Bitte um Auslaufenlassen des befristeten Vertrags - kann ich das machen? - dringend -

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  • So, ich scheine mal wieder gepennt zu haben, toll.


    Ich stehe in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das bereits zwei Mal verlängert wurde und ab Mai in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen würde, sofern mein Vertrag verlängert wird.


    Das möchte ich aber nicht. Ich habe nicht vor, nach Ende der Elternzeit dort weiter zu arbeiten. Kann ich meinen Arbeitgeber darum bitten, dass er meinen Vertrag nicht noch einmal verlängert und mir das schriftlich geben lassen?


    Ansonsten müsste ich heute die Kündigung rausschicken. Dann weiß ich allerdings nicht, wie es mit etwaigen Ansprüchen ab Mai aussieht, sprich ALGII (ALGI bekomme ich nicht, es war ein 20-Stunden-Studentenjob, nicht sozialversicherungspflichtig). Im Moment bewerbe ich mich für die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin, ob ich bis Mai einen Platz habe, weiß ich nicht (ich hoffe sehr!).


    Wenn ich mein Beschäftigungsverhältnis jetzt selbst kündige, bekomme ich doch eine dreimonatige Sperre bei der ARGE, oder? Gilt das auch, wenn ich ein zweites Jahr in Erziehungszeit gehen würde (das steht mir doch zu, drei Jahre zu Hause zu bleiben, oder?)? Und gilt das auch für den Anspruch meiner Kinder? Könnte man uns ganz ohne etwas (mein Mann verdient deutlich unter 1000 EUR im Monat, Kindergeld kommt noch dazu) dastehen lassen?


    Und dann hab ich gerade (erst #angst ) in meinem Vertrag gelesen, dass ich mich drei Monate, ehe das Verhältnis ausläuft, schon arbeitssuchend melden muss, weil mir sonst Ansprüche gekürzt werden. Oh Mann, das habe ich natürlich nicht gemacht.


    Ist eh gerade alles bei uns mal wieder katastrophal, jetzt hab ich richtig Angst. Ich weiß gar nicht, an wen ich mich wenden soll, wenn ihr nichts wisst. Job Center Hotline??


    Hoffentlich weiß wer was!

  • Nimm das 2. Jahr Elternzeit, da kann die beim JC keiner was. ich würde dir empfehlen, dort gleich bis zum 3. Geburtstag angeben, kürzen kannst du es bei der Arge jederzeit. Das steht dir völlig frei. Kürzen können sie dir nix, wenn du es so machst.


    Wenn du die Frist hast verstreichen lassen, dann kriegst du ne Woche Sperrzeit #pinch und wenn du selber kündigst ist die Sperrzeit 3 Monate wobei sie euch aber trotzdem nicht ohne alles dastehen lassen dürfen (Die Sperrzeit - also Geld weniger) würde nur für deine Ansprüche gelten, nicht für die der Kinder)


    Bitte deinen AG ums auslaufen lassen, warum nicht. Mehr als nein sagen kann er nicht. ansonst teile ihm mit, dass du ein 2. Elternjahr ranhängen willst/ wirst, das ist meist nen Argument


    *fühl dich mal umarmt*

  • Vielleicht kannst Du wirklich einfach Deinen AG bitten, den Vertrag auslaufen zu lassen?
    Dann hat du keine "Schuld" dran und würdest meinem Verständnis nach keine Sperre kriegen können.
    Vertrag war zu Ende, fertig. Dürfte kein Problem sein, einfach mit dem alten, ablaufenden Vertrag zum JobCenter und ALGII beantragen, Dein Vertrag läuft ja aus und wird nicht verlängert. Kannst Dir ja von Deinem AG noch eine Bescheinigung geben lassen, "leider können wir Ihren Vertrag nicht verlängern", dürfte, wenn er nett ist, kein Thema sein.


    Alles Gute!

    liebe gruesse,
    lara
    mit sohn (05/05)
    und tochter (11/07)


    (**** im alten Forum)

  • Ich denke gerade, dass ein befristeter Vertrag doch einfach ausläuft, solange nicht BEIDE Seiten einer Verlängerung/einem neuen Vertrag zustimmen, oder nicht?


    Oder kann nur Dein AG den Vertrag verlängern? Klingt für mich komisch.

    Große Kleine 09/10 und ganz Kleine 06/16

  • Ich kenne keinen Arbeitgeber, der einen befristenten Vertrag, der innerhalb der Elternzeit auslief, erneuert hat. Von unbefristet ganz zu schweigen. Die betroffenen Frauen waren nach ablauf der ELternzeit alle arbeitslos.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Falls Dir ein unbefristeter Vertrag angeboten wird, einfach nicht unterschrieben, das Arbeitsamt erfährt davon in der Regel nichts, weil es bei einem auflaufenden Vertrag keine Infos vom Arbeitgeber bekommt warum-wieso-weshalb das Arbeitsverhältnis endet. Ist dann halt einfach so.

  • Aber fragt das Arbeitsamt nicht, ob ich vorher angestellt war und dementsprechend auch, weshalb ich es nicht mehr bin?


    Also mein befristeter Vertrag wurde sowohl in der Schwangerschaft als auch innerhalb der Elternzeit verlängert, obwohl sie es nicht hätten machen müssen. Ich habe keinen Grund zu glauben, dass es nicht noch einmal passiert.


    Ich brauche etwas Schriftliches über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses fürs Wohngeldamt, bei dem ich hoffentlich bleiben werde anstelle von Hartz IV. Die werden nämlich fragen.
    (Wir bekommen nur dann weiter Wohngeld, wenn ich ein Einkommen habe, sprich in der Ausbildung. Es sei denn, mein Gehalt liegt über dem Satz - was anzunehmen utopisch ist.)

  • Du mußt Dich eh 3 Monate vor Ende des Vertrages beim Arbeitsamt melden und dort zu Protokoll geben, dass der Job ausläuft.
    Zum anderen reicht dann später die Vorlage des befristeten Arbeitsvertrages.

  • Aber fragt das Arbeitsamt nicht, ob ich vorher angestellt war und dementsprechend auch, weshalb ich es nicht mehr bin?

    Weshalb du nicht mehr angestellt bist geht aus dem befristeten Vertrag hervor. Die Befristung ist abgelaufen. Warum der Vertrag nicht erneuert wurde, geht niemanden was an. Ist halt so.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)