Gender-Kacke in Schule und Alltag

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  • Jein,

    Zum Thema Kultur : in keiner der Kulturen, mit denen ich zusammen arbeite ist "kleine Schwester" gleichbedeutend mit "ich schätze deine Kompetenz".

    Das ist richtig. Aber in manchen Kulturen ist kleine Schwester (bzw. grosse Schwester, kleiner/ grosser Bruder) eine sehr übliche Anrede. In Korea wird das z.B. erstmal am Alter fest gemacht. Auch jemanden aus dieser Kultur würde ich darauf hinweisen, dass ich diese Anrede nicht schätze. Aber im Hinterkopf hätte ich tatsächlich, dass es unpassend war, aber nicht unbedingt abwertend gemeint.

    Ah, jetzt weiß ich, was du meinst. Aber little sister is keine übliche Anrede bei uns in der Firma. Es werden die gebräuchlichen englischen Anreden verwendet, bzw Vor- oder Nachname, plus ggf das japanische San.

  • Es ist lästig und schlimm. Das sind doch keine Kinder mehr ?


    Zum Thema Kultur : in keiner der Kulturen, mit denen ich zusammen arbeite ist "kleine Schwester" gleichbedeutend mit "ich schätze deine Kompetenz".

    Ich kenne auch keine Kultur in der das aussagt 2Ich schätze Deine Kompetenz aber ich bin immer wieder überrascht wenn ich im englischsprachigen Ausland bin, wie oft ich (von Männern und Frauen) mit Kosenamen belegt werde...Lass, Henn, Luv, Honey, Darling...allerdings nie im fachlichn Kontext...als störend empfinde ich das trotzdem...

  • Also in England kenne ich solche Kosenamen wie Love, Darling, Pet,... im ganz normalen Umgang - zb mit Kunden, und zwar gleichwohl Männer und Frauen. Das finde ich immer sehr heimelig.

    Ich finde aber, man merkt sehr schnell wenn es abdriftet in ein „kleinmachendes“ und Little sister habe ich tatsächlich noch nie gehört.

    Ich würde es vermutlich kurz und sachlich ansprechen, sollte es nochmal vorkommen

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

    ———-

    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Es werden die gebräuchlichen englischen Anreden verwendet, bzw Vor- oder Nachname, plus ggf das japanische San.

    Yep, bei uns genaz genauso.

    Wir haben auch einen "Code of Ethics", der klar regelt, dass weder sexistische, noch rassistische noch respektlose Bemerkungen zu unserem Umgang miteinander gehören dürfen.

    Sollte man einen Verstoß dagegen bemerken und nicht mit Vorgesetzten darüber sprechen wollen, kann man das anonym an die "Ethicsline" melden, die dann den Überprüfungsprozess antößt, incl. evtl. Personalgespräche bzw. Abmahnungen.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Er hat sie immerhin nicht angefasst (sie kennen sich auch schon ein Leben lang), war halt extrem lästig.

    Der Lehrer kann in seinem Ansehen eh nicht weiter sinken und zum großen Glück durchschaut das Tochterkind die gesellschaftliche Dimension von solchen Filmszenen (das muss irgendein belangloser Unterhaltungsfilm gewesen sein).

    Es ist lästig und schlimm. Das sind doch keine Kinder mehr ?



    Dein Kommentar @happy spider hat mich wach gerüttelt: Ich hab es relativiert! Obwohl ich meiner Tochter deutlich gesagt habe, dass sie nicht verantwortlich ist für sein Fehlverhalten.

    Aber meine Worte waren nicht ausreichend. Sie hat sich noch mit ihren Peers ausgetauscht, und eine davon hat ihr nochmals deutlich gesagt, dass sie keine Schuld trägt und wie sie ihm bei der nächsten Begegnung gegenüber treten kann. letztendlich war es das selbe, was ich auch gesagt habe, aber es ist von mir nicht angekommen. Und es hat sie weiter beschäftigt und tiefer getroffen, als ich gedacht hatte.

    Wieder was gelernt, alte Frau <- die.lumme

  • Mein Dozent meint immer noch, man könne Ordnungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht nicht lange ohne Bezugnahme auf Prostitution und viele mehr oder weniger nackte Frauen in der Powerpoint.... Habe ihm heute angeboten, ihm Werbebilder mit nackten Männern raussuchen und vorgeschlagen, dass er auch Beispiel männlicher Prostitution bringen kann, wenn wer ohne so gar nicht kann. Damit es wenigstens ausgeglichen ist. Aber besser.wkrd es dadurch ja nicht....

    Liebe Grüße,


    Ich, mit Tochter (2/06) und tochter (12/07).

  • Mein Dozent meint immer noch, man könne Ordnungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht nicht lange ohne Bezugnahme auf Prostitution und viele mehr oder weniger nackte Frauen in der Powerpoint.... Habe ihm heute angeboten, ihm Werbebilder mit nackten Männern raussuchen und vorgeschlagen, dass er auch Beispiel männlicher Prostitution bringen kann, wenn wer ohne so gar nicht kann. Damit es wenigstens ausgeglichen ist. Aber besser.wkrd es dadurch ja nicht....

