Elterngeld und Elternzeit - Fragen dazu

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  • Meine älteste Tochter fragte mich grade, ob ich hier im Forum nicht jemand kennen würde, der sich bezüglich Elterngeld und Elternzeit besser auskennen würde. Sie hat selbst schon mit einer Frau von der offiziellen Elterngeldstelle telefoniert, die ihr laut ihrer Aussage keine Auskunft zu ihrem speziellen Problem geben konnte.


    Vielleicht kennt sich ja hier jemand besser aus. :)


    Die Situation:
    Ihr Freund, sie sind nicht verheiratet, wird sein Arbeitsverhältnis kündigen und wird dann Elterngeld beziehen. Die Frage hier ist für sie, als wird er dann gehandelt? Da er nicht als "in Elternzeit" ist, weil er dann keinen Arbeitgeber hat, ist er dann arbeitslos? Er will sich vorläufig auch nicht als arbeitssuchend melden, weil er sich ja ums Kind kümmern will/soll.


    Es ist ein wenig kompliziert. Die Frage, die meine Tochter hat, ist, wenn er die 10 Monate Elterngeld (-zeit) nimmt, stehen ihr doch noch zwei Monate zu. Bekommt sie für diese zwei Monate Elternzeit dann auch Elterngeld?
    Es geht also primär ums Geld. Bekommt meine Tochter für diese zwei Monate auch Geld, würde sie sie gerne nehmen. Bekommt sie nichts, geht das halt nicht und sie muss arbeiten gehen.


    Ich hoffe, ich hab das nun so ausgedrückt, dass man es verstehen kann. Sonst her mit den Fragen.


    Liebe Grüße

  • Hi,


    profi bin ich nicht aber was ich bedenken würde wäre folgendes:


    1. Wieso kündigt der Freund? Statt Elternzeit anzumelden? Rein versicherungstechnisch gesehen ist das glaube ich ein Problem denn wenn er quasi von Elterngeld lebt (und das Kind) ist er davon ja nicht versichert wenn er gekündigt hat und müsste sich dann wohlmöglich noch privat versichern? Oder wird das abgedeckt durch das Elterngeld durch die auszahlende Stelle? Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen. Kündigen finde ich Quatsch denn er hat doch auch als Vater die Chance hinterher wieder zurückzukommen? Selbst wenn er dass dann nicht will kann er dann immer noch kündigen. Kündigt er aber und es zahlt keine andere Stelle die Versicherung wäre er nach Kündigung sicherlich 3 Monate am Amt gesperrt.


    2. Wenn der Papa zuerst Elternzeit nimmt also von Geburt an hat die Mutter danach auf jeden Fall auch noch Elterneit Monate. Normal sind doch 12 Monate wenn nur ein Partner nimmt, sind nicht sogar 14 Monate wenn beide nehmen?Sprich in dem Fall 10+4 Monate, ich hoffe das ist jetzt kein völliger Blödsinn aber ich meine schon. Ich hatte alleine bei Kind 3 als es Elterngeld schon gab 12 Monate. Was man beachten muss ist das ja sofern die Mutter die erste Zeit sprich die Mutterschutzfrist über Elterngeld beziehen will dann habe ich da immer Verluste gehabt weil das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Zumindest war das bei Kind 1 damals so (da hieß das aber noch anders), wie das jetzt ist weiß ich nicht aus eigener Erfahrung weil ich da kein Mutterschaftsgeld bekommen habe. Aber wenn das so ist wie es damals war dann fallen da Teile weg. Wenn das also so geplant ist würde ich da nachfragen

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • Ich würd jetzt mal bei Räubermama unterschreiben:
    1.Erst Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen, dann kündigen! So ist der Vater weiterhin krankenversichert.
    2.Wenn beide Elternzeit nehmen, gibt es 14 Mo. Elterngeld. Allerdings wird kein Elterngeld gezahlt, solange es Mutterschaftsgeld gibt.

