Hi!
Ich hab ne kurze Frage:
Wir haben unseren Steuerbescheid erhalten, und müssen etwas nachzahlen (eine dreistellige Summe). Das kommt daher, dass ich im Jahr 2012 Arbeitslosengeld erhalten habe, das hat unseren Steuersatz nach oben getrieben.
Jetzt hat das Finanzamt außerdem einen Vorauszahlungsbescheid erlassen. Wir sollen jetzt im Dezember eine relativ hohe Summe sowie quartalsweise in den Folgejahren jeweils 1/4 dieser hohen Summe Steuern vorauszahlen.
Zur Information, mein Mann ist Beamter, ich bin Angestellte (öD), also wir sind jetzt keine Großverdiener. Selbständig sind wir nicht.
Dieses Jahr habe ich gearbeitet (und halt normal versteuert), und beziehe dann ab Dezember (siehe Ticker) hälftiges Elterngeld, ich lasse auf die doppelte Zeit auszahlen.
Unter diesen Voraussetzungen wird die Steuer-Vorauszahlung, die da festgesetzt wurde, v.a. diesen Dezember, aber auch nächstes Jahr ziemlich empfindliche Löcher reißen. Ich gehe ehrlich gesagt nicht davon aus, dass wir nochmal in dieser Höhe Steuern nachzahlen müssen - auch das letzte Mal, als ich Elterngeld bezogen habe, mussten wir durch die Umstände GAR NICHTS nachzahlen. Das ist sowieso das allererste Mal, dass wir Steuern nachzahlen müssen ich find das ja schon ein bißchen lustig - bisher bekamen wir immer ordentlich Geld zurück, was ja aber nicht dazu führt, dass einem das Finanzamt quartalsweise schon mal was rückerstattet
Meine eigentliche Frage: Lohnt sich unter unseren Umständen ein Widerspruch bzgl. der Vorauszahlung mit der Begründung, dass die Voraussetzungen eben 2013/2014/2015 GRUNDSÄTZLICH andere sein werden, oder bringt das erfahrungsgemäß nix? Ehrlich gesagt habich jetzt nämlich grade keine Kapazitäten frei, noch einen ausführlichen, rechtsbegründeten Widerspruch zu formulieren, wenn es nötig wäre....