Frage zu Waffenkauf

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  • Ist es in Deutschland nicht so, dass der Waffenkauf "von privat" verboten ist?


    Kann mir jemand mal sagen, wie das geregelt ist? Gibt es Waffen, die man so von privat erwerben darf? Muss sich der Privatmann (der Verkäufer) die Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein zeigen lassen? Gibt es da eine Altersbeschränkung, die ausreichend ist?

    Es gibt Tage, an denen Du denkst, dass Du untergehst. Wie stark Du wirklich bist, erkennst Du erst, wenn Du sie überstanden hast...

  • Nein, Waffenkauf und -verkauf von Privat ist in Deutschland nicht verboten. (Wie sollte denn dann z.B. ein Schützenvereinsmensch seine Waffen loswerden, wenn er das Hobby aufgibt? ;) )


    Allerdings ist der Prozess ziemlich bürokratisch und die Behörden müssen vom Verkäufer und Käufer eingeschaltet werden. Da das aber in verschiedenen Bundesländern/Landkreisen usw. verschieden geregelt ist, ist es am besten, dass sich Käufer und Verkäufer vorher bei der für sie zuständigen Behörde über den Prozess informieren. Grob ist das notwendige Prozedere etwa folgendermaßen: Kaufvertrag über die Waffe, Info Verkäufer an seine zuständige Behörde, diese trägt die Waffen aus dessen Waffenbesitzkarte aus, Käufer meldet Erwerb an seine zuständige Behörde und diese macht den Eintrag in seine Waffenbesitzkarte... Und das alles mit bestimmten Fristen usw. Ist schon ein bisschen her, dass ich mich mit der Materie beschäftigt habe und es kann sich inzwischen wieder was geändert haben.


    Am besten sollte man sich wirklich vorher informieren, damit das alles den richtigen Weg geht. Bei uns in BW wäre die "zuständige Behörde" das Landratsamt - welches die Aufgabe aber auch an manche Städte delegiert haben kann...

  • Dankeschön, Pfännchen...


    Also, Schützenvereinsmenschen dürfen ihre Waffen verkaufen, aber das läuft dann immer über's Landratsamt oder eben die Stadt... Und der Käufer muss dann dem Verkäufer die Waffenbesitzkarte, in der die zu kaufende Waffe bereits eingetragen ist, vorzeigen, ja? Sonst darf der Verkäufer die Waffe nicht rausgeben?

    Es gibt Tage, an denen Du denkst, dass Du untergehst. Wie stark Du wirklich bist, erkennst Du erst, wenn Du sie überstanden hast...

  • Jeder, der berechtigterweise eine Waffe besitzt, darf diese auch an Berechtigte verkaufen. Bei den Waffen die ich verkauft habe war mir der Käufer jeweils persönlich bekannt, so daß ich über die Berechtigung sicher informiert war. Dann verkauft man die Waffe, informiert das LRA, schickt die eigene WBK ein, dort wird die verkaufte Waffe ausgetragen. Der Käufer schickt seine WBK ebenfalls ein, teilt den Erwerb mit und bekommt die Waffe auf seine WBK eingetragen.



    wauzi

  • Hallo knallgrau,


    Deine weiteren Fragen kann ich leider nicht beantworten. Man kann glaube ich keine Waffe in eine Waffenbesitzkarte eintragen lassen, die man noch nicht hat ... #gruebel Genau das sind die Details, die ich nicht (mehr) aktuell weiß.
    Ruft am besten im Landratsamt (oder bei eurer zuständigen Behörde) an und fragt bei den Leuten für's Waffenrecht dort genau nach, wer wann was machen muss - die beißen nicht und sind in der Regel froh, wenn man sich bemüht, die Sachen korrekt zu regeln.


    Edit: Jetzt habe ich wauzis Antwort gesehen. Sie hat das viel besser beschrieben, danke :) Dass man als Verkäufer verpflichtet ist, die Berechtigung des Käufers zu prüfen, war mir z.B. komplett entfallen.

  • Hallo,
    in Bayern kann man eine Waffe schon vorher eintragen lassen. Muß sie aber innerhalb einer bestimmten Frist gekauft haben. Ich glaube ein Jahr. Hier ist auch das Landratsamt zuständig.
    LG Sabine

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