    Gruß Conny
    mit 2 Großen *93 und *95, Zwergi *03.07 und Minimaus *01.12
    #kerze #kerze

  • Also er mag kein "Schwein" sein, weil er genau klar hat, dass er nicht in den Job zurück geht. Nach einer Ausbildung war das die erste feste Stelle zum Ausbauen der beruflichen Fähigkeiten. Es war von vornherein klar, dass er das nur für eine relativ kurze Zeit machen wollte. Da ihm klar ist, dass er den Job nicht weiter macht, will er den Arbeitgeber da auch nicht ausnutzen.


    Laut der Krankenkasse ist er aber auch im Kündigungsfall weiterhin versichert.


    Zu der anderen Frage. Klar ist, dass beide Anspruch auf Elternzeit haben. Aber wenn er den Job kündigt, IST er dann überhaupt in Elternzeit, so dass meine Tochter den Anspruch auf die zwei Monate hat?


    Liebe Grüße

  • Hallo,
    Grundsätzlich bekommen auch Arbeitslose (und Studenten) Elterngeld, die Höhe ist halt dann die Frage. Er würde dann ja wahrscheinlich normaler Weise auch Arbeitslosengeld beziehen oder nicht?
    Ich würde wohl auch den Weg wählen, mich einfach in Elternzeit zu begeben und danach zu kündigen, ich sehe das nicht als hinterlistig an. Aber ich kann mir vorstellen, dass es da anderen anders geht.
    Mit wem hat denn deine Tochter gesprochen, vielleicht einfach eine(n) inkompetente(n) Mitarbeiter(in) erwischt? Die einfachen Fälle können sich die Bürger ja schließlich selbst zurechtlegen, für sowas kompliziertes braucht man doch dann die Berater 8I  
    Caterina

  • also auch wenn er jetzt schon weiß dass es nicht zurück will würde ich trotzdem nicht kündigen. Kündign hat sehr oft nachteile die manchmal eben auchnicht vorher ersichtlich sind. Mal davon ab weiß man nie ob er vl hinterher doch da bleiben will *what ever*. Er kann ja auch wenn nicht nach 1 jahr zurück will einfach elternzeit für zum beispiel 2 oder 3 jahre beantragen.


    Ferner würde ich wenn das stimmt dass das elterngeld auf das mutterschaftsgeld angerechnet wird ihn von geburt an elterngeld beantragen lassen. Und deine Tochter erst danach. Oder zumindest beide sie ersten beiden monate parallel. Wobei man dann natürlich nur insgesamt 12 monate bezug hat (zwei+zwei parallel, dann 8 vom papa, dann 2 von der mama). Das Elterngeld richtet sich ja nach dem vorangegangenen Nettoeinkommen, ob ein elternteil dann zur geburt quasi kündigt schmälert das ja nicht. Trotzdem würde ich wie gesagt auf keinen fall kündigen. Elterngeld kann man dann auch als arbeitsloser beziehen zwar und das würde auch den anspruch deiner tochter nicht schmälern aber ich habe arge bedenken wegen der versicherung. Meiner Meinung nach können die beiden zusammen definitiv 12-14 Monate sich das Elterngeld teilen. Was auch geht wäre das Elterngeld splitten zu lassen auf den doppelten Zeitraum. Das hat oft Vorteile auf die anschließende Steuererklärung. Wenn der papa also so oder so länger daheim bleiben will würde ich auch darüber nachdenken ob das finanziell irgendwie geht.

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • Die Broschüre des Familienministeriums kennt Deine Tochter schon?
    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Se…ionsliste,did=194764.html
    Die ist relativ gut und verständlich geschrieben.


