Googlesuche nicht schlauer geworden. Wenn ich das richtig verstehe wurde 2014 beschlossen, dass das Unterhaltsrecht angepasst werden sollte und auch bei unehelichen Kinder das gemeinsame Sorgerecht verankert werden, aber 2015 der Bundesrat beschlossen hat die Änderungen auf 1.1.2017 umzusetzen.


    Zitat:
    "Der Bundesrat schlägt nun vor, dass der Unterhaltsbeitrag für das Kind künftig auch die Kosten beinhaltet, die bei der Betreuung des Kindes durch einen Elternteil entstehen. Bei Kindern von Eltern, die nicht verheiratet waren, war dies bislang nicht möglich."
    Quelle: https://www.bj.admin.ch/bj/de/…bung/kindesunterhalt.html

  • Das ist die gleiche Argumentation von Abtreibungsgegner*innen. Frauen werden nämlich nicht gezwungen, sich bei eintretender Schwangerschaft persönlich und finanziell um ein Kind zu kümmern.


    die auswirkungen sind ja auch noch mal ganz andere.
    a) biologisch (sst, geburt, stillen)
    b) sozial ("letzte instanz", sozialisation etc.)


    aber im prinzip sehe ich das trotzdem immer so (ich bin auch keine abtreibungsbefürworterin) und handele persönlich auch als frau so. will ich kein kind, sehe ich zu, keinen vaginalen geschlechtsverkehr (nicht = keinen sex, das ist ja nicht das gleiche) zu haben. so einfach. will ich den doch haben, wäge ich ab und minimiere das risiko durch verhütungsmaßnahmen.





    trotzdem könnte man ja den spieß umdrehen.
    zeugung hat die konsequenz = kind entsteht.
    2 leute sind beteiligt.


    person 1 trägt auf jeden fall an der konsequenz (in welcher form auch immer).
    person 2 trägt NUR dann daran, wenn sie auch irgendwie haftbar gemacht werden kann und soll, sprich zur zahlung verpflichtet.


    wenn man das nun aussetzen will (wie hier irgendwie angeklungen), dann wäre für mich die lösung denkbar:


    person 2 ist NIE zur zahlung verpflichtet, die beteiligung an der zeugung wird als nichtig betrachtet.


    heißt also = kind ist privatvergnügen der mutter. so läuft es in der realität schon ganz oft, das ist aber rechtlich nicht untermauert, so dass die betreffenden frauen doppelt gearscht sind (und vierfach wg. arbeitsmarkt).


    nun muss man sich überlegen, ob man von seiten des staats hier tätig wird, weil man per se ein interesse an kindern hat, oder ob man die frauen erst mal grundsätzlich mit den folgen alleine lässt, bis sie so in not sind, dass sie unterstützung zum lebensunterhalt brauchen und also dann stoisch h4 zahlt.


    das wird dann aber NOCH mehr leute betreffen als heute schon betroffen sind. die folgen von h4 bei müttern und dann vor allem den kindern sind äußerst heikel, vor allem, wenn es sich um ein massenphänomen handelt, das weiß man.


    zudem werden frauen noch mehr abstand vom kinderbekommen nehmen, wenn ihnen nicht mehr vorgegaukelt wird, dass sie nicht allein verantwortlich sein müssen.


    also könnte der staat grundsätzlich kinder unterstützen - z.b. mit kinder-grundeinkommen oder so.



    die männer wären raus aus der nummer.



    ganz schwierig ist aber, dass sie sich ja freiwillig beteiligen könnten, das verbietet ihnen keiner. es gibt also belohnungsanreize für frauen, die es brav "schaffen", den mann zu motivieren, dass er sich freiwillig beteiligt. klingt irgendwie nach 9. jahrhundert, ist es auch.


    da, wo der staat einspringt = wer will wissen, dass daraus nicht staatliche organe irgendwann einen anspruch auf beteiligung an der erziehung ableiten, der weit über die schon übliche schulpflicht hinausgeht?



    ist alles schwierig, hat alles viele dimensionen.



    lg patrick

  • Anscheinend bist Du der Ansicht (bitte widersprich mir, wenn ich Dich falsch verstehe), dass es für den Vater ein Schaden ist, wenn er für das Kind Unterhalt zahlt. Das ist doch gerade nach dieser Argumentation gerecht, oder?

    Welche Argumentation meinst du im letzten Satz?


    Ansonsten sehe ich das wie Hera: Die Mutter hat die Wahl, sie ist nicht gezwungen, ein ugeplantes Kind zu kriegen, und das ist gut so.


    Meine Kritik an dieser Regelung beruht übrigens nicht auf Mitleid mit den armen Männern, die zu blöd sind zum Verhüten oder sich mit einem "ich nehm die Pille" reinlegen lassen. Mir geht es erstens ums Prinzip (die aktuelle Regelung ist patriarchal) und zweitens darum, dass sich schlaue, attraktive Männer, die keinen Bock auf Kinder haben und noch weniger Bock darauf, für ein Kind zu zahlen, sich dem ganzen einfach entziehen. Und man kann es ihnen nicht mal übel nehmen.


    Ich würde das Problem eher mit einer vernünftigen Umsetzung von §6(4) http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html unseres Grundgesetzes lösen.

  • Man sollte einfach die Unterhaltspflicht der Erzeuger abschaffen. Oder die Ehe überdenken. Wieso ist e so, dass der Ehemann automatisch als Vater gilt?


    Man könnte es so regeln: Wenn der Mann Vater sein will, muss er seine Vaterschaft erklären.


    Dann ist das geregelt, ganz ohne "Auskunftspflicht" der Mutter.

  • mir gefällt daran nicht, dass der mann lockerflockig die wahl hat, ob er "vater" sein will oder eben lieber doch nicht. die frau hätte die wahl nicht - wenn sie nicht mit einer abtreibung zurechtkäme oder durch selbige erheblich belastet würde. man kann nicht eine abtreibung mit "ach nee, lass mal" durch einen total unbeteiligten vergleichen.


    außerdem finde ich es schwierig, wenn der lebensstandard von mutter und kind z.t. auf dem goodwill des mannes beruht.


    lg patrick