Sprengelpflicht Baden-Württemberg

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  • Kennt sich hier jemand aus mit der Sprengelpflicht in Baden-Württemberg (Grundschulen)?


    Ich versuche herauszufinden, ob es ein Grund ist, in eine andere Grundschule als die "eigentliche" zu gehen, wenn man in einen Kindergarten in einem anderen Ortsteil geht und die Kindergartenfreunde dann eben dort in den Kindergarten gehen. Für Baden-Württemberg kriege ich einfach nichts raus. Nur für Bayern, da steht im Netz, dass das kein Grund wäre...


    Ich weiß, ich könnte die Grundschule mal anrufen, aber mein Nachname ist recht ungewöhnlich, und ich möchte da lieber erst mal etwas anonymer bleiben mit meiner Frage (ist jetzt ein bisschen komplizierter zu erklären), deshalb wäre es mir recht, wenn ich es anderweitig erfahren würde.

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • Hier bei uns ist es möglich, wenn z.B. der Arbeitsort der Eltern in einem anderen Ort ist oder das Kind durch Großeltern/eine Tagesmutter betreut wird und deshalb eine andere Schule besser "passt".

    k. (*1979) mit p. (*02/2006), k. (*09/2008), h. (*12/2010) und f. (*09/2015)

  • Ich bin nicht vom Fach aber wir haben das mit unseren Kindern durch.
    Grundsätzlich gehört man der Wohnortsprengelschule an und ist dort schulpflichtig, egal wo man im Kiga war. Allerdings kann man beim Schulamt einen Umschulungsantrag stellen, der begründet sein muss. Vorher sollte man mit der aufnehmenden Schule geklärt haben, ob sie das Kind überhaupt aufnimmt.
    Da unsere Sprengelschule so grottig ist, wird das rege genutzt. Mögliche Begründungen sind z.B. "pädagogische Gründe" wegen Montessorizug oder sonstigen besonderen Angeboten oder dass die andere Schule passendere Betreuungszeiten für berufstätige Eltern am Nachmittag hat. Ich hab auch schon gehört, Betreuung durch Großeltern oder Tagesmutter am Schulort. Die Kindergartenbegründung hab ich noch nie gehört und gefühlsmäßig kommt sie mir eher weich vor, kann mir kaum vorstellen, das es durchgeht.
    Frag doch mal an der Wunschschule nach, da hast du nichts zu befürchten.

  • Schau mal hier: http://www.schulamt-stuttgart.…agWechselSchulbezirks.pdf


    Da findest du den entsprechenden Paragraph im Schulgesetz und die Gründe, unter welchen ein Wechsel des Schulbezirks möglich ist. Kindergartenfreunde reichen nicht. Schulform und Betreuungsmöglichkeiten können einen Umschulungsantrag erfolgreich begründen.


    edit:

    Zitat

    eine Familienbetreuung durch Verwandte oder Bekannte im Bezirk der gewünschten Schule (mit Nachweis),

    Als Nachweis reicht in so einem Fall - normalerweise - ein formloses Schreiben einer Person, die im gewünschten Bezirk lebt und die bestätigt, dass sie die Betreuung übernimmt.

    LG
    AnneL

    Einmal editiert, zuletzt von AnneL ()

  • Schulform begründet nicht in jedem Fall einen Wechsel. In unserem Ort gibt es zwei Grundschulen, eine normale und eine Ganztagesschule. Wer das Pech hat, im Gebiet der Ganztagesschule zu wohnen kommt da kaum raus. Wir wussten das gar nicht als wir vor Jahren hierherzogen.....und haben zu unserem großen Glück die richtige Straße ausgewählt....ich weiß von einigen Eltern, die versucht haben, in die andere Schule einzuschulen und es nicht geschafft haben. Wie intensiv sie es versucht haben, weiß ich nicht. Es ist wohl Entscheidung des Grundschuldirektors der Sprengelschule, welche Begründung er akzeptiert und welche nicht. Und da hier viele Eltern ihre Kinder nicht in einer Ganztagesschule haben wollen, versucht er halt so, genügend Schüler zu behalten.....

  • Danke für den Link, Anne!


    Du meinst also, wenn mir eine Freundin, die dort lebt, formlos bestätigt, dass sie z.B. unser Kind in der Schule abholen würde, würde das reichen?


    Eine Freundin von mir meint, sie habe von der für uns zuständigen Schule (sie kannte dort eine Lehrerin) gesagt bekommen, die Begründung mit den Kindergartenfreunden gehe klar. Hm. Das widerspricht jetzt dem, was du sagst. Also doch mal in den nächsten Tagen anrufen in der Hoffnung, dass meine Freundin da nix falsch verstanden hat.


