"inoffizielle" Klassenfahrt - Aufsichtspflicht?

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  • Hallo Zusammen,


    ich dachte hier passt das Thema am besten. In der Klasse meines Großen (4. Klasse) fand die Klassenfahrt bereits Ende der 3. Klasse statt. Kinder und Klassenlehrerin waren dermaßen begeistert, dass nun Ende der 4. Klasse noch eine Übernachtung im Heu stattfinden soll auf einem nahegelegenen Bauernhof (45 min Fahrt). Die Eltern haben sich nun gegen eine Busfahrt ausgesprochen aufgrund der unverhältnismäßig Kosten und möchten lieber Fahrgemeinschaften dorthin bilden. Unter diesen Umständen möchte die Rektorin die Fahrt jedoch nicht als offizielle Schulveranstaltung laufen lassen - als Grund hierfür wurde die Unfallgefahr genannt durch verschiedene Fahrgemeinschaften.


    Die Lehrerin wäre dennoch bereit diese Nacht (samt Rahmenprogramm mit Kanufahrt etc. - ein toller Tag) durchzuführen mit Unterstützung der Klassenpflegschaft (hier komme ich ins Spiel :) ) und weiterer Eltern. Uns stellt sich gerade die rechtliche Frage der Aufsichtspflicht. Hat jemand von Euch eine Ahnung wie dies rechtlich wäre? Müssen wir uns hier mit Unterschriften absichern - was müsste alles in ein solches Schreiben rein? Ich nehme an ja, aber bisher gab es diesen Fall noch nicht.


    Danke für Eure Gedanken und Hilfe!


    Lieben Gruß,


    Sanya