    Die Ehrlichkeit des Papas in allen Ehren, aber er schiesst sich damit - wie die anderen schon geschrieben haben selbst ins Knie. Im übrigen entsteht seinem Arbeitgeber kein Nachteil dadurch, wenn er die Elternzeit (meinetwegen auch die vollen drei Jahre) nimmt. Der Arbeitgeber hat keine Kosten und der Papa könnte (so er denn so ehrlich sein will) seinem Arbeitgeber schon jetzt signalisieren, dass er nicht wieder kommen will. Aber in der Zeit nach dem Elterngeld muss sich der Papa dann a) nicht mit dem Arbeitsamt herumschlagen und ist b) selber krankenversichert unabhängig davon, wann er eine neue Stelle findet. Will er denn ggf. Arbeitslosengeld beziehen? Dann wäre es besser er einigt sich so mit dem Arbeitgeber, dass der ihn kündigt. Und, egal wie auf ein gutes Arbeitszeugnis bestehen! Vielleicht wäre - gerade was das Arbeitslosengeld betrifft - eine Beratung bei entsprechenden Stellen sinnvoll. Nicht, dass er sich eine Sperre einhandelt.


    Bezieht Deine Tochter Mutterschaftsgeld? Wenn ja, dann bleiben von den 12+2 Elterngeldmonaten nur noch 10 bzw. 12 übrig (2 Monate Mutterschaftsgeld werden als 2 Monate Elterngeldbezug behandelt), d.h. der Papa könnte maximal 12 Monate nehmen und Deine Tochter maximal 10. Nimmt der Papa 10 Monate, bleiben für Deine Tochter 2 Monate (+2 Monate Mutterschaftsgeld) übrig.


    Und was beide nicht vergessen sollten, ist bei der Rentenkasse die Aufteilung der 3 Kindererziehungsjahre zu ändern. Standardmäßig werden die nämlich der Mutter zugeordnet, egal wie die tatsächliche Aufteilung der Erziehungsarbeit ist. Das geht auch nur sehr beschränkt rückwirkend, das sollten sie also zeitnah zum Antritt der Elternzeit machen.

  • Zu Elternzeit kann ich nicht viel sagen, ist zu lange her.


    Aber ist er tatsächlich noch versichert wenn er kündigt und sich NICHT arbeitssuchend meldet?


    Ich hatte meine Elternzeit ja noch ein halbes Jahr verlängert und da musste ich mich selbst versichern, was ziemlich teuer war.

  • Wichtig finde ich zu wissen:


    Das Elterngeld kann auf ALGII und Kinderzuschlag angerechnet werden. 300€ können aber frei sein, wenn das Elterngeld aus Erwerbseinkommen stammt (würde es ja dann beim Schwiegersohn) aber wenn die beiden ALGII bekommen sollten (ich weiß es ja nicht) sind eben nur 300€ da, der Rest wird angerechnet.

  • was ist jetzt die Frage?


    es wären 300 Euro plus Alg2 da. oder was meinst Du? bekommt er kein Alg1?


    oder meinst Du, dass wenn jeder Elterngeld bekäme, dass DANN insgesamt nur 300 Euro übrig blieben? ich bin mir nicht sicher, ob das gleichzeitig gezahlt wird. Ich dachte, nacheinander, aber ich les nochmal nach.


    ach übrigens: es kann eventuell sinnvoll sein, dass sie splitten. Also nur die Hälfte auszahlen lassen, dann wird auch nur die Hälfte angerechnet. sollten sie dann im zweiten Jahr kein Alg2 mehr benötigen, hätten sie das volle Elterngeld.


    Oder liege ich falsch?

  • ah ok, wird auch gleichzeitig gezahlt. könnte mir aber vorstellen, dass dann JEDER 300 Euro behalten dürfte. bin mir aber nicht sicher, was das angeht. Notfalls könnte man das dann ja aber nacheinander auszahlen lassen.

  • Sie geht arbeiten und wird auch nach der Geburt arbeiten. Sie planen das alles grade. Tochter ist erst in der 18. Woche.


    Ich verstehe das Ganze ohnehin so gut wie gar nicht. Ich hatte nie irgendwas mit Elternzeit oder Elterngeld zu tun und hab mich nie damit beschäftigt.


