lohnt es sich, während Elterngeldbezug selbständig zu arbeiten?

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  • Hallo,


    ich stehe grad vor der Frage, ob ich, wenn mein 2. Kind dann da ist, im Sommersemester einen Lehrauftrag (selbständige Tätigkeit) annehmen soll.
    Es kämen dabei insgesamt ca. 1000 € zusammen (nicht monatlich, sondern für den Lehrauftrag).
    Ansonsten hätte ich kein Einkommen außer dem Elterngeld, was sich natürlich auf die rückwirkend erarbeiteten Einkommen bezieht. Ich rechne hier mit ca. 700 € pro Monat.


    Betreuungskosten für das Kind entstünden nicht.


    So richtig finde ich gerade nichts hilfreiches darüber, nur, dass sich "geringfügige Beschäftigung" meist nicht lohnt. Nun ist das kein Minijob, aber eben damit zu vergleichen, wenn man den Verdienst ansieht.


    Hat hier jemand Erfahrung?


    Ich möchte nämlich nicht für nix arbeiten, denn 4 Wochenenden Uni sind ja auch nicht ohne, vor allem, wenn am Ende davon nichts mehr bleibt. Für den Lebenslauf brauche ich das nicht ;)


    liebe Grüße,
    janana

  • Das glaube ich ehrlich gesagt bei Selbständigen weniger.


    Du machst ja Deine Steuererklärung jährlich und es wird aufs Jahr gerechnet. Auch Dein Elterngeld bekommst Du aufgrund des Steuerbescheides.


    Ich trage mich momentan mit gleichen Gedanken und habe eben gelesen, man dürfte 300 Euro monatlich dazu verdienen, ohne das Elterngeld gekürzt wird, allerdings in so einem Elternratgeber. Jetzt werde ich mal alle offizielle Quellen bemühen und falls ich was eindeutiges finde, poste ich es.


    Man solle natürlich bedenken, dass Elterngeld zwar nicht steuerpflichtig, aber steuerwirksam ist, d.h. wird auf Gesamteinkommen der Familie draufgerechnet und es ergibt sich höherer Steuersatz, also sollte man auch rechnen, ob von diesen 1000 Euro zusätzlich noch sinnvolle Summe übrig bleibt, oder das Meiste auf die erhöhte Steuer draufgeht.