Selbständigkeit vorbei - und nun? PKV / gesetzl. KV

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  • Hallo,
    ihr habt doch immer den Durchblick, ich hab schon das Internet abgesucht, aber nicht so richtig was gefunden.
    Also, ich bin Selbständig aus Freiberuflicher Basis. Schon seit ca. 5 Jahren und da die gesetzliche KV als freiwillige versicherung so teuer war, bin ich in der privaten KV gelandet. Soweit alles gut. Nun hab ich momentan aber keinen Auftrag mehr, also auch kein Einkommen.


    Zum Arbeitsamt gehen kann ich sicher vergessen, ich bekomme ja eh kein Arbeitslosengeld und wenn der Partner etwas verdient fürchte ich - steht mir gar nichts zu, oder? (Verheiratet).
    Nun bezahle ich ja locker um die 400 euros für meine private Krankenversicherung und weiß gar nicht, woher ich die nehmen soll. Kann ich wieder zurück in die gesetzliche? Eigentlich bin ich ja grade absolut statuslos..und wie berechnet sich der Beitrag bei keinem Einkommen? Ich steh grade ziemlich auf dem Schlauch.


    Schöne Grüße,
    Trolli

  • Ich glaube, wenn Du keinen Anspruch auf ALG2 hast, wirst Du nicht in die gesetzliche zurückkommen. Hast Du irgendeine Chance, sozialversichungspflichtig beschäftigt zu werden?

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010

  • Hallo,
    naja, ich muß jetzt erstmal gucken, was ich wo an Job finde :)


    Nur solange ich keine Arbeit habe, läufen mir dann die Kosten für die Krankenkasse davon :(

  • Momentan würde sich bei dir ja der blödeste Angestelltenjob lohnen, nur um wieder ins System zu rutschen. Warst Du schon bei de Arge? Vielleicht besteht ja doch Hoffnung, ich weiß ja nicht, inwieweit da bei der Bedarfsgemeinschaft die Kosten für die KV mit einkalkuliert werden.

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010

  • genau solche Situationen sind der ganz große Pferdefuß einer privaten KV, in diese "falle" tappen recht viele menschen.


    meiner meinung nach ist eine anstellung die einzige lösung im moment.


    frag mal bei deiner privaten KV nach, ob du in einen günstigeren tarif wechseln kannst oder irgendwelche teuren optionen aus dem vertrag nehmen kannst oder deinen selbstbehalt erhöhen. so könntest du zumindest die monatliche belastung etwas runter fahren.

    Basia mit Schlumpf (08.2007) & kleiner Maus (08.2009) & Kröti (12.2016)

  • Ja, so ist das leider. :( In welchem Bereich bist du freiberuflich tätig? Käme die Künstlersozialkasse in Frage?

    mit Sohn groß (2007) und Sohn klein (2010)

  • Wie ist denn dein Mann versichert? Gesetzlich?
    Ruf doch mal bei seiner Versicherung an und frag nach, ob du in die Familienversicherung zu ihm wechseln kannst.

    Kann sie nicht. Es geht ja genau darum, dass man nicht zwischen den Versicherungsarten hin- und herspringt, wie es bei einem selbst gerade am günstigsten ist. Dann funktioniert ja das ganze Solidaritätsprinzip nicht mehr.

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010

  • Hallo,


    wenn du verheiratet bist, hast du Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung deines Mannes (falls er gesetzlich versichert ist), solange du kein eigenes Einkommen hast. Auch wenn du eine geringfügige Beschäftigung annimmst, kannst du in der Familienversicherung bleiben. Wenn du sozialversicherungspflichtig angestellt bist, musst du in eine gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Ist dein Mann privat versichert, bleibt nur die Möglichkeit schnell eine Anstellung zu finden.


    Ob du Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV hast, hängt vom Einkommen deines Partners ab, da gibt es glaube ich auch einige Rechner im Internet. Falls du Leistungen aus Hartz IV beziehst, wirst du auch sozialversicherungspflichtig, die Arge zahlt dann deinen Beitrag. Wenn du keinen Anspruch auf Leistungen hast und auch nicht familienversichert sein kannst, besteht noch die Möglichkeit, dass du einen Zuschuss zu den KV-Kosten erhältst. Unter Umständen kannst du auch in einen günstigeren Tarif bei deiner privaten Krankenversicherung wechseln.


    Viel Erfolg bei deinen Bemühungen.

    Liebe Grüße
    Jazi

    Einmal editiert, zuletzt von Jazi ()

  • wenn du verheiratet bist, hast du Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung deines Mannes (falls er gesetzlich versichert ist), solange du kein eigenes Einkommen hast.



    Jazi, wie sicher weißt du das? Hast Du beruflich mit der Materie zu tun oder es selbst so erlebt? Ich dachte immer, dass man aus der PKV nur durch eigene sozialversicherungspflichtige Tätigkeit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze wieder raus kommt. In Elternzeit ohne Einkünfte kommt man z.B. auch nicht auf diese Weise aus der PKV raus. Das ist ja gerade der Knackpunkt bei der Entscheidung.

  • Meines Wissens geht das auch nicht, auch nicht über die Familienversicherung. Einmal PKV, immer PKV, außer man findet wieder einen sozialversicherungspflichten Job. Ich würde daher wohl ziemlich viel daran setzen, auch möglichst kurzfristig in einen solchen zu kommen.

