Mit dem Roller zur Schule-Verboten?!

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  • Gestern gab es bei meinem Großen Unstimmigkeiten mit einer Lehrerin in der Schule. Er fährt zur Zeit mit seinem Roller zur Schule, allerdings nur bis zum Schulgelände. Dann klappt er ihn zusammen und trägt ihn in der Hand. Nun hat ihn eine Lehrerin blöd angemacht, es sei verboten den Roller mit in die Schule zu nehmen, denn das sei ja ein Spielzeug, und Spielzeuge mitzubringen sei verboten. Und wenn er sich nicht daran hät würden sie ihm den Roller weg nehmen #confused . Mein Sohn fährt damit wie gesagt nicht af dem Schulgelände, sondern bringt ihn in den Fahrradschuppen und schließt ihn da an.


    Diese Schule regt mich manchmal wirklich auf :evil: . Man kann doch meinem Kind nicht Konsequenzen für etwas androhen, was nicht mal ich bisher wusste! Und wenn man so etwas verbietet müssen doch wohl die Eltern darüber informiert werden??
    Es ist sowieso alles verboten in dieser Schule. Sammelkarten, Beyblade usw. - alles wird früher oder später komplett für alle Schüler verboten, weil einzelne Schüler Unfug machen oder sich streiten. Die Kinder, die vernünftig sind haben dann darunter zu leiden.
    Aber dann geht eine Info an die Eltern raus, bei der Sache mit dem Roller wurde ich nicht informiert, ich wusste davon also nichts. Mal abgesehen davon finde ich es wirklich schwachsinnig! 8I  
    Dadurch dass er Roller fährt fällt es ihm leichter, allein zur Schule zu fahren/ gehen (geht ja auch ein bisschen schneller). Alle anderen Kinder in unserer Umgebung werden morgens immer noch von ihren Eltern mit dem Auto gebracht :roll: - er würde gern mal mit anderen zusammen zur Schule gehen, aber das hat bisher noch nie geklappt.


    Leider bin ich ziemlich feige, wenn es um Auseinandersetzungen mit "Autoritätspersonen" geht. So slebstbewusst ich sonst auftrete, dann werde ich oft ganz klein- und ich shieb sowas gern vor mir her oder versuche es ganz zu vermeiden. Dabei sollte eine Mutter sich doch für ihr Kind einsetzen... Das ärgert mich oft, dass ich da so gehemmt bin.


    Ich habe heute mit der Schulleiterin telefoniert und sie sagt: Ist verboten. Wäre so mit der Polizei abgesprochen.
    Manchmal frag ich mich wirklich, was man sich als Eltern alles verbieten lassen muss?! Es ist echt zum K... :evil:


    Im Netz findet man überwiegend Aussagen dazu, dass die Schule keine Vorschriften dazu machen darf, wie der Schulweg zurückgelegt werden darf- unsere Schule macht das einfach und ich steh blöd da!


    Ach sch...! Ich fühl mich bei sowas immer so machtlos, dabei bin ich auch erwachsen!


    Was meint ihr- darf die Schule das oder nicht?


    Davon mal abgesehen werde ich ihn jetzt natürlich nicht mehr mit dem Roller fahren lassen,
    auch wenn ich denke, dass es ihm eigentlich nicht verboten werden kann
    (vom Gesetz her). Aber ich will ihn nicht zum Außenseiter machen und als
    Querulantin da stehen! Und irgendwann steht dann die Polizei vor der
    Tür :x ...

    Gruß von Claudia mit dem Footballer(2/05) und Lotta aus der Krachmacherstraße (5/12)


  • Also ist es jetzt verboten, weil es ein Spielzeug ist, oder weil die Polizei es verbietet?
    Da würde ich noch mal nachhaken! Und zur Polizei: Wieso sollte ein Fahrrad als Gefährt zur Schule deren OK kriegen, aber ein Roller nicht?

