rechtliche Situation "Abholen vom KiGa"

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  • Und wenn ich betrunken mein eigenes Kind abhole?
    Dürfen sie mir das verweigern?


    Inn letzter Konsequenz nicht, es ist dein Sorgerecht - aber man sollte mit dir reden, eine andere Lösung finden, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (wenn du dann betrunken mit deinem Kind ins Auto steigst, zu Fuß nach Hause wankst o.ä.), dann müsste auch da die Polizei eingeschaltet werden.


    Wir haben mal einem Vater, der sehr deutlich nach Alkohol roch und nicht mehr nüchtern schien sein Kind nicht sofort rausgegeben, erst als wir mit der Mutter telefoniert haben, sie uns versicherte, dass sie zu Hause ist und der Fußweg nur ca. 3 Minuten betrug.


    Liebe Grüße, gaagii

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • In unserem ersten KiGa war es absolut üblich und kein Problem, dass die Grundschul-Geschwister die KIGa-Kinder abholten. Ansonsten durften das aber nur Leute, die von den Eltern vorher angemeldet wurden.
    Bei den Vorschulkindern war es nicht nur erlaubt, dass diese den Weg alleine gehen, es wurde auch häufig angeregt.


    Im neuen KiGa haben sie uns Geschwisterabholen & alleine gehen (in Ausnahmefällen) zwar erlaubt, aber ich glaube auch nur, weil wir über die Regelung, dass es nicht erlaubt sei, ziemlich "irritiert" waren. Üblich war es dort in keinem Fall.

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!


  • In dem ersten Kindergarten, in dem wir waren, wurde uns gesagt, wir sollen so viele Notfallkontaktpersonen angeben, wie möglich. Denn, wenn die Eltern nicht kommen, und alle durchtelefoniert wurden und auch nicht kommen, kommt das Kind pünktlich zur Schließzeit zu einer speziellen Tagesmutter und muß dort auch übernachten und kann dort von den Eltern nicht abgeholt werden...

    Bitte? Mit welcher Begründung das denn?

    Wo Furrina drauf steht ist in dem Fall Carrrie drin #evil


    und immer noch mit Chaosfamilie :D

  • keine Ahnung ab welchem Alter das geht, hier hab ich aber schon Grundschulkinder am Kindergarten auf die Geschwister warten sehen.
    Ansonsten ist das ziemlich locker, Anruf genügt und auch eine Person die nicht auf der Liste steht dürfte abholen.
    Aber mein letztes Kindergartenkind läuft seit September allein heim ( ist gerade 5 geworden) und früh setz ich ihn an der Ecke ab, wenns wieder heller früh ist wird er auch allein hinlaufen.

    Wo Furrina drauf steht ist in dem Fall Carrrie drin #evil


    und immer noch mit Chaosfamilie :D

  • Bitte? Mit welcher Begründung das denn?


    Aus organisatorischen Gründen. Aber ich habe nicht tiefer nachgehakt, weil ich ihn sowieso mittags abzuholen plante und auch reichlich Notfallnummern angeben konnte.
    Es klang auch so, als ob das ein übliches Vorgehen wäre. Und da es mein erstes Kind war und keine Erfahrungen damit hatte, habe ich das einfach geglaubt.

  • Ich denke, das ist nur die große Keule, damit auch jeder spätestens zur Schließzeit sein Kind abholt.
    Ich habe für mein Kind das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und mindestens letzteres würde da einfach mal ohne richterliche Anordnung entzogen, wenn ich mein Kind aus der Notfallunterkunft nicht abholen könnte.


