Wann wird eigentl. Das Neugeborenen-Screening gemacht??

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  • Hallo!
    So, ich werd grad nervös..;-)
    Hab eigentlich erst in 2 Wochen ET....und träge wie ich bin, hab ich's noch nicht auf die Reihe gekriegt, mir vom Kinderarzt den Schrieb unterschreiben zu lassen, dass die Hebamme nach der hausgeburt dieses Screening machen darf...?!
    Nun fühlt es sich seit gestern mehr und mehr so an, als ob es nicht mehr allzulange dauert...aber das Wochenende kommt!
    Wollte heute nach Nachmittag extra hin zum unterschreiben aber da ist ja natürlich zu...!?


    Nun ist die frage: wann nach der Geburt wird das denn nochmal gemacht??? Direkt danach oder erst paar Tage danach oder wie???


    Beunruhigt mich grad und ich schwanke zwischen, "bringen wir's endlich hinter uns"...und "bitte erst nach dem Wochenende"...;-)


    Danke, Vera

  • Unsere Kinderärztin macht das erst, wenn Name und Geburtsdatum feststehen - besonders doof wenn es Freitag zur Geburt ist - das Screening wird bis zu 72 h (36-72h) nach der Geburt gemacht. Unsere Ärztin hat uns ihre Mailadresse gegeben und gesagt, sie checkt täglich und bringt uns den Wisch zur Not...
    Also wenn bisher nichts auf Geburt hindeutet könnte es gut auch am Montag früh reichen. Darfst nur nicht so ne schnelle Geburt haben wie ich beim letzten Mal :).

  • Im Krankenhaus ist die U2 ja meist früher, deshalb reicht das dort locker. Wenn man zuhause bleibt oder ambulant entbindet, will man ja meist nicht gleich am 3. Lebenstag zum Arzt. Auch WE kann da dazwischen kommen, das fällt im KKH auch weg.

  • mhh bei uns kommt der Arzt nach Hause (oder ins Geburtshaus). Einfach kurz nach der Geburt anrufen, einen Termin abmachen und er kommt vorbei.

  • Ich staune gerade, dass es da im vorhinein einer Unterschrift des Kinderarztes bedarf?


    Bei uns hat es - nach ambulanter Geburt - die Hebamme dann nach zwei Tagen zuhause erledigt, und der Kinderarzt, der zur U2 vorbeikam, hat sich nur noch gefreut, dass er diesen unangenehmen Teil nicht mehr erledigen musste. ;)

  • Das komm darauf an, wodehouse. Wenn die Hebamme direkt vom untersuchenden Labor beauftragt wurde, bedarf es keiner Unterschrift des Kinderarztes. Ist bei meiner Hebamme auch so, die macht das direkt mit Heidelberg aus.

    Liebe Grüße von Ossiline mit Maxi #female 05/10 und Midi #female 04/13 und Mini #female 11/16

    • Offizieller Beitrag

    Das Screening ist der Fersenpricktest? Den hat meine Hebamme gemacht, als wir schon zuhause waren, also etwa 5ter Tag, schätze ich?
    Zum Arzt sind wir erst nach etwa 12 Tagen (ungefähr - es waren Weihnachtsferien).


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Es gab da eine Änderung im Gesetz (Hebammen bitte berichtigt mich), dass es einen Auftrag vom Kinderarzt bedarf, dass die Hebamme diesen Test durchführen darf... Ist super blöd, weil extra Rennerei für die werdenden Eltern, war eben mal anders und unkomplizierter. Hier hat der Kinderarzt quer über den Schrieb geshrieben, obwohl ich persönlich beim GEspräch drin war nur die Unterschrift wurde vergessen, "Kind ncoh nicht geboren". Meine Hebammen und wir haben uns so drüber amüsiert, dass er nach 2 Wochen nicht in der Lage war, sich zu informieren, warum er das unterschreiben sollte.... Wäre unser Äffchen zu Hause geboren, hätten meine Hebammen einfach mein Adresskleberchen über diese *dumme* Peinlichkeit geklebt, sonst war ja der Stempel und Unterschrift eh drauf....


    In der Klinik wurde das Screening dieses mal später durchgeführt (also im Vergleich zum Großen an LT 3) und zwar 4 Tage nach Geburt. Zu Hause hätte es die Hebamme an Lebenstag 2 oder 3 gemacht, je nachdem, wann sie eben gekommen wäre

  • Im KH gleich nach der Geburt, zwischen Waschen, Anziehen und Fotos machen, was ja viel wichtiger ist als dass sich Mutter und Kind kennenlernen...


    Interessant, dass es auch anders geht...

