Wer kennt sich da aus?
Wenn ich einen Brief vom Amt bekomme, der EIGENTLICH ein "richtiger" Bescheid sein müsste, und unter den auch eine Rechtsbehelfsbelehtung müsste -
Der Brief aber nur als Brief formuliert ist "Wir teilen ihnen mit blahblah" und eben auch keine Rechtsbehelfsbelehrung unten dran steht,
wie lange habe ich dann Zeit, diesem Brief zu widersprechen? Und gibt es da irgendwelche "Regeln" an die ich mich halten muss?
Liebe Grüße, gaagii