Beurteilung Beamte,kennt sich jemand aus?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Liebe Raben,


    braeuchte mal etwas Input.In 3 Wochen kommt unser Baby,ich hatte seit der 24.SSW ein Beschaeftigungsverbot wegen Verdacht auf Bandscheibenvorfall ;( .
    Aussderm habe ich im letzten Jahr einige Wochen bei der Arbeit gefehlt wegen 2 Unterleibs-OPs.


    Ich arbeite in einer Verwaltung in NRW.Gestern wurde ich von einer lieben Kollegin informiert,dass mein Chef mir hinsichtlich der diesjaehrigen Befoerderungsrunde eine "durchschnittliche" Beurteilung (gilt hier als sehr schlecht im Hause)verpasst hat,weil er aufgrund der hohen Fehlzeiten meine Arbeit nicht beurteilen koennte.Das schoene ist,er wollte mir diese Beurteilung nicht mal zur Kenntnis geben,sondern warten,bis ich mit Baby mal in der Elternzeit vorbeikomme und sie mir dann zwischen Tuer und Angel unterjubeln....


    Meine Arbeit habe ich immer erledigt und fuer die Fehlzeiten gibt es ja aerztlich belegte Gruende und entsprechende Bescheinigungen.Darf er das?

  • Edit funktioniert nicht...


    Nochmal zur Erlaeuterung,es gab ansonsten keine Kritikpunkte und ich frage mich einfach,ob es ok ist,mir aufgrund der gesundheitlichen Situation eine solche Beurteilung zu verpassen??Ich habe nicht einen Tag ohne AU gefehlt,sondern 2mal 2,5 Wochen wegen den OPs und dann eben seit der 24.SSW.


    Ich werde ihn Montag anrufen und mich erkundigen,wie es denn dieses Jahr mit meiner Befoerderung aussieht,dann muss er ja mit der Beurteilung rausruecken (ist mit der Kollegin so besprochen)...Aussderm ueberlege ich,mich mal an unsere Gleichstellungsbeauftragte zu wenden?!

  • Es gibt VG-Urteile, wonach "krankheitsbedingte Fehlzeiten eines Beamten im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung nicht ohne weiteres Niederschlag in den Leistungsmerkmalen – etwa der Arbeitsmenge und Arbeitsgüte – finden dürfen , es sei denn, durch die Krankheit wird die Leistungsfähigkeit und damit die Einsetzbarkeit beeinträchtigt". Letztere dürfte bei Dir nicht der Fall sein, weil die Schwagerschaft Deine Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit nicht dauerhaft beeinträchtigen wird.


    Davon abgesehen würde ich auf jedem Fall mit der Gleichstellungsbeauftragten sprechen, die sind oft gut vernetzt und haben hilfreiche Tipps.