Dringend: Asyl und Krankenversicherung

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • So ihr lieben Raben, ihr wisst doch immer alles,


    wie läuft das bei einer Schwangeren/Wöchnerin, wenn der Asylantrag noch läuft.
    Hat die Frau Anspruch auf einer der gesetzl. KV gleichwertigen Heb.-Betreuung?
    Ich hab mich jetzt schon mal ans zuständige Sozialamt gewendet, Antwort steht aus,
    aber da die Betreuung wahrscheinlich morgen schon benötigt wird,
    frage ich hier noch mal nach.
    Ein Hausbesuch würde etwa 30 Euro kosten... Wieviel sie davon braucht, weiß ich noch nicht.


    LG, Millefolium

  • Hallo,


    als Asylantragstellerin hat sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungesgesetz (ASylbLG). Nach § 4 Absatz 2 sind werdenden Müttern und Wöchnerinnen ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, sowie Arznei-Verband und Heilmittel zu gewähren. Anspruch besteht damit sowohl auf Hebammenbetreuung während Schwangerschaft und Geburt als auch ( manche Sozialämter stellen sich da etwas an) auf Leistungen nach der Geburt.


    Viele Grüße,
    Martina

  • Wow, ich habe Antwort bekommen, die Bezahlung geht klar.
    Sehr nettes Amt! #super