    Örks.


    Mein Ordnungsrechtsdozent hat damals "Skandal im Sperrbezirk" in der Vorlesung abgespielt, das war aber so ziemlich das einzige. Ansonsten kam Prostitution nicht vor und nackte Frauen auf Präsentationen schon gleich gar nicht. Selbst im Strafrecht waren Fallbeispiele mit sexuellem Kontext selten.

  • Der Sport 1 - Kommentator heißt wirklich Gordon Shumway...8o...come on, dass ist doch ein Künstlername oder ? Alf???


    Sorry fürs OT.

  • Der Sport 1 - Kommentator heißt wirklich Gordon Shumway...8o...come on, dass ist doch ein Künstlername oder ? Alf???


    Sorry fürs OT.

    Zumindest ist der Typ aus den 80ern oder vielleicht auch von Melmac.


    Immerhin ist der Sender auf Zack. Das finde ich echt prima.

    "Bei den Mädels und Damen entschuldigen..." Geht gar nicht der Typ.


    Vielleicht sollte man den mit Katzenbildern zuspammen.

  • Gerade habe ich gelesen, dass es in Augsburg - immerhin Universitätsstadt mit fast 300 000 Einwohnerinnen und Einwohnern - keinen Arzt und keine Ärztin gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wie kann das denn sein???

  • cashew bist du dir sicher? Wie kannst Du dir da so sicher sein? Die ÄrztInnen dürfen ja keine "Werbung" machen.


    Und wenn das so sein sollte, zahlt denn die Krankenkasse die Fahrtkosten zu den Kliniken, wenn Frau aus Augsburg erst noch woanders hinfahren muss?


    Leute! Ich möchte was tun! Ich möchte die Politik dazu bringen, dIe Gesetze zu Abtreibungen zu ändern. Wie geht das? Also an wen wende ich mich, wen kann ich unterstützen?

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Und da bin ich mir echt nicht sicher, dass allen wählerInnen die Gesetzgebung klar ist.

    Das war mir bis vor nem Jahr eben auch nicht klar.

    Und darüber muss Doch gesprochen werden...


    Dass a) Abtreibung grundsätzlich unzulässig ist, nur unter bestimmten Vorraussetzungen straffrei ausgeht

    B) die Beratung, die Pflicht ist, nicht ergebnisoffen ist, sondern zum Ziel hat, die Schwangerschaft zu erhalten

    C) Frauen, die das Kind austragen, Hilfe bekommen, die Situation zu bewältigen, Hilfe bei Abbruch gibt's aber nicht

    D) ÄrztInnen nicht informieren dürfen, wenn sie Abbrüche durchführen

    E) die ganze lebensschützenden Gesetze nicht greifen, wenn klar ist, dass das Kind krank oder behindert ist


    Wen das wirklich jeden klar ist, das auch wirklich jedem Jugendlichen, sobald er im zeugungs/gebärfähigen Alter ist, vermittelt wird. Ja, dann seh ich das ein, und halte meine Füße still.

    Ich habe mich im letzten Jahr mit fielen Frauen und Männern zwischen 20 und vierzig unterhalten, nein das war den allermeisten nicht klar!

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • es sind halt immer einzelfragen und wir können in dt. nur über das „gesamtpaket“ alle vier jahre abstimmen. ich persönlich halte das für einen systemfehler.


    mich zb. stören noch andere entscheidungen der regierung, mehr sogar als die abtreibungsthematik oder die gesundheitspolitik. ich würde da gern jeweils im einzelnen demokratisch drüber abstimmen dürfen.

  • E) die ganze lebensschützenden Gesetze nicht greifen, wenn klar ist, dass das Kind krank oder behindert ist

    Stimmt auch nicht. Wenn das Kind krank oder behindert ist, kommt ein Abbruch nach medizinischer Indikation in Frage. Der Grund ist aber dann nicht „Kind ist behindert“ sondern „es ist der Mutter nicht zuzumuten“. Außerdem darf es natürlich die Schwangere nicht selber entscheiden, ob sie es zumutbar findet, ein behindertes Kind auszutragen, sondern ein Arzt oder eine Ärztin entscheidet das.


    Auch dafür braucht man eine Beratung und 3 Tage Wartezeit. Die Beratung kann ein Arzt oder eine Ärztin machen, aber nicht derjenige, der dann die Abtreibung macht.

  • cashew bist du dir sicher? Wie kannst Du dir da so sicher sein? Die ÄrztInnen dürfen ja keine "Werbung" machen.

    Die ziemlich seriöse Augsburger Allgemeine Zeitung hat heute einen Artikel damit angekündigt, dass die Redakteurin mit einem Arzt in München über das Thema sprechen musste, da es in Augsburg niemanden gebe. „So sicher“ kann ich mir nicht sein. Aber ich vermute, dass es durchaus Ansprechpartnerinnen bei einer solchen Recherche gibt, die sich sehr gut in der Region auskennen.