Und wenn ich betrunken mein eigenes Kind abhole?
Dürfen sie mir das verweigern?
Inn letzter Konsequenz nicht, es ist dein Sorgerecht - aber man sollte mit dir reden, eine andere Lösung finden, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (wenn du dann betrunken mit deinem Kind ins Auto steigst, zu Fuß nach Hause wankst o.ä.), dann müsste auch da die Polizei eingeschaltet werden.
Wir haben mal einem Vater, der sehr deutlich nach Alkohol roch und nicht mehr nüchtern schien sein Kind nicht sofort rausgegeben, erst als wir mit der Mutter telefoniert haben, sie uns versicherte, dass sie zu Hause ist und der Fußweg nur ca. 3 Minuten betrug.
Liebe Grüße, gaagii