Zwischenstand:
- Gespräch mit dem Arbeitsamt über eine Sperre: ich bekomme keine Sperre, da mir weder zuzumuten ist, 6 Monate Vollzeit einzusteigen (Kinderbetreuung) noch ein Pendeln von fast 200km je Richtung (Familienzusammenführung)
- Gespräch mit dem Arbeitsamt über prinzipielle Anrechte auf ALG 1 ergab, dass ich kein Anrecht habe. Im Hinblick auf ALG 1 ist es im Endeffekt also egal, ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Die Personalerin wird mir in den nächsten Tagen einen Auflösungsvertrag zukommen lassen. Sie hat mittlerweile auch- oh Wunder- festgestellt, dass es eine Betriebsvereinbarung gibt und ich in der einen Anlage auch in der passenden Liste stehe...
Diese Betriebsvereinbarung ist nicht nur für die Kündigungen sondern auch für Auflösungsverträge aufgrund der Standortauflösung anzuwenden. Ich stehe in beiden Fällen also finanziell gleich da, mit einer Ausnahme: jeder Monat, den ich vor Ablauf der Kündigungsfrist gehe (Auflösungsvertrag), wird finanziell belohnt.
Ich warte also ab, was sie zusammentippt und werde das dann vom Anwalt prüfen lassen (die Betriebsvereinbarung hab ich mir im letzten Herbst vom Betriebsrat besorgt).