  • Eigentlich muss der Test bis zur 72. Lebensstunde gemacht sein. Es muss auch notiert sein, wannd er Test stattfand, weil die Ergebnisse dann besser interpretierbar sind. Und EIGENTLICH braucht die Hebamme keine Unterschrift vom Arzt, die kann das auch alleine machen und direkt nach HD schicken, aber meine Hebamme sagt immer - da das Kind danach auch in kinderärztlicher Betreuung ist, ist ihr es lieber, wenn es "offiziell" über den Arzt geht, daher vorher den Wisch besorgen. Wenn das vergessen wurde, macht sie das auch. Wir haben das jetzt am 3. Lebenstag gemacht, und die U2 am 7. Lebenstag.

  • Ich hatte keinen Wisch vom Kinderarzt. Ich meine, das Krankenhaus, in dem ich ambulant entbunden hatte, hatte nen Schrieb für die Hebi mitgegeben.
    Das Screening mit dem Fersenblut darf erst nach 36 Std. und bis zur 72. Stunde gemacht werden. Direkt nach der Geburt nicht. Hättest also im Anschluss noch genug Zeit, ne notwendige Unterschrift zu holen.

    Liebe Grüße
    linesa

    Ich rufe Dich, Galaktika, vom fernen Stern Andromeda...

  • wurde bei nr 1 im kh gemacht, da war ich 5tage wg ks drin.
    bei den anderen 3 kindern von der hebamme zu haus ca am 2. LT
    bei nr 4 brauchte ich den wisch vom kia wg der gesetzänderung. den hab ich mir vorher unterschreiben lassen, war eh wegen nem anderen kind grad da :)

  • Bei uns hat das Screening auch die Hebamme zuhause gemacht, innerhalb der 72 Stunden. Ich musste den Zettel auch unterschreiben lassen, aber laut Hebamme von "einem Arzt", nicht unbedingt einem/dem Kinderarzt. So hab ich das einfach meinen Frauenarzt machen lassen, als ich zur Vorsorge da war, und das war auch in Ordnung so.

  • Ich hatte keinen Wisch vom Kinderarzt. Ich meine, das Krankenhaus, in dem ich ambulant entbunden hatte, hatte nen Schrieb für die Hebi mitgegeben.
    Das Screening mit dem Fersenblut darf erst nach 36 Std. und bis zur 72. Stunde gemacht werden. Direkt nach der Geburt nicht. Hättest also im Anschluss noch genug Zeit, ne notwendige Unterschrift zu holen.


    Und wenn man es vorher macht? Hat das dann gar keine Aussagekraft?

  • Hallo,


    das Screening sollte zwischen der vollendeten 36. und 72. Lebensstunde gemacht werden. Wenn man es davor macht, können einige Erkrankungen falsch positiv (Hypothyreose, AGS) oder falsch negativ (PKU, Ahornsirupkrankheit) sein. Wenn man es danach macht, können folgende Erkrankungen falsch negativ getestet werden (Glutarazidurie, MCAD,, LCHAD-, VLCAD-Mangel, CPT-I-Mangel, CPT-II-Mangel CACT-Mangel). Quelle: http://www.awmf.org/uploads/tx…enenscreening_2011-12.pdf (Suche nach "Störfaktoren"-Tabelle)


    Nach dem Gendiagnostik-Gesetz von Anfang 2010 ist es notwendig, dass eine ärztliche Aufklärung erfolgt

    Zitat

    Das Neugeborenen-Screening unterliegt nach § 3, Absatz 2c dem GenDG [2]. Damit gilt der Arztvorbehalt, das heißt die Verantwortung für die Durchführung des Screenings einschließlich der erforderlichen Aufklärung und Einwilligung muss beim Arzt bzw. der Ärztin bleiben. Wurde die Geburt durch eine Hebamme verantwortlich geleitet, so soll sie in gegenseitigem Einvernehmen einen verantwortlichen Arzt benennen. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Aufklärung bereits vor der Geburt durch den dann für das Screening verantwortlichen Arzt erfolgt und die Eltern eine Bestätigung über die Aufklärung erhalten. Die Befunde erhält der aufklärende Arzt und mit Einwilligung der Eltern zusätzlich die Hebamme. Ist eine Benennung ausnahmsweise nicht möglich, hat die Hebamme das Screening in eigener Verantwortung durchzuführen, wenn die Rückfragemöglichkeit an einen Arzt gewährleistet ist. Die Ärzte der Screeninglaboratorien stehen an Werktagen für evtl. Rückfragen zur Verfügung. Hier wird auf Grund der Diskrepanz zum GenDG auf die Beschränkung auf Ausnahmefälle hingewiesen. Die zur Durchführung des Screenings erforderliche Blutentnahme kann nach allgemeinem Arztrecht auf die Hebamme bzw. das Pflegepersonal delegiert werden.

    Quelle: http://www.awmf.org/uploads/tx…enenscreening_2011-12.pdf (Absatz 5.1)


    Bei uns erfolgt die Aufklärung im KH und man bekommt einen Zettel mit der Unterschrift mit, dass die Hebamme es abnehmen darf.


    LG
    Nellie

    L. *2004 und A. *2009

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