Finanzamt, Steuerbescheid, Vorauszahlung, Widerspruch

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  • Hi!


    Ich hab ne kurze Frage:


    Wir haben unseren Steuerbescheid erhalten, und müssen etwas nachzahlen (eine dreistellige Summe). Das kommt daher, dass ich im Jahr 2012 Arbeitslosengeld erhalten habe, das hat unseren Steuersatz nach oben getrieben.


    Jetzt hat das Finanzamt außerdem einen Vorauszahlungsbescheid erlassen. Wir sollen jetzt im Dezember eine relativ hohe Summe sowie quartalsweise in den Folgejahren jeweils 1/4 dieser hohen Summe Steuern vorauszahlen.


    Zur Information, mein Mann ist Beamter, ich bin Angestellte (öD), also wir sind jetzt keine Großverdiener. Selbständig sind wir nicht.


    Dieses Jahr habe ich gearbeitet (und halt normal versteuert), und beziehe dann ab Dezember (siehe Ticker) hälftiges Elterngeld, ich lasse auf die doppelte Zeit auszahlen.


    Unter diesen Voraussetzungen wird die Steuer-Vorauszahlung, die da festgesetzt wurde, v.a. diesen Dezember, aber auch nächstes Jahr ziemlich empfindliche Löcher reißen. Ich gehe ehrlich gesagt nicht davon aus, dass wir nochmal in dieser Höhe Steuern nachzahlen müssen - auch das letzte Mal, als ich Elterngeld bezogen habe, mussten wir durch die Umstände GAR NICHTS nachzahlen. Das ist sowieso das allererste Mal, dass wir Steuern nachzahlen müssen ;) ich find das ja schon ein bißchen lustig - bisher bekamen wir immer ordentlich Geld zurück, was ja aber nicht dazu führt, dass einem das Finanzamt quartalsweise schon mal was rückerstattet ^^ ;)


    Meine eigentliche Frage: Lohnt sich unter unseren Umständen ein Widerspruch bzgl. der Vorauszahlung mit der Begründung, dass die Voraussetzungen eben 2013/2014/2015 GRUNDSÄTZLICH andere sein werden, oder bringt das erfahrungsgemäß nix? Ehrlich gesagt habich jetzt nämlich grade keine Kapazitäten frei, noch einen ausführlichen, rechtsbegründeten Widerspruch zu formulieren, wenn es nötig wäre....

    • Offizieller Beitrag

    Zu prüfen ob Euer Bescheid ok ist oder nicht lohnt sich denke ich. Vielleicht gibt es ja auch jemand den ihr privar kennt der Mal kurz drauf schaut? Wenn was falsch ist, dann wird das Amt einen neuen Bescheid schicken.


    Bei uns ging es nur um eine normale Steuererklärung - aber ein simpler Berief hat geholfen, dass wir nicht nachzahlen musste sonder stattdessen sogar noch Geld bekammen.



    Ich wünsche Euch alls Gute und das ihr das Geld bekommt was Euch zusteht.


    LG,
    nasenbär

    Einmal editiert, zuletzt von Ica ()

  • Ich hab mit einem Anruf schon 511€mehr zurück bekommen. Im Zweifel ruf an und schilder Deinen Fall und frag, was man tun kann. Einen Widerspruch schreiben kannst Du immer noch.


    Um Zeit zu gewinnen kannst Du auch einfach Widerspruch einlegen mit Begründung folgt.


  • Meine eigentliche Frage: Lohnt sich unter unseren Umständen ein Widerspruch bzgl. der Vorauszahlung mit der Begründung, dass die Voraussetzungen eben 2013/2014/2015 GRUNDSÄTZLICH andere sein werden, oder bringt das erfahrungsgemäß nix? Ehrlich gesagt habich jetzt nämlich grade keine Kapazitäten frei, noch einen ausführlichen, rechtsbegründeten Widerspruch zu formulieren, wenn es nötig wäre....

    Wir haben das gemacht, bzw. unser Steuerberater.
    Kurze Mitteilung, dass im Folgejahr grundsätzliche andere Einkünfte erwartet werden, reicht wohl meist aus.
    Manchmal möchten sie es genauer wissen und wollen dann schon genauere Zahlen sehen, das ist aber wohl oft nur dann der Fall, wenn es sich um größere Summen handelt. (Bei uns war es fünfstelllig 8I )

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • Also die Berechnung ist schon richtig, soweit ich das beurteilen kann. Also dass wir jetzt was nachzahlen, sehe ich durchaus ein.