    Begründung durch Arbeit, Tagesmutter etc. ist bei uns halt nicht gegeben und irgendwas zu erfinden ist auch blöd... Prinzipiell überlegen wir aus diversen Gründen durchaus dorthin zu ziehen, aber ob das bis Schulbeginn oder kurz danach klappt, ist nicht klar. Blöd das, mit der Sprengelpflicht. Auch wenn mir die Beweggründe schon klar sind.

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  • Ich schätze, das wird von der Kommune bzw. örtl. Schulträger abhängig sein. Hier gilt als Grund Betreuung bzw. berufstätigkeit der Eltern im Wunschbezirk. Für unsere Stadt gibt es außerdem einige wenige Stadtbezirke, bei denen man offiziell zwischen zwei Schulen wählen kann. Lt. Rektorin unserer GS müssen Umschulungsanträge von übergeordneter Stelle (Schulträger, Schulamt) genehmigt werden, die Schulleiter dürfen das nicht mehr selber tun. Wenn Du einigermaßen anonym bleiben willst, ruf erst beim Schulamt an.

  • Zitat

    787395'" username="nez perce">Du meinst also, wenn mir eine Freundin, die dort lebt, formlos bestätigt, dass sie z.B. unser Kind in der Schule abholen würde, würde das reichen?

    Hm, nach allem was ich weiß und praktisch bestätigen kann, ist Betreuung die Begründung, die funktioniert. Deine Freundin sollte also bestätigen, dass sie dein Kind abholt und anschließend betreut. (Wenn da, wo du wohnst eine andere Begründung auch akzeptiert wird, ist das schön, ich würde mich nicht darauf verlassen, wenn es mir wirklich wichtig wäre. )


    Mein Link ging zum Staatlichen Schulamt Stuttgart. Wenn du wo anders wohnst, auf dem Bildungsserver findest du alle anderen staatlichen Schulämter: http://www.schule-bw.de/schula…iste_schulaufsichtsbhrden


    Leider funzen die Hyperlinks dort nicht. Aber such dir aus der Liste dein zuständiges Schulamt, google es und suche auf der jeweiligen Webseite nach Telefonnummern, Formularen und Hinweisen zum Thema Wechsel des Grundschul-Schulbezirks. Das zuständige staatliche Schulamt entscheidet, die Sprengelschule gibt aber eine Stellungnahme ab.

  • Wer das Pech hat, im Gebiet der Ganztagesschule zu wohnen kommt da kaum raus.

    Spannend. Sahnetorte, nur zum Verständnis, du wohnst in Baden-Württemberg und da wo du wohnst, können Eltern nicht frei entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Ganztages-Grundschule oder Halbtages-Grundschule schicken wollen? Sondern das hängt vom Schulbezirk ab? Magst du mir sagen, wo das ist? Gerne auch per PN.

    LG
    AnneL

    Einmal editiert, zuletzt von AnneL ()

  • Danke für den Link, Anne!
    Eine Freundin von mir meint, sie habe von der für uns zuständigen Schule (sie kannte dort eine Lehrerin) gesagt bekommen, die Begründung mit den Kindergartenfreunden gehe klar. Hm. Das widerspricht jetzt dem, was du sagst. Also doch mal in den nächsten Tagen anrufen in der Hoffnung, dass meine Freundin da nix falsch verstanden hat.


    Darauf würde ich mich eher nicht verlassen. Hier (Ba-Wü) werden die Klassen nach Wohngebiet eingeteilt. Dadurch landen teilweise auch dicke Freunde in getrennten Klassen - auch mit der Begründung, dass sich Freundschaften in dem Alter noch oft ändern.


    Ich könnte mir vorstellen, dass die Klassengrößen an den jeweiligen Schulen auch eine Rolle spielen. Wird das Kind für die Teilung in zwei Klassen benötigt etc.

  • glaub nicht.


    Bei uns konnte man bei der Schulanmeldung ein Wunschkind angeben mit dem das Kind in die Klasse kommt und sie schauen schon dass darauf Rücksicht genommen wird. Da liegt einfach ganz viel beim jeweiligen Rektor würd ich sagen.


    Und in Kindergärten kann man gehen wie man lustig ist. Hier im Kiga im Ort sind einige Kinder von außerhalb. Und ich kenn auch einige Fälle wo ein Schulkind in eine andere Grundschule geht und nicht in die die es im Ort gibt.

  • Zumindest nicht hier in unserer Gegend.
    Kobold ging vorher knapp ein Jahr in den hiesigen Dorf-Kindergarten und dann wechselten wir nach Freiburg runter (dort ist sie zur Zeit aber die Einzige, die von außerhalb kommt, soweit ich weiß). War kein Problem und es gab auch keine Regelung, die das verhinderte.


    Ich bin gespannt, wie das dann weiterführend wird, aber da zu dem jetzigen KiGa auch eine Grundschule gehört und sie bereits dort eingebunden ist, gehe ich nicht davon aus, dass es Probleme geben könnte.

