Blaumacher-Verdacht: Kranke Hartz-IV-Empfänger sollen kontrolliert werden

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  • Eine Bitte: erklärt ihr mir, was ihr mit dem Ehegattensplitting meint? Da geht es um die Lohnsteuer bei verheirateten, oder?


    Ehegattensplitting bedeutet: Das zu versteuernde Einkommen der Eheleute wird zusammengezählt, durch 2 geteilt, dann wird die Steuer für diesen Betrag berechnet und verdoppelt.
    Also z.B. Anna hat ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro im Jahr und Bernd 24.000. Sind zusammengezählt 84.000. Geteilt durch 2 mach das 42.000. Dei Steuer für 42.000 Euro wären 9.647. Das verdoppelt sind 19.294.
    Wenn Anna und Bernd ihr Einkommen dagegen getrennt versteuern würden, müsste Anna 16.897 zahlen und Bernd 3.767, das sind zusammen 20.664, also 1.370 Euro mehr.
    Der so genannte Splittingvorteil, also das, was man als Ehepaar weniger an Steuern zahlt als wenn beide getrennt ihre Steuern zahlen würden, ist umso größer, je größer der Unterschied zwischen den Einkommen der Eheleute ist:
    Wenn Bernd gar nichts verdient, zahlt Anna nur 11.128 Euro Steuern für ihre 60.000 Euro, statt 16.897 Euro).
    Und wenn Anna alleine die 84.000 verdienen würde, wäre der Unterschied zwischen Splittingtarif (19.294) und der normalen Versteuerung (26.977) noch größer, nämlich 7.683 Euro Unterschied.

  • das ist ja krass! Ich finde das vorallem so fies und steinzeitmäßig, dass es tatsächlich immernoch nen Unterschied zwischen Lebengefährte und Ehepartner gemacht wird. Gerade in Zeiten, wo es Bedarfsgemeinschaften gibt.

  • Und der Vorteil steigt, je höher das Einkommen wird.
    Die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) sind irgendwann gedeckelt, einem bestimmten Einkommen steigt der Beitrag nicht mehr.
    Das Ehegattensplitting ist nicht gedeckelt.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

    2 Mal editiert, zuletzt von Shevek ()

  • Und wenn du als Frau eine Frau heiratest, bekommst du dein Ehegattensplitting auch nicht.Wohl aber den Entzug der Steuerklasse 2 wegen Alleinerziehend...

  • Ja, und wenn du zusammenziehst und nicht verheiratet bist, bekommt die Person ohne Einkommen zwar keine Sozialhilfe, aber es gibt auch kein Ehegattensplitting.


    Ich sach ja: Bedingungsloses Grundeinkommen, dafür werden all diese Sonderregelungen und Vergünstigungen abgeschafft.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

  • Bedingungsloses Grundeinkommen, dafür werden all diese Sonderregelungen und Vergünstigungen abgeschafft.


    #pro


    Und ich bin eine Person, die glaubt, dass dann tatsächlich mehr Menschen mehr arbeiten gehen würden, weil man einfach mehr DAZU verdient. Fand den Unterschied von Bafög zu Alg2 so krass. bei Bafög kann man eben mal so nen Job annehmen und ist viel unabhängiger, ohne jemandem gleich über alles REchenschaft ablegen zu müssen. (mal ganz davon abgesehen, dass man als Bafögempfänger so gut wie nix angerechnet bekommt siehe Kindergeld und Halbwaisenrente und Elterngeld) Auch die Art der Jobs, dadurch dass man für Studenten ja nix bezahlt als Arbeitgeber...

  • Ich sach ja: Bedingungsloses Grundeinkommen, dafür werden all diese Sonderregelungen und Vergünstigungen abgeschafft.

    Und Kontrolle und Mißtrauen würden auch wegfallen :D


    Es gibt ein tolles Buch von Bo Rothstein: Just Institutions Matter, in dem er durchrechnet, dass ein einfaches System (ob Grundeinkommen oder negative Einkommenssteuer ist da egal) große Umverteilungswirkungen hat und eben den oben genannten Effekt. Weniger Kontrolle (weniger Kosten) und dadurch weniger Mißtrauen in der Gesellschaft, weil es weniger "Schummeltatbestände" gibt.

  • Ja, und wenn du zusammenziehst und nicht verheiratet bist, bekommt die Person ohne Einkommen zwar keine Sozialhilfe, aber es gibt auch kein Ehegattensplitting.


    Ich sach ja: Bedingungsloses Grundeinkommen, dafür werden all diese Sonderregelungen und Vergünstigungen abgeschafft.



    Ich habe letztens heraus gefunden, dass man seinen Partner wenigstens teilweise von der Steuer absetzen kann.

    Zitat

    unverheiratet, beide Steuerklasse I


    Verdient ein Partner 60.000 EUR und der andere nichts, so sind 13.955 EUR Steuern zu zahlen. Zahlt der verdienende Partner an den anderen "Unterhalt für bedürftige Personen" im Rahmen der "außergewöhnlichen Belastungen", so kann er den Unterhalt bis zur Höhe des Grundfreibetrags (8.004 EUR) absetzen, darüber hinaus die Kosten für Krankenversicherung etc., die für den Partner gezahlt werden. Somit vermindert sich seine Steuerschuld auf maximal 10.871 EUR.


    Quelle: Wikipedia


    Für das bedingungslose Grundeinkommen bin ich auch.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Wenn ihr mir jetzt alle zustimmt, dann wird da aber keine Diskussion draus. :D

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