450 Euro-Job in Elternzeit obwohl AG dagegen ist - brauche kurz Denkhilfe...

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  • Hallo Ihr Lieben!
    Der Titel trifft es nicht ganz, aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem helfen...
    Ich bin im Moment in Elternzeit (im 2. Jahr), die geht noch bis Ende Februar 2014. Zu meiner Arbeitgeberin möchte ich nicht zurück (wohne auch nicht mehr in der Nähe).
    Nun möchte ich ab 1.10. dieses Jahres auf 450 Euro-Basis bei einer anderen AG arbeiten. Da ich eh nicht zurück will, habe ich meiner alten AG gekündigt - meine, die Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum MOnatsende. Leider habe ich zu spät registriert, dass die Kündigung dann am Montag bei ihr hätte eingehen müssen - habe also am MOntag angerufen, mit ihr vereinbart, dass sie die Kündigung am Montag als PDF bekommt, und das Original in die Post gesteckt. Das kam nun heute an - genau genommen nicht mehr fristgerecht.
    Nun hat sie mir einen Aufhebungsvertrag geschickt, in dem ich unterschreiben soll, dass ich auf alle meine Urlaubsansprüche verzichte - müßten so zwischen 25 und 30 Tagen sein denke ich, denn ich hatte die ganze SchwSch Beschäftigungsverbot und vorher auch noch Urlaub über. Wenn ich dem nicht zustimme, ist die Kündigung für sie nicht wirksam...
    Nun mein Problem:
    Ich könnte - fristgerecht - zum 15.10. kündigen und auf meine Urlaubsansprüche bestehen. Aber darf ich dann ab 1.10. bei der anderen arbeiten? Und muß sie mir den Urlaub überhaupt auszahlen, also hätte ich was zu gewinnen?
    Leider sagt Google mir auf die schnelle nichts hilfreiches - vielleicht weiß jemand von Euch was?
    Würde mich über schnelle Hilfe freuen!
    Stina

  • Meines Wissens nach kannst Du ohnehin nur zum Ende der Elternzeit kündigen. Mittendrin geht es nicht.
    So war es zumindest bei mir. Den Nebenjob muss sie Dir meines Wissens auch genehmigen.
    Auf Urlaub würde ich nicht verzichten.
    Viele Grüße und viel Glück,
    Eumelmama

    Trummelbiene startet durch in diesem Jahr!

  • Der AG darf dir die geringfügige Tätigkeit nur dann verbieten, wenn triftige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Du darfst keine Tätigkeit ausüben, die "in Konkurrenz" zur Tätigkeit bei deinem aktuellen AG steht, das steht auch oft genug noch mal explizit im Arbeitsvertrag.

    Liebe Grüße
    #herz Ebun (F84.5G) mit Mausi (*04), Hasi (*06, F84.5G) und Knödel (*08, F90.0G)



    Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Lichter entzündet werden.

  • Was sind denn triftige betriebliche Gründe? Konkurrenz besteht ja wohl kaum, denn ich bin hier über 200 km von ihr entfernt... Arbeitsvertrag gibt es keinen schriftlichen...
    Was die Kündigung in der Elternzeit betrifft, sind die Angaben im Internet irgendwie widersprüchlich - ich habe gefunden, dass man während der Elternzeit ganz normal 4 Wochen Kündigungsfrist hat, nur zum Ende hin 3 Monate. Andere Quellen sagen, man darf gar nicht kündigen während der EZ... Schwierig, ich will da nicht wieder hin auch wegen des schlechten Klimas, aber ihr so viel Geld zu schenken habe ich auch keine Lust - zumal wir es dringend gebrauchen könnten...
    Weiß auch nicht, ob sie wenn ich nicht kündige und dann nach der Elternzeit gleich wieder schwanger bin und direkt ins Beschäftigungsverbot gehe, sie dann wieder die ganze Schwangerschaft Gehalt zahlen muß...