Mutterschutz(geld) für Kind2 während laufender Elternzeit (Kind1)- Aktuelles?!

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  • Im alten Forum hatte ich mal länger dazu geschrieben und es waren einige Mütter da, die in ähnlichen Situationen waren/sind und von mir per Email die Briefe usw. bekommen haben. Ich wollte mal fragen wie es so aussieht - seid ihr in Mutterschutz? Hat es geklappt?


    Ich versuche gleich mal, das alte Thema zu verlinken.
    http://archiv.rabeneltern.biz/thread.php?threadid=108111&hilight=Urteil


    Ich bin seit 20.07. in Mutterschutz und habe Schritt 1 endlich positiv abgeschlossen: Die KK erkennt die Veränderungen in der Elternzeit an und zahlt mir den maximalen Betrag (13 Euro am Tag?!).
    Das ist Voraussetzung, damit ich die Verhandlungen mit meinem Chef über den AG-Zuschuss "gewinnen" kann. Werde mich am Montag mit ihm in Verbindung setzen - bisher meinte er im MuschuG ginge es um die "letzten drei Monate" und in denen hätte ich ja nichts von Ihnen bekommen. Wortwörtlich heißt es aber die "letzten drei ABGERECHNETEN Monate" - das habe ich ihm nun schriftlich erklärt und um schriftliche (=anfechtbare) Stellungnahme gebeten.


    Phu. So viel Aufwand.. aber geht ja auch um viel Geld.


    Ich hoffe bei Euch war es unproblematischer?? Motiviert mich BITTE ;)

  • Hallo KaMa, ich schicke Dir eine pm, das Thema interessiert mich auch !

    Lieben Gruß
    Jerry mit den Maimäusen 2007 und 2010 und Septembermäuschen 2013


    Trageberaterin (ClauWi-Grund- und Aufbaukurs, Zertifikat in Arbeit)

  • Mutterschaftsgeld bekomme ich nicht, aber die Unterbrechug der Elternzeit hat geklappt, ich bin jetzt im Mutterschutz und habe heute das volle Gehalt für zwei Monate überwiesen bekommen #super


    Danke nochmal für den Tipp!


    LG
    cloudy

  • Oh das ist ja super cloudy!!!
    Aber das ist doch der Zuschuss des AG zum Mutterschutzgeld... wenn Du in Mutterschutz bist bekommst du doch kein Gehalt... oder?!

  • cloudy: bei dir stimmt das dann tatsächlich so - als Beamtin gibt es kein Mutterschaftgeld sondern das normale Gehalt im Mutterschutz.


    Ich habe nur mitbekommen, dass es wohl ein EuGH-Urteil gab, dass die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen mutterschutzes erlaubt hat. Aber in nationales Recht war es laut meinem Kenntnisstand noch nicht übergegangen - da müsste ja glaub das Bundes-Elterngeld und Elternzeitgesetz geändert werden.
    Das würde in unserer Personalverwaltung dann einen deutlichen Umbruch bedeuten.
    Stellt ihr jetzt alle Einzelanträge und beruft euch auf den EuGH? Oder wie macht ihr das?

  • Tweety: Ja, so hatte das Bundesministerium mir das empfohlen. Auf das Kiiski-Urteil verweisen, den Antrag beim AG stellen usw... darauf verweisen, das EU Recht über Bundesrecht steht... ich habe mir das von denne per mail schicken lassen (und schicke die mail gerne weiter, bitte pn mit email Adresse an mich), weil ich davon prinzipiell gar keine Ahnung habe. Wurde dort aber mehrmals fantastisch beraten.

  • das klappt doch super hier #super denn gestern hab ich auch über díeses thema und den zugehörigen thread nachgedacht... ich bin leider noch nichtmal schwanger, dauert also noch ne weile bei uns... aber das thema kommt trotzdem immer mal wieder hoch


    wenn ich den mutterschutz beim chef beantrage, ist es dann wichtig, dass ich zwischen elternzeit und mutterschutz, ein paar tage "im arbeitsverhältnis stehe"? das hatte ich im anderen thread nicht so ganz begriffen #schäm

    viele Grüße aus der Heide








    Es ist kein Zeichen seelischer Gesundheit, gut angepaßt an eine kranke Gesellschaft zu leben!

  • Warum sträubt sich dein Chef eigentlich die Differenz zu zahlen?? Er bekommt das im Umlageverfahren doch eh wieder erstattet - für wenig (Verwaltungs-) Aufwand eine glückliche Mitarbeiterin. Was will man mehr?? Versteh ich nicht.

  • regenbogenstraße: das frage ich mich auch. Ich hatte ihn sogar extra darauf hingewiesen. Und der Papierkrieg mit mir kostet ihn bestimmt mehr Zeit als das Umlageverfahren... ?!

  • hallo zusammen,


    ich schlage mich auch zurzeit mit diesem Thema herum und bin bei Recherchen über deine Infos zum Thema "laufende Elternzeit beenden für neuen Muttersschutz" gestolpert.


    Ich bin in Elternzeit für Kind 1, werde, so alles gut geht, in dieser Phase Kind 2 bekommen.
    Aber: ich arbeite zurzeit während der Elternzeit (befristet, unter 30 Stunden) bei einem anderem AG, natürlich mit Zustimmung des 1. AG
    (bin bei AG 1 im öff. Dienst, unbefristet angestellt, aber möchte dort möglichst nicht wieder einsteigen, da AG am anderen Ende Deutschlands ist. Kündigen ist ert eine Option, wenn ich einen anderen unbefristeten oder zumindest zeitlich nicht so kurzfristigen Job ergattern kann) ...


    und
    nun wären die Fragen, ob ich dann den "Elternzeitjob" kündigen muss;
    welcher Job die Brechnungsgrundlage für das MuschuGeld wäre etc.


    gibts hier zufällig auch Erfahrunen in dieser Konstellation? #confused


    janana

  • Hallo!
    Ich greife das Thema einfach nochmal auf,weil ich mich in einer aehnlichen Situation wie die Fragestellerin befinde.
    1. Kind geb. 12/2012, aktuell in EZ. Elterngeld bis 10/2012, danach nichts mehr,also einfach Elternzeit.
    2. Kind erwarte ich 03/2014.


    Hat es jemand kuerzlich so gemacht,dass sie ihre EZ vorzeitig,also einen Tag vor dem neuen Mutterschutzbeginn beendet hat um MS-Geld zu erhalten?
    Habe das kuerzlich im www gelesen, bin aber erstaunt gewesen,dass das so einfach geht und bevor ich das mache wuerde ich gerne wissen, wie (un)problematisch sowas ist...
    Achso, und wieviele Wochen muss man das dem Arbeitgeber spaetestens vorhermitteilen? Wuerde das naemlich gerne noch so lange wie moeglich aufschieben!
    Danke #danke