das ist sooo gemein - tötliche Bienenallergie und machtlos

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  • Wir haben 2 Jahre ein BTM(!) Pflichtiges Medikament auf einem Privatrezept gekauft (100% Selbstzahlung)


    Das ist kein Problem, wenn der Arzt das aufschreibt. Lediglich die Kostenerstattung gibt's dann nicht.

  • Wie das Medikament heißt, weiß ich nicht (hab es schon oft gehört aber es immer wieder vergessen #schäm ). Die Ärzte sagen sie dürfen es nicht (privat-)verschreiben, weil es für Asmathiker ist und J. kein Asthma hat :stupid:

    Mit lieben Grüßen aus dem Fussellager
    Mäuseguru
    (dabei seit 2003 #pfeif )


    Ein wahrer Freund ist ein Mensch der zwar dein Lachen sieht, aber spürt, dass deine Seele weint.



    #kerze #kerze #rose Für Blossom's Nichte & Neffe, die leider viel zu früh aus dem Leben gerissen wurden!

  • Das ist dann aber Ermessen des Arztes und eine Frage der Haftung.


    Dagegen kann man nicht Klagen.

    • Offizieller Beitrag

    ne klar, wenn es rezeptpflichtig können sie nciht einfach hingehen und es kaufen, aber sie können es sich auf rechnung von jedem niedergelassenen arzt mit entsprechender Zulassung verschreiben lassen


    Genau. Und wenn das nicht geht, dann ist entweder das Medikament in Deutschland nicht zugelassen oder der Arzt verweigert das Rezept. Einen anderen Fall gibt es meines Wissens nach nicht und ich stecke in der Materie durchaus drin. Eine Krankenkasse kann sich weigern, ein Medikament zu bezahlen, sie kann aber kein grundsätzliches Verbot aussprechen, sich ein zugelassenes Medikament verschreiben zu lassen. Das geht rein rechtlich schlicht nicht.

  • Es geht den Eltern nicht ums Geld und irgendwelche Rückerstattungen - sie kommen einfach nicht ran!

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    • Offizieller Beitrag

    Wie das Medikament heißt, weiß ich nicht (hab es schon oft gehört aber es immer wieder vergessen #schäm ). Die Ärzte sagen sie dürfen es nicht (privat-)verschreiben, weil es für Asmathiker ist und J. kein Asthma hat :stupid:


    Dann liegt es aber ganz klar nicht an der KK, sondern am Arzt und der entsprechenden Medikamentenzulassungsstelle.


    Edit: sie müssen dann einfach ein paar Ärzte durchgehen bis sie es privat verschrieben bekommen.

  • Ich werde es den Eltern mal sagen, mit dem evtl. Arztwechsel.
    Aber hätte die KK das Gutachten anerkannt, dann hätten sie jetzt nicht soviel Sorgen & Ärger am Hals #sauer
    Es bestätigen soooo viele Ärzte wie extrem gefährlich für J. die Bine ist und der Gutachter hat es auch nochmal ganz offiziell getan doch die KK weigert sich #sauer #stumm #motz :stupid: #kreischen #haare

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  • Sorry, egal, was du schreibst, die Krankenkasse kann niemandem verbieten sich ein Medikament verschreiben zu lassen!


    Ich kann jeder Zeit zu einem x-beliebigen Arzt gehen, mir jegliches Medikament verschreiben lassen und meine KK erfährt davon gar nichts. Wie sollen sie auch? Der Arzt nimmt die Daten auf, ich muss ihm nicht verraten wie man versichert ist, so lange man hinterher die Rechnung zahlt ist es dem Arzt nämlich schnuppe.


    Das einzige, was Sinn macht und wo die KK beteiligt ist, ist die Kostenübernahme. Ansonsten gibt das überhaupt keinen Sinn, was ja auch schon die anderen zu genüge geschrieben hatten.

  • Huhu du,


    irgendwo fehlen noch Infos.


    Also die KK übernimmt nicht die KOSTEN für ein bestimmtes Medikament, was J. aber dringend braucht. Die KK ist nicht in der Lage, ein Medikament einem Arzt zu verbieten, sondern nur die Kostenübernahme. Für etwas anderes ist die KK nicht zuständig!


    Der behandelnde Arzt entscheidet über die Medikamente. Entweder gibt es ein normales Rezept und dann übernimmt die KK oder er schreibt ein Privatrezpet, dann übernimmt der Patient die Kosten.


    Für die KK ist es völlig egal, ob J Asthma hat oder nicht, dadurch können sie weder ein Medikament erlauben noch verbieten, sondern nur die Kostenübernahme. Sie haben einfach das Recht nicht dazu.


    Einzig allein der Arzt entscheidet über die Medikamentenvergabe! Wenn er es nicht verschreiben möchte, weil es für J. speziellen Fall nicht angedacht ist, dann könnte er im Bedarfsfall verklagt werden, weil er das falsche Medikament verschrieben hat. Wenn er nicht bereit ist, dieses Risiko einzugehen, dann muss die Familie zu einem anderen Arzt, evtl. finden sie jemanden, der sagt, ja ich mache es.


    Aber die KK hat nur das Recht Kosten abzulehnen, nicht aber ein Medikament!


