Kita - keine Strafe für Mundzukleben

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  • Ja, sorry, ich kann nur berichten was vorgefallen ist, weil wir das Kind persönlich kennen und auch die Eltern (auch andere aus der Klasse).
    Aber welche Konsequenzen das für die Lehrerin hatte, weiß ich natürlich nicht. Ich weiß nur, dass sie weiter unterrichtet, deshalb bleibt bei mir natürlich der Gedanke hängen, dass es folgenlos war.

  • Können wir da nicht eine Petition auf den Weg schicken??????

    Die Entscheidung ein Kind zu haben, ist von großer Tragweite. Denn man beschließt für alle Zeit, daß das eigene Herz außerhalb des eigenen Körpers herumläuft.

  • Da wäre ich auch dafür, das ist ja unfassbar :(:(

    Lieben Gruß
    Jerry mit den Maimäusen 2007 und 2010 und Septembermäuschen 2013


    Trageberaterin (ClauWi-Grund- und Aufbaukurs, Zertifikat in Arbeit)

  • Das ist keine richterliche Entscheidung, es kam gar nicht zur Anklage, weil bereits bei der Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt wurde. Also keine Rechtsprechung, keine richterliche Entscheidung. Die Frage wäre: Was sind das für Staatsanwälte? Und die sind vermutlich mit so viel anderem überlastet, dass sie froh sind, die Mundzuklebe-Geschichte vom Tisch zu kriegen.


    Ich nehme aber mal an, dass das ganze disziplinarische und arbeitsrechtliche Konsequenzen hatte.


    Die Staatsanwaltschaften haben genügend Ressourcen, jeden Temposünder mit einem Verfahren zu überziehen und jede Insolvenz (ohne Anzeige dazu!) auf Straftaten zu überprüfen, das kann nicht als Entschuldigung dafür herhalten sich ein solches Verfahren vom Hals zu schaffen.

    Viele Grüße
    Elena mit Mini1 (*2004) und Mini2 (*2006)

  • Wie ätzend!
    Das darf doch nicht wahr sein.
    ob der Staatsanwalt Kinder hat?

    Die meisten Edits wegen der Autokorrektur vom Smartphone #pfeif

  • #sauer #motz #sauer #motz #sauer #motz


    Es fehlt noch ein Kotzsmilie.....*find. Mir fehlen echt die Worte. #stirn

    Alles, was einmal war, ist immer noch. Nur in einer anderen Form. (Hopi-Weisheit)



  • Gibt es eigentlich irgendwelche Urteile im Zusammenhang mit "leichter" elterlicher Gewalt wie Ohrfeigen, "Klappse" etc., offiziell ist ja all dies verboten, aber wird dieses Verhalten auch mit Strafen geahndet?


    Ich weiß, es gab mal ein Urteil, da durfte eine Tagesmutter, die ein TAgeskind auf den Po geklapst (geschlagen) hatte, weil es ins Bett gepinkelt hatte, ihren Beruf nicht mehr ausüben.


    http://www.derwesten.de/wr/wr-…-auf-den-po-id193445.html


    Ich finde diesen Fall hier eigentlich nochmal eine Nummer heftiger ... Warum passiert dann hier nichts, wenn es doch geht?

  • Die Staatsanwaltschaften haben genügend Ressourcen, jeden Temposünder mit einem Verfahren zu überziehen und jede Insolvenz (ohne Anzeige dazu!) auf Straftaten zu überprüfen, das kann nicht als Entschuldigung dafür herhalten sich ein solches Verfahren vom Hals zu schaffen.



    Ich weiß nicht, woher Du diese Erkenntnis hast. In dem Bundesland, in dem ich in der Justiz arbeite - zugegebenermaßen ein anderes als das, von dem im Spiegel die Rede ist - ist das mitnichten so.



    Wie furchtbar. Ich denke auch, dass sie keine Kinder haben.



    Im Übrigen halte ich es für gut und richtig und wünschenswert (!!), dass solche Entscheidungen unabhängig davon getroffen werden, ob der Entscheidende selbst Kinder hat, selbst Tiere mag, selbst eine Putzfrau schwarz beschäftigt oder selbst gerne mal zu schnell Auto fährt. Das soll nicht heißen, dass ich die Entscheidung für richtig halte - das kann man meines Erachtens allein aufgrund des kurzen Artikels auch nicht beurteilen -, aber sowas wie "Der hat bestimmt keine Kinder, sonst hätte der anders entschieden" halte ich auch für falsch.

  • Nanette, ich glaube tatsächlich, dass es Unterschiede gibt, ob Kinder oder nicht. Ganz einfach, weil sich jemand ohne Kinder weniger vorstellen kann, dass sich ein Kind mit zugeklebten Mund vielleicht nicht mehr “körperlich unversehrt“ fühlt.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lebenserfahrung keinen Einfluss auf die Arbeit der Justiz hat. Das hat für mich auch nichts von Subjektivität.


    Edit: schwarzarbeit und temposünden sind klar geregelte vergehen. Da gibt es keinen interpretationsspielraum. Doch was ist Körperverletzung? Da werden drei Staatsanwälte drei Meinungen haben.

    Die meisten Edits wegen der Autokorrektur vom Smartphone #pfeif

    Einmal editiert, zuletzt von Mäuschensmama ()

  • nanette


    ich verstehe nicht ganz, warum Du so angepiekst reagierst.


    Hier in Bayern ist das jedenfalls so: jeder Tempo-/ Abstandsverstoß führt zum Verfahren, wenn man mit dem auferlegten Bußgeld nicht einverstanden ist und jede Regelinsolvenz wird von der Staatsanwaltschaft bearbeitet.