  • Was ist das denn für ein Quatsch? Bei uns fahren viele Kinder mit dem Roller zur Schule und es gibt extra eine Roller-Garage, wo die Gefährte untergestellt werden können. Auf dem Schulhof wird nicht damit gefahren, aber den Schulweg kann man sehr wohl damit zurücklegen.

    Ring the bells that still can ring
    Forget your perfect offering
    There is a crack in everything
    That's how the light gets in.
    -Leonard Cohen-

  • Das Fahrrad (unbegleitet) ist auch erst ab der Fahrradprüfung erlaubt, also muss er laut Schule bis zur 4. Klasse zu Fuß gehen (Oder mit dem Auto gebracht werden #sauer ).

    Gruß von Claudia mit dem Footballer(2/05) und Lotta aus der Krachmacherstraße (5/12)


  • Das war aber zu meiner Schulzeit auch schon so - Fahrrad durften wir erst nehmen, als wie die Fahrradprüfung gemacht hatten. Davor war laufen oder gefahren werden möglich. Das hatte allerdings versicherungsrechtliche Gründe, wegen der Unfallversicherung auf dem Schulweg. Könnte es denn nicht auch daran liegen?

  • Wie kann denn die Schule so etwas bestimmen? Das ist doch Eure Sache! Und für den Weg zur Schule sind die Kinder unfallversichert. Wichtig ist eben nur, dass auf dem Schulhof nicht gefahren wird. Aber da halten sich doch die Kinder in der Regel dran.

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  • Hallo,


    Du kannst dein Kind zur Schule schicken, wie du willst. Es gibt kein Gesetzt, daß dir das verbietet, wenn du es deinem Kind zutraust. Auch die Fahhradprüfung ist da Quatsch, die hat keinerlei (versicherungs)rechtliche Relevanz, sie ist nur eine"moralische" Sicherheit.


    ABER die Schule kann tatsächlich festlegen, daß auf IHREM Gelände keine Roller, Fahrräder... benutzt oder abgestellt werden dürfen. In dem Fallmüsste er also einen Stellplatz außerhalb des Schulgeländes finden.
    (Dabei kann es tatsächlich um Versicherungsfragen gehen , Verletzungen, Diebstahl...)

    Einmal editiert, zuletzt von Trin ()

  • Rein rechtlich gesehen darfst du deinem Sohn einen Raketenrucksack umschnallen und ihn damit zur Schule schicken. Ob das vernünftig ist, ist eine andere Frage.


    Bei uns an der Schule wird darum gebeten (je jünger die Kinder, desto eindrücklicher), die Roller zu Hause zu lassen, weil es besonders auf dem letzten Stück vor der Schule, auf dem ja unheimlich viele Kinder aus allen Ecken zusammenkommen, immer mal wieder zu kleineren Unfällen bzw. Zusammenstößen kommt. und auch das alleinige Kommen mit dem Rad wird aus versicherungstechnischen Gründen nicht gerne gesehen. Dass die Kinder mit Verkehrsmitteln kommen, die kein Auto sind, wird allerdings sehr gerne gesehen. #top Wir sind aber auch Preisträger bei der Aktion "Bewegungsfreudige Schule"


    Die Art der Lehrerin geht aber so gar nicht. Ich meine, unser Hausmeister schnauzt auch rum, wenn die Kinder auf dem Gehweg vor der Schule oder auf dem Schulhof noch fahren anstatt zu schieben (wegen der Unfallgefahr), aber ganz verbieten kann die Schule das nicht und weiß das auch.


    Und wenn die Polizei bei dir vor der Tür stehen sollte... #weissnicht Die können dir doch gar nichts! Böse gucken können die, und dann guckst du böse zurück.

  • Rollerfahren ist bei uns erlaubt - ab der 2. Klasse und in der hellen Jahreszeit (von Oktober bis März ist es verboten). Die Kinder bringen ihre Roller in den Fahrradständer und schließen sie da ab. Radfahren ohne Begleitung ist erst in der 4. Klasse erlaubt, nach der Fahrradprüfung. Mein Sohn fährt viel lieber mit dem Roller, als dass er zu Fuß geht - geht ja auch viel schneller :)...Meine Tochter ist in der ersten Klasse und muß noch ein bißchen warten, nach den Sommerferien wid sie aber wohl auch den Roller nehmen.