  • Gilt das in BaWü eigentlich auch für Kindergärten?


    m. W. nicht, aber indirekt war das bis vor wenigen Jahren durchaus ein Problem. Da war nämlich nicht geklärt, wer die kommunalen Zuschüsse für die Gastkinder tragen muss und das wurde u. U. durchaus dann den Eltern auferlegt.


    Mittlerweile ist das geändert, die aufnehmende Gemeinde hat Anspruch auf den anteiligen öffentlichen Zuschuss gegenüber der Wohnortgemeinde. Ggfs. müssen sich die Eltern noch um entsprechende Anträge kümmern.


    Meine Wohnortgemeine hat Gastkinder schon immer gleichwertig behandelt, sofern die Eltern in der Stadt nachweislich arbeiten oder studieren. Allerdings gab es Einschränkungen bei den Sozialermäßigungen (Kinderzahl, Einkommenshöhe).

  • wegen Kindergarten:
    wir wohnen in Ba-Wü. Und in dem Stadtteil, in dem wir wohnen, gibt es einen Kindergarten, der nur Kinder aus dem Stadtteil aufnimmt.
    Das ist aber auch keine städtische Einrichtung.
    Oder anders formuliert: der Kindergarten ist durch Anmeldungen aus dem Stadtteil schon immer eh so voll, dass er gar keine Kinder aus anderen Stadtteilen aufnehmen könnte.

    "A complex system that works is invariably found to have evolved from a simple system that works. The inverse proposition also appears to be true: A complex system designed from scratch never works and cannot be made to work. You have to start over with a working simple system. "

    John Gall, The Systems Bible

    • Offizieller Beitrag

    Schulform begründet nicht in jedem Fall einen Wechsel. In unserem Ort gibt es zwei Grundschulen, eine normale und eine Ganztagesschule. Wer das Pech hat, im Gebiet der Ganztagesschule zu wohnen kommt da kaum raus. Wir wussten das gar nicht als wir vor Jahren hierherzogen.....und haben zu unserem großen Glück die richtige Straße ausgewählt....ich weiß von einigen Eltern, die versucht haben, in die andere Schule einzuschulen und es nicht geschafft haben. Wie intensiv sie es versucht haben, weiß ich nicht. Es ist wohl Entscheidung des Grundschuldirektors der Sprengelschule, welche Begründung er akzeptiert und welche nicht. Und da hier viele Eltern ihre Kinder nicht in einer Ganztagesschule haben wollen, versucht er halt so, genügend Schüler zu behalten.....


    Lustig, hier war es bis vor einem Jahr genau andersrum: 2 Grundschulen, eine mit einem (!) Zweig als GT-Schule. Und Anmeldungen weit über die Sprengelgrenzen hinweg, weil so viele in die GT-Schule wollten. Inzwischen gibt es noch mehr GT-Angebote, das hat die Situation eher entspannt. (Wir haben auch per Zufall die richtige Straße gewählt und die Kinder gehen in die GT-Schule :D).

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • In Ba-Wü hab ich 2011 versucht Kind in KA unterzubringen, obwohl wir außerhalb wohnen. Abgesehen davon dass die Karlsruher Kindergärten alle brechend voll waren (und hier im Ort nicht), wäre ich dort auch nicht auf die Wartelisten gekommen. Ausnahme wäre eine mögliche Betriebs-Kita gewesen, aber dann hat der AG meines Mannes dort keine Plätze bekommen...


    Hier "auf den Bergen" ist es allerdings so, dass durchaus Kinder aus Nachbarorten aufgenommen werden. Oder im KiGa verbleiben nach Wegzug.

  • Hm, dann muss ich mich dringend beim Jugendamt oder so erkundigen. Nicht dass der hart erkämpfte Krippenplatz weg ist, wenn wir dieses Jahr umziehen.

  • Habe beim zuständigen Schulamt angerufen und bin nun total verwirrt. Nachdem ich schon dachte, das wird eh nicht klappen, hieß es dort, ich soll bei den Schulen anrufen, an der Wunschschule fragen, ob Platz wäre und dann ggfs. die zuständige Schule anrufen wegen dem Formular, das wir dann brauchen. Und Freunde wären schon ein Grund.


    Sollte das tatsächlich so unterschiedlich gehandhabt werden? Oder hatte ich da jemand dran, der keine Ahnung hat? #gruebel


    Naja, dann rufe ich nächste Woche gleich die Schule an. Ich tue mir da immer etwas schwer... gleich den Rektor verlangen? Was meint ihr?

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • unsere Nachbarin hat ihre Tochter auch an einer anderen , weiter entferrnten Grundschule angemeldet. Grund war, das das Konzept des NAchmittagshorts nciht gepasst hast.


    Das ging auch.

    Wer Visionen will, sollte nicht mit den Drogen sparen.
    Das Känguru-Manifest