    Und ich finde Überlastung eine ganz schlechte Begründung dafür, daß ausgerechnet ein solches Verfahren eingestellt wird und noch dazu mit einer so fadenscheinigen und gesellschaftlich schädlichen Begründung.

    Viele Grüße
    Elena mit Mini1 (*2004) und Mini2 (*2006)

  • Das ist unfassbar. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass sowas in Kindergärten dann quasi per Gesetzt als erlaubt gilt. Darf man das bei Erwachsenen dann auch machen? Oder nur bei Kindern, weil die eben Kinder sind und im Namen der Erziehung so einiges erlaubt ist. Ich mag mir gar nicht vorstellen, was Erzieherinnen mit Kindern machen, bevor es zu solchen Handlungen kommt. Da wird auch einiges an verbaler Gewalt gelaufen sein. Dass so jemand überhaupt noch mit Kindern arbeiten darf. Da kann ich nur den Kopf schütteln.

    Es ist unbedingt wichtig für kleine Kinder, ein geordnetes Leben zu haben.

    Besonders wenn sie es selbst ordnen dürfen.


    - Pippi Langstrumpf -

  • Ob diejenigen noch mit Kindern arbeiten dürfen, weiß man aus dem Bericht nicht. Die einzige Information ist, dass es zu keinem gerichtlichen Strafverfahren wegen Körperverletzung kommen wird.


    Und nur, weil es nicht strafrechtlich verfolgt wird, ist es noch lange nicht erlaubt.

  • Ich finde das auch.... äh.... mehr als fragwürdig.
    Ob es jetzt allerdings förderlich wäre, wenn der Staatsanwalt Kinder hätte, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht hat er welche und weiß, wie sehr die manchmal nerven... Oder er greift zu ganz anderen Mitteln. So ein Staatsanwalt ist ja nicht per se ein besserer Mensch. Und auch ein Kind würde das vermutlich nicht ändern.


    Fakt ist, dass das ein falsches Zeichen ist und man da als (Raben-)Eltern eigentlich was tun müsste.

    Es gibt Tage, an denen Du denkst, dass Du untergehst. Wie stark Du wirklich bist, erkennst Du erst, wenn Du sie überstanden hast...

  • Ich glaube dass die keine Kinder haben, weil jeder der Kinder hat sich direkt die Situation vorstellt, wenn dies jemand mit seinem Kind machen wuerde.

    Dein Gesicht wird Dir geschenkt, lächeln musst Du selber #blume

  • Weil ich in dem Bereich arbeite bzw. mal gearbeitet habe und man sowas öfter mal auch in der Realität "an den Kopf geworfen" bekommt - "Ja, Sie als Richter müssen ja auch nicht zur Miete wohnen.", wenn es darum ging, dass ein Mieter in einem Rechtsstreit unterliegen würde (2 von 3 Kammermitgliedern taten es), "Die Richter tun nichts gegen Kinderschänder." (es gibt gesetzliche Vorgaben, in deren Rahmen man sich da zu halten hat - die macht der Gesetzgeber, nicht der Richter, und nein, auch ich habe keine Sympathien für Straftäter jeder Art, sehe mich aber durchaus an Gesetze gebunden) etc.... Da gibt es soviel Unwissen, das oft auch munter weiter verbreitet wird, da kann man sich schon einmal aufregen.


    Dass die Begründung für die Entscheidung Überlastung ist, habe ich in dem Spiegel-Artikel übrigens nicht gelesen.


    Dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde - wegen was auch immer - zu einem gerichtlichen Verfahren führt, liegt nicht an der Staatsanwaltschaft, sondern an § 68 OWiG. Das ist eben einfach gesetzlich so vorgesehen. Nicht nur in Bayern. Ist jedenfalls keine Idee der Staatsanwaltschaft, die das für wichtiger hält als Körperverletzungen.


    Dass die Staatsanwaltschaft bei jeder Insolvenz eingeschaltet wird, ist mir neu. Mag in Bayern so sein, ist anderswo aber sicher anders.

  • Hallo,
    also in Anbetracht der Schilderung "Das Klarsicht-Klebeband habe sich schmerzfrei wieder lösen lassen oder gar von selbst gelöst." aus dem Artikel würde ich davon ausgehen, dass die Kinder nicht wirklich körperlichen Schaden durch diese Behandlung hatten. Es gibt so viel "erzieherischen" Umgang wie "stille Treppe/stiller Stuhl" usw. Isolation als Sanktion für unangepasstes Verhalten, die gesellschaftlich akzeptiert sind und in einer Kinderseele sicher genausoviel Schaden anrichten können wie ein "symbolisches" Überkleben des Mundes als "sei jetzt still"-Signal. Die Kinder wurden ja wie es klingt nicht gefesselt oder mit Panzertape zugepflastert. Solche erzieherischen Fehlleistungen sind in ihren Folgen für die Kinderseele schwer einzuschätzen, ich versteh also irgendwie, warum zumindest eine Anzeige in Richtung Körperverletzung da keine Chance gehabt hätte und darum auch nicht weiter verfolgt wird.
    Von Elternseite aus halte ich es andererseits auch für sinnvoll seine Kinder vor so etwas zu schützen, im Zweifelsfall sollte man dafür auch nicht unbedingt ein Gericht brauchen.

  • Heftig. Was ist denn mit dem Recht auf gewaltfreies Aufwachsen, das muss doch auch durchsetzbar sein.
    (Gibt es eigentlich irgendwelche Urteile im Zusammenhang mit "leichter" elterlicher Gewalt wie Ohrfeigen, "Klappse" etc., offiziell ist ja all dies verboten, aber wird dieses Verhalten auch mit Strafen geahndet?)

    Nein, es wird idR nicht mit Strafen geahndet. Es ist also nur eine Ächtung, eigentlich.