Gender-Kacke in Schule und Alltag

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  • Arbeitet vielleicht eine Rabin als Sachbearbeiterin beim Finanzamt und kann uns sagen, ob so eine Aktion irgendjemanden tangiert, außer der zuständigen Sachbearbeiterin, die für das Formular ja auch nichts kann und - so könnte ich mir das jedenfalls gut vorstellen - mühsam händisch die Angaben umkopieren muss, wenn sie „verkehrt“ eingetragen sind?

    Ich kann mir vorstellen, dass sich das Formular beschwert, wenn derjenige mit Steuerklasse 5 vorne und der mit 3 hinten steht. Oder der mit dem größeren Einkommen hinten.


    Aber vom Geschlecht hängt im Steuerrecht meines Wissens gar nichts ab, also wieso sollte da eine „falsche“ Eintragung problematisch sein?


    Edit: Also ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass es einen Grund außer persönlicher Ordnungsliebe der Sachberarbeiter:in geben könnte, wieso man da umkopieren müssen sollte.

  • Ich hatte das Problem ja auch. Habe mich als erstes eingetragen und dann meinen Mann, der aber nicht der Vater der Kinder ist, für die ich Betreuungskosten und Versicherungsbeiträge ansetzen wollte. Wenn ich bei der Zugehörigkeit und der Verwandtschaft "Mutter" angegeben habe, wurden die Kinder automatisch meinem Mann zugeschrieben, weil er ja als Person 2 gelistet war, was bei der Steuererklärung ja aber der der Frau vorbehaltene Platz ist. Ich hätte also "Vater" auswählen müssen, damit sie mir zugeordnet werden, was mich im Laufe der Steuererklärung so durcheinander gebracht hat, weil es ja auch noch einen echten Vater gibt, dass ich irgendwann alles fluchend wieder gelöscht und in der "richtigen" Reihenfolge eingetragen habe.


    Aber nächstes Mal ziehe ich es durch nach dem Hinweis, den Knolle da bekommen hat.

  • z2kuc.jpg

    Die Steuererklärung war hier ja auch schon Thema. Ich habe es gewagt, mich als Person A einzutragen und erhielt heute mit dem Steuerbescheid diesen Hinweis.

    Und nun schwanke ich zwischen #freu und #haare.

    Nun, wie ernst kann man so einen Hinweis nehmen, wenn die Person des Finanzamtes es nicht einmal beherrscht, Verben klein zu schreiben? ;)

    Und interessant auch, dass die Ehefrau "Ehegatte" sein soll, meinem Verständnis nach ist der Mann der Gatte und die Frau die Gattin?

    Ansonsten: Willkommen in den 56er Jahren des letzten Jahrtausends! #kreischen

    Und Almarna s Antwort fände ich auch sehr cool!


    Bei uns bin ich auch die erste steuerpflichtige Person (die mit dem höheren Einkommen Xenia ) und mein Mann Ehegatte, aber so einen Hinweis hatten wir noch nicht bei uns in der Berechnung. Aber ich glaube, irgendetwas war da in deren Berechnung auch verdreht worden - von deren Seite aus.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Mein 2.Klasse Kind stößt sich grad dran, dass die neue Lehrerin immer nach Geschlecht aufteilt. "Die Mädels dies, die Jungs das. Die Ordner der Mädels nach oben, die Jungs darunter."

    Orrr... Ich kann es nachvollziehen. Beide Seiten.

  • Mein 2.Klasse Kind stößt sich grad dran, dass die neue Lehrerin immer nach Geschlecht aufteilt. "Die Mädels dies, die Jungs das. Die Ordner der Mädels nach oben, die Jungs darunter."

    Orrr... Ich kann es nachvollziehen. Beide Seiten.

    Was kannst du daran nachvollziehen? Gerade bei den Ordnern verstehe ich die Logik dahinter überhaupt nicht. Warum nicht nach Sitzordnung oder Alphabet, das man bei der Gelegenheit gleich üben könnte?

  • Bei uns bin ich auch die erste steuerpflichtige Person (die mit dem höheren Einkommen Xenia ) und mein Mann Ehegatte, aber so einen Hinweis hatten wir noch nicht bei uns in der Berechnung. Aber ich glaube, irgendetwas war da in deren Berechnung auch verdreht worden - von deren Seite aus.

    Aber im Steuerformular steht ja wirklich nur Stumpf Person 1-Ehemann und Person 2 - Ehefrau, wenn ich mich nicht täusche? #confused

    Und nicht Person 1= Hauptverdiener(in) und Person 2 = Nebenverdienst.


