Wieviel Zeit für Schulsuche bei Umzug?

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  • Hallo Raben.


    Ich hatte mal hier im Forum gelesen, nach einem Umzug innerhalb Deutschlands habe man bis zu 1/2 Jahr Zeit, eine Schule für die Kinder auszusuchen (und könne demnach nicht irgendwie belangt werden, wenn die Kinder so lange nicht zur Schule gehen).


    Diese Info habe ich als "hab ich mal so gehört und ohne Gewähr" weitergegeben; für die betreffende Familie stehen aber jetzt konkrete Veränderungen bevor, und daher wollte ich noch mal nachfragen:


    Liebe Rabin die das mal geschrieben hat und/oder liebe Raben die das wissen - wieviel Zeit kann man sich nach einem Umzug für die Schulsuche nehmen? Beinhaltet das tatsächlich, dass die Kinder in dieser Zeit keine Schule besuchen?
    Und das wichtigste: Gibt es dazu irgendwelche seriösen Quellen? Richtlinien? Gesetzestexte? Vorschriften? Wo kann man da am besten suchen?


    Ich bin für Hinweise und Input dankbar! #danke

    Ich arbeite ausSCHLIESSlich mit meinem Gehirn!


    there´s nothing left in my right brain. there´s nothing right in my left brain.

  • halte ich für eine Mär.
    nein, wir haben lückenlose Schulpflicht in D, da kommst Du nicht drumrum.


    Bei unterschiedlichen Einschulungs-Stichtagen kann es sogar sein, daß Du Dein Kind im Januar (bei Umzug) plötzlich zur Schule schicken mußt, weil es im neuen Wohnort schulpflichtig ist, aber am alten Wohnort noch nicht war.


    Edith sagt: sorry, es geht wohl gar nicht um Dein Kind.
    Egal.


    Ich wurde sofort bei Umzug angeschrieben und mußte von Tag 1 an nachweisen, wo mein Kind zur Schule geht (in dem Fall private Schule).

    annalin mit Nr 1 M 9/2003 und Nr2 W 3/2006

    Einmal editiert, zuletzt von annalin ()

  • Eine Abmeldung an der alten Schule kann doch auch nur erfolgen, wenn diese die Daten mit der neuen Schule austauschen kann. Auf die Suche nach einer Schule muss man sich also vor dem Umzug begeben.

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

  • Als wir vor Schulbeginn (also vor der 1. Klasse) umgezogen sind, wurden wir innerhalb einer Woche aufgefordert, die nunmehr zuständige Schule zu benennen (das war in den Sommerferien). Die Schule wurde ebenfalls kontaktiert, ob das Kind tatsächlich angemeldet wurde und auch, ob es wirklich aufgetaucht ist.


    Ich halte das mit dem halben Jahr für ein Gerücht.

  • Ich wurde sofort bei Umzug angeschrieben und mußte von Tag 1 an nachweisen, wo mein Kind zur Schule geht (in dem Fall private Schule).


    Eine Abmeldung an der alten Schule kann doch auch nur erfolgen, wenn diese die Daten mit der neuen Schule austauschen kann.


    Als wir vor Schulbeginn (also vor der 1. Klasse) umgezogen sind, wurden wir innerhalb einer Woche aufgefordert, die nunmehr zuständige Schule zu benennen (das war in den Sommerferien). Die Schule wurde ebenfalls kontaktiert, ob das Kind tatsächlich angemeldet wurde und auch, ob es wirklich .



    Danke, eure konkreten erahrungen finde ich sehr hilfreich.





    (jetzt tät mich ja noch interessieren, wie es zu diesem gerücht kam... Vielleicht finde ich ja den thread doch noch wieder.)

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  • Laubfrosch: in Dittas Umzugsthread (Link!) ging es um die Schulregelungen. Aber da waren es (glaub ich) nur so 3 Wochen, die sich aus unterschiedlichen Ferienterminen der Bundesländer ergaben.


    Ein halbes Jahr ist unrealistisch. Ein Kind, auch schon in der 1. Klasse, verlöre zuviel Zeit, das kann sich ein Schulkind (aus Lehrersicht) nicht leisten. Wenn dagegen wichtige Gründe gegen eine Beschulung des Kindes sprechen, sollten die Eltern zum KiA und sich von ihm gegebenenfalls an einen KJP überweisen lassen, um das Kind in einer schwierigen Zeit begleiten zu lassen.


    Alles Gute Deinen Bekannten und vor allem deren Kind!

    Es wünsch mir einer was er will, es geb ihm Gott 2x soviel

  • Ich glaube ich meinte noch einen anderen Thread, aber da wird ja recht ausführlich die Sache erörtert.
    Interessant fand ich, dass doch flexible, individuelle Lösungen angesichts unterschiedlicher Ferientermine o.ä. Möglich sind. Auch die unterschiedliche Handhabung von Beurlaubung, da müsste man sich ggf. Konkret in die betreffenden Bundesländer einlesen.


    danke Saphir für die guten Wünsche, ich hoffe auch dass es v.a. Für die Kinder eine gute und unkomplizierte Lösung gibt.

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  • Es hat was mit der Meldepflicht zu tun. Wir sind vor ein paar Jahren ins Ausland gezogen und haben es anfangs versaeumt uns in Deutschland abzumelden - prompt kam die Einladung zur Schuluntersuchung fuer unsere Tochter und ein ziemlicher Papierkrieg mit den Behoerden begann, bis wir uns komplett abgemeldet haben. Die ist wohl gesetzlich geregelt, aber auch Kinder muessen in Deutschland ziemlich schnell umgemeldet werden. Wenn man das nicht macht, ist der alte Wohnsitz weiter 'zustaendig' und das Kind wuerde dort weiter zur Schule muessen?

  • bei uns war es so, dass die alte schule direkt wissen wollte, welches die neue schule wird und ab wann. es durften nur 3 tage oder so zwischen dem wechsel liegen. hatte extra gefragt, wir wollten 1-2 wochen zeit haben zum umziehen(500km), aber das geht nicht.
    ob die allerdings dem nach gehen, also sich mit der neuen schule in verbindung setzen weiß ich nicht.