Kita - keine Strafe für Mundzukleben

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  • Mehreren Kleinkindern den Mund zuzukleben als Spiel?! Glaubt wer selig ist...


    Kimdeswohlgefährdung ist kein Strafbestand? Warum??? Ich bin keine Juristin und kann überhaupt nicht nachvollziehen. Wenn es so ist sollten Gesetze doch mal überdacht werden.

  • Was ich die ganze Zeit schon ueberlege, wie wuerde ich reagieren, wenn das mein Kind gewesen waere. Also ich meine abgesehen von der Tatsache, dass nichts juristisch unternommen wird.
    Mein Kind ist noch nicht im Kindergarten und ich hab (wenn ich soetwas lese) echt Angst Missstaende im Kindergarten nicht zu sehen/wahrzunehmen.
    Die Erzieher/innen koennen sich beim Bringen und Abholen der Kinder doch ganz anders geben, als dann in der Gruppe.
    Jemand hat geschrieben die Kinder in einen anderen Kiga zu schicken bringt nichts.
    Aber was tut man dann? Vielleicht frage ich mich das jetzt auch, weil ich keine Kindergartenerfshrung habe. #weissnicht
    Wie kann ich mein Kind davor schuetzen?

  • Ich rate Eltern immer dazu zu hospitieren. Das bringt zumindest einen kleinen Einblick.
    Und aufs Kind hoeren, und bei jedem Zweifel nachfragen. Mal spontan eher kommen. Das Kind beim Bringen und abholen beobachten, wie reagiert es auf die Erzieherinnen etc. Und ganz wichtig, sich nicht abwimmeln lassen, sondern Erklaerungen und Gespraeche einfordern, wenn von Erzieherseite nichts kommt.

    Dein Gesicht wird Dir geschenkt, lächeln musst Du selber #blume

  • Kann man denn einfach so hospitieren? Und verhalten sich Erzieher/innen dann nicht auch anders als ohne Eltern? Natuerlich auch auf die Kinder hoeren, aber U3 Kinder koennen sich doch noch nicht aeussern ;(

  • Naja, in der Regel haben Erzieherinnen den Job ja gewählt, weil er ihnen Spaß macht und weil sie gerne mit Kindern arbeiten. Dazu gehört auch die Elternarbeit.
    Wichtig ist, dass man als Mutter auf das Bauchgefühl hört. Und dem dann auch nachgeht. Und genau DAS passiert leider zu selten.
    Weil man niemandem an den Karren fahren will... weil die ja ausgebildet sind und schon wissen, was sie tun... weil das schon immer so war... weil man dem Bauchgefühl nicht traut... weil das auf's Kind zurückfallen könnte... weil jeder mal einen schlechten Tag hat... - oder weil das ja bestimmt nur Spaß war...

    Es gibt Tage, an denen Du denkst, dass Du untergehst. Wie stark Du wirklich bist, erkennst Du erst, wenn Du sie überstanden hast...

  • Gäbe es denn keinen Strafbestand, der durch zukleben erfüllt wäre?
    Ist seelische Gewalt, Demütigung nicht strafbar? Gibts da keine Formulierung, unter der das strafbar wäre?
    es fällt mir weiterhin schwer, zu glauben, dass wenn ich das mit einem Erwachsenen tun würde, es für die Kombihandlung festhalten, zukleben, anderen der Lächerlich preisgeben nicht irgendeinen straffähigen Begriff gäbe.
    Wenn tatsächlich nein, ist das traurig, aber dann hat der Staatsanwalt wohl getan, was er konnte.
    Wenn ja, dann wäre doch ein Vorwurf von mir, dass eben nicht ein Tatbestand, der auch Aussicht auf Erfolg hätte, angeklagt wurde...

  • Ich bleibe ja dabei, daß es den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, weil ich mir nicht vorstellen kann, daß so eine Behandlung durch eine Erzieherin vor der ganzen Kiga-Gruppe keine Beeinträchtigung des körperlichen Befindens auslöst.


    Sonst käme aber auch noch Beleidigung in Betracht, die kann auch mit einem körperlichen Angriff begangen werden. Ist natürlich dann die spannende Frage, wie das "Ehrgefühl" eines Kindes definiert wird.

    Viele Grüße
    Elena mit Mini1 (*2004) und Mini2 (*2006)

  • Nötigung käme noch in Betracht, würde aber auch Gewalt (= physisch vemittelter Zwang zur Überwindung von erwartetem oder geleistetem Widerstand) voraussetzen. Klingt mir nach der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft jetzt aber auch nicht so:


    "Aus den durchgeführten Vernehmungen ergab sich zunächst, dass nicht sicher nachvollzogen werden konnte, ob es sich bei den verwendeten Klebematerialien tatsächlich, wie dies in Rede stand, zumindest in Einzelfällen um Pflaster handelte. Erweislich war letztlich nur, dass handelsübliche transparente Klebestreifen eingesetzt wurden. Zu deren Verwendung schilderten die geschädigten Kinder aber überwiegend keine im Rechtssinne erhebliche körperliche Beeinträchtigung, weil sich die Klebestreifen ohne sonstigen Nachteil schmerzfrei lösen ließen oder sich von selbst lösten, teilweise hatte der Klebestreifeneinsatz die betroffenen Kinder offenbar überhaupt in keinster Weise beeindruckt. Zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes einer Körperverletzung ist aber die Feststellung einer mehr als nur unerheblichen körperlichen Beeinträchtigung unabdingbar. Aus diesem Grunde war das Verfahren überwiegend gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen."