    Ich habe mal mit unserer Kiga-Leitung gesprochen, wie sie das sieht und wie das Prozedere im Fall der Fälle ist.
    Antwort: Es werden Polizei und Jugendamt informiert und das Kind in eine Notfallunterkunft gebracht.
    Sie hatte den Fall in 35 Jahren genau 1x. Da hatte die Mutter auf dem Weg von der Arbeitsstelle zum Kiga einen schweren Autounfall und niemand auf der Liste war erreichbar.
    Der Ehemann wurde von der Polizei informiert über den Unfall und war so durch den Wind, dass er nicht nach seinem Kind gefragt hat. Nach 2 Stunden sind dann über umwege die Fäden von den beiden betroffenen Polizeistationen und dem Jugendamt bei der Kiga-Leitung zusammengetroffen und der Vater konnte sein Kind sofort abholen. Die Mutter hat den Unfall übrigens überlebt.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • *schieb*


    Zur Ausgangsfrage habe ich gestern mit der Leitung meines KiGas gesprochen: Grundsätzlich dürfen nur 12jährige ihre Geschwister abholen. Dafür mussten alle Erzieherinnen unterschreiben, da hilft auch kein Zettel der Eltern. Punkt.
    Aber, ich kann eine Vollmacht ausstellen, die den KiGa von seiner "Wegeversicherung/-haftpflicht" entbindet und übernehme damit die Verantwortung/Haftung für meine Kinder ab Verlassen des Gebäudes.


    Es ist also doch möglich :)

  • wir wohnen in einem ganz kleinen Ort und hier dürfen
    1. Kinder schon alleine im KiGa nach Hause, wenn Eltern das unterschreiben und bescheid sagen
    2. Geschwister abholen


    Aber es ist eine Elterninitiative UND eben ein kleiner Ort.


    ICH PERSÖNLICH finde das nicht so gut- ich sehe hier öfter die 5 Jährigen nicht gut schauen an der Straße (ohne Bürgersteig....), naja.
    Unsere Kinder werden das nicht so früh dürfen, denke ich.


    ABER man muss sicher auch unterscheiden. Mein Wuseling hat auch anderes im Kopf, als nach der Straße zu schauen, einem anderen Mädchen im KiGa würde ich das hingegen zutrauen, sie ist super vorsichtig und reflektiert. Das ist sicher eine Charakterfrage.


    Das Geschwistersystem finde ich schon in Ordnung- eben je nach Verhalten der Kinder.


    Mir ist nicht so klar, warum der KiGa es verbietet, wenn Eltern das unterschreiben...

    #herz -liche Grüße von Ludo und ihrer Rasselbande


  • Mir ist nicht so klar, warum der KiGa es verbietet, wenn Eltern das unterschreiben...


    Weil in Deutschland im Falle eines (Un)falles immer der befragt wird (und im schlimmsten Fall auch zur Verantwortung gezogen wird), der zuletzt die Aufsichtspflicht hatte.
    Das sind nun mal die Erzieher oder Erzieherinnen und die können die Aufsichtspflicht nicht einch "per Unterschrift" wieder zurückgeben.
    Wenn einem Kind etwas passiert wird immer nachgefragt, ob alles OK war, ob man dem Kind anmerken konnte, dass es evtl. traurig war, irgendein Grund, warum es heute vielleicht unaufmerksamer hätte sein können als die letzte Zeit davor.
    Und ganz ehrlich, die Verantwortung möchte ich nicht haben. Und wenn dann nur bei einzelnen Kindern, aber dann kommen die anderen Eltern und wollen das auch, deren Kind traue ich aber den Heimweg nicht zu. Und wenn diese Eltern dann uneinsichtig sind?


    Nein, um meiner eigenen Seelenruhe Willen würde ich das immer verbieten, dass Kindergartenkinder alleine heimgehen oder von Geschwisterkindern unter etwa zwölf Jahren abgeholt werden.
    Ich als Erzieherin habe die Aufsichtspflicht und die Verantwortung, bis das Kind sicher bei seinen Eltern ist.


    Liebe Grüße, gaagii

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • ja, da magst du Recht haben...schwierig, denn mit Schulbeginn alufen dann ja auch viele Kinder allein....
    Ich bin ja da eh eher vorsichtig und würde es nicht erlauben, aber hier bin ich mir Siher, dass die Eltern Sturm laufen würden, wenn es ihnen untersagt würde.

    #herz -liche Grüße von Ludo und ihrer Rasselbande

  • Zitat

    In dem alten Kindergarten vom Knirps war sogar 18 Jahre als Altersangabe vorgegeben. #augen


    Hier auch. Abholen erst ab 18.


