Umzug mit Schulkind - Schulwechsel und verschiedene Ferientermine

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  • Huhu ihr Lieben,


    wie ist das eigentlich, wenn man von einem Bundesland in ein anderes umzieht und die Ferientermine sich da nicht decken?


    Bei uns speziell ist es so, dass wir in der letzten Oktober-Woche umziehen werden. Wir ziehen nach Ba-Wü und dort sind dann Herbstferien. Wir kommen aber aus Meck-Pomm und da sind dann keine Ferien mehr.


    Kann bzw. muss ich meine Tochter dann hier aus der Schule rausnehmen wegen des Umzugs? Also ja natürlich muss ich sie rausnehmen-schon klar. :D Sie muss ja mit. Aber brauch ich dafür irgendwie was hochoffizielles, weil ja Schulpflicht besteht? Nicht, dass ich nachher polizeilich gesucht werde. :D Oder klären die Schulen das irgendwie unter sich? Oder wie oder was?


    Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine. #hammer


    LG Ditta

    Alles, was einmal war, ist immer noch. Nur in einer anderen Form. (Hopi-Weisheit)



  • Ich würde mich da zunächst an die Schule wenden. Bei meinem Sohn war es ein bisschen ähnlich, der hätte im August eingeschult werden sollen, wir sind aber Anfang September in ein anderes Bundesland gezogen, da waren dann noch Sommerferien bis September. Für 4 Wochen musste er nun nicht erst noch am alten Wohnort zur Schule gehen. Ich hab das nur bei der Schule so gesagt und die wollten dann die Anmeldung an der künftigen Schule am neuen Wohnort bestätigt bekommen und später hab ich dann noch das Ummeldeformular vom Einwohnermeldeamt zur alten Schule geschickt. Lief alles ganz problemlos.


    Frag doch erstmal bei der Schule nach, wie das gehandhabt werden soll.

  • du musst deine tochter doch sowieso von der jetzigen schule ab- und in der neuen schule anmelden.
    die werden dir deine fragen im sekretariat komplett beantworten können.

    liebe grüße von gesa mit nick (02/03) und linn (10/05)

  • hi,


    ich habe nicht ganz dein zeitliches problem verstanden. ihr könnt euch bis zu drei monate beurlauben lassen, das würde ich tendenziell am alten wohnort machen (2-3 wochen, was ihr eben braucht) und dann am neuen nach der beurlaubung eben starten.


    keiner wird dir aber die kinder weg nehmen oder bestrafen, wenn du einige tage/wochen dein kind nicht zur schule schickst. dafür ist unser system viel zu langsam. ich würde die beurlaubung beantragen und ansonsten mit beiden schulen den letzten und ersten tag abklären. die schulen wissen ja nicht voneinander, wann der letzte und erste schultag war. sie sehen nur, das ihr pünktlich geht und pünklich erscheint.


    lg quark

  • Huhu Ditta,


    Wir sind im Februar umgezogen. In Sachsen waren da Winterferien, hier in NRW nicht. Ich hab bei der neuen Schule angedroht, dass mein Kind dort zur Schule gehen wird. An der alten Schule haben wir gesagt wo wir hinziehen und wie die neue Schule heißt ... die neue Schule hat die Daten der alten Schule bekommen. Die Schulen haben das unter sich geklärt ...


    Wir sind in den sächsischen Ferien umgezogen und haben uns hier am letzten Ferientag offiziell angemeldet (Einwohnermeldeamt) - ab da war das Kind dann hier schulpflichtig - vorher eben in Sachsen und da waren ja Ferien.


    Von daher habt ihrs richtig gut ... meldet euch einfach am Ende der einen Ferien um und nehmt die Ferien in BaWü gleich noch mit :D . Das Kind ist immer da schulpflichtig, wo es behördlich gemeldet ist.


    Wir hatten übrigens ein paar Tage vorm offiziellen Start einen kurzen Gesprächstermin mit der Direktorin der neuen Schule ... da hatten wir Zeugnisse und die letzten Tests und so mit ... da konnte die Direktorin abschätzen, wie weit mein Großer ist und anhand der Zeuigniseinschätzungen auch besser beurteilen, in welche Klasse er denn am besten passen könnte. Und die Direktorin meinte, dass sie ihn ohne Ferien auch lieber eine oder zwei Wochen beurlaubt hätte - weil Umzug ist schon anstrengend genug - am Ende hat sie ein totales Nervenbündel in der Klasse sitzen und damit ist ja auch keinem geholfen.


    Also lasst es ruhig langsam angehen ... und kein Stress - am Ende geht es viel unkomplizierter als gedacht :D . Wir hatten nach einer Woche schon etliche Freunde und ein gut integriertes Kind.


    Viel Erfolg beim Umzug ... und schöne lange Ferien :D .


    LG

  • ich habe nicht ganz dein zeitliches problem verstanden. ihr könnt euch bis zu drei monate beurlauben lassen, das würde ich tendenziell am alten wohnort machen (2-3 wochen, was ihr eben braucht) und dann am neuen nach der beurlaubung eben starten.


