Mit dem Roller zur Schule-Verboten?!

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  • Klar ist es anspruchsvoller. Aber nicht jedes Kind fährt durch dichten Stadtverkehr. Wie Du schon schreibst, einige sind schon sehr erfahren, weil sie mit den Eltern viel fahren etc.


    Es würde doch reichen, wenn man dazu einen Info-Abend macht und mal gescheit aufklärt. Aber nein, man verlässt sich lieber auf abschreckende Pseudo-Verbote...

  • Ich finde die Empfehlung auch zu pauschal. Unser großer fährt seit er 3,5 ist regelmäßig Laufrad (d.h. fast jeden Tag zum Kiga), seit er 4 ist mit dem Fahrrad. Seitdem er sicher Laufrad fahren kann fahre ich mit dem Rad nebenher, muss mich also darauf verlassen können dass er richtig fährt - weil ich sonst auch nicht direkt eingreifen könnte. Den Schulweg kennt er, weil neben der Schule das Schwimmbad ist. Er hat schon lange vor der kiga-zeit regeln akzeptiert und befolgt (was den Straßenverkehr angeht ;-)) dazu kommt, dass er zwar im Kino bei Ritter Rost weinen musste - sich aber ohne weiteres zutraut morgens um 7.15 im Dunkeln zur Schule zu fahren...


    Eine Freundin von ihm ist so zappelig, waghalsig und unkonzentriert auch zu Fuß, dass ich möglicherweise auch Probleme damit hätte sie laufen zu lassen.

    k. (*1979) mit p. (*02/2006), k. (*09/2008), h. (*12/2010) und f. (*09/2015)

    • Offizieller Beitrag

    niemand würd ihr kind einfach so mit dem rad zur schule fahren lassen, davon gehe ich erst mal aus. wir haben auch ewig in köln gewonht, sogar da gibt es ecken, die dazu sehr gut geeignet wären. wenn wir in unserer ehemaligen wohnung wohnen geblieben wären, dürften unsere kinder, wenn sie dies wollen würden, sehr wohl vor 4. klasse zur schule radeln, weil die strecke sehr sehr günstig ist.


    fahrradtraining gibt es hier jedes jahr in der schule...

  • Bei uns wurde bei der Einschulung ganz ehrlich gesagt, dass es Elternrecht ist, die Schule und die Polizei aber das Fahrrad erst nach der Prüfung in der vierten empfielt.
    Was ich in der Regel für sinnvoll halte, da bei den allermeisten Kindern erst mit 10 Jahren oder älter das richtige Verhalten in Streßsituationen möglich ist.



    Aber der Roller ist doch um einiges langsamer und ungefährlicher als ein Fahrrad.
    Ich würde es meinem Großen auch zutrauen, finde es aber ganz gut, dass er derzeit noch nicht danach verlangt.


    Aber ich erinner mich an meine Kindheit: Wir sind in der vierten Klasse umgezogen und mein Schulweg war für ein knappes Jahr 3,5 km lang. Fahrradfahren war damals auch nicht erlaubt für Grundschüler.
    Ich bin dann immer bis zu einer Freundin, die nur wenige 100m von der Schule entfernt wohnte geradelt, habe das Rad dort abgestellt und bin mir ihr den Rest zu Fuß.
    Da es außer Sichtweite der Schule war und ich es selbstverständlich fand, mit ihr gemeinsam den letzten Weg zu laufen, ist mir als Kind gar nicht groß bewusst geworden, dass wir die Regel der Schule damit ganz offensichtlich übergangen haben.

  • Zitat

    niemand würd ihr kind einfach so mit dem rad zur schule fahren lassen, davon gehe ich erst mal aus.


    Tja... wenn das mal so wäre...
    Ganz ehrlich, die Familien, die ihr Kind gut im Blick haben, die können es auch realistisch einschätzen. Die gehen auch auf Elternabende und informieren sich.


