Mal ne kurze Frage: Muss man beim zweiten Kind als unverheiratet lebendes Paar wieder zum JA und Sorgerecht und Vaterschaft anerkennen lassen oder gibts da sowas wie ne Bescheinigung o.ä. das alles so bleibt? Und wenn ja, ist das wieder mit der ellenlangen Aufklärung?
Sorgerecht/ Vaterschaft zweites Kind
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Bei mir war das so.
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Vaterschaft anerkennen lassen musst du auf jeden Fall.
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Du mußt beim 2. Kidn auch wieder Vaterschaft anerkennen lassen udn auch Sorgerecht machen. Bei uns wars beim 2. Kidn kürzer, weil die Dame meinte: Das haben wir ja schon mal gemacht. Wir brauchten da dann auch keinen Übersetzer mehr, weil wir bzw. der Vater das ganze ja schon kannte.
Wir haben für die ganze Sache 15 min gebraucht max. -
Wir haben die Prozedur dreimal gemacht, aber es wrde doch mal zu mal weniger intensiv beraten àla "Sie kennen das ja schon".
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*grummel*...
Danke euch!!!
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ja, muss man beides
hat bei uns dazu geführt, dass wir zwar schon vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung hatten, aber bis heute keine Regelung zum Sorgerecht
macht im Alltag natürlich keinen Unterschied bei uns, aber vielleicht holen wir es doch noch nach, bevor das Kind volljährig wird -
Kann man doch aber super simpel zusammen erledigen auch vor der Geburt.
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Kann man doch aber super simpel zusammen erledigen auch vor der Geburt.
Ja, bei usn wurde beide zusammen bei einem Termin erledigt. Wir haben alles zusammen auf einer Urkunde.
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Mein Mann hat das alles alleine gemacht, ich musste dann nur noch mal für die Unterschriften antanzen. Bei Nr. 1 sogar nicht mal das, da reichte es der Dame vom Rathaus, wenn ich meinem Mann meinen Perso und die unterschriebenen Unterlagen wieder mitgebe.
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wir hätten fürs Sorgerecht nach der Geburt nochmal hingemusst ist ja auch schon eine Weile her...
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Njnia, das wundert mich sehr. Eigentlich ist die gleichzeitige persönliche Anwesenheit eine Voraussetzung...
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Eigentlich...
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wir hätten fürs Sorgerecht nach der Geburt nochmal hingemusst
Wenn sich das auf das Kind von 7/98 bezieht: die Möglichkeit, dass unverheiratete Paare ein gemeinsames Sorgerecht haben, wurde erst zum 1.7.1998 eingeführt. Vorher ging das nicht. Vielleicht deshalb?