    Ich ginde es lächerlich. Und ich ärgere mich immer wieder darüber. Alleine nach Hause gehen darf Pippo nämlich auch nicht. Und seine fast 10 jährige Schwester darf ihn nicht holen.
    Dabei lass ich die Kinder frei durchs Dorf streifen. Dagegen ist der Weg zum Kiga ein Witz.

    Die Geschichte lehrt die Menschen, dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.

    (Mahatma Ghandi)

  • Hier auch. Abholen erst ab 18.


    Ich ginde es lächerlich. Und ich ärgere mich immer wieder darüber. Alleine nach Hause gehen darf Pippo nämlich auch nicht. Und seine fast 10 jährige Schwester darf ihn nicht holen.
    Dabei lass ich die Kinder frei durchs Dorf streifen. Dagegen ist der Weg zum Kiga ein Witz.


    Ich finde das jetzt nicht wirklich schwer zu verstehen:


    - Wenn du dein Kind alleine durchs Dorf laufen lässt und ihm passiert was (oder es stellt was an) bist du verantwortlich und haftbar.
    - Wenn der Kindergarten dein Kind alleine gehen lässt oder einer minderjährigen Person mitgibt ist der Kindergarten laut Gesetz verantwortlich und haftet auch (auch wenn dein Kind zB ein Leben lang behindert ist durch einen Unfall auf dem Weg. Das wird teuer!)
    - Schulkinder sind ab der ersten Klasse auf dem Schulweg über den Schulträger versichert.


    Klar kann man sagen :"Ja aber....", aber ich verwende meine Energie lieber für Wichtigeres.

  • Ich habe dazu auch eine Frage: vor Kurzem war eine Freundin mit ihrer Tochter schon vormittags hier und wir wollten die Große zusammen abholen.
    Da der Jüngste immer die Treppen alleine gehen möchten gingen meine Freundin, deren Tochter und unser Sohn zusammen schon mal hoch. Wir kämpften uns derweil die Treppen hoch.
    Nach ca. der Hälfte der Treppen kam uns meine Freundin mit Tochter entgegen. Ich habe echt nicht schlecht gestaunt. Der Kindergarten wusste nicht, dass wir an dem Tag Besuch über Mittag haben, meine Freundin sagte wohl einfach, dass ich an der Treppe unten warte. Gut, mein Sohn war auch dabei, aber irgendwie fand ich es echt seltsam. Sie haben meine Tochter ohne Zögern einfach mitgegeben.


    Wir haben aus Spaß gesagt, dass ich eigentlich nach 10 Minuten gut gelaunt hoch gehen sollte und nach Töchterchen fragen. Haben wir natürlich nicht gemacht.
    Für mich ist das nicht ok, wie denkt ihr?

  • Ne, fände ich auch nicht ok.


    Bei uns läuft es mit Voranmeldung - wir schreiben in ein in der Garderobe ausliegendes Heft, wenn jemand anders zum Abholen kommt und wer, oder zu einer anderen Zeit als normalerweise. Und sagen es auch immer noch mal mündlich.


    Ich habe auch schon mitgekriegt, dass Erzieher die Eltern angerufen haben, als jemand anders zum Abholen eines Kindes kam und die Erzieher nichts davon wussten.


    Alter weiß ich nicht.


    Ich selbst habe auch schon das Kind einer Freundin abgeholt, war vorangemeldet und habe dann beim Abholen meinen Ausweis gezeigt zur Bestätigung.

  • Zitat


    Für mich ist das nicht ok, wie denkt ihr?


    Bei uns werden potentielle Abholer in der Akte eingetragen. wen die Kita nicht kennt, der muss den Ausweis zeigen.
    Wenn es spontan ist, dann kann ich auch anrufen und Herrn/Frau xyz ankündigen.
    Dann ebenfalls Ausweiskontrolle.


    daher wäre meine Frage, ob die Freundin generell als Abholerin gemeldet und bekannt ist.
    dann fände ich es o.k., sonst streng genommen nicht.

  • Nein, sie ist nicht gemeldet und bekannt auch nicht, da sie in einer anderen Stadt wohnt.