    Liebe Grüße,
    Kirsten mit Sohn (2003) und Tochter (2006) #sonne

  • Das hatte allerdings versicherungsrechtliche Gründe, wegen der Unfallversicherung auf dem Schulweg. Könnte es denn nicht auch daran liegen?

    Nein, laut Internet hat das nichts mit der Versicherung zu tun! Hat die Schulleiterin allerdings auch gar nicht behauptet.


    Und ich denke auch, dass sie das nicht so einfach bestimmen können, aber ich will ja nun auch nicht, dass mein Sohn als Außenseiter da steht. So wie ich ihn kenne wird er jetzt auch freiwillig den Roller zuhause lassen wollen.
    Aber wie selbstverständlich mir das gesagt wurde, manchmal fragt man sich wirklich, ob die Lehrer (oder Schulleiter) nicht wissen, dass sie NICHT alles bestimmen können? Oder wollen die das nicht wissen? #warte Es wird ja nicht darum gebeten, dass es nicht gemacht wird, sondern es ist nicht "erlaubt", so als könnte man mir etwas "verbieten". Man kann eben nur meinen Sohn drangsalieren, und darauf wird er keine Lust haben.


    Nun muss er eben wieder 10 bis 15 Minuten früher los, für meien Morgenmuffelkind ist das echt viel (und die Schule beginnt hier zum Teil schon um 7:30 Uhr...) ;(

    Gruß von Claudia mit dem Footballer(2/05) und Lotta aus der Krachmacherstraße (5/12)


    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind ()

    • Offizieller Beitrag

    Wieso sollte ein Fahrrad als Gefährt zur Schule deren OK kriegen,


    das ist bei uns auch so:

    Das Fahrrad (unbegleitet) ist auch erst ab der Fahrradprüfung erlaubt, also muss er laut Schule bis zur 4. Klasse zu Fuß gehen


    roller sind hier aber erlaubt bzw. hab nix anderes gehört, wird nur drauf geachtet, dass kinder dabei einen helm tragen. die werden aufm schulhof abgeschlossen, gut ist.

  • Kann er den denn nicht außerhalb der Schule anschließen?


    Wie kann denn die Schule bestimmen, auf welche weise die Kinder sich außerhalb der Schule bewegen??
    Mein Sohn (8 Jahre) fährt auch alleine mit dem Rad zur Schule, da findet niemand was dran. (Zumindest hat noch niemand was gesagt)
    Hier im Viertel sind teilweise 5 Jährige mit dem Rad alleine unterwegs.


    Und nachmittags fährt er sogar mit den Inlinern alleine zum Schulhof, was ich allerdings nicht ganz so toll finde.

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann denn die Schule bestimmen, auf welche weise die Kinder sich außerhalb der Schule bewegen


    das natürlich nicht. aber uns wurde es so erklärt, wenn das kind sich auf dem weg zur schule befindet und unerlaubterweise z.b. vor der prüfung ohne begleitung mit dem rad unterwegs ist und einen unfall hat, zahlt die versicherung nicht.

  • Das Fahrrad (unbegleitet) ist auch erst ab der Fahrradprüfung erlaubt, also muss er laut Schule bis zur 4. Klasse zu Fuß gehen (Oder mit dem Auto gebracht werden #sauer ).


    das ist quatsch.
    ich habe mich deshalb extra mal bei der versicherung erkundigt, die für die Schüler (und Kindergartenkinder) für den Schulweg zuständig ist. Unser Kindergarten hat nämlich auch per aushang verkündet, die Kinder wären nicht versichert, wenn sie mit dem Fahrrad kämen. Die Schulen verkünden das auch immer wieder in schöner Regelmäßigkeit, aber es stimmt einfach nicht!