    Andere fahren nie mit ihren Kindern in der Freizeit Rad, schenken ihnen eins zu Weihnachten (gern auch grenzwertig groß) und lassen sie dann fahren. Ich kann verstehen, dass man diese Kinder mit solchen Vorgaben schützen möchte.


    Ich finde es auch pauschal. Und ich finde es albern, Familien mit scheinbaren Verboten etwas vorzugaukeln, was eben nicht stimmt.


    Unsere Tochter fährt auch Teile ihres Schulwegs alleine mit dem Rad - in Köln, zweite Klasse. Natürlich sind geübte Kinder auf bekannten Wegen, die keine allzu schwierigen Stellen aufweisen dazu in der Lage. Aber ich finde es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass das eben auch kniffelig sein kann. Auf ihrem Schulweg z.B. werden an einer Straße Kabel verlegt, die Baustelle wechselt ständig, es sind große und kleine Maschinen im Einsatz und meine Sorge ist, dass sie da schlicht übersehen werden könnte. Diesen Abschnitt darf sie also noch nicht alleine fahren. Nur, um mal ein Beispiel zu nennen.

    • Offizieller Beitrag

    Boah, das finde ich aber schwierig - zu sagen, weil es einige doofe unvorsichtige Eltern gibt, wird es jetzt allen verboten (bzw. es wird behauptet, dass es verboten ist).
    Denn das mit dem Rad zu Schule fahren stellt ja nicht nur eine mögliche Gefahrenquelle dar, sondern auch einen Schritt hin zur Unabhängigkeit. Ich will das jetzt nicht überbewerten und selbstverständlich gibt es genügend Kinder, die auch ohne diesen Schritt wunderbar selbstständig werden - mir geht es um die allgemeine Richtung, Kinder lieber (immer?) mehr zu verbieten/sie davon abzuhalten, im Interesse ihrer Sicherheit. Aber damit werden ihnen auch Erfahrungsmomente verwehrt. Mein Sohn findet es bspw. prima, dass er jetzt nachmittags zur Schule radeln kann und sich da mit Freunden zum Bolzen trifft.

  • habe jetzt die antworten nicht gelesen.


    in der schweiz war es so, dass die schule klare vorgaben diesbezüglich gemacht hat.
    die waren: fahrrad ab klasse 5 (oder noch später?), roller gar nicht, inliner auch nicht usw.


    hier in berlin haben wir solche vorgaben nicht erhalten.
    die kinder kommen ab vorschule/kita (ist bei uns integriert) mit dem fahrrad mit ihren eltern oder mit dem roller (oder mit dem auto).

  • Mein Sohn hat gerade Fahrradtraining in der 4. Klasse, MUSS also das Fahrrad mitbringen. Und zwar - Achtung: "Wer nicht von der Mutti begleitet wird, muss das Rad zur Schule schieben."
    Ich glaube, es geht los.


    Ich habe ihm gesagt, dass er natürlich nicht schieben muss, die Fahrradprüfung ist nichts Offizielles, hat keinerlei Vergleichswert zum Führerschein o.ä. und seine Lehrerin ihmda überhaupt keine Vorschriften machen darf, wie er zur Schule kommt.


    #sauer

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • Mein Sohn hat gerade Fahrradtraining in der 4. Klasse, MUSS also das Fahrrad mitbringen. Und zwar - Achtung: "Wer nicht von der Mutti begleitet wird, muss das Rad zur Schule schieben."
    Ich glaube, es geht los.


    Ich habe ihm gesagt, dass er natürlich nicht schieben muss, die Fahrradprüfung ist nichts Offizielles, hat keinerlei Vergleichswert zum Führerschein o.ä. und seine Lehrerin ihmda überhaupt keine Vorschriften machen darf, wie er zur Schule kommt.


    #sauer


    Immer wieder lustig, was?