    Ihre eigentliche Frage ist, wenn sie 2 Monate Elternzeit nimmt, ob die dann mit Elterngeld bezahlt werden.


    Sie hat grade noch mal erklärt, dass er definitiv kündigen will. Über die Gründe mag man spekulieren. Er will das so. Er wird wohl drei Monate Arbeitslosengeld bekommen und dann ist er laut Arbeitsamt weder arbeitslos noch arbeitssuchend, da in Elternzeit. Wobei aber selbst die Mitarbeiterin des Amtes sagte, das hätte dann einen anderen Ausdruck, denn Elternzeit sei es nicht. Sozusagen freigestellt irgendwie.


    Wie gesagt, da scheint sich wirklich kaum jemand genau auszukennen, was ich schräg finde. Versichert ist er auch weiter, das war definitiv die Auskunft der Krankenkasse.


    Liebe Grüße

  • Ihre eigentliche Frage ist, wenn sie 2 Monate Elternzeit nimmt, ob die dann mit Elterngeld bezahlt werden.


    Also Mutterschutz + 2 zusätzliche Monate Elternzeit, richtig?


    Dann: Ja, unter der Vorraussetzung, dass er nicht mehr als 10 Monate Elterngeld bekommt und sie die zwei Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes nimmt.

  • Gibt es da eigentlich eine Stelle, bei der man sich persönlich informieren kann? So mitohne Telefon? Bei uns steht die Frage demnächst auch an und ich hätt gern einen echten Menschen als Gegenüber, am Telefon ist doch vieles viel umständlicher.

  • Es gibt ein Servicetelefon des Familienministeriums, steht zumindest auf der Rückseite der Broschüre, die ich oben verlinkt habe. Wie gut die sind #weissnicht
    Außerdem kann man bei der zuständigen Elterngeldstelle anrufen. Aber zumindest Kokosnusstochter scheint da ja nicht so gute Erfahrungen gemacht zu haben.

  • also nochmal ganz wichtig: wenn der papa jetzt schon kündigt wäre sich doppelt ins knie geschossen denn das elterngeld berechnet sich am letzten verdienten netto. Ist er dann arbeitslos ehe das kind kommt berechnet sich das elterngeld also am arbeitslosengeld was ja niedriger ist als der verdienst.


    Ich würde da lieber dreimal zuviel als zuwenig nachhaken ob kündigen geht. Wird och immer überall geschrieen dass das nachteile nach sich zieht. Kündigen kann er später immer noch. Will die mama denn direkt nach der geburt elterngeld beantragen? Also in den 2 monaten wöhrend der mutterschutzfrist? Geht das überhaupt dass man das nicht tut? Vermutlich nicht aber gut. Dann hätte sie die ersten beiden monate mutterschaftsgeld, dann der papa 10 monate elterngeld/elternzeit und danach kann sie nochmal 2 monate nehmen (oder auch 2 monate im anschluss an die mutterschutzfrist). Von der zeit in der muttschaftsgeld gezahlt wird abgesehen hätten die beiden wenn sie beide elternzeit nehmen 12 monate nach der muttschutzfrist in der elterngeld gezahlt wird.

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • Huhu du,


    als ich in der 12. Woche mit Pumbaa schwanger war, gab es einen riesen großen Streit mit meinem Chef, was ein BV zur Folge hatte. Das ganze lief allerdings dann noch weiter und ging vor Gericht. Letzendlich gewann ich #super und habe dann in der Mutterschutzfrist zum Ende dieser Frist gekündigt.


    Laut dem Arbeitsamt bin ich in Elternzeit. Mein Elterngeld bekomme ich völlig unabhängig davon, ob ich arbeitslos oder in einem in einem Verhältnis stehe, da es ja ausschließlich um die 12 Monate VOR der Geburt des Kindes geht. Deswegen ist es egal, was du danach machst. Also wenn er kündigen möchte, dann sollte er das nach der Geburt machen oder vor der Geburt so, dass er arbeitslos wäre, wenn das Kind dann da ist. Er hat dann genauso das Anrecht auf Elternzeit, also 3 Jahre, wie die Mutter.