    Deswegen ist jetzt die Frage, wer im Weg steht. Entweder haben die Eltern den Arzt missverstanden oder er erklärt es absichtlich falsch, damit die Eltern als Patienten bleiben. Sie sollten auf jeden Fall sofort eine Zweitmeinung einholen und vielleicht ist das der Arzt, der damit schon Erfahrung hat und ihnen dann ein Privatrezept ausstellt. Vielleicht kann man auch mit dem behandelnen Arzt einen binden Vertrag (evtl. mit Anwalt) aufsetzen, der ihn von Folgeschäden durch dieses Medikament nicht haftbar macht. Dann liegt es alleine in der Verantwortung der Eltern.

    Liebe Grüße
    Sinsiria mit Timon 03/08 + Pumbaa 07/11 + Simba 06/13
    ___________________________________________________________________________________________________________________

    Be calm, be a unicorn



    Mitglied im Reboarder-Verein

  • hab' seit heute früh nur mitgelesen, aber mir fällt gerade auf: Der Gutachter ist doch wohl selber Arzt, oder? Der könnte doch ein Privatrezept ausstellen, damit das Kind sein Medikament bekommt??


    Allerdings blick ich noch immer nicht durch; was hat ein Asthmamedikament mit einer Desensibilisierung zu tun? (oder hab' ich doch was überlesen)? Dazu würde man ja doch was Bienengift-ähnliches nehmen??? Notfallmedikamente sind ja da wieder ein anderer Hut #confused

  • Ich nehme an, dass hier zwei voneinander unabhängige Probleme bestehen:


    Der Arzt will das Medikament nicht (länger) verschreiben.
    Die Kasse will die Desensiblisierung nicht bezahlen. (Was mich nicht soo sehr wundert, die Behandlung ist wohl recht umstritten, weil sie gefährlich werden kann und auch längst nicht immer erfolgreich verläuft.)

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • Die Familie MUSS beweisen das J. in lebensgefahr schwebt wenn er gestochen wird. Das geht nur, wenn er unter ärztlicher Aufsicht 2x Bine gleichzeitig gespritzt bekommt - dann würde er einen Herzaussetzter bekommen...
    ...kann sein, das er danach behindert wäre, wenn er es überhaupt überlebt. Dann müßten sie das ganze noch Filmen

    Das Vorhandensein einer lebensbedrohlichen Allergie muss man doch auch anders beweisen können.
    Es tut mir leid, aber ich finde das alles sehr merkwürdig, was die Familie des Jungen so von sich gibt.

  • Ich möchte nicht mit weiteren Fakten verwirren ;)


    Vielleicht erstmal klären, welches Medikament es sein soll, mir fallen akut keine Asthmamedis ein um die es sich handeln könnte.


    Dann kann man vielleicht nochmal konkret das Problem aufdröseln.

  • Ich habe es so verstanden, dass parallel zu eine geringen Dosis Bienengift ein Medikament gegeben wurde, um die Folgen des Giftes "abzumildern".
    Als Kompensation, damit überhaupt eine geringe Menge des Giftes vom Körper toleriert wird. Scheint funktioniert zu haben.



    Es ist mir auch schleierhaft, warum überhaupt jemand auf die Idee kommt eine volle Dosis Bienengift zur Desensibilisierung zu geben. Hier bekomme ich Zweifel.
    Und zwei Dosen Gift um eine Allergie nachzuweisen? Auch unglaubwürdig.


    Es gibt Bluttests für Bienen- und Wespengiftallergie, die sogar sagen, wie stark allergisch man reagiert. Unser Sohn hat eine "Stufe 1" weshalb er vorläufig keinen Pen braucht. Erst, wenn es einmal trotz Cortison und Co zu einer Kreislaufreaktion kommen würde.
    Man macht diese Bestimmung ja auch per Bluttest, weil eine direkte Konfrontation so gefährlich ist - gerade bei Kindern.


    Imker haben auch oft Mittelchen, die verhindern sollen, dass die Bienen zustechen. Zumindest hatte mein Opa so etwas meinen Papa gegeben (welcher auch hochgradig allergisch reagierte und es bei ihm auch um wenige Minuten ging, was Leben und Tod entschied - was auch der Grund war unsere Kinder testen zu lassen).

  • sarsaparille richtig!! Wir haben Stufe 4 und das wurde über einen Bluttest ausgeteste, diie Behandlung erfolgte gaaaaaaaanz langsam , nicht mit 1, nicht mit 2 Bienenstichkonzentrationen, sondern in vielen kleinen schritten


    und ja wir hatten für den Notfall!! ein asthmapräparat, eigentliche Indikation bronchiales Asthma oder so, um bis zum Eintreffen des Notarztes das atmen zu erleichtern, aber das ist keine Allergiebehandlung, sondern eine Notfallbehandlung um ein Ersticken zu verhindern!

  • Ich finde die letzten Posts hier sehr informiert und würde mich total freuen, wenn diese Erfahrungen dem J. und seinen Eltern vielleicht helfen. Vielleicht wurden sie bislang schlecht beraten oder die Infos kamen etwas verquer an?

    I don't believe in a lot of things, but I do believe in duct tape.