Mit dem Roller zur Schule-Verboten?!

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    • Offizieller Beitrag

    Wäre doch auch was für die Rabenfacebook Seite, oder? Ganz im Sinne von "wir machen Schluss mit Ammenmärchen"


    hab mir auch gedacht und so weiter gegeben. allerdings mussten wir klären ob die regelung bundesweit zutrifft.

  • Hallo,


    Du kannst dein Kind zur Schule schicken, wie du willst. Es gibt kein Gesetzt, daß dir das verbietet, wenn du es deinem Kind zutraust. Auch die Fahhradprüfung ist da Quatsch, die hat keinerlei (versicherungs)rechtliche Relevanz, sie ist nur eine"moralische" Sicherheit.


    ABER die Schule kann tatsächlich festlegen, daß auf IHREM Gelände keine Roller, Fahrräder... benutzt oder abgestellt werden dürfen. In dem Fallmüsste er also einen Stellplatz außerhalb des Schulgeländes finden.
    (Dabei kann es tatsächlich um Versicherungsfragen gehen , Verletzungen, Diebstahl...)


    Dem schließe ich mich an. Ich hab mich mit dem Thema mal lange auseinander gesetzt, weil ich mit dieser ominösen Fahrradprüfung so meine ureigenen Probleme hatte. Auf einem Elternabend wollte die Klassenlehrerin uns das auch so verkaufen und ich hab ihr widersprochen. Ganz böses DUDU von mir, denn ich hab sie damit bloßgestellt. Aber sie hat uns klar angelogen, also hatte sie das verdient.


    Trin hat Recht. Versicherungstechnisch ist hopp wie peng, wie dein Kind zur Schule kommt. Alles ist dabei versichert: Roller, Fahrrad, Taxi, zu Fuß usw. Egal, ob Fahrradprüfung oder nicht. Das sind Fakten, die ich mir von der Versicherung NRW so habe bestätigen lassen. Schulen aber sagen meistens ganz was anderes dazu. Ihre Gründe mögen da vielfältig sein, aber sie sind nicht wahr, was die Rechtslage angeht.


    Fakt ist auch, auf dem Schulgelände haben sie Hausrecht und können verbieten, was sie wollen. Nur hat da die Polizei nichts mit zu tun. Ebensowenig, was einen Roller als Fahrzeug auf dem Schulweg angeht. Das ist Elternrecht und Punkt!


    Wie du das aber nun konkret durchsetzt, ist eine andere Sache. Dazu gehört nämlich eine Portion Frechheit und Selbstbewusstsein. Wenn du das nicht hast, was meines Erachtens durchaus ok ist, was dann? Du kannst Recht haben aber durchsetzen musst du es dann schon.


    Liebe Grüße


  • hab mir auch gedacht und so weiter gegeben. allerdings mussten wir klären ob die regelung bundesweit zutrifft.


    Ich kann es für NRW bestätigen.


    Als wir hier kürzlich für die vierten Klassen die Fahrradprüfung hatten, musste ich zu dem Thema wieder grinsen.
    Nach der Prüfung ist die Polizistin durch alle Klassen gegangen und gratulierte allen Kindern zur bestandenen Prüfung. Ein Kind fragte dann konkret nach, ob es denn jetzt am nächsten Morgen zur Schule fahren könnte und dann auch versichert wäre.
    Die Antwort war: "Ja, jetzt seid ihr versichert!"


    Man sieht also, die Polizei spielt dieses Spielchen mit, denn man kann davon ausgehen, dass sie die Versicherungslage kennen. Ich kann nachvollziehen, dass bei ihnen Sicherheitsfragen im Vordergrund stehen. Aber Lügen bleiben nun mal Lügen und Elternrecht bleibt Elternrecht. Da reagiere ich in der Regel allergisch drauf.
    Dieses mal hab ich nur gegrinst und bin still geblieben.
    Meine Kinder fuhren von dem Moment an, wo ich das für sie und uns für richtig hielt. Trotz aller Drohungen seitens der Schule, der niemals Konsequenzen folgten. Soviel dazu!


    Gruß

  • Bei so was sehe ich echt rot, nein ich könnte mich da nicht zurückhalten. Es ist ganz einfach wie das Kind zu Schule kommt ist seine/der Eltern Sache Punkt.