  • Meines Wissens geht das auch nicht, auch nicht über die Familienversicherung. Einmal PKV, immer PKV, außer man findet wieder einen sozialversicherungspflichten Job. Ich würde daher wohl ziemlich viel daran setzen, auch möglichst kurzfristig in einen solchen zu kommen.

    Das ist auch mein Wissensstand ABER schaut doch mal in den link von livingchaos, da steht ja drin, dass es in Ausnahmefällen geht.

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010

  • Hallo,
    erstmal vielen Dank für die ganzen Infos. Ich fürchte, ich werde um eine Anstellung da wohl nicht drum rumkommen.
    Ich habe vorhin mal bei meiner PKV angerufen, und immerhin schon das Krankengeld (also wenn ich mal krank bin) rausgenommen. Bringt nicht viel aber ein bißchen was. Ansonsten war ich eh schon in einer günstigen rubrik.


    In die gesetzliche meines Mannes kann ich nicht, denn der ist auch in der privaten, da auch Selbständig. Da kann ich nicht mit rein, weil es ja im privaten bereich keine Familienversicherung gibt.


    Aber wenn ich jetzt einen Job auf 400 Euro basis (oder wieviel auch immer das jetzt ist) annehme, und den nur kurz habe und dann wieder einkommenslos bin, bleib ich dann in der gesetzlichen? Und wie berechnen die den beitrag? Mal googeln gehe...

  • Der klassische 400€ Job ist nicht sozialversicherungspflichtig. Ich weiß gar nicht, ob man den freiwillig umwandeln kann. Du musst auch eine gewissen Zeit (6Monate?) wieder Sozialversicherungen zahlen, um dauerhaft in der GKV zu bleiben.


    Habt ihr einen Steuerberater? Könnte Dein Mann dich nicht anstellen? Wenn Dein Mann dich für 500€ brutto anstellt, kriegst Du knapp 400€ raus, und Dein Mann müsste noch mal rund 100€ drauflegen. D.h.:, für 200€ wärst Du wieder in der gesetzlichen KV und in der Rente drin. Wäre das eine Möglichkeit?



    (Krankengeld rausnehmen war übrigens eine gute Idee, wenn Du eh kein Einkommen hast, hätten die dir das nämlich eh nicht gezahlt.)

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010

    Einmal editiert, zuletzt von Sepia ()

  • hier ist der relevante Gesetzestext zur Familienversicherung (SGB V)


    (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von
    Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn
    diese Familienangehörigen 1.
    ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2.
    nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind, - bezieht sich auf Versicherungpflicht
    3.
    nicht
    versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind;
    dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht, - bezieht sich auf Leute, die selbständig sind oder über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, Paragraph 7 bezieht sich auf Personen in geringfügigen Beschäftigungen
    4.
    nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
    5.
    kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der
    monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei
    Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für
    Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig
    Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das
    zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.


    Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung
    nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom
    29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Das Gleiche gilt bis zum
    31. Dezember 2015 für eine Tagespflegeperson, die bis zu fünf
    gleichzeitig anwesende, fremde Kinder in Tagespflege betreut.


    Ehegatten
    und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2
    und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht
    versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich
    krankenversichert waren. - das bezieht sich auf den Auschluss von Personen in Elternzeit


    heißt zusammengefasst,


    • dass Ehepartner in die Familienversicherung können, wenn Sie kein bzw. nur ein geringfügiges Einkommen haben und auch nicht hauptberuflich selbständig sind
    • dass Ehepartner, die in Elternzeit oder Mutterschutz sind und vorher privat versichert gewesen sind, von der Familienversicherung ausgeschlossen sind - die müssen tatsächlich weiter in die private einzahlen

    ich habe früher mal private Krankenversicherungen verkauft und kenne mich daher mit der Materie aus :)


    hab gerade gesehen, dass es für die Threadstarterin nicht geht, da der Mann privat versichert ist - schade


    Du musst einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen - 400€ reichen nicht aus

    Liebe Grüße
    Jazi

    Einmal editiert, zuletzt von Jazi ()

  • Ich war auch lange in der PKV. Und bin recht problemlos in die GKV gewechselt. #weissnicht


    Aus der Erinnerung:
    Habe, als ich in "Babypause" war, mit dem Versicherungsvertreter gesprochen und meine PKV "ruhen" lassen. Das ging für einen geringen monatlichen Betrag. Zeitgleich vom Finanzamt ein Schreiben ausstellen lassen, dass ich momentan kein Einkommen habe. Damit konnte ich sehr unbürokratisch und problemlos in die Familienversicherung wechseln (TK).
    Die letzte Option gilt ja leider für Dich nicht, aber sonst wäre das wohl möglich.

  • HI,
    danke für eure Hinweise. Also die Jobsuche läuft - gestaltet sich nur echt schwierig hier in der Ecke. Und für einen Teilzeitjob eine elendige Fahrt in Kauf nehmen ist auch Quatsch. Hach, die Kosten laufen uns hier davon und hätte ich bloß mal vor dem Wechsel über solche Eventualitäten nachgedacht.