Elterngeld als Berechnungsgrundlage für Arbeitslosengeld 1?

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  • Weiß da jemand etwas, das Netz ist da widersprüchlich.


    Wenn ich irgendwann mal wieder arbeiten will und mich arbeitslos melde, wird da Arbeitslosengeld 1 dann anhand des Elterngeldes berechnet?


    ich habe gearbeitet 2011 bis 2012 Mutterschutz und dann Elterngeld bezogen und dann noch 1,5 Monate wieder normales Gehalt (Resturlaub :) ) und dann arbeite ich einige Monate nicht, möchte auch kein Geld (Elternzeit ohne Bezug von Leistungen und ohne Anstellung) , aber wenn ich dann wieder arbeiten will und nicht gleich was finden würde (wäre erst 2014) berechnen die dann das Arbeitslosengeld anhand des Elterngeldes oder anhand des Gehalts vor und nach der Elternzeit oder anhand des Gehalts nach der Elternzeit (was ja aber nur 1,5 Monate wären)

  • alg1 ist mit starren vorgaben geregelt.
    seit wann bist du denn schon arbeitslos, oder wirst du erst arbeitslos?
    bist du noch in elternzeit?
    dann waere eine anstellung bis zum ende der elternzeit wichtig, allein wegen den versicherungen!
    du musst dich gleich am ersten tag der arbeitslosigkeit arbeitslos melden,
    ansonsten gibts sperrzeiten.
    das geld wird nach der elternzeit nach einem fiktiven einkommen errechnet,
    wenn du nicht in den letzten 2 jahren 12 monate in die alg kasse eingezahlt hast.
    nach dem elterngeld richtet sich das nicht.
    fiktives einkommen richtet sich nicht nach deinem letzten einkommen,
    sondern nach einer tabelle, die nach dem ausbildungsstand eingeteilt wird.
    das ist mein momentanes wissen, weil ich in aehnlicher situation stecke.
    genaues kann dir nur das amt direkt sagen.
    ruf doch einfach an! ist seit juni sogar kostenfrei:-))


    Für die einen ist das Glas halbleer,
    für die anderen ist es halbvoll,
    und ich freu mich schon, wenn überhaupt etwas drin ist !!
    :D

  • Oje ich sollte nicht schreiben beim stillen ;)


    Also noch bin ich in Elternzeit bis unsere Kleine ein Jahr ist Ende Juli, dann läuft mein Vertrag noch bis zum 31.08.2013 ( zwischen Geburtstag und Ende des Vertrags nehme ich Resturlaub, bin also normal angestellt )
    Dann bin ich nur Hausfrau und will noch mindestens ein halbes Jahr ganz Zuhause bleiben und bin dann auch nur arbeitslos, aber nicht Arbeitssuchend.


    Ich wusste gar nicht, dass man da auch anrufen kann, Versuch ich die Tage mal

  • ja, ruf da mal an,
    das ist alles recht komplex, ich musste mich da auch durchwuseln,
    um annaehernd zu verstehen, wie das alles laeuft.
    was du auf jeden fall machen kannst,
    ist dein arbeitslosengeld auf 2014 zu verschieben,
    das heisst dispositionsrecht, du kannst damit bestimmen,
    ab wann du arbeitslosengeld beziehen moechtest,
    das geht bis zu 12 monate nach arbeitslosenmeldung.
    ob du dann in der zwischenzeit auch dazu verpflichtet bist,
    arbeitsvermittlungen anzunehmen, da bin ich auch noch nicht schlauer geworden.


    lehn dich am telefon aber nicht zu weit aus dem fenster mit irgendwelchen aussagen,
    nicht dass die dir deswegen einen strick draus drehen koennen.


    Für die einen ist das Glas halbleer,
    für die anderen ist es halbvoll,
    und ich freu mich schon, wenn überhaupt etwas drin ist !!
    :D

  • Bei mir war es so das ich nach der Elternzeit einen Monat gearbeitet hab und mir im selben Monat betriebsbedingt gekündigt wurde.Meine Sorge war auch das das Elterngeld als Grundlage für das ALGI herangezogen wird(270€ über 2 Jahre :S )aber als Grundlage wurde dann der reguläre Tariflohn meines Berufsstandes genommen.

  • Regulärer Tariflohn hört sich schon besser an. Elterngeld als Berechnungsgrundlage wäre hier auch nicht so toll.
    Ich weiß ja noch nicht ab wann ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe.
    Drei Monate vorher melden habe ich verinnerlicht, ansonsten muss ich mit einer Sperre leben.