SLP - gehört das so?

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  • boah, ich eg mich grade tierisch auf. weil: filius hatte läuse. haben wir freitag gemerkt, sofort behandelt. montag den abschnitt vom medikament in der schule abgegeben.


    aber die schule möchte ein attest über den erfolg der behandlung. also heute zum arzt. der hat (natürlich) noch ungeschlüpfte eier gefunden (das war ja auch zu erwarten), aber da konnte natürlich kein attest über eine erfolgreiche behandlung ausgestellt werden. also ist mein kind jetzt eine woche von der schule ausgeschlossen, obwohl es derzeit nicht ansteckend ist. (ich kannte es von seiner alten schule - und auch meiner eigenen so - dass die kinder nach erfolgter erstbehandlung - also am nächsten tag - wieder zur schule dürfen.


    gut - das wäre ätzend, aber kein grund das forum vollzuheulen. ;)


    was mich wirklich aufregt: montag morgen geht es auf klassenreise. wir haben einen arzttermin am freitag, werden also die zweitbehandlung donnerstag abend machen (mind. 2 tage zu früh) damit er am freitag hoffentlich läusefei ist.


    aber wenn dann wieder verbliebene eier gefunden werden, (was ja sein kann, denn die zweitbehandlung ist ja nicht ohne grund auf tag 8-10 angesetzt und nicht auf tag 6) kann wieder keine bescheininung ausgestellt werden.


    selbst wenn wir ihn sonntag abend (total irrwitzig, ich weiß) noch mal behandeln würden, kommen wir montag morgen nicht früh genug zum arzt (und dann zum bahnhof) um uns dieses attest zu holen.


    die klassenlehrerin schlug vor, dass die ärztin dann am feitag ja vorab bescheinigen könnte, dass am sonntag abend das kind läusefrei sein wird.


    LOL. bei aller liebe. aber hat die frau noch alle latten am zaun? #hammer welcher arzt macht den sowas?


    super duper altetrnative: wir gehen sonntag abend mit ihm in eine notfallpraxis und lassen ihn da untersuchen. auch ein vorschlag der KL. #hammer


    ich muss mal kurz schreien: #kreischen #kreischen #kreischen


    menno.


    könnt ihr bitte was aufbauendes und motivierendes schreiben? danke. ;(


    mein großer freut sich seit monaten auf diese klassenfahrt. es geht nach puan klent - wir können ihn also auch nicht so mal eben nachbringen. und ganz allein nachreisen kann er auch nicht (er ist 9).

    Denn Gott in seiner Weisheit hat es den Menschen unmöglich gemacht, mit Hilfe ihrer eigenen Weisheit Gott zu erkennen.
    Stattdessen beschloss er, alle zu retten, die einer scheinbar so unsinnigen Botschaft glauben. 1 Kor 1,21

  • das ist wirklich zum Schreien. Also die Sache an sich.


    Allerdings ... was soll die Lehrerin machen?
    Ich finde ihre Lösungsvorschläge eigentlich sogar überaus kreativ und freundlich.

    • Offizieller Beitrag

    Darf die Schule das? Gibt es da nicht einheitliche Richtlinie vom Gesundheitsamt? So kenn ich es von hier. Und zwar so, wie Du es von der alten Schule kennst: Bestätigen, dass behandelt wurde.


    Wenn da nicht dran zu rütteln ist, dann würde ich wohl Vorschlag 2 der KL umsetzen.


    Aber sag mal - wie lange sind sie im SLH? Kommt das mit dem Zeitabständen für die Zweitbehandlung hin? (Wir haben hier bisher gekämmt, da war immer ein Abstand von 3 Tagen....)

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

    ---

    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • Also bei uns hat die Arzthelferin immer kontrolliert und wenn sie abgestorbene Nisse gefunden hat, dann durfte das Kind wieder zur Schule. Mann kann tote Nissen eigentlich gut erkennen, sie hängen meist weiter unten und lassen sich leicht rausziehen.


    Ich lasse mein Kind IMMER eine Woche daheim, weil durchaus die Gefahr besteht, dass noch mal Läuse nachschlüpfen können. Ich hab das Theater schon ein paar mal gehabt, dass Eltern ihr Kind EINEN Tag daheim behalten, weil sie meinen, sie haben jetzt einmal Haare gewaschen und dann ist es prima. :wacko: Nur, dass dann die anderen Kinder wieder angesteckt wurden, weil eben noch nicht alle Läuse/Nissen tot waren..

    "Erstens, ich wollte dich nicht wegschicken, sondern töten. Zweitens, weißt Du, wie man Kaffee kocht?" Simon, TWD

  • Tochter hatte bisher 1x Läuse, die wurden behandelt, am nächsten Tag war sie wieder in der Schule. Attest und/oder Arztbesuch hat da keiner verlangt. Wird hier so gehandhabt, Lausepidemien gibt es dennoch keine.

