Arbeiten in Elternzeit - Frage

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das Team von Rabeneltern.org
  • Hallo, ich möchte gern in Elternzeit ein paar Stunden wöchentlich arbeiten, allerdings nicht bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich angestellt bin. Ich werde auf keinen Fall mehr als 10 Stunden in der Woche arbeiten.
    Muss ich da den Arbeitgeber informieren und quasi um "Erlaubnis" bitten?
    Der Job würde sich im Rahmen eines 400€-Jobs bewegen.


    Kennt sich jemand aus und weiß mehr?

    »Schön ist eigentlich alles, was man mit Liebe betrachtet.«


    Christian Morgenstern

  • Ich arbeite während der Elternzeit in geringem Umfang freiberuflich und habe den Arbeitgeber nicht vorab informiert, weil ich es vergessen habe und auch sonst nie an den jährlichen Antrag zur Genehmigung einer Nebentätigkeit denke. Probleme gab und gibt es nicht deshalb.

  • Ich habe vor Beginn meiner Nebentätigkeit bei meinem Arbeitgeber (bin auch noch in Elternzeit) um Genehmigung gebeten. War problemlos.
    Ich glaube, solange es nicht in einem Betrieb ist, der irgendwie in Konkurrenz mit Deinem Arbeitgeber steht, sollte das kein Problem sein.

    liebe Grüße
    adriela


    Gott trägt dein Bild in seiner Brieftasche. (Tony Campolo)

  • Ich arbeite auch gerade in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber. War überhaupt kein Problem, ich habe vorher um Erlaubnis gebeten.


    "Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen." (BEEG §15, 4; zitiert aus http://dejure.org/gesetze/BEEG/15.html ).

    Mirjam mit Clown (2006) und Spaßvogel (2008) und Quatschkopf (2010)

  • Ja, Du musst Deinen Arbeitgeber fragen. Er darf Dir das aber nur bei berechtigtem Interesse verwehren, z.B. wenn er möchte, dass Du die 10 Stunden bei ihm arbeitest. Siehe auch die Antwort von Mira.

  • Vielen Dank für eure Antworten! Dann suche ich mal einen Ansprechpartner bei meinem AG.

    »Schön ist eigentlich alles, was man mit Liebe betrachtet.«


    Christian Morgenstern

  • Du bis also in Eternzeit und bekommst kein Elterngeld (mehr)?
    ...ich dachte nämlich, dass einem vom ElternGELD jeder Pfennig abgezogen wird, den man dazuverdient, ich hatte mich daher dagegen entschieden - bin aber nicht mehr sicher, wie es genau war und da hat sich ja aufs Elterngeld bezogen seit 2013 auch was geändert...

    Nicht müde werden

    sondern dem Wunder

    leise

    wie einem Vogel

    die Hand hinhalten.

    [align=center][size=10][size=8](Hilde Domin)[size=8]

  • rheinländerin: wie läuft das mit dem Elterngeld? Wird das auch komplett angerechnet? Also die Einnahmen aus der Selbständigkeit?


    Ja, wird komplett angerechnet. Es gilt das Zuflussprinzip, also der Zeitpunkt, zu dem das Geld tatsächlich auf dem Konto ist. Ich stelle Rechnungen also spät, vereinbare keine Vorschuss- oder Teilzahlungen und mein größter Kunde lässt sich Zeit mit der Zahlung.