ich krieg hier grad n foehn!!!
habe diese woche einen aufhebungsvertrag zum 01.07.13 bekommen
und wurschtel mich grad durch die ganzen paragrafen,
wie das mit ALG1 so laeuft mit sperrzeiten, ruhenszeiten und hoehe des arbeitslosengeldes.
ich bekomme also eine sperrzeit wegen abfindung,
eine ruhenszeit wegen nicht eingehaltener kuendigungsfrist,
das kann ich alles noch nachvollziehen.
beim arbeitslosengeld wirds mir aber vollkommen unverstaendlich!!
ich bin seit genau 6 jahren in elternzeit mit zwei kindern,
und werde daher nicht mehr nach meinem eigentlichen gehalt berechnet,
sondern mit einem fiktiven durchschnittsgehalt eingestuft,
was sich nach dem durchschnittgehalt in deutschland errechnet...
und das, weil ich so dumm war, und jeweils drei jahre elternzeit genommen hab,
waere ich jeweils nach einem jahr wieder arbeiten gegangen,
haette ich jetzt anspruch auf auf AlG1 nach meinem eigentlichen gehalt.
so bekomme ich jetzt nur halb so viel arbeitslosengeld!!
ist das ueberhaupt rechtens?
irgendwo hab ich gelesen, dass man wegen seiner elternzeit nicht benachteiligt werden darf,
und nun das!
ich werd bald einen termin beim amt haben,
und da nochmal genauer nachfragen,
aber kann mir jemand wissendes vllt schonmal dazu was sagen??
hab ich das jetzt falsch verstanden oder ist das wirklich so?
lg
nele