    Auch da mit den Spielsachen, das finde ich geht garnicht, die Kinder sollen doch gerne kommen und sich auch wohlfühlen, bei uns dürfen sie immer alles mitbrigen, grade wenn Regen vorrausgesagt ist bleiben sie in der Klasse und spielen dann. Die haben sogar Spiele in der Klasse. Was machen die den wenn sich 2 Kinder bei Mensch ärgere dich nicht zoffen, Spiel verbieten? Sehr hilfreich!

    • Offizieller Beitrag

    Man sieht also, die Polizei spielt dieses Spielchen mit, denn man kann davon ausgehen, dass sie die Versicherungslage kennen.


    das find ich besonders doof. dass die polizisten bewußt lügen. #yoga er hätte ja auch sagen können: ja, klar. du hast ja die prüfung bestanden.

  • Man sieht also, die Polizei spielt dieses Spielchen mit, denn man kann davon ausgehen, dass sie die Versicherungslage kennen.


    Davon würde ich nicht ausgehen.


    Kann er den denn nicht außerhalb der Schule anschließen?


    Das wäre auch mein Vorschlag. So musst du dich nicht streiten und dein Kind kann weiter mit dem Roller fahren.

  • Ich habe das Thema auch schon mit zwei Grundschulen durch, und das Ergebnis ist: Sie haben kein Recht es uns zu verbieten, und Punkt.


    Ich würde eine Lehrerin die meinem Kind das Fahrzeug auf dem Weg zum Fahrradkeller wegnimmt mittlerweile wegen Diebstahls (oder ist das Raub?) anzeigen.
    Aber ich bin da auch echt hart geworden.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

  • ich hatte deswegen auch schon mit der unfallversicherung b-w telefoniert, und kann bestätigen dass es von daher kein problem ist (die frau am telefon sagte tatsächlich "roller, fahrrad, auf den rücken gebundene rakete..."). unsere schule hatte vor der einschulung behauptet, dann müsse man sich von der versicherung befreien lassen...


    unser sohn fährt auf jeden fall seit der 3. oder 4. schulwoche alleine mit dem fahrrad - es geht auch garnicht anders, er hat eine hüftkrankheit und darf nicht so weit laufen (alleine fahren wollte er dann unbedingt so schnell). ich finde es auch ziemlich unerheblich, ob die kinder zu fuß oder mit einem fahrzeug unterwegs sind (solange sie sicher fahren können natürlich), denn: ob sie über einen zebrastreifen rennen oder rollern ist eigentlich egal, die beine kann man allerdings nicht abschrauben. eine solide verkehrserziehung, routine im straßenverkehr und ein sinnvoll ausgesuchter schulweg sind wichtiger als die art der fortbewegung.

    k. (*1979) mit p. (*02/2006), k. (*09/2008), h. (*12/2010) und f. (*09/2015)

  • Zum Thema Spielzeug: Sie haben in den Klassen Spiele usw., es geht nur um privates Spielzeug. Wahrscheinlich gab es da vor langer Zeit mal irgendwann Streit- und schwupp, war es verboten.
    Lächerlicherweise sind an Fasching nicht mal Spielzeugwaffen erlaubt, weil es ja Waffen sind #hammer .

    Gruß von Claudia mit dem Footballer(2/05) und Lotta aus der Krachmacherstraße (5/12)


  • bei solchen Sammelkarten-Sachen kann ich es tatsächlich verstehen. Die sind bei uns im Kiga auch nicht erlaubt, weil es da wohl regelmäßig dollen Streit/Neid/Klauereien gab. Ich schätze mal, wenn jemand mal ein Gesellschaftsspiel etc. mitbringen würde gäbe es weniger Probleme.

    k. (*1979) mit p. (*02/2006), k. (*09/2008), h. (*12/2010) und f. (*09/2015)

  • Unsere Grundschule hat auch behauptet, die Kinder dürften erst nach der Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule fahren. Und wann wird dann die Prüfung hier gemacht? In der vierten Klasse, vier Wochen vor den Sommerferien #stumm Das ist dann doch mal richtig sinnvoll, oder? #freu


    Meine Tochter darf seit der zweiten Klasse zur Schule gehen, mit dem Roller oder Fahrrad fahren wie sie möchte. Und so machen es die anderen Kinder hier auch. Fertig. Gesagt hat noch niemand etwas. Wie auch?


