betriebsbedingte Kündigung vs. Auflösungsvertrag nach Elternzeit

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  • Zwischenstand:


    - Gespräch mit dem Arbeitsamt über eine Sperre: ich bekomme keine Sperre, da mir weder zuzumuten ist, 6 Monate Vollzeit einzusteigen (Kinderbetreuung) noch ein Pendeln von fast 200km je Richtung (Familienzusammenführung)
    - Gespräch mit dem Arbeitsamt über prinzipielle Anrechte auf ALG 1 ergab, dass ich kein Anrecht habe. Im Hinblick auf ALG 1 ist es im Endeffekt also egal, ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag.


    Die Personalerin wird mir in den nächsten Tagen einen Auflösungsvertrag zukommen lassen. Sie hat mittlerweile auch- oh Wunder- festgestellt, dass es eine Betriebsvereinbarung gibt und ich in der einen Anlage auch in der passenden Liste stehe...
    Diese Betriebsvereinbarung ist nicht nur für die Kündigungen sondern auch für Auflösungsverträge aufgrund der Standortauflösung anzuwenden. Ich stehe in beiden Fällen also finanziell gleich da, mit einer Ausnahme: jeder Monat, den ich vor Ablauf der Kündigungsfrist gehe (Auflösungsvertrag), wird finanziell belohnt.
    Ich warte also ab, was sie zusammentippt und werde das dann vom Anwalt prüfen lassen (die Betriebsvereinbarung hab ich mir im letzten Herbst vom Betriebsrat besorgt).

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Interessant. Danke für den Zwischenstand.
    Das sind dann ja nochmal ganz andere Begleitumstände.
    Und für mich liest es sich so auch, dass es dann egal ist, welchen Weg du wählst. Wenn es dann sogar noch etwas mehr Geld gibt, je früher du gehst, ist das auch nicht verkehrt im Hinblick darauf, dass du schon keinen Anspruch auf ALG 1 hast. Und es kann nicht schaden, den Anwalt nochmal drauf schauen zu lassen.
    Ich wünsche dir einen guten Ausgang bei der Sache. Und viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen, passenden Stelle, wenn es gerade aktuell ist.

  • latie, bist du zu lang raus oder warum hast du keinen anspruch?

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    1976-2003-2013


    »Das Staunen ist der Anfang der Erkenntnis.«
    ― Platon

  • Hallo, die Frage von Klettermax würde mich auch interessieren. Ich habe zum Ende meiner Elternzeit mit meiner Großen damals auch einen Aufhebungsvertrag mit meinem damaligen AG geschlossen. Begründung war, dass ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung drohe. Ich hatte dann auch keine Sperre beim Arbeitsamt und mit dem Ende der Elternzeit auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dafür galt dann auch das Einkommen bzw. die Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung, die ich vor der Elternzeit hatte.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kamille ()

  • Hallo, die Frage von Klettermax würde mich auch interessieren. Ich habe zum Ende meiner Elternzeit mit meiner Großen damals auch einen Aufhebungsvertrag mit meinem damaligen AG geschlossen. Begründung war, dass ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung drohe.


    Bitte nicht falsch verstehen, wenn ich nachfrage, ich verstehe es einfach nicht: Warum ist das eine Begründung, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, weil "ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung drohe"? Was ist daran das bedrohliche? #gruebel


    Normalerweise ist es ja so, dass der Arbeitgeber schlechter dasteht, wenn er eine betriebliche Kündigung durchziehen muss. Daher versuchen Arbeitgeber gerne mal, einen zu einem Aufhebungsvertrag zu überreden, weil die ganzen arbeitsrechtlichen Aspekte, auf die er achten müsste, beim Aufhebungsvertrag wegfallen.

  • Klettermax,


    ich hatte das ganz oben irgendwo geschrieben, daher zitiere ich einfach


    Ich weiss gar nicht, ob ich überhaupt einen Anspruch habe, denn
    a) war ich 9 Jahre :S in Elternzeit und habe
    b) ab dem 1. Geburtstag der Großen schon 1 Jahr ALG 1 bekommen (mein AG konnte mir damals keine Teilzeitarbeit möglich machen und hat auf sein Direktionsrecht verzichtet) und seitdem nicht mehr versicherungspflichtig gearbeitet.


    Punkt b) ist der entscheidende.
    Und im Grunde genommen ists auch nachvollziehbar und okay.
    Ich würde sonst quasi 2* Geld bekommen ohne zwischenzeitlich eingezahlt zu haben.

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -


  • Bitte nicht falsch verstehen, wenn ich nachfrage, ich verstehe es einfach nicht: Warum ist das eine Begründung, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, weil "ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung drohe"? Was ist daran das bedrohliche? #gruebel


    Normalerweise ist es ja so, dass der Arbeitgeber schlechter dasteht, wenn er eine betriebliche Kündigung durchziehen muss. Daher versuchen Arbeitgeber gerne mal, einen zu einem Aufhebungsvertrag zu überreden, weil die ganzen arbeitsrechtlichen Aspekte, auf die er achten müsste, beim Aufhebungsvertrag wegfallen.



    Diese Begründung "es drohe die btriebsbedingte Kündigung" bezieht sich auf die Begründung im Sinne des Arbeitnehmers. Bei einer "freiwilligen" Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird eine Sperre für das Arbeitslosengeld verhängt. Da ich mit der Aufhebungsvereinbarung jedoch um eine betriebsbedingte Kündigung "herum gekommen" bin, ist die Sperre nicht ausgesprochen worden.

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