Teilzeit in Elternzeit oder "normale" Teilzeit

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  • Hallo,


    ich bin momentan in Elternzeit und arbeite gar nicht. Vor der Elternzeit habe ich 26 Std/Woche Teilzeit gearbeitet und möchte in etwa auf das Niveau auch im Laufe des Jahres noch wieder hoch. Kann mir jemand sagen, ob und welchen Unterschied es macht, ob ich mit Teilzeit in Elternzeit wieder einsteige oder mit Teilzeit? Wenn ich wieder auf die gleiche Stundenzahl hochginge, könnte ich dann überhaupt Teilzeit in Elternzeit nehmen?


    Viele Grüße
    Jette

  • teilzeit in elternzeit ist flexibler. du kannst danach wieder aufstocken. du bist in einer besonderen kündigungsschutz situation wegen elternzeit.


    für dich wichtig ist nur dass du in elternzeit bist und da darfst du bis zu 30 h arbeiten. ob das für dich teilzeit oder vollzeit ist interessiert da niemanden.

    Nur eines nimm von dem, was ich erfahren:
    Wer du auch seist, nur eines – sei es ganz!
    (mascha kaleko)

  • Mir wurde von der beratenden Elternzeitstelle gesagt, dass ich nicht mehr in Elternzeit bin, wenn ich meinen alten Stundensatz arbeite, auch wenn dieser Teilzeit ist... (bei mir: 19,75 h. Die Lösung: Auf 19 h reduzieren.)

  • teilzeit in elternzeit ist flexibler. du kannst danach wieder aufstocken. du bist in einer besonderen kündigungsschutz situation wegen elternzeit.


    für dich wichtig ist nur dass du in elternzeit bist und da darfst du bis zu 30 h arbeiten. ob das für dich teilzeit oder vollzeit ist interessiert da niemanden.

    Ich fürchte, das stimmt für mich so nicht mehr, da ich bereits vor der Elternzeit in normaler Teilzeit gearbeitet habe. Ich könnte wieder aufstocken auf meine alten Teilzeitstunden, aber das Anrecht auf Rückkehr zu einer Vollzeitstelle oder auch auf Erhöhung der Stunden weiter Richtung 30 h habe ich mit Umwandlung meines ursprünglichen Vollzeitvertrages in einen Teilzeitvertrag nach meinem Rechtsverständnis verwirkt. Mehr Flexibilität hätte ich also nur noch nach unten - ich hoffe allerdings, dass ich die Stunden nicht (wesentlich) weiter reduzieren muss sondern würde perspektivisch gerne eher wieder etwas weiter nach oben.


    Es bleibt der bessere Kündigungsschutz und für mich immer noch die Frage was mit der Rente ist. Ich habe jetzt den Link hier gefunden. Danach sehe ich nicht, dass es für die Rente einen Unterschied macht ob ich Teilzeit in Elternzeit oder normale Teilzeit arbeite.

  • Bei der Rente ist es so, dass man für Elternzeit fiktive Beiträge angerechnet bekommt und zwar in Höhe des durchschnittlichen Einkommens aller Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Evtl. nur anteilig wenn vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet wurde, da bin ich mir aber nicht sicher. Wenn Du während der Elternzeit arbeitest, steigerst Du Deine spätere Rentenhöhe insofern, als deine einkommensabhängigen Beiträge so lange zu diesem Sockelbetrag hinzugerechnet werden, bis die Einkommensgrenze der Rentenversicherung erreicht ist.


    Ob du direkt wieder in deinen Alten TZ-Vertrag einsteigst hat m. W. damit erstmal nichts zu tun. Der AG hat es bei TZ in Elternzeit höhere Hürden was die Genehmigungspflicht betrifft.

  • Bei der Rente ist es so, dass man für Elternzeit fiktive Beiträge angerechnet bekommt und zwar in Höhe des durchschnittlichen Einkommens aller Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Evtl. nur anteilig wenn vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet wurde, da bin ich mir aber nicht sicher. Wenn Du während der Elternzeit arbeitest, steigerst Du Deine spätere Rentenhöhe insofern, als deine einkommensabhängigen Beiträge so lange zu diesem Sockelbetrag hinzugerechnet werden, bis die Einkommensgrenze der Rentenversicherung erreicht ist.


    Ob du direkt wieder in deinen Alten TZ-Vertrag einsteigst hat m. W. damit erstmal nichts zu tun. Der AG hat es bei TZ in Elternzeit höhere Hürden was die Genehmigungspflicht betrifft.


    Genau, so isses. Und ob Du vorher Teilzeit gearbeitet hast, spielt keine Rolle. Soweit ich weiß, bekommst Du die Punkte für die Kindererziehung auch, wenn Du vorher gar nicht gearbeitet hast. Wichtig für die Rente ist eigentlich nur, dass bei Gutverdienern derjenige das machen sollte, der weniger verdient. Denn die Summe aus Kinderrentenpunkten und Arbeitsrentenpunkten wird genauso bei der Bemessungsgrenze gekappt wie die reinen Arbeitsrentenpunkte. Die nehmen aber erstmal automatisch die Mutter an, also wenn Du keinen Antrag stellst, dass der Vater die Punkte kriegen soll, sind es Deine.

    Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten. Lass es mich tun, und ich werde es verstehen.


    Konfuzius