    Ich würde also an deiner Stelle mein Kind weiterhin mit dem Roller zur Schule fahren lassen. Der Roller ist kein Spielzeug, sondern ein Fortbewegungsmittel. Ich würde ihm nur gut einschärfen, den Roller auf dem Schulgelände wirklich nur zu schieben oder zusammenzuklappen. Wenn die Lehrerin ihn ihm tatsächlich wegnimmt, würde es von mir Ärger geben.

  • Hallo Sturmwind,
    hat dein Kind die Möglichkeit, das Gefährt vor der Schule sicher unterzubringen?


    Mein Sohn ist von der 1. Klasse an mit dem Fahrrad zur Schule gefahren. Das war die einzige Möglichkeit, ihn PÜNKTLICH in den Unterricht zu kriegen. Der Schulweg war sooooo spannend, dass er immer zu spät kam. Beim Fahrrad musste er ja treten um nicht umzukippen und kam deshalb voran. Ich hab auch Bescheid gegeben, dass es nur so geht, damit er einen von den sehr knapp bemessenen Fahrradständern zugesprochen bekam.


    Gern gesehen wurde es nicht, aber ein Drama gab es auch nicht.

    der die das Blog


    Mausejules Weg zum Klugscheißer - 2. Semester:
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: 2,7
    Wirtschaftmathematik: 1,3
    Allgemeines Verwaltungsrecht:
    Betriebliches Rechnungswesen:
    Betriebliches Marketing:

  • Bei uns fahren alle Kinder die wollen mit dem Fahrrad oder Roller. Egal ob 1 oder 4 Klasse.
    Viel schlimmer findet unsere Direktorin die Eltern die ihre Kinder mit dem Auto bringen und im absoluten Halteverbot stehen bleiben.

  • Entscheidend finde ich allein, dass Ihr Eurem Kind zutraut, den Schulweg per Roller/Fahrrad/zu Fuß zu bewältigen. Lehrpersonen sind bezüglich dieser Frage keine Autoritätspersonen, das geht sie genauso wenig etwas an wie ob das Kind eine blaue oder eine rote Regenjacke trägt. Ich finde es wichtig, da hinter dem Kind und der Familienentscheidung zu stehen, um nicht zu vermitteln, dass selbst ernannte Autoritäten ihren Machtanspruch in jedem Fall durchsetzen und die Freiheit des Kindes einschränken dürfen.

  • Soweit ich weiß ist es den Eltern überlassen, wie das Kind zur Schule kommt. Die Schule kann lediglich die Fahrzeuge auf dem Schulgelände verbieten. Also: Roller draußen irgendwo anschließen.


    Bei uns wäre es echt lächerlich, denn es ist keine einzige "normale" Straße zu kreuzen. Aber auch da: Die Eltern können einschätzen, ob das Kind das kann. Sie sind auch verantwortlich dafür. Die Schule hat damit nichts zu tun. Auch wenn das immer wieder behauptet wird.

  • Davon würde ich nicht ausgehen.


    Grundsätzlich magst du Recht haben. In dem Fall aber weiß ich es definitiv. Denn als bei uns diese Sache akut anstand, hab ich mich mal lange mit ihr drüber unterhalten und sie selbst über die Versicherungslage informiert. Sie ist eine ganz nette Frau, mit der man gut reden kann. Hat selbst ein Kind in einer der vierten Klassen hier.


    Insofern muss ich von bewusster Falschinformation ausgehen. Ich gehe auch davon aus, wenn man sie drauf anspräche, kämen Unfallstatistiken dazu ins Gespräch. Mag auch sein und mag auch ein guter Grund sein. Insbesondere, wenn sie und ihre Kollegen als erstes zu so einem verletzen Kind kommen.
    Aber trotzdem bleibt es Elternrecht.


    @Sarabande
    die meisten Schulen machen das in der vierten Klasse. Das hängt weniger an der Klasse, als am Alter. Rein statistisch wird ausgesagt, dass erst um das Alter von 9-10 Jahren her die Motorik es hergibt, ein Fahrrad sicher handzuhaben.
    Für viele Kinder mag das gelten. Aber es gibt nun mal immer die Ausnahmen.


    Und mal ganz ehrlich. Diese zwei Tage Übung in der Schule können nicht das bringen, was Eltern ihren Kindern bei jedem Fahrradfahren beibringen und das über Jahre. Insofern halte ich diese Übung für Mumpitz.


