Ich mach mal ein neues Thema auf.
Also, es ist so, dass ich den Aufhebungsvertrag jetzt zur Unterschrift vorliegen habe. Ich bekomme eine relativ hohe Abfindingssumme. Ich werde ja erstmal gesperrt und die Summe wird ja nach der sperrfrist aufs Alg I angerechnet. Der Anwalt meinte, ich solle mit dem Vertrag zur Agentur für Arbeit gehen.
Die Frage ist ob ich das überhaupt muss wenn ich (derzeit) nicht arbeitssuchend bin. Ich möchte erstmal entspannt die einschulung vom Grossen abwarten und die kleine kommt im September in den Kiga. Ich habe seit einem Jahr einen 400-Euro-Job. Das heisst, ich suche mir ab Ca. Oktober selbst etwas das für mich passt (stundenweise). Ich möchte und kann ja auch derzeit keine Leistungen vom Amt beziehen.
Warum wäre es doch wichtig wenn ich mich da melde? Vielleicht gibt es ja wichtige Gründe die mir aber nicht bewusst sind.
LG
Hundemami