Frage zu Elterngeldantrag

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  • Hallo,


    wir überlegen momentan, wie wir es mit dem Elterngeld aufteilen sollen. Es steht im Raum, dass wir gegen Ende des 1. Lebensjahres uns das Zuhause-Bleiben aufteilen indem einer 2 Tage und der andere 3 Tage zu Hause bleibt. Das hängt aber auch von der Kinderbetreuung ab, die wir für die Zeit danach finden und da werden wir frühestens im 7. oder 8. Lebensmonat des Kindes wissen, ab wann wir etwas bekommen. Wenn wir diese doppelte Teilzeit-Lösung machen, ist es vermutlich günstiger, dass mein Mann Elterngeld für die Monate bekommt als ich. D.h. es herrscht noch eine grosse Unsicherheit darüber, wie wir die Monate verteilen wollen.


    Meine Fragen:
    - Weiss jemand zufällig, wie viele Anträge man für das Elterngeld stellen kann? Oder kann man jetzt einen Antrag stellen und den dann ggf. einmal oder sogar mehrfach wieder ändern?
    - Wo würdet Ihr dazu nachfragen? Bei uns hängt die zuständige Behörde vom Geburtsdatum des Kindes ab, so dass sie vor Geburt noch unbekannt ist


    Viele Grüße
    Jette

  • Du kannst im Antrag ankreuzen, das du dir vorbehältst Elternzeit zu nehmen.


    Also als Beispiel; mein Mann hat (Bei Kind 4) Monat 1-12 genommen, ich habe angekreuzt das ich mir das Vorbehalte. Dann hätte ih noch 13-14 nehmen können. Aber man muss das beim Erstanträge angeben, danach kann man es nur ändern, wenn man einen wichtigen Grund hat. Mein Sohn ist aber schon 2, kann sein, das es jetzt anders ist.


    Wenn du den Betrag auf 24 Monate teilst (also statt 12x1000€, 24x 500€) ist nur relevant, wie es in den ersten 12 Monaten läuft. Ich habe bei Sohn II nach den ersten 12 Monaten wieder Vollzeit gearbeitet und hatte dann eben das Elterngeld "extra"


    Wenn das Kind zb am 23.08. geboren ist, ist der Bezugsmonat immer :23.08-22.09. 1LM, 23.10.-22.11. 2 LM usw es gibt eine Elterngeldhotline, die auch via Email kompetent Auskunft erteilt.