    Die Schulen können höchstens untersagen, dass die Fahrräder/Roller oder was auch immer auf ihrm Schulgelände abgestellt wrden. Aber ein Radfahr- ode r gar Rollrfahrverbot gibt es einfach nicht! Und diese Fahrradprüfung ist auch nur Schall und Rauch. Wenn das ein offizielles Papier wäre, so wie der Autoführerschein, dann dürften Kinder ja kein Fahrrad fahren, die die Prüfung nicht bestanden. haben.

    "A complex system that works is invariably found to have evolved from a simple system that works. The inverse proposition also appears to be true: A complex system designed from scratch never works and cannot be made to work. You have to start over with a working simple system. "

    John Gall, The Systems Bible


  • das natürlich nicht. aber uns wurde es so erklärt, wenn das kind sich auf dem weg zur schule befindet und unerlaubterweise z.b. vor der prüfung ohne begleitung mit dem rad unterwegs ist und einen unfall hat, zahlt die versicherung nicht.


    irgendwie scheint das unausrottbar in Erzieherinnen und Lehrerinnenköpfen zu stecken...ich rede mir da schon seit Jahren den Mund fusselig.

    "A complex system that works is invariably found to have evolved from a simple system that works. The inverse proposition also appears to be true: A complex system designed from scratch never works and cannot be made to work. You have to start over with a working simple system. "

    John Gall, The Systems Bible

  • Ich glaube, bei solchen Regelungen geht es den Schulen primär darum, dass ja mit der Geschwindigkeit auch die Gefahr, zu verunfallen, steigt. Bei zu Fuß gehenden Kindern (bzw. solchen, die gefahren werden) ist die Gefahr, sich mit der Versicherung herumärgern zu müssen, nicht so groß. ;) Versichert sind die Kinder auf jeden Fall.


    Rad oder Roller fahren ist für Kinder oft schon eine so große Herausforderung, dass sie den sie umgebenden Verkehr nicht mehr in aller Deutlichkeit wahrnehmen, und je jünger sie sind, desto deutlicher merkt man das.


    Ich begleite meine radelnde Tochter zur Grundschule, dort gibt es ein großes Gelände mit Fahrradständern, und es kommen auch sehr viele Kinder mit dem Roller. Weil es halt nicht verboten ist.

    • Offizieller Beitrag

    irgendwie scheint das unausrottbar in Erzieherinnen und Lehrerinnenköpfen zu stecken...ich rede mir da schon seit Jahren den Mund fusselig.


    hab mir deinen link angeschaut. danke dafür! anscheinend ist es ein "ammenmärchen".


    klar, kommt aufs kind, schulweg an. dennoch ist mir wohler, wenn der große noch nicht alleine in die schule radelt. obwohl sein schulweg recht verkehrsarm ist.


    nun werde ich ihm, wenn er mit dem wunsch kommt, sagen, dass ich das nicht möchte anstatt es wäre nicht erlaubt.

  • http://www.uk-bw.de/fileadmin/…ung_im_Pisa_Zeitalter.pdf


    das ist die gesetzliche Unfallversicherung für Baden-Württemberg, und das steht auf der PDF seite 10 dass es egal ist, mit welchem fortbewegungsmittel der Schüler zur Schule kommt.


    Ich nehme an, sowas gibts auch für die anderen Bundesländer (ich habe einfach "Gesetzliche Unfallversicherung Baden-Württemberg" gegoogelt), vielleicht könnt ihr das ausdrucken und an den Schulen aushängen oder als Diskussionsgrundlag nehmen.


    Und:
    Wäre doch auch was für die Rabenfacebook Seite, oder? Ganz im Sinne von "wir machen Schluss mit Ammenmärchen"

    "A complex system that works is invariably found to have evolved from a simple system that works. The inverse proposition also appears to be true: A complex system designed from scratch never works and cannot be made to work. You have to start over with a working simple system. "

    John Gall, The Systems Bible