    (Der Pressemitteilung lässt sich m.E. auch entnehmen, dass die sich da schon Arbeit gemacht haben. Da wurde der Sachverhalt durchaus ermittelt, indem die Kinder vernommen wurden, entgegen so einigen empörten Meinungen hier im Thread.)


    Straftatbestände wie "andere der Lächerlichkeit preisgeben" gibt es nicht so wirklich. Es gibt die Beleidigung, die geht ein bisschen in die Richtung. Aber so ein Straftatbestand muss ja auch hinreichend bestimmt sein, man muss also quasi vorher schon wissen (können), wann man mit einer entsprechenden Bestrafung zu rechnen hat. Das ist bei so ganz offenen Begriffen wie "demütigen" und "der Lächerlichkeit preisgeben" nun mal schwierig. Bei der Beleidigung ist das auch schon umstritten. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber in der "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung sinngemäß gesagt, selbst wenn der Tatbestand unzureichend bestimmt ist, dann gibt es dazu jedenfalls mehr als Hundert Jahre klare Rechtsprechung, die den Gerichten eine Auslegung ermöglicht und auch den Normadressaten klar macht, wie sie sich nicht verhalten dürfen.


    Ich glaube, man muss akzeptieren, dass nicht alles, was verwerflich ist, auch strafbar ist. (Ich habe da wahrscheinlich eine gewisse juristische Abgeklärtheit, das mag sein.)


    Was ich weniger akzeptieren kann, ist, dass - wenn es denn so ist, wie der Zeitungsartikel vermuten lässt - der Träger das so unter den Teppich kehrt. Denn da hätte man nach meiner moralischen Wertung etwas tun MÜSSEN. Und es gibt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass es bei einer Lehrerin ein Kündigungsgrund ist, wenn die einem Erstklässler zur Disziplinierung Tesafilm auf den Mund klebt. Ohne Abmahnung. Begründung: Schon ein einmaliges Verhalten einer Lehrerin wäre vom Land nicht hinzunehmen, das Vertrauen in ihren nötigen Respekt vor der Verletzlichkeit und Würde der ihr anvertrauten jungen Personen wäre in irreparabler Weise zerstört. Warum man es hier nicht für notwendig gehalten hat, etwas mehr zu unternehmen als die Erzieherinnen zu versetzen, kann ich nicht so richtig verstehen. Und das wäre m.E. ein besserer Schutz von Kindern vor zukünftigen Übergriffen dieser Art gewesen als jede strafrechtliche Konsequenz.

  • Was ich die ganze Zeit schon ueberlege, wie wuerde ich reagieren, wenn das mein Kind gewesen waere. Also ich meine abgesehen von der Tatsache, dass nichts juristisch unternommen wird.
    Mein Kind ist noch nicht im Kindergarten und ich hab (wenn ich soetwas lese) echt Angst Missstaende im Kindergarten nicht zu sehen/wahrzunehmen.
    Die Erzieher/innen koennen sich beim Bringen und Abholen der Kinder doch ganz anders geben, als dann in der Gruppe.
    Jemand hat geschrieben die Kinder in einen anderen Kiga zu schicken bringt nichts.
    Aber was tut man dann? Vielleicht frage ich mich das jetzt auch, weil ich keine Kindergartenerfshrung habe. #weissnicht
    Wie kann ich mein Kind davor schuetzen?


    Natürlich bringt es was, Dein Kind in einem anderen Kiga anzumelden!


    Sicher sehen wir Eltern nicht alles, aber ein bißchen was wirst Du schon mitbekommen. Viele Eltern trauen sich nichts zu sagen (manche wechseln dann und geben im Kiga irgendwelchen vorgeschobenen persönlichen Gründe dafür an). Und es gibt auch genug Eltern, die von schlimmen Mißständen im Kiga wissen und ihr Kind dort trotzdem wissentlich jeden Tag hinschicken - über Jahre.
    Ich bin wirklich vom Glauben abgefallen, als ich von einer Mutter eine ganze Reihe von furchtbaren Geschichten (die unter Kindesmißhandlung fielen) hörte und ganz am Ende regt sie sich über die neue Eingewöhnung im Kiga auf 8I . Obwohl sie mehr als genau wusste, was dort lief, schickte sie ihr Jüngstes wieder dorthin! Und ja, es gab in Laufdistanz auch andere Kigas. Es lohnt sich wirklich rumzuhören. Die schlechten Kigas sind bekannt - das spricht sich schnell rum.