Eingeschränktes Beschäftigungsverbot und Elterngeld

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  • Hallo liebe Raben,


    ihr wisst doch immer alles :)


    Ich habe in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot bekommen, durfte also nur noch halbtags arbeiten statt ganztags.


    Jetzt stehen auf meinem Lohnzettel immer zwei Posten: Gehalt und Mutterschutzlohn. Das verunsichert mich jetzt ein bisschen, denn fürs Elterngeld werden ja nur die 12 Monate gezählt, bevor das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird. Außerdem ist das ja noch nicht der Mutterschutz ...


    Was auch seltsam ist: Der Mutterschutzlohn hat nicht den Anteil, der der fehlenden Stundenzahl entspricht, d. h. normalerweise arbeite ich 7h täglich, jetzt nur noch 4h. Der Mutterschutzlohn beträgt aber etwas weniger als 3/7 meines Bruttoeinkommens.


    Am Anfang der Schwangerschaft hatte ich eine Weile ein komplettes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit sah mein Lohnzettel ganz normal aus, ohne irgendeinen Mutterschutzlohn ... Das hat mich eigentlich dann erst stutzig gemacht.


    Mit meinem Arbeitgeber habe ich schon gesprochen, die meinten, dass würde so passen. Aber ganz traue ich dem ganzen nicht, deshalb wollte ich bei euch noch einmal nachfragen, ob ihr das auch kennt. Wichtig ist es für mich deshalb, weil ich letztes Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen habe, von der dann ein ganzes Stück im Elterngeld fehlen würde, wenn die mich noch mal einige Monate zurück datieren würden

  • Hast du denn das gleiche ausgezahlt wie immer ?
    Also die Endsumme?
    Sonst stimmt was nicht , dir darf durch das Beschäftigungsverbot KEIN finanzieller Nachtteil entstehen.


    Es ist aber so, dass die Zeit bis zum offiziellem Mutterschutz sechs Wochen vor der Geburt normal mit zur Errechnung reingehört fürs Elterngeld, egal ob Beschäftigungsverbot oder nicht.

  • Da stimmt was nicht. Mitterschutzlohn sollte noch nicht drauf stehen...
    Noch dazu ist es ja offensichtlich weniger...
    Ich bin mit unschlüssig an wen du dich wenden sollst, habt ihr einen Betriebsrat?

  • Sorry, das war wohl etwas missverständlich.


    Das Bruttogehalt insgesamt ist genau gleich geblieben, nur dass es sich jetzt eben aus zwei verschiedenen Posten zusammensetzt, dem Gehalt und dem Mutterschutzlohn.


    @livingchaos: Du meinst, es wäre egal, was da auf dem Gehaltszettel steht, solange es sich um die Zeit vor dem offiziellen Mutterschutz handelt?

  • also bei mir wars so, dass ich mein ganz normales gehalt bekommen habe und mein AG dann aus irgendeiner rücklage das Geld zum Teil wieder rausbekommen hat.


    Elterngeld hab ich ganz normal bekommen, aber mutterschutzgeld stand bei meinen abrechnungen nie drauf. da würde ich nahhaken wegen der formulierung, nicht dass die dann einem doch doof kommen bei der abrechnung.