    Das Elterngeld kann er auf zwei Jahre sich splitten lassen. Solange er ElternGELD bekommt, ist er bei der KK weiterhin versichter. Sollte das ElternGELD in der ElternZEIT ablaufen, dann muss er sich freiwillig weiter versichern. Oder halt dann doch arbeiten gehen. Er kann 30Std./Woche in der Elternzeit arbeiten gehen, wenn das Kind dann 1 Jahr alt ist.

    Liebe Grüße
    Sinsiria mit Timon 03/08 + Pumbaa 07/11 + Simba 06/13
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    Be calm, be a unicorn



    Mitglied im Reboarder-Verein

  • Dank Tipppause zu langsam: Sinsiria hat es super zusammen gefasst!!


    Elterngeld und Elternzeit haben nur bedingt miteinander zu tun. Für Elternzeit muss man einen Job haben, in dem man pausiert oder reduziert. Beim Arbeitsamt heißt das nur inoffiziell so.
    Elterngeld bekommt man in Abhängigkeit vom Verdienst vor der Geburt. Ob man so lange einen Arbeitgeber / Arbeitsvertrag hat ist irrelevant.
    Solange man elterngeld bekommt (& davor gesetzlich pflichtversichert war), ist man beitragsfrei versichert. Das ist auch der große Vorteil, wenn man nicht kündigt und länger Zuhause bleiben möchte, als man Elterngeld bekommt. Wenn er direkt nach dem Elterngeldbezug wieder arbeiten will, ist es eigentlich egal, da er sich dann arbeitslos melden kann und übers Amt versichert ist.


    Der Anspruch deiner Tochter ist erstmal völlig unabhängig von ihm. Sie dürfen nur zusammen nicht mehr als 14 Monate beantragen. Und keiner für sich mehr als 12. Beidesmal zählen Die Mutterschaftsgeldzeiten (2 Monate nach Geburt) als Elterngeldbezugszeit für die Mutter.

  • Huch, muss mich mal entschuldigen, da ich noch keine Rückmeldung gegeben habe.
    All die Infos haben meiner Tochter durchaus weitergeholfen. Sie wird nun Rücksprache mit ihren Freund halten und dann sehen, wie sie es regeln.


    Sie ist grade ein klein wenig überfordert. Ist bei mir für einige Tage, weil diese Schwangerschaft nicht ganz so easy läuft, wie gedacht. Sie wollte ja partout kein Beschäftigungsverbot, aber momentan läuft es doch darauf hinaus.
    Sie hat diffuse, heftige Schmerzen, die bisher nur durch strikte körperliche Schonung in Schach gehalten werden. Ich war am Sonntag mit ihr im Krankenhaus, wo man aber nichts feststellen konnte. Allerdings hat sie die Empfehlung, wieder zu kommen, wenn es nicht besser wird. Im Augenblick ist es noch nicht besser und sie wartet noch bis morgen. Dann fahren wir wahrscheinlich wieder ins KH, wo es evtl. erst mal auf einen stationären Aufenthalt hinausläuft.


    Momentan ist sie in der 19. Woche.


    Danke euch für eure Hilfe!


    P.S. Ich finde es ja immer wieder total knuffig, dass die Töchter, auch wenn sie absolut erwachsen und reif und fähig sind, bei solchen Schwierigkeiten wieder zu Mama kommen. Sie möchte noch eine ganze Weile überwiegend hier bleiben, damit sie zu Hause nicht so allein ist. Mir ist es recht, ich hab sie gerne hier. Ihr Freund arbeitet auf einer Insel im Hotelgewerbe und sie sehen sich bis zur Elternzeit nur hin und wieder mal für eine Woche.


    Liebe Grüße