    Hui - siehste, DAS wußte ich z.B. gar nicht, dass man sein Kind soooo lang beurlauben lassen kann. :)


    Beide Schulen sind bereits informiert. Was die jetzt miteinander da ausmachen, weiß ich nun grad nicht. #gruebel #weissnicht Hier in Meck-Pomm sind ab 09.10. Ferien für eine Woche. Danach hätte E. noch eine Woche Schule. Die letzte Oktoberwoche sind in Ba-Wü Herbstferien, aber in Meck-Pomm eben nicht mehr.


    Also müsste ich E. hier oben von der Schule beurlauben lassen. #gruebel

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  • Kannst Du nicht mit der neuen Schule sprechen, daß Ihr erst während der dortigen Ferien umzieht und dann halt nach den Ferien startet? Und ggf. dann erst ummelden?

  • Na wir ziehen ja um, wenn am Zielort Ferien sind lara. Unsere Tochter würde dann ab 04.11. quasi dort unten in die Schule gehen.


    In Ba-Wü sind vom 28. - 30.10. Ferien und der 31. ist schulfrei weil Reformationstag und der 01.11. frei wegen Allerheiligen. Die Schule startet dort wieder am 04.11..


    Umziehen werden wir am 28.-29.10. Ich würde E. dann für die Woche ab 28.10 beurlauben lassen hier in Meck-Pomm und dann nach Ba-Wü ziehen, wo ja dann eh frei ist.


    Naja - beide Schulen wissen Bescheid und ich warte jetzt wohl einfach mal ab, was da noch so kommt von wegen Freistellung und Arbeitsmaterialien besorgen. Die werden sich schon melden. #ja


    Ich hab gedacht, dass jemand von euch so was auch schon mal hatte und mir schon mal sagen kann, wie es da lief.

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  • Vielleicht möchte deine Tochter in den letzten Tagen vor dem Umzug auch in die Schule gehen? Dann geht sie bis zum Umzugstag, du beurlaubst sie für diesen Tag, meldest dich am neuen Wohnort innerhalb einer Woche an, damit ist sie dort schulpflichtig und genießt ihre wohlverdienten Ferien.

    Das B in Pegida steht für Bildung.

  • In die Klasse meines Sohnes kam ein Kind, der auch einen Bundeslandswechsel hinter sich hat. Dem wurden sogar 4 Wochen Ferien "geschenkt", er hätte zwar nahtlos weiter gehen können aber dann hätte er gar keine Ferien gehabt. Deshalb musste er erst nach 4 Wochen nach unserem Schulstart kommen. Es gibt also durchaus Schülerfeundliche Flexibilität.

  • In die Klasse meines Sohnes kam ein Kind, der auch einen Bundeslandswechsel hinter sich hat. Dem wurden sogar 4 Wochen Ferien "geschenkt", er hätte zwar nahtlos weiter gehen können aber dann hätte er gar keine Ferien gehabt. Deshalb musste er erst nach 4 Wochen nach unserem Schulstart kommen. Es gibt also durchaus Schülerfeundliche Flexibilität.

    Gut zu wissen.

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  • Darf ich mich mal mit einer Frage hier reinklinken


    quark
    Hast du einen link zu der Umzugsbeurlaubung?

    Naja es ist Ländersache, sie muss sich also die gesetze anschauen. Ich hab beim googeln alles mögliche gefunden. Einmal stand auch eine Staffelung drin. Klassenlehrer kann zwei Tage, Schulleiter bis zu 2 Wochen beurlauben, dann erst Schulamt.


    Ich sehe gerade, in meckpomm entscheidet der Schulleiter über bis zu 3 Monaten. http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=43FFF90DB33DCBFD9222612018244D69.jp84?showdoccase=1&doc.id=jlr-SchulPflVMVpP9&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

    lg quark


    Einmal editiert, zuletzt von quark ()

  • Wir sind diesen Sommer leider von einem Bundesland mit späten Sommerferien in ein Bundesland mit frühen Sommerferien umgezogen :(


    Wir mussten unsere Tochter bei der alten Schule abmelden und sind dann hier, sobald wieder jemand im Sekretariat war, vorbeigegangen, um sie an der neuen Schule anzumelden (die Wohnung haben wir erst gefunden, als im Zielort schon Ferien waren). Alles hat funktioniert. Vom Jugendamt kam dann irgendwann ein Brief, wo unsere Tochter denn nun zur Schule gehen würde, die wollten noch eine Schulbescheinigung haben.


    In Baden-Württemberg herrscht übrigens Lernmittelfreiheit, d. h. Bücher werden kostenlos von der Schule ausgeliehen. Du musst nur die nötigen Hefte, Hefter, Mappen, Malzeug usw. besorgen.

    Mirjam mit Clown (2006) und Spaßvogel (2008) und Quatschkopf (2010)