Rechtsanspruch auf U 3 Betreuung ab August - kennt sich jemand aus?

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  • Hallo liebe Raben,


    ich suche Informationen zum Rechtsanspruch der Betreuung ab August für mein Kind, im August dann 2 3/4 Jahre alt.


    Zur Zeit wird er wöchentlich die Stunden über von einer TaMu betreut, die ich auch arbeite. (25 stunden). Ab dem kommenden Monat reduziert sich meine Arbeitszeit auf 14 Stunden, dementsprechend auch die Betreuungszeit. Soweit, so gut.


    Wie sieht das nun ab August aus?
    Ich habe von 20 Stunden wöchentlicher Betreuung unabhängig von den Arbeitsstunden gehört, allerdings nicht schriftliches dazu gefunden. Mein Jugendamt hier (in einem nieders. Landkreis) gibt auch nicht so gerne kompetente Auskunft ;) .
    Und, ich bin dann ab Oktober im Mutterschutz und damit zu Hause, steht mir bzw. meinem Kind dann die Betreuung auch zu?
    Ich würde ihn ungern für einige Monate aus seiner Spielumgebung nehmen denn er geht wirklich gern zu seiner TaMu und den anderen Kindern dort.


    Mich würde interessieren, was das geballte Rabenwissen so sagt
    #sonne
    janana

  • Grad noch gelesen: "das KiföG von 2008 legt einen bedarfsunabhängigen Grundanspruch für alle Kinder dieser Altersgruppe (U3) fest und das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII § 24 sagt darüber hinaus einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz zu."
    Die Kommunen können Umfang und Zeiten des Grundanspruchs festlegen, wird also auf einen Halbtagsplatz hinauslaufen, wenn aber durch Arbeitszeiten mehr benötigt wird, muß das auch bewilligt werden.
    Ich würd also sagen, dein Kind darf bei der TM bleiben, aber warscheinlich nur halbtags.


    Bei uns weiß übrigens noch niemand wirklich, wie das nun gehandhabt wird und anfragende Eltern werden abgewimmelt 8I  #augen #augen :S
    ("Die Stadt hat kein Geld, wenn nun alle Eltern ihr Kind zur TM geben würden, wovon sollen wir das denn bezahlen..." 8I   8I )

    Gruß Conny
    mit 2 Großen *93 und *95, Zwergi *03.07 und Minimaus *01.12
    #kerze #kerze

  • danke, krümelhexe - so schnelle Antwort!


    leider finde ich auch auf dem angegebenen Link (Bildungsserver) und auf den Seiten des Bundesamtes nur die "aktuelle" Fassung des Gesetztes aus dem Jahr 2008 - vieleicht sollte ich da mal anrufen :)


    janana

  • ja, Tamaco - abwimmeln, das kenn ich auch gut.
    und - "Sie sind dann ja zu Hause und brauchen keine Betreuung mehr... " #flop


    nochmal danke noch an dich, krümelhexe, das ist wirklich aktueller. Aber wie ein Gesetz den Kommunen überlässt, wie hoch der elternunabhängige Grundbedarf ist, ist ja wirklich mal wieder typisch deutsch.


    Bin dann mal gespannt auf die Anwendung des Gesetzes und werde beim örtlichen familienbüro einen Termin machen


    allen Eltern in der selben Situation wünsche ich gutes Durchhaltevermögen in dieser sache!