  • Aber sag mal - wie lange sind sie im SLH? Kommt das mit dem Zeitabständen für die Zweitbehandlung hin? (Wir haben hier bisher gekämmt, da war immer ein Abstand von 3 Tagen....)


    die erstebahndlung war letzten freitag. die zweitbehandlung wäre sonntag abend (oder samstag, wenn man es nach tag 8 macht). das käme prima hin - nur kommen wir vor abfahrt des zuges nicht zum arzt.


    wegen des nachschlüpfens soll man ja zwischendurch immer wieder auskämmen, das tun wir ja diese woche.


    er wird nächste woche mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit keine läuse mehr haben. nur ist kein arzt da, der das bestätigen kann.


    meint ihr echt, dass man damit in eine notfallpraxis gehen kann? das ist doch kein notfall im sinne einer gebrochenen nase oder fieberschüben oder quetschung, verbrennung oder verstauchung. also echte dinge, die nicht warten können, bis man sie behandelt.


    die lachen uns doch aus und schicken uns weg!

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    • Offizieller Beitrag

    Ich lasse mein Kind IMMER eine Woche daheim, weil durchaus die Gefahr besteht, dass noch mal Läuse nachschlüpfen können. Ich hab das Theater schon ein paar mal gehabt, dass Eltern ihr Kind EINEN Tag daheim behalten, weil sie meinen, sie haben jetzt einmal Haare gewaschen und dann ist es prima. Nur, dass dann die anderen Kinder wieder angesteckt wurden, weil eben noch nicht alle Läuse/Nissen tot waren..


    Kommt darauf an, wie man behandelt. Das Problem ist, dass Läuse zunehmend Resistenzen entwickeln. Wenn man dann nicht ordentlich nachkämmt, dann isses doof. Wir haben zuletzt Läuse wirklich nur mit kämmen behandelt und Kind war am nächsten Tag wieder in der Schule. Keine weiteren Läusefälle, alles bestens.


    Edit: carlotta: Ruf doch vorher mal an und frag nach. Aber nach dem was Bekannte erzählen, tauchen da Leute mit wesentlich undramatischeren Sachen auf (ich hab sooo Kopfschmerzen, das ist was ganz Schlimmes! Alkohol? Ja gestern war ich mit Freunden ein paar Bier trinken. Aber nur ganz wenig....).

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    Willy Brandt, 1969

  • meint ihr echt, dass man damit in eine notfallpraxis gehen kann? das ist doch kein notfall im sinne einer gebrochenen nase oder fieberschüben oder quetschung, verbrennung oder verstauchung. also echte dinge, die nicht warten können, bis man sie behandelt.


    die lachen uns doch aus und schicken uns weg!


    Ich glaub nicht.
    So lange ihr all die mit schlimmen Schmerzen vorlasst, hätte ich da keine Bedenken.
    Es IST ein Notfall, dein Sohn möchte (verständlicherweise) auf Klassenfahrt! :)
    Kinderärzte mögen doch Kinder, dann verstehen die das auch.

  • Ich würde es auch versuchen.


    Allerdings bin ich der Meinung, dass die Schule das so nicht darf und kenne es auch so, dass der Zettel der Behandlung reicht. So war es auch auf Arbeit (Kita..).

  • das sagt übrigens wikipedia (unser quell der wahrheit...)

    und das sagt das gesundheitsamt

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    Einmal editiert, zuletzt von carlotta ()

  • Man! Kann da nicht mal ne Warnung in den Titel? Jetzt juckts mich


    *aufHolzklopf* wir hatten sie noch nie.


    und weg

  • wir hatten sie noch nie.


    das konnte ich bis letzten freitag auch sagen. 9 jahre ohne waren wohl zuviel.

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  • So ein quatsch, du darfst am nächsten Tag wieder zu Schule wenn es mit den richtigen Mittel behandelt worden ist(also ich meine nicht Teebaumöl oder so was). Aber welches das ist geht die Schule nichts an. Ansonsten halte dich genau an die Packungsbeilage, ein Tag zu früh für die 2 Behandlung ist wirklich fatal.
    Da ist auch das größte Problem, die Eltern halten sich nicht an die Zeiten, so dauert die Bekämpfung länger


    Da es jetzt warscheinlich nichts mehr bringt denen auf die Palme zu steigen, würde ich zur Notfallpraxis gehen. Mehr als nein sagen kann der/die nicht, aber da meine Kinder die letzen 12 JAhren gefühlet *100* mal beim Notarzt waren, habe ich da zu 99% gute Erfahrungen gemacht.
    Am Besten ist es wenn du dann mit den Kind zum Frauenarzt musst, weil sonst keiner in der Nähe Notdienst hat, diese Ärzte freuten sich eucht wenn wir mit k******** Kind oder Bindehautenzündung kamen.