    Also ich würde da nichts vertauschen, sondern das stumpf so eintragen.



    Mal ganz abgesehen davon, dass das trotzdem zum #haareist.



    Noa S. Dein Kind hat absolut recht und ich finde es super, dass es da bereits als Zweitklässler so sensibel zuhört. Ich befürchte nur, dass man die Lehrperson da nicht korrigieren wird können.

  • Nachvollziehbar fände ich, wenn die Klasse zum Beispiel zur Hälfte aus Jungs und Mädchen bestünde. Dann wäre das einfach ein fauler Weg, schnell zu teilen. Nicht optimal, aber ich könnte so ein gewisses Verständnis entwickeln (ich weiß es in der Tat jedoch gar noch gar nicht, weil es eine neue Klasse ist und einiges bereits seltsam wirkt, was ich aber im 2.Klasse Thread platziert habe)

    Ich habe eher Verständnis für mein Kind. Die hat nämlich ein starkes.. naja, Gerechtigkeitsbedürfniss und riecht bei sowas meilenweit vorher eventuelle Vorurteile.

  • In meinem Steuerprogramm kann ich das gar nicht umdrehen. Hab ich anfangs versucht, aber es brachte mich so durcheinander, dass ich es aufgegeben habe.

  • Arbeitet vielleicht eine Rabin als Sachbearbeiterin beim Finanzamt und kann uns sagen, ob so eine Aktion irgendjemanden tangiert, außer der zuständigen Sachbearbeiterin, die für das Formular ja auch nichts kann und - so könnte ich mir das jedenfalls gut vorstellen - mühsam händisch die Angaben umkopieren muss, wenn sie „verkehrt“ eingetragen sind?

    Ich bearbeite zwar keine Einkommensteuererklärungen, aber kann zumindest sagen, dass dieses "Ehemann als erste Eintragung und Ehefrau als zweite Eintragung" in ein recht kompliziertes System "eingearbeitet" ist.

    Das ist auch nicht so einfach zu erklären. Es spielt zum Beispiele eine Rolle, wenn einer oder auch beide Ehepartner ein Gewerbe haben. Es können dann nicht beide Gewerbe unter der selben Steuernummer geführt werden. Um alles eindeutig zuordnen zu können, auch wenn die Steuernummern über Bundeslandgrenzen abgegeben werden, ist ein einheitliches System nötig.

    Da kommt kein Sachbearbeiter dran vorbei!

    Das folgt festen Regeln, wer dann was für eine Steuernummer mit was für Signalen bekommt.

    Und das ganze System mal eben ändern geht schon gar nicht. Es gibt ja schon kaum Kapazitäten, ein einfaches Formular mal etwas zu ändern. Da bräuchte es ja Personal für und da wird gespart...

    Und dann müssten sich ja noch alle Bundesländer über eine Änderung einig sein #lol#lol#lol


    Und sich jetzt über den/die Sachbearbeiter:in lustig zu machen, weil nicht ganz so glücklich formuliert wurde, finde ich nicht sehr nett.


    Ausser unnötige Arbeit und Frust beim Personal erreicht ihr durch absichtliches Verdrehen gar nichts.

    Bunt und nicht braun! (Schandmaul)

  • Und sich jetzt über den/die Sachbearbeiter:in lustig zu machen, weil nicht ganz so glücklich formuliert wurde, finde ich nicht sehr nett.

    Da hast Du recht, das war nicht nett.

    Andererseits kann auch die sachbearbeitende Person vielleicht einen halben Satz mehr dazu schreiben, warum das notwendig ist und das erklären. So wirkt es völlig von oben herab, total rückständig und wie Behördenwillkür, finde ich.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Außerdem müsste ein solches Formular noch durch den gemeinsamen Formularausschusd von Bund und Ländern (Ja, den gibt es wirklich, das ist kein Witz - on der allerdings auch für Formulare der Einkommensteuer zuständig ist, weiß ich nicht).

  • Ganz ehrlich: das sind nicht besonders üppig bezahlte und völlig überlastete Leute da, die würde ich nicht zusätzlich noch belasten oder ärgern wollen. Drum hatte ich ja nachgefragt.