    Gruß


  • hab mir auch gedacht und so weiter gegeben. allerdings mussten wir klären ob die regelung bundesweit zutrifft.


    Ich kann es für Hessen bestätigen
    [quote]Der versicherte Weg beginnt in der Regel morgens an der Außenhaustür und endet an der Außentür der Arbeitsstätte bzw. Werkstor oder am Schultor bzw. Schuleingang. Für den Rückweg gilt das Gleiche.


    Die Art und Weise, wie die Wege zurückgelegt werden, steht allen Versicherten frei. Sie haben also die Wahl, ob der öffentliche Nahverkehr, ein Auto, ein Fahrrad benutzt wird, oder ob der Weg zu Fuß zurückgelegt wird. Notwendige Wartezeiten (Bushaltestelle, Bahnhof) sind ebenfalls Teil des versicherten Weges.
    Quelle UKH[/qoute]


    In unserer Schule werden die Erstklässler jedes Jahr bei der Einschulung von der Schulleiterin persönlich ermuntert mit Freude in die Schule zu kommen und mit x-beliebigem Fortbewegungsmitteln, bevorzugt zu Fuß, mit Inliner, mit dem Roller oder mit dem Rad #super Hauptsache die Kinder haben täglich Bewegung an der frischen Luft - ist ja sogar eine Unterrichts-Doppelstunde die Woche für jede Klasse!

    #post Liebe Grüße
    Manu mit J. ( #male '04) ;)

    "One day you will wake up and there won't be any more time to do the things you've always wanted. Do it now."

    Paul Coelho

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    • Offizieller Beitrag

    eine solide verkehrserziehung, routine im straßenverkehr und ein sinnvoll ausgesuchter schulweg sind wichtiger als die art der fortbewegung.


    #ja

  • Heute im Buch "Was ist was junior - Die Schule geht los" gelesen:


    In der 4. Klasse wird die Fahrradprüfung abgelegt, erst danach dürfen die Schüler alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen (aus dem Kopf, aber sinngemäß). Mein Sohn fast am Heulen, weil er unbedingt die 300m mit dem Rad fahren will. Maaaaan, wenn es sogar da falsch drin steht *augenroll*.

    Mal bist du die Taube, mal bist du das Denkmal.

  • Ja, es ist Elternrecht. Und Elternverantwortung - der Schulweg unterliegt nämlich deren Aufsichtspflicht.


    Trotzdem empfiehlt z.B. die Kölner Polizei, dass kein Kind mit dem Fahrrad in der Grundschule alleine zur Schule fährt.
    Der Verkehr ist dicht, viele Stellen sind kompliziert und nicht gut einsehbar.
    Das Argument ist, dass die Kids zwar die Teilbereiche gut beherrschen (Fahrrad motorisch gut bewältigen, wichtige Verkehrsregeln kennen, auf den Verkehr achten usw.), dass sie aber beim Zusammentreffen der verschiedenen Bereiche oft noch nicht in der Lage sind, solche komplexen Situationen zu überschauen.


    Das geht zu Fuß tatsächlich besser - man hat einfach mehr Ressourcen über für den Verkehr, weil man langsamer ist und nicht noch ein Gefährt lenken muß.


    Deshalb wird hier auch keine Fahrradprüfung/ Verkehrsprüfung mehr im 4. Schuljahr abgenommen - weil dass wie eine Art Freibrief ankommt: ab jetzt darf man.
    Statt dessen machen sie, wenn die Schulen wollen, ein Fahrradtraining und schauen sich genau an, was die Kids können.


    Und ich war dieses Jahr dabei und sehr überrascht, wie unsicher der Großteil auf dem Rad unterwegs war!
    Es gab zwei Kinder, die regelmäßig mit den Eltern mit dem Rad in die Schule gefahren sind, die waren super sicher.
    Einige andere waren gut konzentriert und hatten schnell den Dreh raus.
    Aber viele hatten schon motorisch Schwierigkeiten auf dem Rad.


    Wenn man das sieht und dabei den komplexen Stadtverkehr im Auge hat, dann ist es nachvollziehbar, warum man es am liebsten verbieten würde... auch wenn das eben nicht geht.


    Ich mag diese Haltung der Schulen auch nicht (es darf nicht mit Roller/ Rad kommen), aber es ist eben auch nicht das Gleiche wie zu Fuß gehen. Es ist einfach anspruchsvoller.