MUSS man zur Agentur für Arbeit?

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  • Ich mach mal ein neues Thema auf.


    Also, es ist so, dass ich den Aufhebungsvertrag jetzt zur Unterschrift vorliegen habe. Ich bekomme eine relativ hohe Abfindingssumme. Ich werde ja erstmal gesperrt und die Summe wird ja nach der sperrfrist aufs Alg I angerechnet. Der Anwalt meinte, ich solle mit dem Vertrag zur Agentur für Arbeit gehen.


    Die Frage ist ob ich das überhaupt muss wenn ich (derzeit) nicht arbeitssuchend bin. Ich möchte erstmal entspannt die einschulung vom Grossen abwarten und die kleine kommt im September in den Kiga. Ich habe seit einem Jahr einen 400-Euro-Job. Das heisst, ich suche mir ab Ca. Oktober selbst etwas das für mich passt (stundenweise). Ich möchte und kann ja auch derzeit keine Leistungen vom Amt beziehen.


    Warum wäre es doch wichtig wenn ich mich da melde? Vielleicht gibt es ja wichtige Gründe die mir aber nicht bewusst sind.


    LG
    Hundemami

    Sind so kleine Seelen, offen ganz und frei. Darf man niemals quälen, gehn kaputt dabei.




  • Also, es ist so, dass ich den Aufhebungsvertrag jetzt zur Unterschrift vorliegen habe. Ich bekomme eine relativ hohe Abfindingssumme. Ich werde ja erstmal gesperrt und die Summe wird ja nach der sperrfrist aufs Alg I angerechnet. Der Anwalt meinte, ich solle mit dem Vertrag zur Agentur für Arbeit gehen.


    Ohne Arbeitsamt wäre bei mir gar nichts gelaufen. Es war wichtig, daß wir (Massenrausschmiss) uns so früh wie möglich arbeitssuchend meldeten (noch vor Ablauf des Vertrages) um uns dann spätestens einen Tag vor Vertragsende nochmal beim Arbeitsamt zu melden. Ich hatte auch eine Abfindung bekommen und war übrigens nicht gesperrt. Schreibe dies nur, da ich weiß daß die Sperrung die Regel ist, aber es auf die Firma (sofern es eine größere ist, vermute ich) ankommt, was sie mit der Arbeitsagentur vereinbart hat.


    Alg1 kam danach, auch dazu müßtest Du zum Arbeitsamt.


    (Dies nur aus eigener Erfahrung, den Rest müssen die Fachleute hier mitteilen:)

  • Ja, ich würde mich melden.


    Du kannst ja dazu sagen, dass du derzeit weder arbeitssuchend bist noch Leistungen beziehen willst. Problem ist, wenn du es doch irgendwann bist, und du hast dich nicht brav 3 Monate vorher gemeldet, dann stänkern sie rum, und wollen einem 2-Wochen-Sperren aufdrängen (ich hatte ne ähnliche Situation - offiziell arbeitslos seit Juni 2011, aber arbeitssuchend und dann auch erst leistungsbeziehend ab Oktober 2011, ganz andere Wohnort, außerdem Kind noch unter 3....gab also ne Menge Gründe. Ich hab mich im Mai gemeldet, und dann schickten sie mir einen brief, ich bekäme, wenn ich dann Leistungen beziehen will, eine 2-Wochen-Sperre, egal wann. Das fand ich unverschämt, hab da angerufen, mich ne halbe Stunde gestritten, ne Menge Nerven gelassen, und dann bekam ich doch Recht. Aber es war vermeidbar....).

  • Wenn Du keine ALG1-Leistungen (inkl. Rentenansprüchen!) möchtest, musst Du natürlich nicht zum Arbeitsamt. Krankenversicherung musst du dann allerdings auch selbst tragen, falls Du nicht familienversichert biest.
    Ansonsten solltest Du Dich dort wirklich baldmöglichst hin.

  • Gut, Krankenversicherung wird dann über Familienversicherung laufen. Das müssen wir bei der KKK noch beantragen.


    Meine bedenken waren wenn ich jetzt dort aufschlage, dass sie mich zu allen möglichen Seminaren verpflichten usw.

    Sind so kleine Seelen, offen ganz und frei. Darf man niemals quälen, gehn kaputt dabei.