    Das Gesetz sagt dazu in §34(2): ... bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung ... der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Dieses ärztliche Urteil liefert das RKI in seinem Merkblatt:
    Eltern sind gemäß § 34 Abs. 5 IfSG verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen. Den Eltern sollte bewusst sein, dass das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls und die pflichtgemäße Mitteilung darüber eine Voraussetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung sind.
    Die Erziehungsberechtigten sollten auch die Durchführung der Behandlung bestätigen (ob diese elterliche Rückmeldung mündlich oder schriftlich erfolgen soll, richtet sich nach den örtlichen Regelungen).
    Ein ärztliches Attest der Bestätigung des Behandlungserfolges ist bei Kopflausbefall zur Wiederzulassung nicht erforderlich.

  • Ich würde auch zum Notdienst gehen.
    Wir hatten letztens die Krätze in der Einrichtung da wurde eigenlich auch gesagt, dass man eine Bescheinigung bräuchte, wenn man wieder arbeiten geht-also als Kontaktperson.


    Wir haben alle eine Salbe bekommen, mit der man einmal eincremen musste, die Kinder sind behandelt worden, die Kollegen
    Ob die Salbe benutzt wurde oder nicht hat kein Mensch kontrolliert-also bei den Kindern schon, ob ich mich eingecremt habe hat keiner gefragt.


    Die Leitung hat dann einen Tag bevor das Gesundheitsamt da war alle wieder arbeiten lassen-es sind alles Vorsichtmaßnahmen getroffen worden-am Tag danach war das Amt daennn da, und hat es so bestätigt.
    Die Kinder mussten aber alle in der Einrichtung bleiben bis das Gesundheitsamt da war-da bestand auch engerer Kontakt, die leben ja zusammen. Ein Attest brauchten die aber auch nicht

  • hier (in Israel) bleibt kein Kind mit Laeusen zuhause. von Zeit zu Zeit wird erwaehnt dass mal wieder Laeuse umgehen und man das eigene Kind kontrollieren und/oder prophylaktisch behandeln soll.


    (wir hatten bis jetzt erst 1x beim Sohn mit ca 2 Jahren).


    so wie es bei Dir liegt wuerde ich wirklich den Kinderarzt fragen. meine Kinderaerztin stellt die Gesundschreibung immer schon zusammen mit der krankschreibung aus, weil sie mich/uns lange genug kennt um zu wissen, dass ich eher wegen einer 2. Krankschreibung (verlaengerung) anrufe als dass ich ein noch nicht gesundes Kind in Kiga oder Schule schicke. ich denke bei einer laengeren "Beziehung" sollte das moeglich sein.


    lg + gute Nerven


    Alexandra

  • Wenn ein weiteres Gespräch mit der Lehrerin bzw. der Schulleitung darüber, wie eigentlich zu verfahren ist (mdl. oder schriftliche Bestätigung über Behandlung, kein Arztattest) nichts bringt, würde ich vermutlich das Gesundheitsamt kontaktieren und sie bitten, bei der Schule mal in Erinnerung zu rufen, wie das eigentlich laufen soll, damit die ihre Richtlinien ändern.


    Und auf *jeden* Fall würde ich das Kind zur Klassenfahrt schicken. Die Lehrerin scheint ja eigentlich zugänglich zu sein, und auch überzeugt davon, dass das Kind zur Klassenfahrt lausfrei sein wird. Wovor hat sie dann Angst? Das müsste doch eigentlich sein, dass weiter Läuse übertragen werden (die Sorge scheint bei ihr ja ausgeräumt). Und nicht, dass irgendwelche Korinthenkacker-Formulare nicht so sind, wie sie sein sollen.


    Sollte sie dann doch widerspenstiger sein als erwartet, würde ich wohl mit einem Anwalt drohen, wenn sie mit nicht den Vorgaben des Gesundheitsamts entsprechenden Forderungen nach Attesten deinem Kind die Teilnahme an der Klassenfahrt (und die Erfüllung seiner Schulpflicht :D ) verweigert.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • könnte der Arzt nicht schlicht attestieren, dass bei weiterem Auskämmen keine Ansteckungsgefahr besteht und fertig? (und du schreibst gegebenenfalls eine Erklärung dazu, dass ihr natürlich brav kämmt?) Das klingt sonst sehr mühsam und nachher eine Woche nachholen müssen ist ja auch nicht ohne? Komische Richtlinie hat die Schule da...

  • Wahrscheinlich #tuppern ihr mich jetzt alle aber im Notfall würde ich einfach (solange nicht grad jahrelang gezüchtet) die Haare ganz kurz schneiden mit dem Langhaarschneider. Dann sind sicher schonmal ein Teil der Nissen weg. Und dann auskämmen was das Zeug hält auf das alles raus is. Ist ja Sommer und wächst ja fix wieder.
    Mein Mini bekommt demnächst auch nen Kurzhaarschnitt damit die Betreuer in den 10 Tagen Sommerlager besser nach Zecken gucken können...