    Nur wird die Vorauszahlung ja auf Grundlage dessen gemacht, was die 2012 berechnet haben. Die Berechnungsgrundlage ändert sich aber so grundlegend bis Oktober 2015, nur müssen die mir das natürlich auch einfach glauben, weil ich hab ja für Dinge, die in der Zukunft liegen, keine "Beweise".


    Auch für 2013 - da haben wir ganz regulär gearbeitet und Steuern abgeführt. Kein Alg1 und nix, nichts was unter Progessionsvorbehalt steht (außer dann EINEN Monat hälftiges Elterngeld). Dafür viel höhere Kinderbetreuungskosten. Dass wir da jetzt im Dezember 600 € schon mal nachzahlen (vorauszahlen) sollen fürs Jahr 2013, sehe ich irgendwie nicht so ganz ein....


    Hoffentlich versteht jemand das Problem. Vielleicht bin ich da ja auch total auf dem Holzweg?


    edit: HG, danke. Ja, ok, dann probier ich es mal mit einem "einfachen" Widerspruch bzgl. des Vorauszahlungsbescheids.

    Einmal editiert, zuletzt von Trüffel ()

  • Trüffel, ich war in einer ähnlichen Situation, musste nachzahlen wegen vorübergehender freiberuflicher Nebentätigkeit, daraufhin wollte das FA auch Vorauszahlungen fürs kommende Jahr. Ich hab der Sachbearbeiterin telefonisch mitgeteilt, dass die Tätigkeit nicht mehr weiter besteht und gut war, die Vorauszahlungen wurden wieder gestrichen. Der Betrag war vierstellig.

  • Auch wenn es nie jemand glaubt, die Geheimwaffe im Umgang mit Behörden ist das Telefon ;)
    Denn das wichtigste für den Sachbearbeiter ist kein Ärger, keinen Ärger gibt es nur wenn die Akte sauber ist und die Akte ist sauber, wenn der Vorgang in sich schlüssig ist, d.h. Jede Entscheidung nachvollziehbar. Möchte man eine andere Entscheidung, muss man Argumente liefern. Das geht am Telefon am besten, denn: der geneigte Sachbearbeiter wird einem aufmerksamen Zuhörer sagen, wie die Sachargumente am Besten verschriftlicht werden, so dass er gar nicht anders kann als pro Anrufer zu entscheiden. Und die Akte ist sauber und alle glücklich.
    Klappt natürlich nur bei Entscheidungen bei denen der Sachbearbeiter einen Ermessensspielraum sieht.


    Also Trüffel, ran ans Telefon! Vielleicht hat es sich dann schon erledigt!

  • :D Das hast du schön erklärt, Frau Mahlzahn.


    Darüber hinaus sind die meisten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter grundsätzlich hilfsbereit und freundlich; ich habe da bisher überwiegend gute Erfahrungen gemacht. Wenn man freundlich um Rat + Hilfe bittet, bekommt man das normalerweise, teilweise auch mit Tipps, auf die man selbst nicht gekommen wäre. Das spart dann beiderseits Arbeit und alle sind glücklich.


    Dazu kommt noch, dass die Finanzverwaltungen inzwischen mit Risikomanagementsystemen arbeiten, d. h. in einem gewissen Rahmen wird ziemlich viel abgenickt.


    Ich habe es bisher immer so gemacht, dass ich schon in die Steuererklärung reingeschrieben habe, was für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ich im laufenden Veranlagungszeitraum erwarte und dass ich mit Blick auf die niedrige Summe darum bitte, auf die Festsetzung von Vorauszahlungen zu verzichten.

  • Ich habe bei allen Fragen bisher - und wir hatten schon mehr als einen Steuerbescheid, der fehlerhaft war - immer zuerst zum Telefon gegriffen und freundlich nachgefragt, ob die Unterlagen, die nicht berücksichtigt wurden, vorliegen etc. Einmal hatte ich einen sehr netten Sachbearbeiter, den wir dieses Jahr wieder haben (nur der Bescheid fehlt noch) und ab sofort hoffentlich immer.
    Da musste ich schriftlich gar nichts mehr einreichen, er hat das alles gleich in Bearbeitung gegeben.

    LG, Junia


    mit #male 05, #male 06, #male 08


    Ps: Ich hab einen neuen Nicknamen. Bitte nicht outen, danke.