  • Ich stimme dir im Ergebnis zu, allerdings habe ich in 3 Monaten Referendariat im Finanzamt die Leute dort nicht als völlig überlastet oder schlecht bezahlt erlebt. Auch für die Finanzbeamtinnen in meinem Bekanntenkreis würde ich das nicht sagen. Eine Freundin von mir arbeitet in der Finanzverwaltung des Bundes, das klang auch selten nach völliger Selbstaufgabe (was ja auch völlig OK ist).

  • In Zeiten gleichgeschlechtlicher Ehen, Transmenschen etc, die ja solche Kategorien sprengen würden, fände ich es nicht unangebracht, hier schon längst neutralere Formulierungen am Start zu haben. Ich mein, seit wann kann z.B. ein homosexuelles Paar gemeinsam veranlagt werden? Dürfte knapp 10 Jahre her sein, besagtes Urteil.

  • @'Susan Sto Helit Dann ist die Personaldecke in Hessen vielleicht nicht so dünn wie hier. Was ich so höre, kommen sie hier hinten und vorne nicht mehr hinterher. Die Bearbeitungszeit meiner Einkommensteuer spricht auch dafür, dass sich da keiner langweilt.

    Und damit mich keiner missversteht: ich finde die Regelung auch haarsträubend. Aber die Sachbearbeiter*innen sind einfach die falschen Adressaten.

  • Was ich bei diesen Formularen nicht ganz verstehe:


    Es ist doch tatsächlich für die Steuer egal, welche Geschlechtsteile der Mensch zwischen den Beinen hat. Oder gibt's da unterschiedliche Berechnungen?


    Bei Menschen, wo der Vorname nicht offensichtlich männlich oder weiblich ist, dürfte doch gar nicht auffallen, wenn die Ehefrau als erstes eingetragen wird, oder sehe ich das falsch?

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

    • Offizieller Beitrag

    Es ist doch tatsächlich für die Steuer egal, welche Geschlechtsteile der Mensch zwischen den Beinen hat. Oder gibt's da unterschiedliche Berechnungen?

    Ja, sie unterscheiden sich durchaus - siehe hier:

    Ich hatte das Problem ja auch. Habe mich als erstes eingetragen und dann meinen Mann, der aber nicht der Vater der Kinder ist, für die ich Betreuungskosten und Versicherungsbeiträge ansetzen wollte. Wenn ich bei der Zugehörigkeit und der Verwandtschaft "Mutter" angegeben habe, wurden die Kinder automatisch meinem Mann zugeschrieben, weil er ja als Person 2 gelistet war, was bei der Steuererklärung ja aber der der Frau vorbehaltene Platz ist. Ich hätte also "Vater" auswählen müssen, damit sie mir zugeordnet werden, was mich im Laufe der Steuererklärung so durcheinander gebracht hat, weil es ja auch noch einen echten Vater gibt, dass ich irgendwann alles fluchend wieder gelöscht und in der "richtigen" Reihenfolge eingetragen habe.

    Solche Sachen sind wahrscheinlich vor 30 Jahren hartcodiert in das interne System des Finanzamtes gekommen und so was ändert man tatsächlich nur sehr schwer. IT - technisch meine ich, nicht strukturell in der Gesellschaft (Edit: das ist natürlich auch schwer, wollte nur den Bezug klar machen). Was nicht heißt, dass man es nicht angehen sollte.

  • Mein Mann hat mal in einer Firma gearbeitet die ein IT-System für Steuern verschiedener Gemeinden programmiert und verkauft hat ... Es wäre tatsächlich sehr aufwendig gewesen diese Reihenfolge zu ändern, weshalb es nicht gemacht wurde. Nachdem in der Schweiz das Bundesgericht diese Diskriminierierung geahndet hat, müssen die Systeme jetzt aber doch umprogrammiert werden ... Das wird Jahre dauern. Steuerberechnungen (in der Schweiz) sind hochkomplex, wenn man da was ändert, wirft es das ganze System durcheinander

  • Vermutlich wird sich an so eine Änderung nur gewagt, wenn unbedingt nötig. Eine Gelegenheit wäre, wenn die Zusammenveranlagung abgeschafft werden würde.

    Das scheint mir aber in absehbarer Zeit nicht der Fall.

    Bunt und nicht braun! (Schandmaul)

  • aber Magorma - wenn du nun wirklich ein Mann wärest (for the sake of the argument) - dann würde da ja so auch nicht stimmen mit den Kindern und der Ehefrau 2. Person in der Veranlagung, wenn die Kinder tatsächlich eine andere Mutter hätten als die Ehefrau, oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?

    Die beste Vergeltung ist, nicht zu werden wie dein Feind (Marcus Aurelius)