Widerspruchsfrist bei Briefen vom Amt OHNE Rechtsbehelfsbelehrung

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  • Wer kennt sich da aus?
    Wenn ich einen Brief vom Amt bekomme, der EIGENTLICH ein "richtiger" Bescheid sein müsste, und unter den auch eine Rechtsbehelfsbelehtung müsste -
    Der Brief aber nur als Brief formuliert ist "Wir teilen ihnen mit blahblah" und eben auch keine Rechtsbehelfsbelehrung unten dran steht,


    wie lange habe ich dann Zeit, diesem Brief zu widersprechen? Und gibt es da irgendwelche "Regeln" an die ich mich halten muss?


    Liebe Grüße, gaagii

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • Wenn es tatsächlich ein Bescheid ist (also wirklich eine Regelung enthält) und die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, hast Du ein Jahr Zeit (§58 Abs. 2 VwGO). Und meine Antwort würde ich wohl trotzdem Widerspruch nennen, wobei eigentlich nur wichtig ist, dass Du erkennen lässt, dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist (und dass die Entscheidung gerade Deine/Deines Kindes Rechte verletzt).

  • Belastet dich das Schreiben? Ich meine, eine Rechtsbehelfsbelehrung muss nur unter einem belastenden Verwaltungsakt stehen. Normalerweise ist die Widerspruchsfrist nach Paragraph 70 VwGo einen Monat. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr. Wichtig ist, dass du Widerspruch bei der richtigen Stelle einlegst. Normalerweise bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Das geht schriftlich oder zur Niederschrift.


    Ich bereite mich grade auf eine Prüfung über Verwaltungsakte im Allgemeinen und Widerspruchsverfahren im besonderen vor. Wenn ich morgen meine Gesetzestexte hier habe kann ich dir noch genaueres schreiben, wenn du willst.


    Wieso hat diese Tablet-Tastatur kein Paragraphen-Zeichen? #motz

    Liebe Grüße von Peppi mit Groß-S, Klein-S und Mini-S


  • Ich bin Tagesmutter und es ist die Mitteilung, dass ein Kind früher als gedacht bei mir ausscheidet. Nun bestehe ich auf meiner Kündigungsfrist (die die gleiche ist, die die Mutter auch der Stadt gegenüber hat. (Tagesmütter sind ja nur so halb selbständig, die Eltern zahlen an die Stadt, die Stadt dann an mich. Gekündigt werden muss bei der Stadt, aber ich sehe es nicht ein, dass ich nun einen Monat weniger Geld bekomme, nur weil die Stadt die verspätet Kündigung der Mutter anerkennt.


    Diese Mitteilungen sind bei allen Jugendämtern Bescheide, nur bei unserem nicht.....


    Also habe ich ein Jahr Zeit, wie fein, die Dame vom Rechtsamt meinte am Telefon nämlich irgendwas von ich hätte da eine Frist nicht eingehalten - hab ich also doch. Seufz, warum gerate ich immer da die Leute, die sich nicht auskennen, bzw. warum kennt sich nun schon die 2. Dame da nicht aus?


    Danke für eure Hilfe, gaagii

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  • Hast du einen Vertrag mit der Stadt? Dann ist das kein Verwaltungsakt. Dann kannst du auch keinen Widerspruch einlegen. Dann müsste sich aber auch sie Stadt an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten.

    Liebe Grüße von Peppi mit Groß-S, Klein-S und Mini-S


  • Hast du einen Vertrag mit der Stadt? Dann ist das kein Verwaltungsakt. Dann kannst du auch keinen Widerspruch einlegen. Dann müsste sich aber auch sie Stadt an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten.

    Jain. Dann ist das wahrscheinlich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (urgs, jetzt bewege ich mich auf dünnem Eis :D) und dann muss man schauen, ob das mehr öffentliches Recht oder mehr Privatrecht ist.


    Aber die Kündigungsfrist können die nicht einfach per Schreiben aushebeln und dann würde ich als Richter im Zweifelsfall das zu Ungunsten der Stadt auslegen. Sprich: Verwaltungsakt ohne Rechtbehelfsbekehrung - ein Jahr Zeit für Widerspruch.

    Sätze, die ich nie mehr hören möchte: "Mama, mach deine Musik leiser!!!"