    Kurz vor der Fahrradprüfung hier hat eine Lehrerin einen meiner Söhne auf der Straße nach Schulschluss angesprochen. Sie meckerte ihn an, dass er auf dem Bürgersteig fahren müsse. Mein Sohn ist ELF! Der darf gar nicht mehr auf den Bürgersteig. Und das war die Lehrerin, die beim anderen Sohn die ganze Fahrradübung samt Gesetzeslage durchnahm.
    Ich hab mich innerlich bepieselt vor Lachen und meinem Sohn gesagt, er bleibt bitte weiterhin auf der Straße. Sollte die Frau damit ein Problem haben, soll er sie an mich verweisen.


    :stupid:

    • Offizieller Beitrag

    hab unfallkasse nrw und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) angeschrieben und gefragt, hier sind die antworten:



    von dguv:


    Sehr geehrte Frau xxx,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Der Versicherungsschutz auf dem Weg zur Schule und zurück besteht unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. Auch wenn ein Kind noch nicht die Fahrradprüfung abgelegt hat, ändert dies nichts am Unfallversicherungsschutz.



    Mit freundlichen Grüßen



    von unfallkasse nrw:


    Sehr geehrte Frau xxx,


    ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom heutigen Tag.


    Schülerinnen und Schüler sind während des Schulbesuchs und auf den damit in Zusammenhang zurückzulegenden Wegen grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 b Sozialgesetzbuch -SGB- VII über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. Aus dem Besuch der Schule resultierende Wege, wie z.B. Wege


    - vom Wohnort zur Schule und wieder zurück,
    - im Rahmen eines Schulausflugs,
    - zu einem externen Unterrichtsort und wieder zur Schule zurück,
    - zum Arzt/Krankenhaus auf Grund eines Unfalls in der Schule,


    sind grundsätzlich immer gesetzlich unfallversichert, egal in welcher Art und Weise diese zurückgelegt werden.


    Für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist es also unerheblich, wie die Wege von den Schülerinnen und Schülern zurückgelegt werden, ob z.B. im PKW der Eltern, Lehrer oder Mitschüler, mit dem Bus, der Bahn, mit dem Fahrrad, zu Fuß, allein oder in Begleitung. Auch für die Schülerinnen und Schüler, die ohne Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule und zurück fahren, ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gegeben. Ob die Zurücklegung des Weges mit dem Fahrrad bereits vor dem Ablegen der Verkehrsprüfung verantwortet werden kann, müssen Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden.


    Abschließend bitte ich Sie zu beachten, dass wir uns eine erneute Überprüfung im Schadensfall vorbehalten müssen, da immer auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls abzustellen ist.


    Ich hoffe, Ihre Anfrage ist damit beantwortet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen



    also...


    das gebe ich jetzt auch an KL weiter.

  • Mein Sohn fährt seit heute wieder mit dem Roller zur Schule #applaus , nachdem er ein paar Tage genervt zu Fuß gegangen ist! ER fährt jetzt eine etwas andere Strecke (wo kaum andere Schüler gehen und er damit auch niemandem mit dem Roller zu nahe kommen kann), schließt den Roller an einem Sportplatzzaun außerhalb des Schulgeländes an. Wenn ihm jetzt noch einmal jemand dumm kommt weiß er selber, was er antworten muss (Nämlich dass ihm außerhalb des Schulgeländes niemand Vorschriften machen darf). Bin mal gespannt, wie es weiter geht, ob tatsächlich noch mal jemand was sagt.
    Vor der Schule ist es auch immer rappelvoll mit Autos von Eltern, die ihre Kinder zur Schule kutschieren #sauer


    edit: Ich hab gerade eben noch mal bei der Unfallkasse Nord angerufen, weil mein Mann es so wollte, hab aber genau dieselbe Auskunft bekommen, wie überall im Internet zu finden ist.

    Gruß von Claudia mit dem Footballer(2/05) und Lotta aus der Krachmacherstraße (5/12)


    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind ()