Lohnrückforderung durch Rückrechnung nach Ausscheiden aus Betrieb - erlaubt?

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  • Hallo, im Februar ist mein Vertrag bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ausgelaufen. Jetzt hab ich heute Post bekommen, daß es eine Rückforderung von 18,02 Euro gibt (Aufgrund irgendwelcher Rückrechnungen). Muß ich das echt zurückzahlen?
    Ich werd es definitiv machen, weil ich unbedingt nach Beendigung meiner aktuellen Elternzeit wieder zu diesem Arbeitgeber zurück möchte, aber irgendwie schräg find ich diese Forderung schon.


    Weiß jemand was dazu?


    Grüße vom Nordlicht

  • Ob es in deinem bestimmten Fall rechtens/erlaubt ist, kann ich gerade nicht sagen.
    Aber das es durchaus solche Fälle gibt, kann ich hiermit bestätigen:
    Ohne all zu viele Details nennen zu wollen, mein Arbeitgeber hatte eine dreistellige Summe nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses von einer Kollegin zurück verlangt, weil sie zu viele Minusstunden - wir arbeiten mit einem Gleitzeitkonto, sehr flexibel - auf der Karte hatte.


    Ich hoffe, ich konnte zumindest etwas helfen.

    Grüße von der tan(ja) mit dem Mickey und der Minnie Mouse


    Die Kindheit ist keine »Vorbereitungszeit«, sondern besitzt Eigenwert.