  • Nein, solange du keine Leistungen beziehst (nur arbeitssuchend bist, bzw. letztendlich nicht mal das), können sie dich zu gar nix verpflichten.


    Ich war jetzt 9 Monate mit Alg1-bezug, und bekam gar keine Pflichtveranstaltungen. Ich hätte dürfen, aber meine Bewerbungsunterlagen waren gut, ich hätte wenn ich es zeitlich unterbringen können, einen Englischkurs machen dürfen, und natürlich die online-Angebote, aber verpflichtet haben sie mich erst während des Alg1-Bezugs auf glaube ich 4 Bewerbungen im Monat. Das war alles. Solange du keine Leistungen beziehst, bist du denen auch relativ schnurzegal ;)

  • Solange du keine Leistungen beziehst, bist du denen auch relativ schnurzegal ;)



    Leider stimmt dies nicht, was ich aus eigener Erfahrung sagen kann.


    Hier, Schikane ohne Ende, ohne Leistungsbezug.


    Für mich sinnvolle Seminare bekomme ich nicht, aber Dumpfbackenzeitabsitzworkshops ohne Ende.

  • Leider stimmt dies nicht, was ich aus eigener Erfahrung sagen kann.


    Hier, Schikane ohne Ende, ohne Leistungsbezug.


    Für mich sinnvolle Seminare bekomme ich nicht, aber Dumpfbackenzeitabsitzworkshops ohne Ende.


    Die du aber rundweg ablehen kannst. #ja


    Du oftmals haben die SB nicht ganz auf dem Schirm wer Leistung bezieht udn "Muss".
    Das muß man einmal klar machen und dann ist es gut.

  • Gut, Krankenversicherung wird dann über Familienversicherung laufen. Das müssen wir bei der KKK noch beantragen.


    Da würde ich mich an deiner Stelle noch genauer informieren, soweit ich weiß zählt eine Abfindung als Einkommen und muß der KK angegeben werden.


  • Du oftmals haben die SB nicht ganz auf dem Schirm wer Leistung bezieht udn "Muss".
    Das muß man einmal klar machen und dann ist es gut.


    Bist Du sicher? Und dennoch arbeitssuchend bleiben?


    Sie haben mich nämlich schon wieder rausgeschmissen seit Anfang März, einfach so. Da bekomme ich einen Bescheid in den Briefkasten, daß ich bis 6.03.13 arbeitssuchend war und fertig.


    Ich hab mir lange Vorträge anhören dürfen, warum SIE mich zwingen können etwas zu machen was SIE wollen, nicht was ICH will.

  • Da würde ich mich an deiner Stelle noch genauer informieren, soweit ich weiß zählt eine Abfindung als Einkommen und muß der KK angegeben werden.


    Meine Krankenkasse hat mich dahingehend gerade anders informiert. Sie sagten, ab in die Familienversicherung, die Abfindung spilet keine Rolle.
    Muss ich das jetzt in Frage stellen?
    Zum Thema Arbeitsamt.Ich weiß auch noch nicht ob ich hingehe. Werde mich vermutlich mal da beraten lassen.
    Leistungen will ich erstmal keine. Will mir ab Herbst selbst wieder was suchen. Sonst lande ich in meinem ursprünglichen Job als Erzieherin. Dazu habe ich wenig Lust.


    Viele Grüße
    Eumelmama

    Trummelbiene startet durch in diesem Jahr!

    Einmal editiert, zuletzt von Eumelmama ()

  • ich würde mich melden, denn die arbeitslosenstatistik wird schon genug verfälscht von leuten, die es aufgegeben haben.
    wäre also eher ein "dienst an der gesellschaft" als im individuellen interessen. #ja

  • Bist Du sicher? Und dennoch arbeitssuchend bleiben?


    Sie haben mich nämlich schon wieder rausgeschmissen seit Anfang März, einfach so. Da bekomme ich einen Bescheid in den Briefkasten, daß ich bis 6.03.13 arbeitssuchend war und fertig.


    Ich hab mir lange Vorträge anhören dürfen, warum SIE mich zwingen können etwas zu machen was SIE wollen, nicht was ICH will.

    Da man arbeitssuchend Renten(gummi)punkte sammelt, können sie einen afaik tatsächlich zu Bewerbungen und Seminaren verdonnern.

  • Seerose,


    wenn du keine Leistung beziehst (auch keine Krankenversicherung etc), schmeißen die dich automatisch nach ner Weile raus. Du mußt das immer neu erklären. Aber wenn du keine Leistung bezihest, können sie gar nix, was auch.


    kürzen können sie ja nix. ;)
    ja, sie hätten es gern anders aber is nun mal nicht.

  • Das einzige Instrument des Arbeitsamtes ist doch die Leistungskürzung, oder?
    Welche Leistung wollen die denn kürzen, wenn ich keine Leistungen beziehe und mich weigere irgendwelche Seminare zu besuchen, die mir nichts bringen?


    Bin ich als Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug überhaupt Teil der Arbeitslosenstatistik? Wenn Nein, hilft vielleicht der Hinweis darauf, dass ich die Statistik gar nciht belaste...

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Zwecks Krankenversicherung habe ich jetzt die Krankenkasse meines Mannes angeschrieben. Man wird dahin weitersehen.


    Was ich jetzt wegen Arbeitsamt mache weiß ich noch nicht ganz. Das überlege ich mir bis Mittwoch. Denn ich will ja keine Leistung beziehen. Rententechnisch habe ich eine Zusatzversicherung erstmal. Wenn ich ab Oktober (oder schon früher) etwas finde, zahle ich eh wieder ein.


    Zu den Leistungen noch mal: wenn die sowieso gekürzt werden wegen der Abfindung und ich den 400-Euro-Job hab, dann krieg ich doch sowieso kaum was raus.


    Einleuchtend ist für mich das Argument dass ich mich generell melden muss sobald ich nicht mehr arbeitend bin. Ob ich Leistungen beziehen werde in ferner Zukunft oder nicht.

    Sind so kleine Seelen, offen ganz und frei. Darf man niemals quälen, gehn kaputt dabei.



  • Seerose,


    wenn du keine Leistung beziehst (auch keine Krankenversicherung etc), schmeißen die dich automatisch nach ner Weile raus. Du mußt das immer neu erklären. Aber wenn du keine Leistung bezihest, können sie gar nix, was auch.


    kürzen können sie ja nix. ;)
    ja, sie hätten es gern anders aber is nun mal nicht.


    Nein, keine Leistungen, Krankenversicherung muß ich selbst zahlen.


    Wirklich? Die dürfen mich einfach so automatisch rauswerfen? Obwohl ich sämtliche Termine immer wahrnehme? (Nur einen nicht, da sie wollten daß ich wegen eines Termines dort ein Kernspin für meine Tochter absage)


    Und zur "Neuerklärung" muß ich vermutlich persönlich hinfahren?


    Naja, m. E. reine Schikane....

  • melden solltest Du Dich auf jeden Fall, weil das auch später für Deine Rente sonst Zeiten sind, die nicht abgedeckt sind und Dich u.U. einige wertvolle Rentenpunkte kosten wird. Du mußt Dich arbeitslos melden, aber nicht arbeitssuchend! Bist Du irgendwann arbeitssuchend, weil es jetzt wg. der Kinder paßt, greifen dann die u.g. berechneten Fristen.


    Zum anderen: Du bekommst eine Sperrfrist wg. dem Aufhebungsvertrag und eine Ruhenszeit wg. der Abfindung. Die Ruhenszeit ist vorrangig, hier mußt Du Dich im benannten Zeitraum Deine Krankenversicherung und Rentenversicherung selbst bezahlen. Es kann sein, dass die Krankenversicherung eine Familienversicherung für Dich ablehnt, wenn die Kinder über 3 Jahre alt sind. Alles schon passiert, ich berate tagtäglich im Sozialrecht.

  • Angeblich kann man sich nur arbeitssuchend melden. "Arbeitslos" gibts eigentlich nicht. Ich musste das auch trotz Schwangerschaft und Unvermittelbarkeit, gab Riesenstress, wollten mich auch rausschmeißen etc. Waren aber nur 3 Monate bis Mutterschutz, von daher hat mich die Dame gnädigerweise dringelassen, obwohl sie meinte, sie würde wegen mir jeden Tag ne Fehlermeldung kriegen. #weissnicht